Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
14 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 11:58
Aktualisiert
13.02.18, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Langerwehe, den 07.02.2018
Der Bürgermeister
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Amt / Abteilung:
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
HH2018
Vorlagennummer: VL-50/2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2018 nebst Anlagen
Sachdarstellung:
Der von der Kämmerin aufgestellte und vom Bürgermeister festgestellte Entwurf der
Haushaltssatzung 2018 wird nebst Anlagen gemäß § 80 Absatz 2 der Gemeindeordnung
NRW (GO) dem Rat zugeleitet.
Der Rat soll den Entwurf zur Vorberatung gemäß § 59 Absatz 2 GO an den Haupt- und
Finanzausschuss verweisen.
Der Beschluss der Haushaltssatzung wird im Anschluss an die Vorberatungen durch den
Ausschuss in öffentlicher Ratssitzung beraten und beschlossen (§ 80 Absatz 4 GO).
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
------------Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt den Entwurf der Haushaltssatzung 2018
nebst Anlagen entgegenzunehmen und ihn zur Vorberatung gemäß § 59 Absatz 2 GO an
den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)