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Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2018 nebst Anlagen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
14 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 11:58
Aktualisiert
13.02.18, 11:58
Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2018 nebst Anlagen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 07.02.2018 Der Bürgermeister Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Amt / Abteilung: Liegenschaftsverwaltung Az.: HH2018 Vorlagennummer: VL-50/2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2018 nebst Anlagen Sachdarstellung: Der von der Kämmerin aufgestellte und vom Bürgermeister festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2018 wird nebst Anlagen gemäß § 80 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW (GO) dem Rat zugeleitet. Der Rat soll den Entwurf zur Vorberatung gemäß § 59 Absatz 2 GO an den Haupt- und Finanzausschuss verweisen. Der Beschluss der Haushaltssatzung wird im Anschluss an die Vorberatungen durch den Ausschuss in öffentlicher Ratssitzung beraten und beschlossen (§ 80 Absatz 4 GO). Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ ------------Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt den Entwurf der Haushaltssatzung 2018 nebst Anlagen entgegenzunehmen und ihn zur Vorberatung gemäß § 59 Absatz 2 GO an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. Der Bürgermeister (Göbbels)