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Beschlussvorlage (Konzept zur Verwendung der Mittel aus dem Programm "Gute Schule 2020")

Daten

Kommune
Inden
Größe
133 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
22.02.18, 12:03
Aktualisiert
22.02.18, 12:03
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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Hauptamt Herr Linzenich 26.01.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Schulausschuss 07.03.2018 Rat 17.05.2018 TOP Ein Ja Nein 104/2017 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: Konzept zur Verwendung der Mittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" Beschlussentwurf: Der Gemeinderat beschließt die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ wie folgt zu verwenden: 1. Für das Jahr 2017 werden die Mittel zur Anschaffung neuer Hardware für die Computerräume der Grundschule und der Hauptschule verwendet. Des Weiteren wird die defekte Mobilwand der Goltsteinschule erneuert. 2. Für das Jahr 2018 erfolgen die Schaffung eines zweiten Fluchtwegs aus dem Keller der Goltsteinschule sowie einer im Gebäude liegenden Behindertentoilette. Des Weiteren soll eine Hebevorrichtung für Rollstuhlfahrer in der Grundschule Inden/Altdorf geschaffen werden, um Rollstuhlfahrern den Zugang zum 1. Obergeschoss zu ermöglichen. 3. Für das Jahr 2019 erfolgt eine Verwendung für die Sanierung der Sportanlagen an der Goltsteinschule. 4. Für das Jahr 2020 erfolgt die Anbringung eines Sonnenschutzes der Klassenräume an der Schulhofseite der Goltsteinschule. 5. Weiterhin wird beschlossen, dass eine Verschiebung einzelner Maßnahmen in spätere Jahre möglich ist, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel in dem jeweiligen Jahr nicht ausreichen. Außerdem sollen jeweils nicht benötigte Mittel in voller Höhe für zusätzliche technische Ausstattung der Klassenräume (z.B. Smartboards pp.) zu gleichen Teilen für die Grundschule und die Goltsteinschule verwendet werden. Begründung: Mit dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) vom 15.12.2016 hat das Land den Kommunen Schuldendiensthilfen für Kredite, die der Finanzierung der Sanierung Modernisierung und des Ausbaus der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur dienen, in Aussicht gestellt. Gemäß der gesetzlichen Verteilung stehen der Gemeinde Inden mithin in den Jahren von 2017 bis 2020 jährlich 85.094.00 EUR zur Verfügung, die die Gemeinde Zins- und Tilgungsfrei über die NRW.Bank beantragen kann. Voraussetzung für die Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen ist neben der zweckentsprechenden Verwendung, das Vorliegen eines durch die Vertretungskörperschaft beschlossenen Konzeptes. Im Rahmen der Haushaltsberatung wurde seitens der Verwaltung immer wieder darauf hingewiesen, dass das Konzept noch im Rat beschlossen werden müsse. Bei der Erstellung des vorliegenden Konzepts wurden die Schulleitungen involviert und es konnte eine entsprechende Abstimmung erzielt werden. Die ggf. für das Jahr 2017 nicht abgerufenen Mittel können gemäß § 2 Abs. 1 S. 3 des o.g. Gesetzes ins Folgejahr übertragen werden, so dass der Gemeinde kein Schaden durch die verspätete Beschlussfassung des Konzepts entsteht. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage ist eine entsprechende Anfrage bei der Kommunalaufsicht anhängig. In der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 23.11.2017 wurde die Erneuerung der Mobilwand (Trennung zwischen Aula und Cafeteriabereich) beschlossen und die Verwaltung gebeten zu klären, ob eine Finanzierung aus dem Programm „Gute Schule 2020“ möglich ist. Im Gespräch mit der NRW.Bank wurde dies eindeutig bejaht – aber darauf hingewiesen, dass das vom Rat beschlossene Konzept ggf. anzupassen ist. Der Rat hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 ein Konzept zur Verwendung der Mittel beschlossen – es wurde damals bereits darauf hingewiesen, dass auch spätere Änderungen möglich sind. Daher soll die Erneuerung der Mobilwand der Goltsteinschule ca. 16 TEUR nunmehr auch durch die Mittel aus dem Progamm „Gute Schule 2020“ finanziert werden und das Konzept entsprechend angepasst werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: 85.094€ davon: im Haushalt des laufenden Jahres € in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr 85.094€ zweites Folgejahr 85.094€ drittes Folgejahr 85.094€ Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ☒ ja ☐ nein wenn ja: Produkt: diverse Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: 100 % Kostentragung durch das Land NRW _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 104/2017 1. Ergänzung Seite 2