Daten
Kommune
Pulheim
Größe
2,0 MB
Datum
22.03.2018
Erstellt
22.03.18, 16:23
Aktualisiert
22.03.18, 16:23
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Vorentwurf Schulentwicklungsplanung Primarstufe der
Stadt Pulheim ab 2018
Inhaltsverzeichnis:
I Vorbemerkungen
2
II Ziele und Inhalte der Schulentwicklungsplanung
3
III Grundüberlegungen zur Vorgehensweise
4
III. 1. Datenermittlung und –prognose
5
III. 2. Statistische Grundlagen und Problematik
6
III.3. Simulation des Übergangsverhaltens zwischen den Jahrgängen (Primarstufe)
11
III.4. Regionalisierte Betrachtung
12
IV Schulentwicklungsplanung und schulorganisatorische Maßnahmen (Primarstufe)
12
V Aktuelle Situation in Pulheim (Stand 01.10.2017)
14
VI Entwicklung der einzelnen Ortslagen / Primarstufe
16
VI.1. Gesetzliche Grundlagen
16
VI.2. Pulheim
17
VI.3. Stommeln
21
VI.4. Brauweiler
24
VI. 5. Dansweiler
26
VI.6. Gesamtbetrachtung Brauweiler und Dansweiler
27
VI.7. Sinthern / Geyen und Manstedten
27
VI. 8. Sinnersdorf
28
VII Fazit Primarstufe
30
VIII OGS
30
1
I Vorbemerkungen
Die Stadt Pulheim ist per Verfassung des Landes NRW1 sowie durch das Schulgesetz NRW als Schulträger
verpflichtet, „zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen umfassenden Bildungs- und
Abschlussangebots“ Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Die Aufstellung eines Schulentwicklungsplans ist
daher eine Pflichtaufgabe der Stadt als Schulträger. Eine Anzeigepflicht gegenüber dem Land geht mit diesen
Vorgaben allerdings nicht einher.
Gemäß § 80 Abs. 5 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) sind mindestens erforderlich:
Die Erfassung des gegenwärtigen und künftigen Schulangebotes nach Schulformen und Schulgrößen
(Schülerzahl, Zügigkeit und Schulstandorte);
die Erfassung der mittelfristigen Entwicklung des Schüleraufkommens, des Schulwahlverhaltens der
Erziehungsberechtigten und der daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen und
Jahrgangsstufen;
die Erfassung der mittelfristigen Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen und
Schulstandorten.
Die Schulentwicklungsplanung ist den benachbarten Schulträgern zur Kenntnis zu bringen, um
Fehlentwicklungen, Doppelangebote und zu kleine und unwirtschaftliche Schulen zu vermeiden.
Somit dient die Schulentwicklungsplanung als Basis für den Ressourceneinsatz des Schulträgers.
Bei der Aufstellung und Änderung der Schulentwicklungsplanung sind die Schulen nach § 76 Nr. 2 SchulG NRW
zu beteiligen. Dies erfolgt in der Regel durch eine Anhörung; über den Inhalt der Stellungnahmen gegenüber dem
Schulträger beschließen die jeweiligen Schulkonferenzen.
Die Schulentwicklungsplanung beinhaltet also eine Analyse und Prognose zur bedarfsgerechten Sicherstellung
von Schulabschlussmöglichkeiten und Bildungsgängen. Die Übertragung der Planungskompetenz unterstreicht
das Selbstverwaltungsrecht des Schulträgers im Hinblick auf den Schulbereich.
Der Schulträger wird so in die Lage versetzt, bildungspolitische Zielsetzungen und Rahmenvorgaben unter
Berücksichtigung der individuellen örtlichen Bedingungen zu planen und umzusetzen.
Damit ist die Schulentwicklungsplanung zentrale Aufgabe kommunaler Daseinsvorsorge.
Ein wesentliches Element der Planung sind die Errichtung, Auflösung oder Änderung von Schulstandorten im
Sinne des § 81 SchulG NRW. Dort heißt es im Abs. 2:
„Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule sowie den organisatorischen
Zusammenschluss von Schulen, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe
der Schulentwicklungsplanung. Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als
Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von
Bildungsgängen an Berufskollegs, die Einführung und Aufhebung des Ganztagsbetriebes, die Bildung eines
Teilstandortes, der Wechsel des Schulträgers, die Änderung der Schulform und der Schulart zu behandeln. Der
Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begründen.“
Schulentwicklungsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, das Planwerk als solches ist fortzuschreiben, um
Verwaltung, Politik und allen Schulbeteiligten ein verlässliches Planungsinstrumentarium an die Hand zu geben.
1
Art. 6 ff. LVerf NRW
2
II Ziele und Inhalte der Schulentwicklungsplanung
Erfassung der beeinflussenden
Parameter
Notwendige Information
Erfüllung des Bildungsauftrages
Kurz-, mittel- und langfristige
Schülerzahlen
Bedarfsabdeckung
Bildungsgerechtigkeit (der
Wohnort darf nicht zum Nachteil
werden)
Quoten zur Schulformwahl
Ausgeglichenes Schulformangebot
Wirtschaftlichkeit
Aussagen zu Raumkapazitäten
und Auslastung
Ausgeglichene Beschulungsqualität Wettbewerb (durch
unterschiedliche Schulprofile
erschwert die Planung von
Schülerströmen)
Einflussfaktoren in der Schulentwicklung:
Gesetzgebung
Schulangebot
anderer
Träger
staatliche
Aufsichts
-behörde
Schulleitung
Demografie
Schulentwicklung
Personelle
Ressourcen
Elternwille
Finanzielle
Ressourcen
Politik
Um diese Einflussfaktoren und ihre Wechselwirkungen untereinander angemessen berücksichtigen zu können,
bedarf es klarer Planungslinien und einer transparenten und sachlich-neutralen Vorgehensweise.
Bei der üblicherweise stattfindenden Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung durch externe Berater im
Fünfjahresturnus ist es schwierig, rechtzeitig auf die Änderung von Planungsumständen zu reagieren.
Aus diesem Grund strebt die Verwaltung eine kontinuierliche Fortschreibung durch eigene Mitarbeiter an.
Mittelfristiges Ziel ist eine integrierte, jährlich fortgeschriebene Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung.
Schule ist ein Standortfaktor
3
III Grundüberlegungen zur Vorgehensweise
Die Stadt Pulheim ist als Schulträger „…verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen
Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten …“2 Diese gesetzliche
Verpflichtung beinhaltet zugleich aber auch die Möglichkeit zur aktiven und bedarfsgerechten Gestaltung der
Schullandschaft durch die Kommune. So kann sie durch die Definition von Qualitätsstandards verbindliche
Richtlinien festlegen.
Um den Aufgaben der Kommune als Schulträger gerecht zu werden, sollen mittel- und langfristig Standards für
folgende Themenfelder definiert und festgelegt werden:
Grundsätzlich Beschulung im Wohnort (Primarstufe)
Raumprogramme für alle Schulformen3
Ausstattungsqualitäten
IT- und Medienkonzept
Qualitativer und quantitativer Grad der Ausstattung im Ganztagsbereich
Inklusionsbezogene Ausstattung
Diese Standards stellen zunächst einen Orientierungsrahmen für die Entwicklung der Standorte dar. Sie bilden
die Planungsgrundlage für neue Investitionsprojekte. Dabei gehören sie zu den kommunalen strategischen
Qualitätszielen.
Mittels einer klar definierten Vorgehensweise bei der Datenermittlung und –prognose soll eine kontinuierliche
Analyse von Standortentwicklungen erfolgen. Durch eine
praxisnahe, regionalisierte und kontinuierliche Schülerzahlprognose,
kontinuierliche Analyse einzelner Standortentwicklungen,
rechtzeitige Ermittlung der räumlichen und sächlichen Kapazitäten sowie
deren Gegenüberstellung zum Raumbedarf bei wechselnden Schülerströmen
lassen sich die jeweils erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung aller Einflussfaktoren ableiten.
Hierzu muss die Schulentwicklungsplanung verschiedene Themenfelder beachten.
Der Orientierungsrahmen gibt einen Überblick über Schulangebot, Standorte und deren Spezifika sowie
deren Umgebung.
Der Ausblick beinhaltet Daten zur Bevölkerungs- und Schülerzahlentwicklung, differenziert nach Primarund Sekundarbereich sowie Aussagen zum Raumbedarf und Raumangebot.
Unter Spezifika werden besondere Entwicklungen, z. b. die Inklusion oder Flüchtlingssituation betreffend
aufgeführt. Mittels Angaben zur Beschulungssituation außerhalb Pulheims werden Ein- und Auspendler
erfasst.
Definition der Raumerfordernis durch ein schulformspezifisches Standardraumprogramm.
Handlungsfelder beinhalten letztlich Vorschläge für Planungsaufgaben, z.B. durch einen Soll-IstAbgleich des Standardraumprogrammes mit den jeweiligen Standorten.
Steuerungsmöglichkeiten ergeben sich für den Schulträger in der Folge beispielsweise im Umgang mit
2
3
hoch / niedrig frequentierten Standorten,
wohnortnaher / auswärtiger Beschulung,
wirtschaftlichen Faktoren / Elternwünschen.
§ 79 Abs. 1 SchulG NRW
Auf die bereits vorliegende „Pulheimer Schulbaurichtlinie für die Primarstufe“ sei hier verwiesen.
4
III. 1. Datenermittlung und –prognose
„Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen“ (Niels Bohr, dänischer Physiker)
Einen großen Teil der Schulentwicklungsplanung nimmt die Prognose der Schülerzahlen ein. Die Prognose trifft
eine Aussage über zukünftige Ereignisse, welche auf Beobachtungen aus der Vergangenheit und auf theoretisch
fundierten objektiven Rechenverfahren beruht. Dabei arbeitet die Prognose mit Annahmen, die nicht oder kaum
durch denjenigen gestaltbar sind, der sie vornimmt. Grundlage jeder Prognose ist eine allg. Stabilitätshypothese,
die besagt, dass gewisse Grundstrukturen in der Vergangenheit und Zukunft unverändert wirken.
Eine Trendprognose stellt ausschließlich einen statistischen Ausblick dar. Kommen keine Einflüsse außer den
zugrunde gelegten Annahmen dazwischen, kann es passieren, dass die Prognose zutrifft. Jedoch sind äußere
Einflüsse, also exogen auftretende Erscheinungen, nicht prognostizierbar. Diese Einflüsse sorgen im
Allgemeinen dafür, dass diese Trendprognosen über- oder unterschritten werden. Exogene Einflüsse auf eine
Schülerzahlentwicklung können unterschiedlichster Natur sein (z.B. Einführung von Erziehungsgeld,
Baukindergeld, Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze, Migrationsbewegungen, gute oder schlechte Lage auf
dem Arbeitsmarkt usw.). Allen diesen Faktoren ist gemein, dass sie nicht berechenbar sind und somit die
Trendprognosen unterbrechen bzw. komplett verändern können. Auch aus diesem Grund empfiehlt sich eine
jährliche Evaluation und ggfls. Anpassung der Datenreihen.
Die bisherigen Entscheidungen bzgl. der Zukunft der Pulheimer Grundschulen basieren auf den folgend
genannten Schulentwicklungsplanungen:
Krämer-Mandeau, Schober, Mercker-Sagué: „Schulentwicklungsplanung Stadt Pulheim in der
Fortschreibung von 2011/12 bis 2016/17 mit einem Ausblick bis zum Jahr 2025“, Bonn 2012
Krämer-Mandeau, Reinermann-Matatko: „Schulentwicklungsplan, Gestaltung der Landschaft der
Grundschulen in den Zeiten der Demographie, Stadt Pulheim“, Bonn 2014.
Im Oktober 2016 wurde das Büro Dr.Garbe & Lexis mit der Fortschreibung der Schülerzahlprognosen für die
Stadt Pulheim beauftragt. Nach Datenerhebung und Auswertung lagen die Ergebnisse im Frühjahr 2017 vor. Eine
erste Vorstellung erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit am 07.03.2017.
Aufgrund der hohen Dynamik in der demografischen Entwicklung wurde diese Prognose um die Geburtenzahlen
2016 erweitert. In einzelnen Punkten greift diese Schulentwicklungsplanung auf die hier erhobenen Daten zurück.
Damit bildet diese Prognose zunächst die Basis einer Schulentwicklungsplanung (SEP) mit Hilfe von historischen
Schülerzahlen, den Geburtenzahlen der noch nicht eingeschulten Kinder und einer hieraus abgeleiteten
Langzeitprognose ab.
Eine Prognose in der Schulentwicklungsplanung kann kurz-, mittel- und langfristig erfolgen.
Die Kurzzeitprognose umfasst einen Planungszeitraum von 1 – 5 Jahren, ihre
Eintrittswahrscheinlichkeit ist sehr hoch und damit ist sie stark planungsbeeinflussend.
Die Mittelzeitprognose umfasst den Planungszeitraum von 6 – 10 Jahren, ihre
Eintrittswahrscheinlichkeit nimmt gegenüber der Kurzzeitprognose schon deutlich ab. Daher
kann sie als planungsunterstützend bezeichnet werden.
Die Langzeitprognose greift nach einem Zeitraum von zehn Jahren. Ihre
Eintrittswahrscheinlichkeit ist ungewiss, daher kann sie höchstens zur Planungsabsicherung
herangezogen werden.
5
III. 2. Statistische Grundlagen und Problematik
Eine Schulentwicklungsplanung basiert auf Prognosen. Die Basis einer validen Prognose beruht auf Annahmen,
welche in der Regel mit formalisierten Methoden zur Erstellung von Datenmaterial erhoben werden. Auf dieser
Grundlage können dann mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit Voraussagen gemacht und Entscheidungen
getroffen werden. Da eine Prognose also in letzter Linie auf dem Eintritt einer Wahrscheinlichkeit beruht, wird sie
immer mit Unsicherheiten behaftet sein. Zwischen der Prognose und dem tatsächlich eintretenden Ereignis
werden immer größere oder kleinere Abweichungen bestehen.
Für die Schulentwicklungsplanung heißt das:
Die Betrachtung der historischen Schülerzahlen ermöglicht einen Blick auf die bisherige Entwicklung, die
Geburtenzahlen der noch nicht eingeschulten Kinder eine relativ zuverlässige Kurz- bis Mittelfristprognose und
beides zusammengenommen lässt Tendenzen erkennen. Da Mittel- und Langfristprognosen auf statistischen
Rechenmodellen basieren, sind sie von einer zunehmenden Unschärfe und Unsicherheit gekennzeichnet. Sie
können lediglich noch zur Planungsabsicherung herangezogen werden.
Eine deutliche Schwäche dieser Betrachtungsweise liegt jedoch darin, dass sie demografische Entwicklungen nur
in einer Tendenz zu erfassen vermag. Künftige Zu- und Wegzüge in einer Kommune und deren Auswirkungen
auf einzelne Schulstandorte sind statistisch kaum seriös prognostizierbar. Insofern kann die reine Betrachtung
der Geburtenzahlen einer Kommune sowohl die obere Bandbreite der künftigen Einschulungen oder, wie im Fall
der Stadt Pulheim als Kommune mit Wanderungsgewinnen im Bereich junger Familien, die untere Bandbreite der
künftigen Einschulungen darstellen.
Ein weiteres Problem in der statistischen Fortschreibung der Schülerzahlen liegt in der ihr eigenen Systematik.
Betrachtet werden die Entwicklungen, insbesondere die Schülerzahlen in den Aufnahmejahrgängen an den
einzelnen Schulen. Mittels der historischen Daten (in der Regel rückwirkend auf fünf Jahre) und der
Geburtenzahlen der zurückliegenden sechs Jahre lassen sich die Gesamtschülerzahlen und ein Trend an den
einzelnen Standorten erkennen. Auf diese Weise nicht berücksichtigt werden aber die Ablehnungen bei den
Anmeldungen. Wird beispielsweise eine Schule zweizügig geführt, ermittelt die Prognose zwar die zu erwartende
Klassenstärke. Sie berücksichtigt aber nicht die bei den Anmeldungen abgewiesenen Schülerinnen und Schüler
(SuS). Somit wird die auf historischen Zahlen basierende Prognose an dieser Stelle nicht zu dem Schluss
kommen können, dass der betrachtete Standort zu wenige Züge anbietet. Umgekehrt stellt die Prognose aber
durchaus dar, wenn Klassenstärken sinken. Da sie einen Trend fortschreibt, manifestiert sie letztlich eine aktuelle
bzw. historische Entwicklung.
Eine Trendfortschreibung über einen unendlichen Zeitraum wird entweder gegen „Null“ oder „Unendlich“ laufen.
Aus diesen Gründen ist es nicht ausreichend, lediglich die Einschulungs- und Geburtenzahlen zu betrachten.
Üblicherweise werden die Geburtenzahlen nach Kalenderjahren erhoben. Als Quelle dienen hier durchgehend
bei allen Schulentwicklungsplanungen für die Stadt Pulheim die Daten der KDVZ in Frechen. Das Schuljahr, also
der Betrachtungszeitraum für eine Schulentwicklungsplanung, weicht aber hiervon ab. Um die Auswirkung der
Bevölkerungsentwicklung auf ein Schuljahr analysieren zu können, muss der Betrachtungsraum entsprechend
angepasst werden. Insofern wird in den folgenden Ausführungen grundsätzlich der Zeitraum vom 01.10. bis
30.09. eines Jahres (das offizielle Schuljahr) zugrunde gelegt und als Betrachtungszeitraum bezeichnet. Um eine
Basis für die angestrebte integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung zu schaffen, verfährt das
Jugendamt bei der Datenermittlung ebenso. Hiermit unterscheidet sich die Verfahrensweise bei der
Grundlagenermittlung erheblich von den bisher vorliegenden Schulentwicklungsplanungen und Prognosen.
6
Bei dieser Systematik wird allerdings noch die Berücksichtigung der so genannten „Kann-Kinder“
ausgeschlossen. Dies sind Kinder, die nach dem 30.09. eines Jahres sechs Jahre alt werden und auf Antrag der
Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden können. Die Zahl dieser Kinder ist so gering, dass sie
statistisch zunächst vernachlässigt werden kann. Auch gleicht sich dieser Effekt über die Jahre betrachtet aus.
Für die über den Betrachtungszeitraum 2016/17 hinausgehende Prognose wurde die Entwicklung der
Schülerzahlen nach folgenden Parametern ermittelt:
Ausgehend von den Gesamtgeburtenzahlen im Betrachtungszeitraum 2011/12 bis 2016/17 wurden im Jahr im
Schnitt 395 Kinder in Pulheim geboren. Dies entspricht im Mittel sieben Geburten je tausend Einwohner. Mit
diesen Zahlen rechnen auch die Bertelsmann Stiftung4 und IT NRW5.
Über die geplanten Neubaugebiete hinaus profitiert die Stadt Pulheim von hohen Wanderungsgewinnen im
Bereich junger Familien aus dem Umland. Aus diesem Grunde wird sie z.B. von der Bertelsmann Stiftung als
„stabile Mittelstadt“6 bezeichnet. Wanderungsgewinne resultieren nicht nur aus der Ausweisung von
Neubaugebieten sondern auch von der Besiedelung im Altbestand (Generationenwechsel) oder durch
Nachverdichtungen im Bestand.
Die hieraus resultierenden Wanderungsgewinne und ihre Auswirkungen auf die demographische Entwicklung
lassen sich ungleich schwerer prognostizieren, als es bei reinen Neubaugebieten der Fall ist. Gleichwohl können
die Auswirkungen insbesondere für den Kinder- und Jugendbereich gravierend sein.
Die Bertelsmann Stiftung errechnet den Wanderungssaldo wie folgt:
(Zuzüge im Jahr z - Fortzüge im Jahr z) / Bevölkerung * 1.000 (Anstelle der Daten für das Jahr 2012 wird der
Durchschnitt der Basisjahre (2009 bis 2012) dargestellt.).
Daraus ergäbe sich die folgende Aussage: Im Jahr z zogen x Personen auf je 1.000 Personen der
Bestandsbevölkerung mehr zu als daraus fortgezogen sind (bzw. umgekehrt, falls der Saldo negativ ausfällt).7
Mittels dieser Berechnung wird der künftige Wanderungssaldo von der Bertelsmann Stiftung wie folgt für Pulheim
prognostiziert:
Tabelle 1: Wanderungsgewinne Pulheim gemäß Bertelsmann Stiftung
Jahr
Saldo
2020
3,6
2025
4,1
2030
4,7
Damit wäre die Aussage für das Jahr 2020 wie folgt:
Im Jahr 2020 ziehen in Pulheim 3,6 Personen auf 1000 Personen der Bestandsbevölkerung mehr zu, als
Personen aus Pulheim fortziehen.
Lt. Demografiebericht der Stadt Pulheim8 ist dieser positive Wanderungssaldo insbesondere durch die
Bevölkerungsgruppe junger Familien begründet. Diese haben bei Zuzug teilweise bereits Kinder, die noch
einzuschulen bzw. bereits im schulfähigen Alter sind und daher nicht in den für die Einschulungen relevanten
Wegweiser-Kommune.de: Demographiebericht Pulheim, Daten Prognosen, Gütersloh (Basis: Zensus 2011)
Basisdaten 2014
6 Bertelsmann Stiftung: Wegweiser-Kommunde.de, Gütersloh 2017
7 Ebd.
8 Nach Riedel, Friederike:“ Handlungskonzept Demografie, Umsetzungsstand der Maßnahmen des Demografie-Zielrasters
2010/11 und Perspektiven der Fortentwicklung“, Pulheim 2016
4
5
7
Geburtenzahlen erfasst werden können. Weitere Kinder können noch geboren werden. Insofern ist für die
kommenden Jahre damit zu rechnen, dass deutlich mehr Kinder als durch die Geburtenzahlerfassung
prognostizierbar einen Platz in den Pulheimer Schulen benötigen werden. Der seitens der Bertelsmann Stiftung
errechnete Mittelwert ist für eine regionalisierte Betrachtung zu ungenau.
Um Wanderungsgewinne in angemessener Form bei den Schülerzahlprognosen berücksichtigen zu können,
nutzt diese Schulentwicklungsplanung verschiedene Vorgehensweisen:
Variante A
Betrachtet man die historischen Einschulungszahlen und stellt sie den stattgefundenen Geburten gegenüber,
zeigt sich bereits, dass mehr Kinder eingeschult werden als die Geburtenzahlen implizieren. Ein weiterer,
signifikanter Anstieg der Schülerzahl erfolgt dann bis zum Ende der Grundschulzeit. Dies kann seinen Grund
auch in der Beschulung auswärtiger Kinder haben, ist aber im Primarbereich zu vernachlässigen und spricht in
der Tendenz ebenfalls für Wanderungsgewinne aus Zuzügen:
Tabelle 2: Differenz Geburten / Einschulungen (historisch) / gemeldete Kinder, Pulheim gesamt
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten
Gesamt
Schuljahr
Einschulungen, gesamt
366
368
363
376
363
416
402
444
456
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
456
482
493
501
4779
484
457
472
469
Gemeldete Kinder, gesamt
Änderung, absolut
Änderung in %
90
114
130
125
114
68
55
28
13
24,6
31
35,8
33,2
31,4
16,3
13,7
6,3
2,9
Die vergleichsweise starken Zuwächse sind also sowohl auf steigende Geburtenzahlen (von 2008/09 bis 2016/17
jedes Jahr im Durchschnitt (geglättet) um 3,12 Prozent) als auch Zuwanderungsgewinne zurückzuführen.
Um diesen Umstand in der Prognose zu berücksichtigen, müssen auch die künftigen, jährlichen
Wanderungsgewinne berechnet werden. Aus der Tabelle geht hervor, dass relative und absolute Zugewinne ab
dem Geburtsjahrgang 2012/13 kontinuierlich abnehmen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass hier noch bis zu
fünf Jahre weitere Zuwanderungen stattfinden können.
Die Prognose der künftigen Zuzüge basiert auf dem Durchschnittswert der erfassten Differenz zwischen
Geburten und historischen Einschulungen bzw. Geburten und aktuell gemeldeten Kindern zzgl. einer daraus
resultierenden Zuzugsprognose10. Da die Anmeldungen für das Schuljahr 2018/19 bereits im Herbst 2017 erfolgt
sind, sind gemäß der oben getroffenen Annahme auch für dieses Schuljahr noch prognostizierte Zuzüge für den
Zeitraum bis zur Einschulung zu berücksichtigen.
Für Pulheim (gesamt) ergäbe sich damit folgendes Bild:
9
Stand nach Anmeldetermin im Oktober 2017
Durchschnittlicher jährlicher Zuzug (inkl. linearer Hochrechnung für Folgejahre) pro Jahr/pro Jahrgang
10
8
Tabelle 3: Geburten, Einschulungen und Wanderungsgewinne (prognostiziert), gesamt
Gesamt
Schuljahr
Einschulungen
(Stand März 2018)
Gemeldete Kinder
/Stand März 2018)
Differenz, absolut
Differenz, prozentual
Zzgl. prognostizierte
Wanderungsgewinne bis zur
Einschulung
(absolut)
Prognose zur
Einschulung
(gerundet)
2008/09
Geburten
366
2014/15
2009/10
Geburten
368
2015/16
2010/11
Geburten
363
2016/17
2011/12
Geburten
376
2017/18
2012/13
Geburten
363
2018/19
456
482
493
501
477
2013/14
Geburten
416
2019/20
2014/15
Geburten
402
2020/21
2015/16
Geburten
444
2021/22
2016/17
Geburten
456
2022/23
484
457
472
469
90
28,1
114
31
130
35,8
125
33,2
114
36,4
68
25
55
27,1
28
22,5
13
22,6
-
-
-
-
18
36
54
72
90
-
-
-
-
495
520
511
544
559
Variante B
Bei bereits aufgelegten größeren Neubaugebieten kann eine alternativen Berechnungsmethode gewählt werden.
Diese werden wie folgt abgeleitet:
Die Berücksichtigung von Zu- und Wegzügen, Generationenwechsel etc. ist in dieser statistischen Erfassung und
Prognosegenauigkeit nicht berücksichtigt.
Bei geplanten Neubaugebieten wird hilfsweise mit einer statistisch durchschnittlichen Anzahl von Kindern im
schulpflichtigen Alter gerechnet. Die Verwaltung verfährt an dieser Stelle wie namhafte Wirtschaftsprüfer11 mit
einem detaillierteren Ansatz als prognostischem Hilfsmittel:
Zunächst werden die geplanten sowie die in der Vermarktung oder Umsetzung befindlichen Neubaugebiete nach
ihrer Lage und den zu erwartenden Wohneinheiten im Stadtgebiet erfasst.
Für jede Wohneinheit wird eine fiktive Bewohnerzahl kalkuliert. Diese durchschnittliche Haushaltsgröße variiert je
nach Wohnform. Für die weiteren Berechnungen gelten daher folgende Annahmen:
Wohneinheit
Einfamilienhaus
Geschosswohnung
Reihenhaus
Doppelhaus
Tabelle 4: Angenommene Haushaltsgröße nach Wohneinheit
Haushaltsgröße / Personen
3,5
2,3
3,5
3,5
davon Kinder
1,5
0,3
1,5
1,5
Aufgrund der demografischen Entwicklung auch des Umlandes und der Situation der Stadt Pulheim als stark
nachgefragtem Wohnstandort wird die Quote der Zuwanderung in diese Neubaugebiete auf 50 Prozent
festgelegt. Die sich aus den Zu- und Nachzügen ergebende Kinderzahl wird den Geburtenzahlen über mehrere
Jahrgänge für die Prognose zugeschlagen.
BDO Technik- und Umweltconsulting GmbH, Düsseldorf 2015: „Abschlussbericht, Kosten-Nutzen-Analyse für das Projekt
Wohnsiedlungserweiterung im Geltungsbereich des FNP Nr. 17.9 Pulheim“
11
9
Beispielrechnung:
Ein Plangebiet soll mit 120 Häusern und 30 Geschosswohnungen bebaut werden. Hieraus ergäbe sich die Zahl
von 120 x 1,5 + 30 x 0,3 = 189 Kindern. Es wird unterstellt, dass 50 Prozent von außerhalb in die Neubaugebiete
ziehen, demnach 95 Kinder.
Die andere Hälfte, welche innerhalb der Stadt Pulheim selbst umziehen, machen anderweitig Wohnraum frei.
Auch hier ist der Nachzug wieder als Rechengröße festzulegen. Unterstellt wird dabei der Umzug innerhalb der
Stadt von einer Geschosswohnung (Haushaltsgröße 2,3 Personen, davon 0,3 Kinder) in Einfamilien-, Reihenoder Doppelhäuser. Die hierdurch entstehenden Vakanzen werden in derselben Haushaltsgröße nachbesetzt, die
entsprechenden Werte ebenfalls zu 50 Prozent (als unterstellter Zuzug) den Gesamtgeburtenzahlen
zugeschlagen. Eine ortsscharfe Zuordnung ist hier allerdings nicht mehr möglich, da z.B. ein Umzug von Pulheim
nach Stommeln nicht als Zuzug erfasst wird.
Im oben genannten Beispiel entstehen insgesamt 150 Wohneinheiten. Diese werden zur Hälfte von Pulheimer
Bürgern bezogen. Damit werden 75 Wohneinheiten (in Geschosswohnungen) in Pulheim frei und können neu
bezogen werden. Diese 75 Geschosswohnungen werden wiederrum zu 50 Prozent von Zuzügen aus dem
Umland belegt. Damit wird nochmals ein Zuzug von 38 Kindern generiert, die nicht durch die Geburtenzahlen
erfasst sind.
Insgesamt würden nach diesem Rechenbeispiel für das fiktive Plangebiet also 133 Kinder zusätzlich zu den
erfassten in Pulheim Geborenen zu beschulen sein.
Die Geburtenwahrscheinlichkeit liegt insbesondere in den ersten Jahren nach Beginn der Aufsiedlung eines
Neubaugebietes weit über den üblichen Werten. Im Laufe von 8-9 Jahren gleichen sich die betrachteten Gebiete
wieder an den Durchschnitt an. Im weiteren Zeitverlauf sinkt die Geburtenrate nach 9-10 Jahren unter den
Geburtendurchschnitt insgesamt ab. Dies findet seine Erklärung im Abschluss der Familiengründungsphase
eines sehr altershomogen besiedelten Bereiches. Die Bevölkerungsstruktur verschiebt sich auf höhere
Altersklassen, was eine sinkende Fertilität zur Folge hat. Das Neubaugebiet geht nun in eine
Konsolidierungsphase über und die Alterung tritt gegenüber dem quantitativen Wachstum in den Vordergrund. 12
Die Verteilung der zuziehenden Kinder auf die einzelnen Jahrgänge wird daher wie folgt berechnet:
Es wird davon ausgegangen, dass die Neubaugebiete von jungen Familien bezogen werden. Die Kinder sind
überwiegend noch nicht eingeschult, da die Familiengründung und der Erwerb von Eigentum zeitlich nah
zusammentreffen. Es wird angenommen, dass 60% der Kinder sich gleichmäßig auf die Jahrgänge vor der
Einschulung verteilen, 20% älter sind und 20% noch geboren werden, da die Familienplanung bei Bezug der
Eigenheime noch nicht final abgeschlossen ist.
Exkurs
Etwa 20 Jahre nach Erstbesiedelung setzt in solchen Gebieten regelmäßig ein Bevölkerungsrückgang ein. Dies
liegt darin begründet, dass die jährlichen Wanderungssalden in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen negativ
ausfallen. In dieser Lebensphase werden Umzüge typischerweise vorgenommen, um an den Ort bzw. in die
Nähe des Ausbildungsplatzes zu ziehen (so genannte „Ausbildungsplatzwanderung“)13.
Nach Andreas Beilein, Anja Brauckmann, Achim Tack:“ LEAN 2, Bevölkerungsentwicklung in Neubaugebieten
Analyse und Abschätzung demografischer Prozesse auf Baugebietsebene“, Dortmund 2008
13 Nach Riedel, Friederike:“ Handlungskonzept Demografie, Umsetzungsstand der Maßnahmen des Demografie-Zielrasters
2010/11 und Perspektiven der Fortentwicklung“, Pulheim 2016
12
10
Nach weiteren 15 Jahren beginnt dann die Phase des Bevölkerungsaustausches bis hin zu einem regelrechten
Generationenwechsel, was – in Abhängigkeit sowohl von der Bebauungsart als auch der sich entwickelnden
Dynamik - wieder zu deutlichen Anstiegen bei den Geburtenraten führen kann.
In der Gesamtbetrachtung zeigt sich, dass Gebiete, welche sehr homogen und in einem engen Zeitraum
aufgesiedelt wurden, anfällig für extreme demografische Effekte sind. Dies lässt sich mittlerweile in Gebieten aus
den 1960er und 1970er Jahren, wie z.B. aktuell in Stommeln, sehr gut ablesen.14
Diese Entwicklungen werden derzeit durch eine Schulentwicklungsplanung nur über die durchschnittlichen
Zuzüge erfasst. Erkenntnisse aus dem Demografie-Projekt der Stadt Pulheim sollen in den Fortschreibungen des
Schulentwicklungsplanes in den Folgejahren Berücksichtigung finden.
In den folgenden Ausführungen wird auf Basis der vorgestellten Berechnungsmethoden die jeweils regionalisierte
Prognose vorgenommen.
Da in den Ortslagen sowohl die Geburtenzahlen als auch die Zu- und Abwanderungssalden unterschiedlich
ausgeprägt sind, können die dortigen Entwicklungen von der Gesamttendenz abweichen.
Es wird deutlich, dass die Prognosen nicht rein auf die Neubaugebiete beschränkt bleiben können, da Effekte wie
eine innerörtliche Verdichtung und Generationenwechsel im Bestand nicht berücksichtigt werden.
Zudem werden die Baugebiete z.T. erst in 2020 bezugsfertig, die Zuzüge können auch erst dann eingerechnet
werden, obwohl bereits vorher im Stadtgebiet (statistisch betrachtet) ohnehin schon ein Zuzug von SuS
stattfindet. Bei der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung wird zu prüfen sein, inwieweit sich Effekte der
Neubaugebiete mit dem bereits erfolgten Zuzug überschneiden, ergänzen oder sogar additiv wirken.
III.3. Simulation des Übergangsverhaltens zwischen den Jahrgängen (Primarstufe)
Auf Basis der historischen Schülerdaten für die betrachteten Grundschulen für die Schuljahre 2013/14 bis
einschließlich 2017/18 werden rechnerisch die Übergangsparameter zwischen den Jahrgängen ermittelt.
Die dargestellte historische Situation wird bezüglich des Übergangsverhaltens der Grundschüler untersucht.
Dabei wird zunächst jedes Schuljahr und jeder Wechsel zwischen den Jahrgängen betrachtet und im Anschluss
der Durchschnitt über diese Übergangsparameter gebildet. Im Rahmen der Prognoserechnung werden
gewichtete Durchschnitte verwendet, um aktuellen Zahlen eine größere Bedeutung beizumessen als weiter
zurückliegenden Daten. Die Gewichtung wurde hierzu folgendermaßen gewählt: 0,175; 0,225; 0,275; 0,325.15
Mithilfe der Berechnung der historischen Übergänge kann eine Prognose zu den Übergängen in die
Sekundarstufe I erstellen. Im Rahmen der Prognoserechnung wird nun unterstellt, dass das Übergangsverhalten
zwischen den einzelnen Jahrgängen auch künftig gemäß den Annahmen verläuft.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass durch die Betrachtung der historischen Übergangsparameter die
Anzahl der Wiederholer, der Schulabgänger sowie der etwaigen Überspringer etc. eines Jahrganges implizit in
den dargestellten Zahlen enthalten ist. Durch die gewählten Übergangsparameter, werden die Wiederholer der
ersten Klasse nicht erfasst. Dies ist jedoch eine statistisch zu vernachlässigende Größe, da zum einen die Zahl
der Wiederholer der ersten Klasse eher gering ist und zudem die Prognose der zukünftig einzuschulenden
Nach Andreas Beilein, Anja Brauckmann, Achim Tack:“ LEAN 2, Bevölkerungsentwicklung in Neubaugebieten
Analyse und Abschätzung demografischer Prozesse auf Baugebietsebene“, Dortmund 2008
15 Nach Ulrike Lexis:“Pulheim Schulentwicklungsplan 2017 – 2022, Gütersloh 2017
14
11
Kinder, welche letztendlich die Anzahl der SuS in der ersten Klasse hauptsächlich beeinflusst, aufgrund von Umund Zuzügen, etwaigen abweichenden Schulwünschen etc., ohnehin mit Unsicherheit behaftet ist. 16
III.4. Regionalisierte Betrachtung
Der Wohnort der künftigen SuS ist für die Kommune eine wichtige Planungsgröße. Zwar wurden die
Grundschulbezirke 2008 aufgelöst, gleichwohl entscheidet sich ein Großteil der Eltern bei der Schulanmeldung
Primarstufe für eine fußläufig zu erreichende Grundschule, was sich in den Anmeldezahlen der zurückliegenden
Jahre auch bestätigt. Auch für die Planungssicherheit bei weiterführenden Schulen ist es entscheidend zu
wissen, woher die SuS kommen. Insbesondere an Standorten, die viele Einpendler aus Nachbarkommunen
haben, dürfen die dortigen Entwicklungen (z.B. auch Neubaugebiete) nicht außer Acht gelassen werden.
So besteht die Aufgabe einer erweiterten Schulentwicklungsplanung insbesondere darin, Entwicklungen
möglichst ortsscharf und unter Berücksichtigung der prognostiziert einzuschulenden Kinder darzustellen. Auf der
Basis dieser Prognosen können dann im Weiteren mit Hilfe der Pulheimer Schulbaurichtlinie der tatsächliche
Raumbedarf der Pulheimer Schulen ermittelt und entsprechende Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.
IV Schulentwicklungsplanung und schulorganisatorische Maßnahmen (Primarstufe)
Die bereits genannten vorangegangenen Schulentwicklungsplanungen sind zu den folgenden Schlüssen
gekommen:
1.
Die Schülerzahlen der Einschulungsjahrgänge gingen von 2005/06 (600 SuS) über das Schuljahr
2010/11 (516 SuS) bis zur Prognose für das Schuljahr 2016/17 (481 SuS) deutlich zurück.
2.
In der Schulentwicklungsplanung aus 2012 wurde eine „markante Tendenz nach unten“ für die
Geburtenzahlentwicklung attestiert. Im Stadtgebiet Pulheim sollte der Rückgang der Schülerzahlen im
Betrachtungszeitraum bis 2016/17 6,8 Prozent ausmachen.
3.
Die folgende Schulentwicklungsplanung wurde im Dezember 2014 verfasst und beinhaltete die Jahre
2014/15 bis 2019/20 sowie einen Ausblick bis 2030. Diese Fortschreibung kommt zu dem Schluss, die
Schülerzahlen seien in Pulheim von 2008/09 bis zum Schuljahr 2013/14 um sieben Prozent
zurückgegangen. Dies entspricht in etwa dem in der vorherigen SEP prognostizierten Rückgang und
bestätigt zunächst deren Ergebnisse.
In der Detailbetrachtung der Prognose wird nun jedoch eine unterschiedliche Entwicklung bis 2019/20
gezeichnet:
Während die Schülerzahlen in Brauweiler / Dansweiler / Sinthern leicht steigend gesehen werden,
sinken sie in Pulheim und Stommeln / Sinnersdorf tendenziell um 2,2 und 4,1 Prozent.
In der Einzelbetrachtung der Schulen verlieren insbesondere die Christinaschule und die katholische
Grundschule An der Kopfbuche (KGS) weiter SuS.
Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung aus 2014 nimmt auch die Zusammensetzung der
Schülerschaft der Schulen in den Blick. Dabei kommt sie zu dem Schluss, dass
16
die Christinaschule tatsächlich eine „regionale“ Grundschule ist (rd. 94 Prozent der SuS kommen aus
Stommeln, Stommelerbusch und Ingendorf).
Ebd.
12
Die KGS an der Kopfbuche jedoch nach Zusammensetzung der Schülerschaft (rd. 63 Prozent der SuS
kommen aus dem o.a. Einzugsbereich) eher eine „Wahlschule“ ist, womit ihr Standort als veränderbar
angesehen werden könne.
Auf Basis der Prognosezahlen und Detailbetrachtungen für die einzelnen Standorte sowie der Einbeziehung der
geplanten Neubaugebiete empfahl diese SEP die Verlagerung der KGS an der Kopfbuche an den Standort der
Gemeinschaftshauptschule in Pulheim. Parallel dazu könne der Standort der Christinaschule als „regionale“
Schule gestärkt werden. Weitere schulorganisatorische Veränderungen seien im Hinblick auf
Schülerzahlentwicklung und – prognosen nicht erforderlich.
Mit Datum vom 23.06.2015 hat der Rat der Stadt Pulheim auf Basis dieser Prognosen und Empfehlungen
beschlossen, dass die KGS an der Kopfbuche aus Stommeln in das Gebäude der auslaufend gestellten
Gemeinschaftshauptschule (GHS) an der Escher Straße ziehen soll. Die in Stommeln verbleibende
Christinaschule sollte auf drei Züge erweitert werden.
Am 04.04.2017 wurde durch den Rat beschlossen, den Umzug der KGS um zwei Jahre zum Schuljahresbeginn
2019/20 zu verschieben. Grund hierfür war die nicht auskömmliche Raumsituation für den Parallelbetrieb beider
Schulsysteme im Gebäude der GHS.
Mit der Fortschreibung der Schülerzahlprognosen im Herbst 2016 / Frühjahr 2017 und den Anmeldungen der
Erstklässler zum Schuljahr 2018/19 mussten auch die den genannten Ratsbeschlüssen zugrunde liegenden
Annahmen korrigiert werden.
Am Beispiel der beiden Grundschulen in Stommeln soll dies verdeutlicht werden:
Sieht der Schulentwicklungsplan von 2014 ab dem Schuljahr 2014/15 sowohl für die Christinaschule als auch für
die KGS sinkende Schülerzahlen, zeigen Realität und neue Prognose ein anderes Bild:
Tabelle 5: Differenz SEP 2014 (biregio) zu SEP 2017 (Dr.Garbe&Lexis) in Stommeln, Stommelerbusch und Ingendorf
Gesamtschülerzahl
Schuljahr
2014/15
Schuljahr
2015/16
Schuljahr
2016/17
Schuljahr
2017/18
Schuljahr
2018/19
Schuljahr
2019/20
SEP 2014 /
Christinaschule
188
184
180
176
169
173
SEP 2017 /
Christinaschule
185
202
236*
250*
254*
247
Differenz 14/17
Christinaschule
-3
18
56
74
85
74
SEP 2014 / KGS An
der Kopfbuche
169
173
155
158
153
155
SEP 2017 / KGS An
der Kopfbuche
170
182
180
184
187
184
Differenz 14/17 KGS
An der Kopfbuche
1
9
25
26
34
29
13
Differenz /
Christinaschule und
KGS An der
Kopfbuche
-2
27
81
100
119
103
*ab dem Schuljahr 2016/17 ist die Christinaschule aufwachsend dreizügig. Die erhöhte Zügigkeit spiegelt sich in keiner der vorliegenden
Schulentwicklungsplanungen wieder. Grund hierfür ist die üblicherweise vorgenommene Trendfortschreibung auf der Basis der bekannten Zügigkeit.
Die Schülerzahlprognose von 2017 rechnet mit Geburtenzahlen bis 2016 (d.h. de facto vorhandenen Kindern).
Daher sind diese Zahlen auf einen Zeitraum von sechs Jahren zunächst als valide anzusehen. Allerdings sind
diese Zahlen, wie eingangs beschrieben, weder schuljahresbezogen noch regionalisiert und berücksichtigen die
Zügigkeitsbegrenzungen oder, wie bei der Christinaschule, Zügigkeitserweiterungen nicht. Vielmehr basieren sie
auf der Annahme, dass Anmeldeverhalten setze sich linear gewichtet an den einzelnen Standorten fort. Auch
Zuzüge sind hierin nicht erfasst.
Bereits jetzt wird deutlich, dass diese Zahlen z.T. nicht mehr aktuell sind.
V Aktuelle Situation in Pulheim (Stand 01.10.2017)
Die Stadt Pulheim ist derzeit Träger von neun Grundschulen (davon eine evangelische Grundschule (EGS), drei
katholische Grundschulen (KGS) und fünf Gemeinschaftsgrundschulen (GGS)), einer Gemeinschaftshauptschule
(auslaufend zum Schuljahr 2019/20), zwei Realschulen (davon eine auslaufend zum Schuljahr 2019/20), zweier
Gymnasien und einer Gesamtschule (im Aufbau seit dem Schuljahr 2014/15). Ein Antrag zur Wiedererrichtung
der Förderschule mit dem Schwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung für die Primar- und Sekundarstufe
wurde im Dezember 2017 bei der Bezirksregierung in Köln gestellt und (befristet bis zum 31.07.2019) genehmigt.
Eine seriöse Schülerzahlprognose kann für die Förderschule nicht erstellt werden, da sich auch der
Förderschwerpunkt verändert hat.
Mit dem Stichtag 01.10.2017 haben sich SuS sowie Klassen in der Primarstufe wie folgt verteilt:
Tabelle 6: SuS- und Klassenzahlen (Grund- und Förderschule)
Schule
E1
E2
3
4
KGS
73
3
76
3
76
3
78
3
Barbaraschule
EGS DietrichBonhoeffer78
*
69
*
65
*
69
*
Schule
KGS Buschweg
44
2
53
2
39
2
56
2
GGS
52
2
59
2
55
2
55
2
Richezaschule
GGS
38
2
53
2
58
2
53
2
Wolfhelmschule
GGS
48
2
53
2
52
2
43
2
Sinthern/Geyen
GGS
83
3
73
3
72
3
56
2
Christinaschule
KGS An der
37
*
53
*
45
*
46
*
Kopfbuche
GGS
48
*
44
*
45
*
49
*
Horionschule
Grundschulen
501
533
507
505
Gesamt
Förderschule an
*
0
0
*
2
*
0
*
der Jahnstr.
Förderschule
0
*
0
*
2
*
0
*
gesamt
*jahrgangsübergreifender Unterricht
Gesamt
303
12
281
12
192
8
221
8
202
8
196
8
284
11
181
7
186
8
2046
82
2
1
2
1
14
Mit dem Stichtag 01.10.2017 haben sich SuS sowie Klassen in der Sekundarstufe I und II wie folgt verteilt:
Schule
Gemeinschaftshauptschule
Hauptschule gesamt
Marion-DönhoffRealschule
Arthur-KöpchenRealschule
Realschulen gesamt
Geschwister-SchollGymnasium
Abteigymnasium
Brauweiler
Gymnasien gesamt
Gesamtschule Pulheim
Gesamtschule gesamt
Förderschule an der
Jahnstr.
Förderschule gesamt
Gesamt
*ohne Oberstufenkurse
Tabelle 7: SuS- und Klassenzahlen (Sekundarstufe I und II)
6
7
8
9
10
5
0
0
0
0
0
0
0
0
EF
Q1
Q2
Gesamt
42
2
41
2
83
4
42
2
41
2
83
4
120
4
122
4
121
4
116
4
121
4
106
4
706
24
0
0
0
0
0
0
0
0
116
4
110
4
226
8
120
4
122
4
121
4
116
4
237
8
216
8
932
32
182
7
162
6
175
6
195
7
199
7
213
199
172
1497
33*
122
4
125
4
150
5
128
5
164
6
167
163
165
1184
24*
304
105
105
11
4
4
287
107
107
10
4
4
325
112
112
11
4
4
323
107
107
12
4
4
363
0
0
13
0
0
380
362
337
0
0
0
0
2681
431
431
57
16
16
6
-
7
-
7
-
10
-
6
-
6
-
42
-
6
535
-
7
523
-
42
4169
-
Primarbereich
Sekundarstufe I
Sekundarstufe 2
Gesamt
7
10
6
6
565
556
648
263
380 362
- jahrgangsübergreifender Unterricht in der Förderschule
337
Tabelle 8: Schülerzahlen zum Stichtag 01.10.2017 (gesamt)
2.048
3.090
1.079
6.217
Die Zügigkeiten der einzelnen Schulen sind festgelegt. In Ausnahmefällen und einzelnen Jahrgängen kann eine
Zügigkeitserweiterung erfolgen. Dies geschieht insbesondere in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden
Raumangebotes und ist daher nicht an allen Standorten möglich.
Tabelle 9: Zügigkeiten zum Stichtag 01.10.2017
Schule
KGS Barbaraschule
EGS Dietrich-Bonhoeffer-Schule
KGS Buschweg
GGS Richezaschule
GGS Wolfhelmschule
GGS Sinthern/Geyen
GGS Christinaschule
KGS An der Kopfbuche
GGS Horionschule
Grundschulen gesamt
Gemeinschaftshauptschule
Hauptschule gesamt
Marion-Dönhoff-Realschule
Arthur-Köpchen-Realschule
Realschule gesamt
Geschwister-Scholl-Gymnasium
Abteigymnasium Brauweiler
Gymnasien gesamt
Gesamtschule Pulheim
Gesamtschule gesamt
Zügigkeit
3
3
2
2
2
2
3
2
2
21
2
auslaufend zum Schuljahr 19/20
4
4
4 (AKR auslaufend zum Schuljahr 19/20)
6
4
10
4
4
15
Tabelle 10: Entwicklung der Geburten und Zuzüge Pulheim (gesamt)
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten
Gesamt
Änderung zum Vorjahr in
Prozent,
Geburten + gemeldete
Kinder für Schuljahr
Einschulungen (historisch)
366
368
363
376
363
416
402
444
456
0,5
-1,4
3,6
-3,5
14,6
-3,4
10,4
2,7
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
456
482
493
501
477
484
457
472
469
Gemeldete Kinder (Stand
März 2018)
Änderung zum Vorjahr in
Prozent
5,7
2,3
1,6
Die Geburten steigen im Zeitraum von 2008/09 bis 2016/17 im Mittel (geglättet) um 3,21 Prozent, die Zahl der
historischen Einschulungen im Mittel (geglättet) um 2,9 Prozent pro Jahr.
Bereits bei der Vorstellung der statistischen Methoden wurde darauf hingewiesen, dass Pulheim aktuell einen
positiven Wanderungssaldo junger Familien zu verzeichnen hat, deren Kinder überwiegend noch einzuschulen
sind und in den Geburtenzahlen nicht erfasst sein können. Insofern ist für die kommenden Jahre damit zu
rechnen, dass deutlich mehr Kinder als durch die Geburtenzahl impliziert einen Platz in den Pulheimer Schulen
benötigen werden.
Legt man diese Aussage zugrunde, ist eine getrennte Schülerzahlprognose anhand der Geburten und
durchschnittlichen bereits erfolgten Zuzüge oder der unterstellten Zuzüge in Neubaugebieten eher als das
Minimum der zu beschulenden Kinder anzunehmen. Ob und wie lange Effekte wie ein verstärkter
Generationenwechsel anhalten ist schwer prognostizierbar.
Dort, wo bekannt ist, dass neue nennenswerte Wohngebiete aufgelegt werden, erfolgt eine Berechnung der sich
hieraus ergebenden Wanderungsgewinne in Variante B. Eine Prognoserechnung in der regionalisierten
Betrachtung nach Variante A wird grundsätzlich durchgeführt.
Bisherige Schätzungen in den vorliegenden Schulentwicklungsplanungen bedienten sich der Datenbasis von IT
NRW. Diese datiert auf das Jahr 2014 und kann als nicht mehr aktuell eingestuft werden, was von IT NRW auch
eingeräumt wird. Daher basiert diese Schulentwicklungsplanung, auch um auf regionalisiertes Material
zurückgreifen zu können, auf Daten der KDVZ in Frechen.
VI Entwicklung der einzelnen Ortslagen / Primarstufe
VI.1. Gesetzliche Grundlagen
Um von den Schülerzahlen in den jeweiligen Jahrgängen auf die erforderliche Zügigkeit einer Schule und damit
ihren Raumbedarf schließen zu können, werden die Klassenbildungswerte der Verordnung zur Ausführung des §
93 Abs. 2 SchulG (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung zur
Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG (AVO-Richtlinien 2016/17 – AVO RL) herangezogen.
In § 6a Abs. 2. VO zu § 93 Abs. 2 SchulG heißt es: „Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden
Eingangsklassen, die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen
Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt….“ Die
16
zugehörige AVO-RL Nr. 6a2 führt weiterhin aus: „Der Schulträger entscheidet unter Einhaltung der kommunalen
Klassenrichtzahl über die Zahl und die Verteilung der zu bildenden Eingangsklassen auf die Grundschulen.“
Damit legt der Gesetzgeber die ideale Klassengröße einer Grundschule auf 23 Kinder fest. Um dem jeweiligen
Schulträger aber mehr Flexibilität bei der Klassenbildung zu ermöglichen, wird in § 6a Abs. 1 VO zu § 93 Abs. 2
SchulG die Teilungsgrenze für die Zahl der zu bildenden Klassen festgelegt:
Schülerzahl bis 29
Schülerzahl 30 bis 56
Schülerzahl 57 bis 81
Schülerzahl 82 bis 104
Schülerzahl 105 bis 125
Schülerzahl 126 bis 150
1 Klasse
2 Klassen
3 Klassen
4 Klassen
5 Klassen
6 Klassen
Für je weitere 25 SuS ist eine Eingangsklasse zu bilden.
Des Weiteren führt der § 6a Abs. 1 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG aus: „Die Zahl der nach Sätzen 1 und 2 zu
bildenden Klassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen oder baulichen Gründen unterschritten
werden. … Gebildete Klassen werden grundsätzlich unabhängig von später eintretenden
Schülerzahlveränderungen fortgeführt.“
Für Schulen des gemeinsamen Lernens (Inklusion) besteht im Rahmen des § 46 Abs. 4 SchulG die Möglichkeit,
Klassengrößen im Rahmen der Klassenrichtzahl und Teilungsgrenzen festzulegen:
„Der Schulträger legt unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen
nach der Verordnung gemäß § 93 Abs. 2 Nr. 3 die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen
und Teilstandorte fest. Er kann die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden SuS einer Grundschule
oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer
Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden
sollen.“
Aus diesen Ausführungen ergeben sich für die Klassenbildung folgende Konsequenzen:
Die Zuteilung einer Lehrerstelle erfolgt je 23 Kinder.
Ist eine Klasse bis zur Teilungsgrenze voll und werden später Kinder in die Schule aufgenommen
(Zuzug), kann dies dazu führen, dass mehr als 30 Kinder in einer Klasse unterrichtet werden.
Der Schulträger hat die Möglichkeit, im Rahmen der Klassenrichtzahl und der Teilungsgrenzen Einfluss
auf die Klassengröße zu nehmen (Inklusion).
Die folgenden Berechnungen der Zügigkeiten erfolgen immer auf Basis der Klassenrichtzahl 23. Dies bedeutet,
dass die errechneten Zügigkeiten nicht bis zur jeweiligen Teilungsgrenze ausgeschöpft werden. Ein Hinweis auf
die mögliche Zügigkeit bei Ausschöpfung der Teilungsgrenze erfolgt im Fließtext zu der jeweiligen
Standortbetrachtung.
VI.2. Pulheim
Die Schülerzahlentwicklung ist für drei, künftig vier Grundschulen von Bedeutung (KGS am Buschweg, EGS
Dietrich-Bonhoeffer-Schule, KGS Barbaraschule, KGS an der Kopfbuche).
17
Tabelle 11: Entwicklung der Gesamtschülerzahlen in Pulheim
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
159
185
192
-5,9
16,4
3,8
159
168
155
169
140
169
Gesamt
Änderung in
5,7
-7,7
9
-17,2
20,7
Prozent
Einschulungen +
SJ 2014/15 SJ 2015/16 SJ 2016/17 SJ 2017/18 SJ 2018/19 SJ2019/20
gemeldete
Kinder für
Einschulungen
185
179
188
195
180
Gemeldete
178
Kinder
Änderung in
-3,2
5
3,7
-7,7
-1,1
Prozent
Änderung ab
Geburt,
26
11
33
26
40
9
absolut
Änderungen
ab Geburt in
16,4
6,5
21,3
15,4
28,6
5,3
%
SJ2020/21 SJ 2021/22 SJ2022/23
179
181
186
0,6
1,1
2,8
20
-4
-6
12,6
-2,2
-3,1
Der Beschluss, die KGS An der Kopfbuche nach Pulheim zu verlegen, wurde im Frühjahr 2015 gefasst. Damit
war er für die Anmeldeverfahren ab Herbst 2015 (für das Schuljahr 2016/17) relevant. Die KGS An der
Kopfbuche beschult in allen Jahrgängen im Durchschnitt jeweils 25 Kinder aus Pulheim. Um die Zügigkeit für
Pulheimer Schulen festzulegen, müssen also auch die in der KGS an der Kopfbuche beschulten Pulheimer
Kinder berücksichtigt werden.
Variante A
Die vergleichsweise starken Zuwächse sind also sowohl auf steigende Geburtenzahlen (von 2008/09 bis 2016/17
jedes Jahr im Durchschnitt (geglättet) um 3,17 Prozent) als auch Zuwanderungsgewinne zurückzuführen.
Analog zur in der Gesamtberechnung vorgestellten Systematik werden auch hier für die noch einzuschulenden
Jahrgänge weitere Zuzüge addiert.
Tabelle 12: Geburten, Einschulungen und Wanderungsgewinne (prognostiziert, Variante A), Pulheim
Gesamt
Schuljahr
Einschulungen
(Stand März 2018)
Gemeldete Kinder
/Stand März 2018)
Zzgl. Pulheimer
Kinder aus KGS
Kopfbuche
Zwischensumme
Differenz, absolut
Differenz, prozentual
Prognostizierte
Zuzüge
Prognose zur
Einschulung
(gerundet)
17
2008/09
Geburten
159
2014/15
2009/10
Geburten
168
2015/16
2010/11
Geburten
155
2016/17
2011/12
Geburten
169
2017/18
2012/13
Geburten
140
2018/19
185
179
188
195
180
2013/14
Geburten
169
2019/20
2014/15
Geburten
159
2020/21
2015/16
Geburten
185
2021/22
2016/17
Geburten
192
2022/23
178
179
181
186
14
2517
25
25
25
199
40
25,2
204
36
21,4
213
58
37,4
220
51
30,2
205
65
46,4
178
9
5,3
179
20
12,6
181
-4
-2,2
186
-6
-3,1
5
10
15
20
25
210
188
194
201
211
-
-
-
-
erste Anmeldephase nach Umzugbeschluss
18
Variante B: Berechnung der Zuzüge aus Neubaugebieten (50 Prozent Zuzug von außerhalb)
Für das Stadtgebiet Pulheim relevant sind folgende geplante Neubaugebiete:
Tabelle 13: Zuzüge in Pulheim
Anzahl
Häuser
Anzahl Kinder
50 % externer
Zuzug
50 %
externer
Nachzug
Bestand
BP 113
75
56
11
219
BP 115
40
30
6
BP 114
101
76
BP 125
27
BP 131
20
Plangebiet
gesamt
Anzahl
Anzahl
Kinder 50 %
Geschossexterner
wohnungen
Zuzug
25 %
externer
Nachzug
Bestand
Kinder
gesamt
Bezug
33
33
100
Ende 2017*
42
6
6
49
Ende 2018
15
70
11
11
112
2020
20
4
37
6
6
35
2018
15
3
4
1
1
19
2019
197
39
372
56
56
315
*
*75% Berücksichtigung bei "Kinder gesamt", da ca. 25% Bezug bereits erfolgt
Prognose der Ist-Geburten- und Einschulungszahlen (alle Berechnungsvarianten)
Tabelle 14: Schülerzahlprognose Pulheim (Varianten A und B)
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten
Gesamt
Schuljahr
Einschulungen (historisch)
159
168
155
169
140
169
159
185
192
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
51
63
65
83
210
188
194
201
211
16
20
32
32
194
198
213
218
Einschulungen Prognose
(Variante A)
Prognostizierte
Wanderungsgewinne durch
Neubaugebiete (50 Prozent
Zuzug)
Einschulungen Prognose
(Variante B)
-
-
-
-
205
Aus den Varianten A und B ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen für die künftig erforderliche
Zügigkeit der Pulheimer Schulen:
Tabelle 15: Erforderliche Zügigkeit, Pulheim gesamt
Schuljahr
Schuljahr
Schuljahr
18/19
19/20
20/21
Gemeldete Kinder zzgl. rechnerischer Zuzug (Variante
210
188
194
A)
Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23)
9,1
8,2
8,4
Geburten und prognostizierte Wanderungsgewinne
205
194
199
durch Neubaugebiete (Variante B, 50 Prozent Zuzug)
Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23)
9,1
8,4
8,7
Schuljahr
21/22
Schuljahr
22/23
201
211
8,7
9,2
213
218
9,2
9,5
19
Für die Klassenbildung unter Ausschöpfung der Teilungsgrenzen bedeutet dies, dass je nach Variante und
Jahrgang acht bis neun Eingangsklassen gebildet werden müssen.
Mit der KGS Barbaraschule (3-zügig), der EGS Dietrich-Bonhoeffer-Schule (3-zügig) und der KGS Buschweg (2zügig) stehen perspektivisch zu wenig Züge zur Verfügung. Durch den Umzug der KGS An der Kopfbuche (2zügig) von Stommeln nach Pulheim kann diese Lücke gefüllt werden.
Auch die Schülerzahlprognose durch Dr.Garbe und Lexis bestätigt diesen Trend eindeutig für den Stadtteil
Pulheim, auch wenn diese Prognosen auf anderen Berechnungsmethoden beruhen. Es wird in der
Minimalvariante (bei einer Klassenrichtzahl von 23) zwischen 7,8 (2019) und 9,9 (2022) Zügen an den Pulheimer
Schulen ausgegangen. Die Minimalvariante wird im Schuljahr 2018 bereits durch die Anmeldezahlen
überschritten, insbesondere wenn man die Pulheimer SuS an der Kopfbuche einrechnet. Die Maximalvariante
kommt zu den Ergebnissen, dass 9 (2019) bis 11,3 (2022) Züge an den vorhandenen Schulen notwendig sein
werden. Dies bestätigt die Prognose, dass die derzeit vorhandenen 8 Züge perspektivisch nicht mehr ausreichen
werden. Selbst wenn die komplette Ausschöpfung der Teilungsgrenzen und damit eine Eingangsklassenbildung
von 27-28 SuS pro Klasse ausgeschöpft werden, führt z.T. ein minimales Überschreiten der Prognosezahlen zu
einer mindestens Neunzügigkeit im Ortsteil Pulheim. Insbesondere die Auswirkungen der Neubaugebiete in
Pulheim werden sich über den hier abgebildeten Zeitraum bemerkbar machen, da das größte Baugebiet erst
2020 bezugsfertig sein soll.
Bedingt durch das besondere Profil der KGS An der Kopfbuche setzt sich die Schülerschaft insgesamt sehr
heterogen zusammen, es werden Kinder aus diversen Ortsteilen beschult. Diese Schule ist die am wenigsten
ortsgebundene Schule in Pulheim und wird von den Eltern viel mehr wegen ihres besonderen Profils, auch als
Schule des gemeinsamen Lernens (GL), gewählt. Dieser Effekt wird voraussichtlich bestehen bleiben, so dass
durch den Umzug der Kopfbuche nach Pulheim SuS - auch wenn in Pulheim selbst kurzfristig noch nicht alle
künftig vorhandenen 10 Züge benötigt werden – von einer annähernden Auslastung der Kopfbuche
wahrscheinlich ist. Dieser Effekt bleibt der Gesamtbetrachtung der rein statistischen Zügigkeitsbetrachtung pro
Ortsteil unberücksichtigt, kann aber zu geringen Entlastungen in den anderen Ortsteilen führen.
Einzelbetrachtung der Schülerzahlentwicklung an den Pulheimer Grundschulen
Die drei Bestandsschulen werden unterschiedlich stark frequentiert. Um eine Verteilung der künftigen
Anmeldezahlen prognostizieren zu können, wird zunächst jeder Einschulungsjahrgang an jedem Standort
betrachtet und im Anschluss der Durchschnitt über die Einschulungsparameter gebildet. Im Rahmen der
Prognoserechnung werden gewichtete Durchschnitte verwendet, um aktuellen Zahlen eine größere Bedeutung
beizumessen als weiter zurückliegenden Daten. Die Gewichtung wurde hierzu folgendermaßen gewählt: 0,175;
0,225; 0,275; 0,325.18
Mithilfe von Berechnung der Einschulungen wurde in den zurückliegenden Schulentwicklungsplanungen das
zukünftige Anmeldeverhalten prognostiziert. Die Prognoserechnung unterstellt, dass dieses zwischen den
einzelnen Standorten auch künftig gemäß den Annahmen verläuft.
Diese Annahmen sind rein theoretischer Natur und nicht zielführend. Dies wird durch die Schülerzahlentwicklung
an den einzelnen Schulen verdeutlicht.
18
Nach Ulrike Lexis:“Pulheim Schulentwicklungsplan 2017 – 2022, Gütersloh 2017
20
Die folgenden Graphiken zeigen, wie sich das Anmeldeverhalten bisher entwickelt hat (bis Schuljahr 2018/19).
Würde man dieses in der Trendprognose weiterhin unterstellen, käme es zu deutlichen Verschiebungen der
Schülerzahlen zwischen den Schulen.
Abbildung 1: Schülerzahlentwicklung und Trendprognose Anmeldungen KGS Barbaraschule
Abbildung 2: Schülerzahlentwicklung und Trendprognose Anmeldungen EGS Dietrich-Bonhoeffer-Schule
Abbildung 3: Schülerzahlentwicklung und Trendprognose Anmeldungen KGS Buschweg
VI.3. Stommeln
Die Schülerzahlentwicklung ist ab dem Schuljahr 2019/20 nur noch für die GGS Christinaschule relevant. Ab
diesem Zeitpunkt wird die KGS An der Kopfbuche sich im Gebäude der ehemaligen Hauptschule an der Escher
Str. in Pulheim befinden.
Zum Einzugsbereich der GGS Christinaschule gehören die Orte Stommeln, Stommelerbusch und Ingendorf.
Diese werden auch in der Geburtenzahlprognose zusammengefasst.
21
Tabelle 16: Entwicklung der Gesamtschülerzahl in Stommeln, Stommelerbusch und Ingendorf
Gesamt
Änderung in
Prozent,
Einschulungen +
gemeldete
Kinder für
Einschulungen19
Gemeldete
Kinder
Änderung in
Prozent
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
60
60
67
71
79
70
72
85
78
0
11,7
6
11,3
-11,4
2,9
18,1
-8,2
SJ
2014/15
SJ
2015/16
SJ
2016/17
SJ
2017/18
78
68
70
88
SJ 2018/19 SJ2019/20 SJ2020/21 SJ 2021/22 SJ2022/23
103
94
81
92
83
-12,8
2,9
25,7
17
-8,7
-13,8
13,6
-9,8
Änderung ab
Geburt, absolut
18
8
3
17
24
24
9
7
5
Änderungen ab
Geburt in %
30
13,3
4,5
23,9
30,4
34,3
12,5
8,2
6,4
Variante A
Die vergleichsweise starken Zuwächse sind sowohl auf steigende Geburtenzahlen (von 2008/09 bis 2016/17
jedes Jahr im Durchschnitt (geglättet) um 4,93 Prozent) als auch Zuwanderungsüberschüsse zurückzuführen
(geglätteter Durchschnittszuwachs im Betrachtungszeitraum 7,56 Prozent).
Tabelle 17: Geburten, Einschulungen und Wanderungsgewinne (prognostiziert Variante A), Stommeln
Gesamt
Schuljahr
Einschulungen
(Stand März 2018)
Gemeldete Kinder
/Stand März 2018)
Differenz, absolut
Differenz, prozentual
Prognostizierte
Zuzüge
Prognose zur
Einschulung
(gerundet)
19
2008/09
Geburten
60
2014/15
2009/10
Geburten
60
2015/16
2010/11
Geburten
67
2016/17
2011/12
Geburten
71
2017/18
2012/13
Geburten
79
2018/19
78
68
70
88
103
18
30,0
-
8
13,3
-
3
4,5
-
17
23,9
-
2013/14
Geburten
70
2019/20
2014/15
Geburten
72
2020/21
2015/16
Geburten
85
2021/22
2016/17
Geburten
78
2022/23
94
81
92
83
24
30,4
24
34,3
9
12,5
7
8,2
5
6,4
3
7
10
13
17
106
101
91
105
100
GGS Christinaschule und KGS An der Kopfbuche
22
Variante B: Berechnung der Zuzüge aus Neubaugebieten (50 Prozent Zuzug von außerhalb)
Tabelle 18: Zuzüge in Stommeln
Plangebiet
Anzahl
Häuser
Anzahl
Anzahl
50 % externer
Anzahl
25 % externer
Kinder 50 %
Kinder 50 %
Nachzug
GeschossNachzug
externer
externer
Bestand
wohnungen
Bestand
Zuzug
Zuzug
Kinder
gesamt
Bezug
BP 123
6
4
1
74
11
11
27
2019
BP 130
0
0
0
36
5
5
11
2018
BP 135
0
0
0
30
5
5
9
2020
4
1
140
21
21
47
*
gesamt
Prognose der Geburten- und Einschulungszahlen (alle Berechnungsvarianten)
Tabelle 19: Schülerzahlprognose Stommeln, Stommelbusch und Ingendorf (Varianten A und B)
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten
Gesamt
Schuljahr
Einschulungen (historisch)
60
60
67
71
79
70
72
85
78
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
51
63
65
83
106
101
91
105
100
1
4
5
6
95
85
97
89
Einschulungen Prognose
(Variante A)
Prognostizierte
Wanderungsgewinne durch
Neubaugebiete (50 Prozent
Zuzug)
Einschulungen Prognose
(Variante B)
-
-
-
-
103
Aus den Varianten A und B ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen für künftig erforderliche
Zügigkeit der GGS Christinaschule:
Tabelle 20: Erforderliche Zügigkeit, GGS Christinaschule
Schuljahr
Schuljahr
Schuljahr
18/19
19/20
20/21
Geburten + eingeschulte Kinder (Prognose mit
106*
101
91
rechnerischem Zuzug)
Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23)
4,6
4,4
4,0
Geburten und prognostizierte Wanderungsgewinne
103
95
85
durch Neubaugebiete (50 Prozent Zuzug)
Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23)
4,5
4,1
3,7
Schuljahr
21/22
Schuljahr
22/23
105
100
4,6
4,3
97
89
4,2
3,9
23
*Zur Erläuterung:
Der Beschluss, die KGS An der Kopfbuche nach Pulheim zu verlegen, wurde im Frühjahr 2015 gefasst. Damit
war er für die Anmeldeverfahren ab Herbst 2015 (für das Schuljahr 2016/17 ff.) relevant. Ab diesem Zeitpunkt
sind nahezu alle Kinder aus dem Einzugsbereich Stommeln, Stommelerbusch und Ingendorf in der GGS
Christinaschule angemeldet worden.
Für die Klassenbildung unter Ausschöpfung der Teilungsgrenzen bedeutet dies, dass in jeder Variante und jedem
Jahrgang vier Eingangsklassen gebildet werden müssen.
Die Christinaschule ist aktuell dreizügig ausgebaut. Die Dreizügigkeit der Christinaschule ist bei einer
Kapazitätsgrenze von 81 Kindern pro Einschulungsjahrgang bereits zum Schuljahr 2018/19 nicht mehr
ausreichend, um alle Kinder aus Stommeln und Stommelerbusch und Ingendorf wohnortnah zu beschulen. Für
das Schuljahr 2018/19 wurde nun einmalig wegen der hohen Anmeldezahlen ein vierter Zug eingerichtet. Damit
stößt das Gebäude räumlich an seine Kapazitätsgrenze. Die dauerhafte Beibehaltung der Vierzügigkeit ist unter
den gegeben Bedingungen nicht möglich.
VI.4. Brauweiler
Die Schülerzahlentwicklung ist für die GGS Richezaschule, in Teilen auch für die GGS Wolfhelmschule (siehe
dort) relevant.
Zum Einzugsbereich der GGS Richezaschule gehören die Orte Brauweiler und Freimersdorf. Diese werden auch
in der Geburtenzahlprognose zusammengefasst.
Tabelle 21: Entwicklung der Gesamtschülerzahl in Brauweiler und Freimersdorf
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
63
53
58
5
-15,9
9,4
Gesamt
48
44
48
41
54
60
Änderung in
-8,3
9,1
-14,6
31,7
11,1
Prozent,
Einschulungen +
SJ 2014/15 SJ 2015/16 SJ 2016/17 SJ 2017/18 SJ 2018/19 SJ2019/20
gemeldete
Kinder für
Einschulungen
67
71
72
68
76
Gemeldete
81
Kinder
Änderung in
6,0
1,4
-5,6
11,8
6,6
Prozent
Änderung ab
Geburt,
19
27
24
27
22
21
absolut
Änderungen
ab Geburt in
39,6
61,4
50,0
65,9
40,7
35,0
%
SJ2020/21 SJ 2021/22 SJ2022/23
66
58
66
-18,5
-12,1
13,8
3
5
8
4,8
9,4
13,8
24
Variante A
Tabelle 22: Geburten, Einschulungen und Wanderungsgewinne (prognostiziert), Brauweiler und Freimersdorf
Gesamt
Schuljahr
Einschulungen
(Stand März 2018)
Gemeldete Kinder
/Stand März 2018)
Differenz, absolut
Differenz, prozentual
Prognostizierte
Zuzüge
Prognose zur
Einschulung
(gerundet)
2008/09
Geburten
48
2014/15
2009/10
Geburten
44
2015/16
2010/11
Geburten
48
2016/17
2011/12
Geburten
41
2017/18
2012/13
Geburten
54
2018/19
67
71
72
68
76
19
39,6
-
27
61,4
-
24
50,0
-
27
65,9
-
2013/14
Geburten
60
2019/20
2014/15
Geburten
63
2020/21
2015/16
Geburten
53
2021/22
2016/17
Geburten
58
2022/23
81
66
58
66
22
40,7
21
35,0
3
4,8
5
9,4
8
13,8
4
8
12
17
21
80
89
78
75
87
Die vergleichsweise starken Zuwächse sind also sowohl auf steigende Geburtenzahlen (von 2008/09 bis 2016/17
jedes Jahr im Durchschnitt (geglättet) um 3,79 Prozent) als auch Zuwanderungsüberschüsse zurückzuführen
(geglätteter Durchschnittszuwachs im Betrachtungszeitraum 3,49 Prozent).
Für den Bereich Brauweiler / Freimersdorf sind aktuell keine Neubaugebiete ausgewiesen. Damit entfällt die
Prognoserechnung nach der Variante B. In der Prognose ergeben sich folgende Zügigkeiten für die GGS
Richezaschule:
Tabelle 23: Erforderliche Zügigkeit, GGS Richezaschule
Schuljahr
Schuljahr
Schuljahr
18/19
19/20
20/21
Geburten + eingeschulte Kinder (Prognose mit
80
89
78
rechnerischem Zuzug)
Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23)
3,5
3,9
3,4
Schuljahr
21/22
Schuljahr
22/23
75
87
3,2
3,8
Für die Klassenbildung unter Ausschöpfung der Teilungsgrenzen bedeutet dies, dass je nach Variante und
Jahrgang drei bis vier Eingangsklassen gebildet werden müssten.
Der Haupteinzugsbereich der Richezaschule besteht aus Freimersdorf und Brauweiler. Allerdings ist zu
berücksichtigen, dass hier die Grenzen nach Dansweiler fließend sind. So besuchen Dansweiler Kinder genauso
die GGS Richezaschule wie Brauweiler Kinder zur GGS Wolfhelmschule in Dansweiler gehen. Gleichwohl bleibt
der überwiegende Teil der SuS ortsgebunden.
Die GGS Richezaschule ist aktuell zweizügig. Die Teilungsgrenze liegt für eine zweizügige Schule bei maximal
57 SuS. Bereits zum Schuljahr 2017/18 wurde diese Teilungsgrenze bei den Anmeldungen überschritten. In
diesem Anmeldeverfahren war es möglich, Kinder zur GGS Wolfhelmschule zu vermitteln. Für die kommenden
Einschulungsjahrgänge werden weiter steigende Schülerzahlen zu prognostiziert.
25
VI. 5. Dansweiler
Die Schülerzahlentwicklung ist für die GGS Wolfhelmschule, in Teilen auch für die GGS Richezaschule relevant.
Tabelle 24: Entwicklung der Gesamtschülerzahl in Dansweiler
Gesamt
Änderung in
Prozent,
Ein-schulungen +
gemeldete Kinder
für
Einschulungen
Gemeldete Kinder
Abzgl. externer SuS
aus
Nachbarkommunen*
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
33
25
14
19
17
22
26
30
24
-24,2
-44
35,7
-10,5
29,4
18,2
15,4
-20
SJ
2014/15
SJ
2015/16
SJ
2016/17
SJ
2017/18
43
54
50
38
21
Änderung in Prozent
SJ 2018/19 SJ2019/20 SJ2020/21 SJ 2021/22 SJ2022/23
53
24
33
33
22
32
28
16
31
25,6
-7,4
-24
39,5
-54,7
37,5
0
-33,3
Änderung ab
Geburt, absolut
-12
7
14
-3
14
2
7
3
-2
Änderungen ab
Geburt in %
30,3
116,0
257,1
100,0
211,8
9,1
26,9
10
-8,3
*durchschnittlich pro Jahrgang sieben Kinder
Die GGS Wolfhelmschule nimmt in jedem Jahrgang auch Nicht-Pulheimer Kinder auf. Im Schnitt der letzten Jahre
waren dies sieben Kinder je Jahrgang. Diese Kinder sind in allen Berechnungen in Abzug gebracht worden.
Variante A
Trotz der jährlich starken Schwankungen steigen die Geburtenzahlen in der Tendenz (von 2008/09 bis 2016/17
jedes Jahr im Durchschnitt (geglättet) um 3,16 Prozent).
Aufgrund der Schwankungen gelten die in den zuvor angestellten Annahmen für die Prognoserechnung nur
eingeschränkt! Die Ausschläge sowohl in den negativen als auch in den positiven Bereich lassen keinen
eindeutigen Trend erkennen!
Tabelle 25: Geburten, Einschulungen und Wanderungsgewinne (prognostiziert Variante A), Dansweiler
Gesamt
Schuljahr
Einschulungen
(ohne Externe,
Stand März 2018)
Gemeldete Kinder
/Stand März 2018)
Differenz, absolut
Differenz, prozentual
Prognostizierte
Zuzüge
Prognose zur
Einschulung
(gerundet)
2008/09
Geburten
33
2014/15
2009/10
Geburten
25
2015/16
2010/11
Geburten
14
2016/17
2011/12
Geburten
19
2017/18
2012/13
Geburten
17
2018/19
21
32
28
16
31
-12
-36,4
-
7
28,0
-
14
100,0
-
-3
-15,8
-
2013/14
Geburten
22
2019/20
2014/15
Geburten
26
2020/21
2015/16
Geburten
30
2021/22
2016/17
Geburten
24
2022/23
24
33
33
22
14
82,4
2
9,1
7
26,9
3
10,0
-2
-8,3
1
1
2
3
3
32
25
35
36
25
Für den Bereich Dansweiler sind aktuell keine Neubaugebiete ausgewiesen. Damit entfällt die Prognoserechnung
nach der Variante B. In der Prognose ergeben sich folgende Zügigkeiten für die GGS Wolfhelmschule:
26
Tabelle 26: Erforderliche Zügigkeit, GGS Wolfhelmschule
Schuljahr
Schuljahr
Schuljahr
18/19
19/20
20/21
Geburten + eingeschulte Kinder (Prognose mit
32
25
35
rechnerischem Zuzug)
Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23)
1,4
1,3
1,7
Schuljahr
21/22
Schuljahr
22/23
36
25
1,8
1,4
Für die Klassenbildung unter Ausschöpfung der Teilungsgrenzen bedeutet dies, dass ein bis zwei
Eingangsklassen gebildet werden müssen.
VI.6. Gesamtbetrachtung Brauweiler und Dansweiler
Tabelle 27: Prognoserechnung und Zügigkeit GGS Richezaschule und GGS Wolfhelmschule
Schuljahr
Schuljahr
Schuljahr
Schuljahr
18/19
19/20
20/21
21/22
Brauweiler
Geburten + eingeschulte Kinder (Prognose mit
rechnerischem Zuzug)
Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23)
Dansweiler
Geburten und eingeschulte Kinder
Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23)
Gesamt
Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23)
Schuljahr
22/23
80
89
78
75
87
3,5
3,9
3,4
3,3
3,8
32
1,4
112
4,9
25
1,1
114
5,0
35
1,5
113
4,9
36
1,6
111
4,8
25
1,1
112
4,9
Für die Klassenbildung unter Ausschöpfung der Teilungsgrenzen bedeutet dies, dass bis zu fünf
Eingangsklassen in Brauweiler und Dansweiler gebildet werden müssen.
Somit laufen die Grundschulen in Brauweiler und Dansweiler bei gemeinsamer Betrachtung perspektivisch in
eine Fünfzügigkeit.
(In der Betrachtung der beiden Orte wurden zwar Brauweiler SuS in Dansweiler berücksichtigt, jedoch nicht
umgekehrt, da diese Daten noch nicht vorliegen. Dies führt zu minimal gesteigerten Zahlen in Brauweiler und zu
minimal zu niedrigen zahlen in Dansweiler. Von Auswirkungen auf die Gesamtbetrachtung wird jedoch nicht
ausgegangen.)
VI.7. Sinthern / Geyen und Manstedten
Die Schülerzahlentwicklung ist für die GGS Sinthern / Geyen relevant.
Tabelle 28: Entwicklung der Gesamtschülerzahl in Sinthern, Geyen und Manstedten
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
40
43
49
-34,4
7,5
14
Gesamt
38
42
44
49
39
61
Änderung in
10,5
4,8
11,4
-20,4
56,4
Prozent
Einschulungen +
SJ 2014/15 SJ 2015/16 SJ 2016/17 SJ 2017/18 SJ 2018/19 SJ2019/20
gemeldete
Kinder für
Einschulungen
39
55
48
48
37
Gemeldete
63
Kinder
Änderung in
41
-12,7
0
-22,9
70,3
Prozent
SJ2020/21 SJ 2021/22 SJ2022/23
43
58
56
-31,7
34,9
-3,4
27
Änderung ab
Geburt,
absolut
Änderungen
ab Geburt in
%
1
13
4
-1
-2
2
3
15
7
2,6
31
9,1
-2
-5,1
3,3
7,5
34,9
14,3
Variante A
Ähnlich wie in Dansweiler steigen die Geburtenzahlen hier tendenziell an (von 2008/09 bis 2016/17 jedes Jahr im
Durchschnitt (geglättet) um 5,36 Prozent).
Aufgrund der Schwankungen gelten die in den zuvor angestellten Annahmen für die Prognoserechnung nur
eingeschränkt! Die Gesamtentwicklung legt nahe, dass weiterhin mit steigenden Geburtenzahlen und
Wanderungsgewinnen zu rechnen ist.
Tabelle 29: Geburten, Einschulungen und Wanderungsgewinne (prognostiziert), Sinthern, Geyen und Manstedten
Gesamt
Schuljahr
Einschulungen
(Stand März 2018)
Gemeldete Kinder
/Stand März 2018)
Differenz, absolut
Differenz, prozentual
Prognostizierte
Zuzüge
Prognose zur
Einschulung
(gerundet)
2008/09
Geburten
38
2014/15
2009/10
Geburten
42
2015/16
2010/11
Geburten
44
2016/17
2011/12
Geburten
49
2017/18
2012/13
Geburten
39
2018/19
39
55
48
48
37
1
2,6
13
31
-
4
9,1
-
-1
-2
-
-
2013/14
Geburten
61
2019/20
2014/15
Geburten
40
2020/21
2015/16
Geburten
43
2021/22
2016/17
Geburten
49
2022/23
63
43
58
56
-2
-5,1
2
3,3
3
7,5
15
34,9
7
14,3
2
4
6
8
10
39
67
49
66
66
Für den Bereich Sinthern, Geyen und Manstedten sind aktuell keine Neubaugebiete ausgewiesen. Damit entfällt
die Prognoserechnung nach der Variante B. In der Prognose ergeben sich folgende Zügigkeiten für die GGS
Sinthern / Geyen:
Tabelle 30: Erforderliche Zügigkeit, GGS Sinthern / Geyen
Schuljahr
Schuljahr
Schuljahr
18/19
19/20
20/21
Geburten + eingeschulte Kinder (Prognose 1 mit
39
67
49
rechnerischem Zuzug)
Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23)
1,7
2,9
2,1
Schuljahr
21/22
Schuljahr
22/23
66
66
2,9
2,9
Für die Klassenbildung unter Ausschöpfung der Teilungsgrenzen bedeutet dies, dass je nach Variante und
Jahrgang zwei bis drei Eingangsklassen gebildet werden müssen.
VI. 8. Sinnersdorf
Die Schülerzahlentwicklung ist für die GGS Horionschule relevant.
Tabelle 31: Entwicklung der Gesamtschülerzahl in Sinnersdorf
Gesamt
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
Geburten
28
29
35
27
34
35
42
48
55
28
Änderung in
3,6
20,7
-22,9
25,9
2,9
Prozent
Einschulungen +
SJ 2014/15 SJ 2015/16 SJ 2016/17 SJ 2017/18 SJ 2018/19 SJ2019/20
gemeldete
Kinder für
Einschulungen
42
36
46
48
44
Gemeldete
44
Kinder
Änderung in
-14,3
27,8
4,3
-8,3
0
Prozent
Änderung ab
Geburt,
14
7
11
21
10
9
absolut
Änderungen
ab Geburt in
50
24,1
31,4
77,8
29,4
25,7
%
20
14,3
14,6
SJ2020/21 SJ 2021/22 SJ2022/23
55
50
56
25
-9,1
12
13
2
1
31
4,2
1,8
Variante A
In Sinnersdorf steigen die Geburtenzahlen tendenziell an (von 2008/09 bis 2016/17 jedes Jahr im Durchschnitt
(geglättet) um 10 Prozent). Auch die Wanderungsgewinne steigen über den gesamten Betrachtungszeitraum
kontinuierlich an (geglätteter Durchschnittszuwachs im Betrachtungszeitraum 5,57 Prozent).
Tabelle 32: Geburten, Einschulungen und Wanderungsgewinne (prognostiziert), Sinnersdorf
Gesamt
Schuljahr
Einschulungen
(Stand März 2018)
Gemeldete Kinder
/Stand März 2018)
Differenz, absolut
Differenz, prozentual
Prognostizierte
Zuzüge
Prognose zur
Einschulung
(gerundet)
2008/09
Geburten
28
2014/15
2009/10
Geburten
29
2015/16
2010/11
Geburten
35
2016/17
2011/12
Geburten
27
2017/18
2012/13
Geburten
34
2018/19
42
36
46
48
44
14
50
-
7
24,1
-
11
31,4
-
21
77,8
-
2013/14
Geburten
35
2019/20
2014/15
Geburten
42
2020/21
2015/16
Geburten
48
2021/22
2016/17
Geburten
55
2022/23
44
55
50
56
10
29,4
9
25,7
13
31
2
4,2
1
1,8
2
4
6
9
11
46
48
61
59
67
Für den Bereich Sinnersdorf sind aktuell keine Neubaugebiete konkret ausgewiesen. Somit entfällt hier eine
Berechnung der Variante B.
Es ergeben sich folgende Zügigkeiten
Tabelle 33: Erforderliche Zügigkeit, GGS Horionschule
Schuljahr
Schuljahr
Schuljahr
18/19
19/20
20/21
Geburten + eingeschulte Kinder (Prognose mit
46
48
61
rechnerischem Zuzug)
Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23)
2,0
2,1
2,7
Schuljahr
21/22
Schuljahr
22/23
59
67
2,6
2,9
Für die Klassenbildung unter Ausschöpfung der Teilungsgrenzen bedeutet dies, dass ab 2020/21 ggf. drei
Eingangsklassen gebildet werden müssen.
29
VII Fazit Primarstufe
Die Prognose für die Grundschulen der Stadt Pulheim zeigt deutlich wachsende Schülerzahlen auf. Sie basiert,
wie die vorangegangenen Einzelprognosen auf den für Pulheim registrierten Geburten in den einzelnen
Jahrgängen und Ortslagen sowie den Prognoserechnungen für die nähere Zukunft. In der regionalisierten
Betrachtung sind die Entwicklungen je nach Standort durchaus unterschiedlich. Gleichwohl lässt sich auch
hieraus die Erkenntnis gewinnen, dass die Schülerzahlen in den nächsten Jahren tendenziell ansteigen.
So zeigt sich in der Gesamtschau, dass die aktuell vorhandenen Züge für die kommenden
Einschulungsjahrgänge nicht auskömmlich sein werden.
Die Stadt Pulheim hat mit der Pulheimer Schulbaurichtlinie (Primarstufe) ein Standardraumprogramm für die
Grundschulen vorgelegt, welches die Raumbedarfe je nach Zügigkeit definiert.
Durch einen stattfindenden Soll-Ist-Abgleich dieses Raumprogrammes vor Ort und der kontinuierlichen
Fortschreibung und Evaluation der Prognosezahlen lassen sich Handlungsnotwendigkeiten und
Handlungsmaßnahmen zukünftig frühzeitiger erkennen und umsetzen.
VIII OGS
Die Einrichtung der OGS (offene Ganztagsschule) findet ihre gesetzliche Grundlage im Runderlass des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85): „1263 Nr. 2, Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und
Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“.
Hier heißt es unter Punkt 1 (Grundlagen), 1.2, Absatz 2: „In einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich (§ 9
Absatz 3 SchulG) nimmt ein Teil der SuS der Schule an den außerunterrichtlichen Angeboten teil. Die
Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen
Teilnahme an diesen Angeboten“.
Hier wird eindeutig geregelt, dass der offene Ganztag nicht verpflichtend für alle SuS einer Schule ist. Gleichwohl
zeigt sich bei der Entwicklung der Inanspruchnahme, dass es einen großen und aktuell noch steigenden Bedarf
an Ganztagsplätzen im Primarbereich gibt.
Der o.a. Erlass gibt keine Richtwerte bzgl. der Gruppengröße vor. Vielmehr heißt es dort unter Punkt 6.6: „Die
Teilnehmendenzahl an den einzelnen Angeboten beziehungsweise die Gruppengröße richtet sich nach dem
Inhalt der Angebote und den individuellen Bedarfen der SuS.“
Gemäß der Vereinbarung der Stadt Pulheim mit dem Träger des Ganztages GiP (Ganztag in Pulheim) sowie
deren Leitlinien zur Aufnahme beläuft sich die Gruppengröße in der Regel auf 27 Kinder (zzgl. ein Notplatz). Von
dieser Größe wird allerdings, je nach räumlichen Möglichkeiten, gelegentlich abgewichen.
Die Zusammensetzung der Gruppen erfolgt in Abstimmung zwischen Schulleitung und der jeweiligen
Teamleitung des Ganztagsträgers. In den Fällen, in denen die Anzahl der Anmeldungen größer ist als die Anzahl
der zu vergebenden Plätze, wird über die Aufnahme von Kindern unter Berücksichtigung der Gruppenstruktur
nach einem Punktesystem unter Berücksichtigung folgender Kriterien entschieden:
Berufstätigkeit der Eltern (u.a. alleinstehend berufstätig, beide Eltern arbeiten in Vollzeit, ein Elternteil
arbeitet in Voll-, ein Elternteil in Teilzeit, beide Eltern arbeiten in Teilzeit),
familiäre Situation (Geschwisterkinder, pflegebedürftige Familienangehörige),
besonderer Betreuungs- und Förderbedarf des Kindes,
Warteliste.
30
Die Schulleitung entscheidet in Absprache mit der OGS - Teamleitung über die Aufnahme eines Kindes. Bei
gleicher Punktezahl entscheidet das Los. Die Zusage für den OGS-Platz versendet die Schule.
Tabelle 34: Entwicklung der OGS-Plätze (über alle Schuljahre) seit dem Schuljahr2006/0720
Schuljahr
2007/
2008
2008/
2009
2009/
2010
2010/
2011
2011/
2012
2012/
2013
2013/
2014
2014/
2015
2015/
2016
2016/
2017
SuS
KGS
Barbaraschule
EGS
DietrichBonhoefferSchule
KGS
Buschweg
GGS
Richezaschule
GGS
Wolfhelmschule
GGS
Sinthern/
Geyen
GGS
Christinaschule
KGS An
der Kopfbuche
GGS
Horionschule
gesamt
316
348
222
228
196
280
215
179
232
2216
93
83
62
59
61
61
56
42
517
326
220
223
191
253
216
154
222
2109
95
102
87
59
60
76
60
53
592
320
229
227
188
221
222
157
208
2064
136
112
110
78
71
92
73
57
729
davon
OGS
SuS
304
davon
OGS
SuS
292
davon
OGS
SuS
295
333
226
231
177
215
224
159
203
2063
davon
OGS
83
145
110
109
72
83
108
83
82
875
SuS
279
329
221
240
183
210
225
163
182
2032
davon
OGS
81
146
111
112
80
85
111
101
94
921
SuS
292
325
208
233
184
199
210
176
169
1996
davon
OGS
85
145
113
113
83
83
112
125
98
957
SuS
292
312
205
219
187
201
194
175
168
1953
davon
OGS
111
146
112
109
84
108
108
135
96
1009
SuS
296
298
202
216
189
202
185
170
167
1925
davon
OGS
133
145
112
112
84
111
109
136
114
1056
SuS
302
281
197
217
190
197
202
182
174
1942
davon
OGS
161
145
112
136
82
129
132
150
119
1166
SuS
314
280
202
220
196
203
236
180
186
2017
davon
OGS
163
145
111
147
111
134
145
153
131
1240
Aus der Tabelle geht deutlich hervor, dass die Zahl der OGS-Plätze absolut und prozentual jährlich deutlich
steigt. Allerdings lässt sich hieraus zunächst nicht erkennen, ob mit den vorhandenen Plätzen der Bedarf
tatsächlich gedeckt ist, da Ablehnungen nicht erfasst worden sind.
Im Schuljahr 2017/18 wurden seitens der Schulen und des Ganztagsträgers folgende Zahlen gemeldet:
20
Interne Statistik der Schulverwaltung der Stadt Pulheim
31
OGSAnteil in
Prozent
23,33
28,07
36,32
42,41
45,32
47,95
51,66
54,86
60,04
61,48
Tabelle 35: OGS - Versorgung und Auslastung (Stand 03/2018)
SuS gesamt
Plätze
davon belegt
OGS-Anteil in
Prozent
Auslastungsgrad
Neue
Anmeldungen
OGS
Abgänge
OGS
Warteliste
303
162
162
53,47
100
39
36
8
281
196
193
69,75
98,47
75
38
5
192
112
112
58,33
100
29
31
1
221
168
155
76,02
92,26
38
39
0
202
140
123
69,31
87,86
27
31
0
GGS Sinthern/
Geyen
196
140
147
71,43
105
37
23
0
GGS
"Christinaschule"
284
196
188
69,01
95,92
82
41
0
KGS
"Kopfbuche"
181
160
155
88,4
96,88
24
35
0
GGS
"Horionschule"
186
141
141
75,81
100
37
36
0
Gesamt
2046
1415
1376
70,17
(Durchschnitt)
97,38
(Durchschnitt)
388
310
14
Schule
KGS "Barbaraschule"
EGS "DietrichBonhoefferSchule"
KGS "Schule
am Buschweg"
GGS
"Richezaschule"
GGS
"Wolfhelmschule"
Es liegen derzeit noch keine belastbaren finalen Anmeldezahlen für das kommende Jahr vor. Vorläufige
Meldungen weisen darauf hin, dass der Bedarf an allen Grundschulen mit Ausnahme der Dietrich-BonhoefferSchule gedeckt werden kann. Dafür sind aber an der Barbaraschule noch ausreichend Kapazitäten vorhanden,
da zwei neuen Gruppen für das kommende Schuljahr geplant sind.
Betrachtet man die Entwicklung der vergangenen Jahre, ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Plätzen
zunächst weiterhin steigen wird, bis eine Sättigung eintritt. Eine Prognose ist auch abhängig von den steigenden
Schülerzahlen und den damit verbundenen Maßnahmen.
Mit dem Beschluss der Pulheimer Schulbaurichtlinie (Primarstufe) durch den Rat am 10.10.2017 hat die Stadt
Pulheim verbindliche Raumstandards für Um- oder Neubaumaßnahmen festgelegt. Die ausstehende Soll-IstAbgleich bleibt abzuwarten. Erst hieraus ergibt sich, ob bauliche Maßnahmen erforderlich werden, um die
Raumbedarfe an den Pulheimer Grundschulen zu erfüllen, um weitere OGS-Plätze schaffen zu können.
Eine Erfüllung der Schulbaurichtlinie an den einzelnen Standorten würde eine 100prozentige OGS-Versorgung
bedeuten, da die Raumanforderungen für die OGS darin berücksichtigt sind.
32