Daten
Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
13.03.18, 11:32
Aktualisiert
13.03.18, 11:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Stoiber
61 16-50
07.03.2018
80/2018
Betreff
Umsetzung des Parkraumkonzeptes
Bezug: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.05.2017 (Vorlage-Nr.:206/2017)
Sitzung des AfVM am 23.01.2018, TOP 3, (Vorlage:-Nr.:28./2018)
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 52 11 05 / 12 07 00 00
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Schiffer
Kaiser
i.V. Schiffer Jülich
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt, zur Verbesserung der
Bewohnerparkmöglichkeiten in der nördlichen Innenstadt, auf dem Parkplatz Belvedere 15
Stellplätze zur ganztägigen Nutzung mit dem „Bewohnerparkausweis-Nord“ einzuricheten.
Erläuterungen:
Wie im Parkraumkonzept vorgesehen und in der Vorlage-Nr.:28/2018 nochmals erläutert,
soll der Parkplatz Belvedere vorwiegend für Kunden des innerstädtischen Handels
attraktive Kurzzeitstellplätze bieten. Stichproben haben während der Erarbeitung des
Parkraumkonzeptes
allerdings
ergeben,
dass
über
den
Tag
(zu
den
Geschäftsöffnungszeiten) hier bisher etwa 40 Stellplätze im Rahmen des
Bewohnerparkens belegt wurden und somit nicht mehr für Kunden zur Verfügung standen.
Bei Kurzzeitparkvorgängen werden die Stellplätze über den Tag mehrfach umgeschlagen.
Bereits bei angenommenen fünf Parkvorgängen pro Stellplatz gehen am Tag, in Folge
abgestellter Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis, Stellplätze in der Größenordnung der
Gesamtkapazität des Parkplatzes Belvedere verloren. Auf die Woche gerechnet ergibt
dies einen Verlust von rund 1000 Kurzzeitstellplätzen für die Kundennutzung.
Insbesondere bei hoher Auslastung (Märkte etc.) dürfte sich dies darüber hinaus auch
bezüglich der Vermeidung von Parksuchverkehren negativ auswirken.
Eine Sonderregelung für bestimmte Anwohner kann im rechtlichen Rahmen des
Bewohnerparkens grundsätzlich nicht eingeführt werden. Bewohnerstellplätze stehen allen
Drucksache 80/2018
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Inhabern/innen eines entsprechenden Ausweises, nach den örtlich ausgewiesenen
zeitlichen Regelungen, zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt jedoch vor, da der Belvedere Parkplatz mit Bewohnerparkausweis
ansonsten erst ab 18.00 Uhr genutzt werden kann, das Angebot zum Bewohnerparken
insoweit zu verbessern, dass hier 15 Stellplätze (siehe Anlage) zur Ganztagsnutzung
ausgeschildert werden. Die Kosten für die Beschilderung liegen bei ca. 500,-€.
Bezüglich der Einschränkungen auf dem Parkplatz Belvedere ist weiterhin zu
berücksichtigen, dass mit der Umsetzung des Parkraumkonzeptes in den Straßen der
nördlichen Innenstadt das Angebot für das Bewohnerparken deutlich ausgeweitet wird. So
werden
etwa
im
Zuge
der
Bewirtschaftung
von
Straßenrandstellplätzen
Bewohnerparkregelungen in der Form eingeführt, dass hier Stellplätze auch mit
Bewohnerparkausweis genutzt werden können, für die ansonsten künftig am
Parkscheinautomat ein Ticket zu ziehen wäre. Darüber hinaus wird die komplette
Kentenichstraße ausschließlich für das Bewohnerparken reserviert.
Die Gesamtzahl der mit Bewohnerparkregelung ausgewiesenen Stellplätze erhöht sich
durch die vorgeschlagene Angebotserweiterung auf dem Parkplatz Belvedere auf 605
Stellplätze. Nach aktuellem Stand sind 461 Bewohnerparkausweise vergeben.
Anlage(n):
(1) 2018 02 21 Anlage Vorlage_Bew_parken_Belvedere