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Beschlussvorlage (20180321_SEP_Entwurf_Primarstufe kt 2203)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,0 MB
Datum
22.03.2018
Erstellt
22.03.18, 16:23
Aktualisiert
22.03.18, 16:23

Inhalt der Datei

Vorentwurf Schulentwicklungsplanung Primarstufe der Stadt Pulheim ab 2018 Inhaltsverzeichnis: I Vorbemerkungen 2 II Ziele und Inhalte der Schulentwicklungsplanung 3 III Grundüberlegungen zur Vorgehensweise 4 III. 1. Datenermittlung und –prognose 5 III. 2. Statistische Grundlagen und Problematik 6 III.3. Simulation des Übergangsverhaltens zwischen den Jahrgängen (Primarstufe) 11 III.4. Regionalisierte Betrachtung 12 IV Schulentwicklungsplanung und schulorganisatorische Maßnahmen (Primarstufe) 12 V Aktuelle Situation in Pulheim (Stand 01.10.2017) 14 VI Entwicklung der einzelnen Ortslagen / Primarstufe 16 VI.1. Gesetzliche Grundlagen 16 VI.2. Pulheim 17 VI.3. Stommeln 21 VI.4. Brauweiler 24 VI. 5. Dansweiler 26 VI.6. Gesamtbetrachtung Brauweiler und Dansweiler 27 VI.7. Sinthern / Geyen und Manstedten 27 VI. 8. Sinnersdorf 28 VII Fazit Primarstufe 30 VIII OGS 30 1 I Vorbemerkungen Die Stadt Pulheim ist per Verfassung des Landes NRW1 sowie durch das Schulgesetz NRW als Schulträger verpflichtet, „zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots“ Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Die Aufstellung eines Schulentwicklungsplans ist daher eine Pflichtaufgabe der Stadt als Schulträger. Eine Anzeigepflicht gegenüber dem Land geht mit diesen Vorgaben allerdings nicht einher. Gemäß § 80 Abs. 5 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) sind mindestens erforderlich:    Die Erfassung des gegenwärtigen und künftigen Schulangebotes nach Schulformen und Schulgrößen (Schülerzahl, Zügigkeit und Schulstandorte); die Erfassung der mittelfristigen Entwicklung des Schüleraufkommens, des Schulwahlverhaltens der Erziehungsberechtigten und der daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen und Jahrgangsstufen; die Erfassung der mittelfristigen Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen und Schulstandorten. Die Schulentwicklungsplanung ist den benachbarten Schulträgern zur Kenntnis zu bringen, um Fehlentwicklungen, Doppelangebote und zu kleine und unwirtschaftliche Schulen zu vermeiden. Somit dient die Schulentwicklungsplanung als Basis für den Ressourceneinsatz des Schulträgers. Bei der Aufstellung und Änderung der Schulentwicklungsplanung sind die Schulen nach § 76 Nr. 2 SchulG NRW zu beteiligen. Dies erfolgt in der Regel durch eine Anhörung; über den Inhalt der Stellungnahmen gegenüber dem Schulträger beschließen die jeweiligen Schulkonferenzen. Die Schulentwicklungsplanung beinhaltet also eine Analyse und Prognose zur bedarfsgerechten Sicherstellung von Schulabschlussmöglichkeiten und Bildungsgängen. Die Übertragung der Planungskompetenz unterstreicht das Selbstverwaltungsrecht des Schulträgers im Hinblick auf den Schulbereich. Der Schulträger wird so in die Lage versetzt, bildungspolitische Zielsetzungen und Rahmenvorgaben unter Berücksichtigung der individuellen örtlichen Bedingungen zu planen und umzusetzen. Damit ist die Schulentwicklungsplanung zentrale Aufgabe kommunaler Daseinsvorsorge. Ein wesentliches Element der Planung sind die Errichtung, Auflösung oder Änderung von Schulstandorten im Sinne des § 81 SchulG NRW. Dort heißt es im Abs. 2: „Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule sowie den organisatorischen Zusammenschluss von Schulen, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs, die Einführung und Aufhebung des Ganztagsbetriebes, die Bildung eines Teilstandortes, der Wechsel des Schulträgers, die Änderung der Schulform und der Schulart zu behandeln. Der Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begründen.“ Schulentwicklungsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, das Planwerk als solches ist fortzuschreiben, um Verwaltung, Politik und allen Schulbeteiligten ein verlässliches Planungsinstrumentarium an die Hand zu geben. 1 Art. 6 ff. LVerf NRW 2 II Ziele und Inhalte der Schulentwicklungsplanung Erfassung der beeinflussenden Parameter Notwendige Information Erfüllung des Bildungsauftrages Kurz-, mittel- und langfristige Schülerzahlen Bedarfsabdeckung Bildungsgerechtigkeit (der Wohnort darf nicht zum Nachteil werden) Quoten zur Schulformwahl Ausgeglichenes Schulformangebot Wirtschaftlichkeit Aussagen zu Raumkapazitäten und Auslastung Ausgeglichene Beschulungsqualität Wettbewerb (durch unterschiedliche Schulprofile erschwert die Planung von Schülerströmen) Einflussfaktoren in der Schulentwicklung: Gesetzgebung Schulangebot anderer Träger staatliche Aufsichts -behörde Schulleitung Demografie Schulentwicklung Personelle Ressourcen Elternwille Finanzielle Ressourcen Politik Um diese Einflussfaktoren und ihre Wechselwirkungen untereinander angemessen berücksichtigen zu können, bedarf es klarer Planungslinien und einer transparenten und sachlich-neutralen Vorgehensweise. Bei der üblicherweise stattfindenden Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung durch externe Berater im Fünfjahresturnus ist es schwierig, rechtzeitig auf die Änderung von Planungsumständen zu reagieren. Aus diesem Grund strebt die Verwaltung eine kontinuierliche Fortschreibung durch eigene Mitarbeiter an. Mittelfristiges Ziel ist eine integrierte, jährlich fortgeschriebene Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung. Schule ist ein Standortfaktor 3 III Grundüberlegungen zur Vorgehensweise Die Stadt Pulheim ist als Schulträger „…verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten …“2 Diese gesetzliche Verpflichtung beinhaltet zugleich aber auch die Möglichkeit zur aktiven und bedarfsgerechten Gestaltung der Schullandschaft durch die Kommune. So kann sie durch die Definition von Qualitätsstandards verbindliche Richtlinien festlegen. Um den Aufgaben der Kommune als Schulträger gerecht zu werden, sollen mittel- und langfristig Standards für folgende Themenfelder definiert und festgelegt werden:       Grundsätzlich Beschulung im Wohnort (Primarstufe) Raumprogramme für alle Schulformen3 Ausstattungsqualitäten IT- und Medienkonzept Qualitativer und quantitativer Grad der Ausstattung im Ganztagsbereich Inklusionsbezogene Ausstattung Diese Standards stellen zunächst einen Orientierungsrahmen für die Entwicklung der Standorte dar. Sie bilden die Planungsgrundlage für neue Investitionsprojekte. Dabei gehören sie zu den kommunalen strategischen Qualitätszielen. Mittels einer klar definierten Vorgehensweise bei der Datenermittlung und –prognose soll eine kontinuierliche Analyse von Standortentwicklungen erfolgen. Durch eine     praxisnahe, regionalisierte und kontinuierliche Schülerzahlprognose, kontinuierliche Analyse einzelner Standortentwicklungen, rechtzeitige Ermittlung der räumlichen und sächlichen Kapazitäten sowie deren Gegenüberstellung zum Raumbedarf bei wechselnden Schülerströmen lassen sich die jeweils erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung aller Einflussfaktoren ableiten. Hierzu muss die Schulentwicklungsplanung verschiedene Themenfelder beachten.      Der Orientierungsrahmen gibt einen Überblick über Schulangebot, Standorte und deren Spezifika sowie deren Umgebung. Der Ausblick beinhaltet Daten zur Bevölkerungs- und Schülerzahlentwicklung, differenziert nach Primarund Sekundarbereich sowie Aussagen zum Raumbedarf und Raumangebot. Unter Spezifika werden besondere Entwicklungen, z. b. die Inklusion oder Flüchtlingssituation betreffend aufgeführt. Mittels Angaben zur Beschulungssituation außerhalb Pulheims werden Ein- und Auspendler erfasst. Definition der Raumerfordernis durch ein schulformspezifisches Standardraumprogramm. Handlungsfelder beinhalten letztlich Vorschläge für Planungsaufgaben, z.B. durch einen Soll-IstAbgleich des Standardraumprogrammes mit den jeweiligen Standorten. Steuerungsmöglichkeiten ergeben sich für den Schulträger in der Folge beispielsweise im Umgang mit    2 3 hoch / niedrig frequentierten Standorten, wohnortnaher / auswärtiger Beschulung, wirtschaftlichen Faktoren / Elternwünschen. § 79 Abs. 1 SchulG NRW Auf die bereits vorliegende „Pulheimer Schulbaurichtlinie für die Primarstufe“ sei hier verwiesen. 4 III. 1. Datenermittlung und –prognose „Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen“ (Niels Bohr, dänischer Physiker) Einen großen Teil der Schulentwicklungsplanung nimmt die Prognose der Schülerzahlen ein. Die Prognose trifft eine Aussage über zukünftige Ereignisse, welche auf Beobachtungen aus der Vergangenheit und auf theoretisch fundierten objektiven Rechenverfahren beruht. Dabei arbeitet die Prognose mit Annahmen, die nicht oder kaum durch denjenigen gestaltbar sind, der sie vornimmt. Grundlage jeder Prognose ist eine allg. Stabilitätshypothese, die besagt, dass gewisse Grundstrukturen in der Vergangenheit und Zukunft unverändert wirken. Eine Trendprognose stellt ausschließlich einen statistischen Ausblick dar. Kommen keine Einflüsse außer den zugrunde gelegten Annahmen dazwischen, kann es passieren, dass die Prognose zutrifft. Jedoch sind äußere Einflüsse, also exogen auftretende Erscheinungen, nicht prognostizierbar. Diese Einflüsse sorgen im Allgemeinen dafür, dass diese Trendprognosen über- oder unterschritten werden. Exogene Einflüsse auf eine Schülerzahlentwicklung können unterschiedlichster Natur sein (z.B. Einführung von Erziehungsgeld, Baukindergeld, Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze, Migrationsbewegungen, gute oder schlechte Lage auf dem Arbeitsmarkt usw.). Allen diesen Faktoren ist gemein, dass sie nicht berechenbar sind und somit die Trendprognosen unterbrechen bzw. komplett verändern können. Auch aus diesem Grund empfiehlt sich eine jährliche Evaluation und ggfls. Anpassung der Datenreihen. Die bisherigen Entscheidungen bzgl. der Zukunft der Pulheimer Grundschulen basieren auf den folgend genannten Schulentwicklungsplanungen:   Krämer-Mandeau, Schober, Mercker-Sagué: „Schulentwicklungsplanung Stadt Pulheim in der Fortschreibung von 2011/12 bis 2016/17 mit einem Ausblick bis zum Jahr 2025“, Bonn 2012 Krämer-Mandeau, Reinermann-Matatko: „Schulentwicklungsplan, Gestaltung der Landschaft der Grundschulen in den Zeiten der Demographie, Stadt Pulheim“, Bonn 2014. Im Oktober 2016 wurde das Büro Dr.Garbe & Lexis mit der Fortschreibung der Schülerzahlprognosen für die Stadt Pulheim beauftragt. Nach Datenerhebung und Auswertung lagen die Ergebnisse im Frühjahr 2017 vor. Eine erste Vorstellung erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit am 07.03.2017. Aufgrund der hohen Dynamik in der demografischen Entwicklung wurde diese Prognose um die Geburtenzahlen 2016 erweitert. In einzelnen Punkten greift diese Schulentwicklungsplanung auf die hier erhobenen Daten zurück. Damit bildet diese Prognose zunächst die Basis einer Schulentwicklungsplanung (SEP) mit Hilfe von historischen Schülerzahlen, den Geburtenzahlen der noch nicht eingeschulten Kinder und einer hieraus abgeleiteten Langzeitprognose ab. Eine Prognose in der Schulentwicklungsplanung kann kurz-, mittel- und langfristig erfolgen.    Die Kurzzeitprognose umfasst einen Planungszeitraum von 1 – 5 Jahren, ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist sehr hoch und damit ist sie stark planungsbeeinflussend. Die Mittelzeitprognose umfasst den Planungszeitraum von 6 – 10 Jahren, ihre Eintrittswahrscheinlichkeit nimmt gegenüber der Kurzzeitprognose schon deutlich ab. Daher kann sie als planungsunterstützend bezeichnet werden. Die Langzeitprognose greift nach einem Zeitraum von zehn Jahren. Ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist ungewiss, daher kann sie höchstens zur Planungsabsicherung herangezogen werden. 5 III. 2. Statistische Grundlagen und Problematik Eine Schulentwicklungsplanung basiert auf Prognosen. Die Basis einer validen Prognose beruht auf Annahmen, welche in der Regel mit formalisierten Methoden zur Erstellung von Datenmaterial erhoben werden. Auf dieser Grundlage können dann mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit Voraussagen gemacht und Entscheidungen getroffen werden. Da eine Prognose also in letzter Linie auf dem Eintritt einer Wahrscheinlichkeit beruht, wird sie immer mit Unsicherheiten behaftet sein. Zwischen der Prognose und dem tatsächlich eintretenden Ereignis werden immer größere oder kleinere Abweichungen bestehen. Für die Schulentwicklungsplanung heißt das: Die Betrachtung der historischen Schülerzahlen ermöglicht einen Blick auf die bisherige Entwicklung, die Geburtenzahlen der noch nicht eingeschulten Kinder eine relativ zuverlässige Kurz- bis Mittelfristprognose und beides zusammengenommen lässt Tendenzen erkennen. Da Mittel- und Langfristprognosen auf statistischen Rechenmodellen basieren, sind sie von einer zunehmenden Unschärfe und Unsicherheit gekennzeichnet. Sie können lediglich noch zur Planungsabsicherung herangezogen werden. Eine deutliche Schwäche dieser Betrachtungsweise liegt jedoch darin, dass sie demografische Entwicklungen nur in einer Tendenz zu erfassen vermag. Künftige Zu- und Wegzüge in einer Kommune und deren Auswirkungen auf einzelne Schulstandorte sind statistisch kaum seriös prognostizierbar. Insofern kann die reine Betrachtung der Geburtenzahlen einer Kommune sowohl die obere Bandbreite der künftigen Einschulungen oder, wie im Fall der Stadt Pulheim als Kommune mit Wanderungsgewinnen im Bereich junger Familien, die untere Bandbreite der künftigen Einschulungen darstellen. Ein weiteres Problem in der statistischen Fortschreibung der Schülerzahlen liegt in der ihr eigenen Systematik. Betrachtet werden die Entwicklungen, insbesondere die Schülerzahlen in den Aufnahmejahrgängen an den einzelnen Schulen. Mittels der historischen Daten (in der Regel rückwirkend auf fünf Jahre) und der Geburtenzahlen der zurückliegenden sechs Jahre lassen sich die Gesamtschülerzahlen und ein Trend an den einzelnen Standorten erkennen. Auf diese Weise nicht berücksichtigt werden aber die Ablehnungen bei den Anmeldungen. Wird beispielsweise eine Schule zweizügig geführt, ermittelt die Prognose zwar die zu erwartende Klassenstärke. Sie berücksichtigt aber nicht die bei den Anmeldungen abgewiesenen Schülerinnen und Schüler (SuS). Somit wird die auf historischen Zahlen basierende Prognose an dieser Stelle nicht zu dem Schluss kommen können, dass der betrachtete Standort zu wenige Züge anbietet. Umgekehrt stellt die Prognose aber durchaus dar, wenn Klassenstärken sinken. Da sie einen Trend fortschreibt, manifestiert sie letztlich eine aktuelle bzw. historische Entwicklung. Eine Trendfortschreibung über einen unendlichen Zeitraum wird entweder gegen „Null“ oder „Unendlich“ laufen. Aus diesen Gründen ist es nicht ausreichend, lediglich die Einschulungs- und Geburtenzahlen zu betrachten. Üblicherweise werden die Geburtenzahlen nach Kalenderjahren erhoben. Als Quelle dienen hier durchgehend bei allen Schulentwicklungsplanungen für die Stadt Pulheim die Daten der KDVZ in Frechen. Das Schuljahr, also der Betrachtungszeitraum für eine Schulentwicklungsplanung, weicht aber hiervon ab. Um die Auswirkung der Bevölkerungsentwicklung auf ein Schuljahr analysieren zu können, muss der Betrachtungsraum entsprechend angepasst werden. Insofern wird in den folgenden Ausführungen grundsätzlich der Zeitraum vom 01.10. bis 30.09. eines Jahres (das offizielle Schuljahr) zugrunde gelegt und als Betrachtungszeitraum bezeichnet. Um eine Basis für die angestrebte integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung zu schaffen, verfährt das Jugendamt bei der Datenermittlung ebenso. Hiermit unterscheidet sich die Verfahrensweise bei der Grundlagenermittlung erheblich von den bisher vorliegenden Schulentwicklungsplanungen und Prognosen. 6 Bei dieser Systematik wird allerdings noch die Berücksichtigung der so genannten „Kann-Kinder“ ausgeschlossen. Dies sind Kinder, die nach dem 30.09. eines Jahres sechs Jahre alt werden und auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden können. Die Zahl dieser Kinder ist so gering, dass sie statistisch zunächst vernachlässigt werden kann. Auch gleicht sich dieser Effekt über die Jahre betrachtet aus. Für die über den Betrachtungszeitraum 2016/17 hinausgehende Prognose wurde die Entwicklung der Schülerzahlen nach folgenden Parametern ermittelt: Ausgehend von den Gesamtgeburtenzahlen im Betrachtungszeitraum 2011/12 bis 2016/17 wurden im Jahr im Schnitt 395 Kinder in Pulheim geboren. Dies entspricht im Mittel sieben Geburten je tausend Einwohner. Mit diesen Zahlen rechnen auch die Bertelsmann Stiftung4 und IT NRW5. Über die geplanten Neubaugebiete hinaus profitiert die Stadt Pulheim von hohen Wanderungsgewinnen im Bereich junger Familien aus dem Umland. Aus diesem Grunde wird sie z.B. von der Bertelsmann Stiftung als „stabile Mittelstadt“6 bezeichnet. Wanderungsgewinne resultieren nicht nur aus der Ausweisung von Neubaugebieten sondern auch von der Besiedelung im Altbestand (Generationenwechsel) oder durch Nachverdichtungen im Bestand. Die hieraus resultierenden Wanderungsgewinne und ihre Auswirkungen auf die demographische Entwicklung lassen sich ungleich schwerer prognostizieren, als es bei reinen Neubaugebieten der Fall ist. Gleichwohl können die Auswirkungen insbesondere für den Kinder- und Jugendbereich gravierend sein. Die Bertelsmann Stiftung errechnet den Wanderungssaldo wie folgt: (Zuzüge im Jahr z - Fortzüge im Jahr z) / Bevölkerung * 1.000 (Anstelle der Daten für das Jahr 2012 wird der Durchschnitt der Basisjahre (2009 bis 2012) dargestellt.). Daraus ergäbe sich die folgende Aussage: Im Jahr z zogen x Personen auf je 1.000 Personen der Bestandsbevölkerung mehr zu als daraus fortgezogen sind (bzw. umgekehrt, falls der Saldo negativ ausfällt).7 Mittels dieser Berechnung wird der künftige Wanderungssaldo von der Bertelsmann Stiftung wie folgt für Pulheim prognostiziert: Tabelle 1: Wanderungsgewinne Pulheim gemäß Bertelsmann Stiftung Jahr Saldo 2020 3,6 2025 4,1 2030 4,7 Damit wäre die Aussage für das Jahr 2020 wie folgt: Im Jahr 2020 ziehen in Pulheim 3,6 Personen auf 1000 Personen der Bestandsbevölkerung mehr zu, als Personen aus Pulheim fortziehen. Lt. Demografiebericht der Stadt Pulheim8 ist dieser positive Wanderungssaldo insbesondere durch die Bevölkerungsgruppe junger Familien begründet. Diese haben bei Zuzug teilweise bereits Kinder, die noch einzuschulen bzw. bereits im schulfähigen Alter sind und daher nicht in den für die Einschulungen relevanten Wegweiser-Kommune.de: Demographiebericht Pulheim, Daten Prognosen, Gütersloh (Basis: Zensus 2011) Basisdaten 2014 6 Bertelsmann Stiftung: Wegweiser-Kommunde.de, Gütersloh 2017 7 Ebd. 8 Nach Riedel, Friederike:“ Handlungskonzept Demografie, Umsetzungsstand der Maßnahmen des Demografie-Zielrasters 2010/11 und Perspektiven der Fortentwicklung“, Pulheim 2016 4 5 7 Geburtenzahlen erfasst werden können. Weitere Kinder können noch geboren werden. Insofern ist für die kommenden Jahre damit zu rechnen, dass deutlich mehr Kinder als durch die Geburtenzahlerfassung prognostizierbar einen Platz in den Pulheimer Schulen benötigen werden. Der seitens der Bertelsmann Stiftung errechnete Mittelwert ist für eine regionalisierte Betrachtung zu ungenau. Um Wanderungsgewinne in angemessener Form bei den Schülerzahlprognosen berücksichtigen zu können, nutzt diese Schulentwicklungsplanung verschiedene Vorgehensweisen: Variante A Betrachtet man die historischen Einschulungszahlen und stellt sie den stattgefundenen Geburten gegenüber, zeigt sich bereits, dass mehr Kinder eingeschult werden als die Geburtenzahlen implizieren. Ein weiterer, signifikanter Anstieg der Schülerzahl erfolgt dann bis zum Ende der Grundschulzeit. Dies kann seinen Grund auch in der Beschulung auswärtiger Kinder haben, ist aber im Primarbereich zu vernachlässigen und spricht in der Tendenz ebenfalls für Wanderungsgewinne aus Zuzügen: Tabelle 2: Differenz Geburten / Einschulungen (historisch) / gemeldete Kinder, Pulheim gesamt 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Gesamt Schuljahr Einschulungen, gesamt 366 368 363 376 363 416 402 444 456 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 456 482 493 501 4779 484 457 472 469 Gemeldete Kinder, gesamt Änderung, absolut Änderung in % 90 114 130 125 114 68 55 28 13 24,6 31 35,8 33,2 31,4 16,3 13,7 6,3 2,9 Die vergleichsweise starken Zuwächse sind also sowohl auf steigende Geburtenzahlen (von 2008/09 bis 2016/17 jedes Jahr im Durchschnitt (geglättet) um 3,12 Prozent) als auch Zuwanderungsgewinne zurückzuführen. Um diesen Umstand in der Prognose zu berücksichtigen, müssen auch die künftigen, jährlichen Wanderungsgewinne berechnet werden. Aus der Tabelle geht hervor, dass relative und absolute Zugewinne ab dem Geburtsjahrgang 2012/13 kontinuierlich abnehmen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass hier noch bis zu fünf Jahre weitere Zuwanderungen stattfinden können. Die Prognose der künftigen Zuzüge basiert auf dem Durchschnittswert der erfassten Differenz zwischen Geburten und historischen Einschulungen bzw. Geburten und aktuell gemeldeten Kindern zzgl. einer daraus resultierenden Zuzugsprognose10. Da die Anmeldungen für das Schuljahr 2018/19 bereits im Herbst 2017 erfolgt sind, sind gemäß der oben getroffenen Annahme auch für dieses Schuljahr noch prognostizierte Zuzüge für den Zeitraum bis zur Einschulung zu berücksichtigen. Für Pulheim (gesamt) ergäbe sich damit folgendes Bild: 9 Stand nach Anmeldetermin im Oktober 2017 Durchschnittlicher jährlicher Zuzug (inkl. linearer Hochrechnung für Folgejahre) pro Jahr/pro Jahrgang 10 8 Tabelle 3: Geburten, Einschulungen und Wanderungsgewinne (prognostiziert), gesamt Gesamt Schuljahr Einschulungen (Stand März 2018) Gemeldete Kinder /Stand März 2018) Differenz, absolut Differenz, prozentual Zzgl. prognostizierte Wanderungsgewinne bis zur Einschulung (absolut) Prognose zur Einschulung (gerundet) 2008/09 Geburten 366 2014/15 2009/10 Geburten 368 2015/16 2010/11 Geburten 363 2016/17 2011/12 Geburten 376 2017/18 2012/13 Geburten 363 2018/19 456 482 493 501 477 2013/14 Geburten 416 2019/20 2014/15 Geburten 402 2020/21 2015/16 Geburten 444 2021/22 2016/17 Geburten 456 2022/23 484 457 472 469 90 28,1 114 31 130 35,8 125 33,2 114 36,4 68 25 55 27,1 28 22,5 13 22,6 - - - - 18 36 54 72 90 - - - - 495 520 511 544 559 Variante B Bei bereits aufgelegten größeren Neubaugebieten kann eine alternativen Berechnungsmethode gewählt werden. Diese werden wie folgt abgeleitet: Die Berücksichtigung von Zu- und Wegzügen, Generationenwechsel etc. ist in dieser statistischen Erfassung und Prognosegenauigkeit nicht berücksichtigt. Bei geplanten Neubaugebieten wird hilfsweise mit einer statistisch durchschnittlichen Anzahl von Kindern im schulpflichtigen Alter gerechnet. Die Verwaltung verfährt an dieser Stelle wie namhafte Wirtschaftsprüfer11 mit einem detaillierteren Ansatz als prognostischem Hilfsmittel: Zunächst werden die geplanten sowie die in der Vermarktung oder Umsetzung befindlichen Neubaugebiete nach ihrer Lage und den zu erwartenden Wohneinheiten im Stadtgebiet erfasst. Für jede Wohneinheit wird eine fiktive Bewohnerzahl kalkuliert. Diese durchschnittliche Haushaltsgröße variiert je nach Wohnform. Für die weiteren Berechnungen gelten daher folgende Annahmen: Wohneinheit Einfamilienhaus Geschosswohnung Reihenhaus Doppelhaus Tabelle 4: Angenommene Haushaltsgröße nach Wohneinheit Haushaltsgröße / Personen 3,5 2,3 3,5 3,5 davon Kinder 1,5 0,3 1,5 1,5 Aufgrund der demografischen Entwicklung auch des Umlandes und der Situation der Stadt Pulheim als stark nachgefragtem Wohnstandort wird die Quote der Zuwanderung in diese Neubaugebiete auf 50 Prozent festgelegt. Die sich aus den Zu- und Nachzügen ergebende Kinderzahl wird den Geburtenzahlen über mehrere Jahrgänge für die Prognose zugeschlagen. BDO Technik- und Umweltconsulting GmbH, Düsseldorf 2015: „Abschlussbericht, Kosten-Nutzen-Analyse für das Projekt Wohnsiedlungserweiterung im Geltungsbereich des FNP Nr. 17.9 Pulheim“ 11 9 Beispielrechnung: Ein Plangebiet soll mit 120 Häusern und 30 Geschosswohnungen bebaut werden. Hieraus ergäbe sich die Zahl von 120 x 1,5 + 30 x 0,3 = 189 Kindern. Es wird unterstellt, dass 50 Prozent von außerhalb in die Neubaugebiete ziehen, demnach 95 Kinder. Die andere Hälfte, welche innerhalb der Stadt Pulheim selbst umziehen, machen anderweitig Wohnraum frei. Auch hier ist der Nachzug wieder als Rechengröße festzulegen. Unterstellt wird dabei der Umzug innerhalb der Stadt von einer Geschosswohnung (Haushaltsgröße 2,3 Personen, davon 0,3 Kinder) in Einfamilien-, Reihenoder Doppelhäuser. Die hierdurch entstehenden Vakanzen werden in derselben Haushaltsgröße nachbesetzt, die entsprechenden Werte ebenfalls zu 50 Prozent (als unterstellter Zuzug) den Gesamtgeburtenzahlen zugeschlagen. Eine ortsscharfe Zuordnung ist hier allerdings nicht mehr möglich, da z.B. ein Umzug von Pulheim nach Stommeln nicht als Zuzug erfasst wird. Im oben genannten Beispiel entstehen insgesamt 150 Wohneinheiten. Diese werden zur Hälfte von Pulheimer Bürgern bezogen. Damit werden 75 Wohneinheiten (in Geschosswohnungen) in Pulheim frei und können neu bezogen werden. Diese 75 Geschosswohnungen werden wiederrum zu 50 Prozent von Zuzügen aus dem Umland belegt. Damit wird nochmals ein Zuzug von 38 Kindern generiert, die nicht durch die Geburtenzahlen erfasst sind. Insgesamt würden nach diesem Rechenbeispiel für das fiktive Plangebiet also 133 Kinder zusätzlich zu den erfassten in Pulheim Geborenen zu beschulen sein. Die Geburtenwahrscheinlichkeit liegt insbesondere in den ersten Jahren nach Beginn der Aufsiedlung eines Neubaugebietes weit über den üblichen Werten. Im Laufe von 8-9 Jahren gleichen sich die betrachteten Gebiete wieder an den Durchschnitt an. Im weiteren Zeitverlauf sinkt die Geburtenrate nach 9-10 Jahren unter den Geburtendurchschnitt insgesamt ab. Dies findet seine Erklärung im Abschluss der Familiengründungsphase eines sehr altershomogen besiedelten Bereiches. Die Bevölkerungsstruktur verschiebt sich auf höhere Altersklassen, was eine sinkende Fertilität zur Folge hat. Das Neubaugebiet geht nun in eine Konsolidierungsphase über und die Alterung tritt gegenüber dem quantitativen Wachstum in den Vordergrund. 12 Die Verteilung der zuziehenden Kinder auf die einzelnen Jahrgänge wird daher wie folgt berechnet: Es wird davon ausgegangen, dass die Neubaugebiete von jungen Familien bezogen werden. Die Kinder sind überwiegend noch nicht eingeschult, da die Familiengründung und der Erwerb von Eigentum zeitlich nah zusammentreffen. Es wird angenommen, dass 60% der Kinder sich gleichmäßig auf die Jahrgänge vor der Einschulung verteilen, 20% älter sind und 20% noch geboren werden, da die Familienplanung bei Bezug der Eigenheime noch nicht final abgeschlossen ist. Exkurs Etwa 20 Jahre nach Erstbesiedelung setzt in solchen Gebieten regelmäßig ein Bevölkerungsrückgang ein. Dies liegt darin begründet, dass die jährlichen Wanderungssalden in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen negativ ausfallen. In dieser Lebensphase werden Umzüge typischerweise vorgenommen, um an den Ort bzw. in die Nähe des Ausbildungsplatzes zu ziehen (so genannte „Ausbildungsplatzwanderung“)13. Nach Andreas Beilein, Anja Brauckmann, Achim Tack:“ LEAN 2, Bevölkerungsentwicklung in Neubaugebieten Analyse und Abschätzung demografischer Prozesse auf Baugebietsebene“, Dortmund 2008 13 Nach Riedel, Friederike:“ Handlungskonzept Demografie, Umsetzungsstand der Maßnahmen des Demografie-Zielrasters 2010/11 und Perspektiven der Fortentwicklung“, Pulheim 2016 12 10 Nach weiteren 15 Jahren beginnt dann die Phase des Bevölkerungsaustausches bis hin zu einem regelrechten Generationenwechsel, was – in Abhängigkeit sowohl von der Bebauungsart als auch der sich entwickelnden Dynamik - wieder zu deutlichen Anstiegen bei den Geburtenraten führen kann. In der Gesamtbetrachtung zeigt sich, dass Gebiete, welche sehr homogen und in einem engen Zeitraum aufgesiedelt wurden, anfällig für extreme demografische Effekte sind. Dies lässt sich mittlerweile in Gebieten aus den 1960er und 1970er Jahren, wie z.B. aktuell in Stommeln, sehr gut ablesen.14 Diese Entwicklungen werden derzeit durch eine Schulentwicklungsplanung nur über die durchschnittlichen Zuzüge erfasst. Erkenntnisse aus dem Demografie-Projekt der Stadt Pulheim sollen in den Fortschreibungen des Schulentwicklungsplanes in den Folgejahren Berücksichtigung finden. In den folgenden Ausführungen wird auf Basis der vorgestellten Berechnungsmethoden die jeweils regionalisierte Prognose vorgenommen. Da in den Ortslagen sowohl die Geburtenzahlen als auch die Zu- und Abwanderungssalden unterschiedlich ausgeprägt sind, können die dortigen Entwicklungen von der Gesamttendenz abweichen. Es wird deutlich, dass die Prognosen nicht rein auf die Neubaugebiete beschränkt bleiben können, da Effekte wie eine innerörtliche Verdichtung und Generationenwechsel im Bestand nicht berücksichtigt werden. Zudem werden die Baugebiete z.T. erst in 2020 bezugsfertig, die Zuzüge können auch erst dann eingerechnet werden, obwohl bereits vorher im Stadtgebiet (statistisch betrachtet) ohnehin schon ein Zuzug von SuS stattfindet. Bei der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung wird zu prüfen sein, inwieweit sich Effekte der Neubaugebiete mit dem bereits erfolgten Zuzug überschneiden, ergänzen oder sogar additiv wirken. III.3. Simulation des Übergangsverhaltens zwischen den Jahrgängen (Primarstufe) Auf Basis der historischen Schülerdaten für die betrachteten Grundschulen für die Schuljahre 2013/14 bis einschließlich 2017/18 werden rechnerisch die Übergangsparameter zwischen den Jahrgängen ermittelt. Die dargestellte historische Situation wird bezüglich des Übergangsverhaltens der Grundschüler untersucht. Dabei wird zunächst jedes Schuljahr und jeder Wechsel zwischen den Jahrgängen betrachtet und im Anschluss der Durchschnitt über diese Übergangsparameter gebildet. Im Rahmen der Prognoserechnung werden gewichtete Durchschnitte verwendet, um aktuellen Zahlen eine größere Bedeutung beizumessen als weiter zurückliegenden Daten. Die Gewichtung wurde hierzu folgendermaßen gewählt: 0,175; 0,225; 0,275; 0,325.15 Mithilfe der Berechnung der historischen Übergänge kann eine Prognose zu den Übergängen in die Sekundarstufe I erstellen. Im Rahmen der Prognoserechnung wird nun unterstellt, dass das Übergangsverhalten zwischen den einzelnen Jahrgängen auch künftig gemäß den Annahmen verläuft. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass durch die Betrachtung der historischen Übergangsparameter die Anzahl der Wiederholer, der Schulabgänger sowie der etwaigen Überspringer etc. eines Jahrganges implizit in den dargestellten Zahlen enthalten ist. Durch die gewählten Übergangsparameter, werden die Wiederholer der ersten Klasse nicht erfasst. Dies ist jedoch eine statistisch zu vernachlässigende Größe, da zum einen die Zahl der Wiederholer der ersten Klasse eher gering ist und zudem die Prognose der zukünftig einzuschulenden Nach Andreas Beilein, Anja Brauckmann, Achim Tack:“ LEAN 2, Bevölkerungsentwicklung in Neubaugebieten Analyse und Abschätzung demografischer Prozesse auf Baugebietsebene“, Dortmund 2008 15 Nach Ulrike Lexis:“Pulheim Schulentwicklungsplan 2017 – 2022, Gütersloh 2017 14 11 Kinder, welche letztendlich die Anzahl der SuS in der ersten Klasse hauptsächlich beeinflusst, aufgrund von Umund Zuzügen, etwaigen abweichenden Schulwünschen etc., ohnehin mit Unsicherheit behaftet ist. 16 III.4. Regionalisierte Betrachtung Der Wohnort der künftigen SuS ist für die Kommune eine wichtige Planungsgröße. Zwar wurden die Grundschulbezirke 2008 aufgelöst, gleichwohl entscheidet sich ein Großteil der Eltern bei der Schulanmeldung Primarstufe für eine fußläufig zu erreichende Grundschule, was sich in den Anmeldezahlen der zurückliegenden Jahre auch bestätigt. Auch für die Planungssicherheit bei weiterführenden Schulen ist es entscheidend zu wissen, woher die SuS kommen. Insbesondere an Standorten, die viele Einpendler aus Nachbarkommunen haben, dürfen die dortigen Entwicklungen (z.B. auch Neubaugebiete) nicht außer Acht gelassen werden. So besteht die Aufgabe einer erweiterten Schulentwicklungsplanung insbesondere darin, Entwicklungen möglichst ortsscharf und unter Berücksichtigung der prognostiziert einzuschulenden Kinder darzustellen. Auf der Basis dieser Prognosen können dann im Weiteren mit Hilfe der Pulheimer Schulbaurichtlinie der tatsächliche Raumbedarf der Pulheimer Schulen ermittelt und entsprechende Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. IV Schulentwicklungsplanung und schulorganisatorische Maßnahmen (Primarstufe) Die bereits genannten vorangegangenen Schulentwicklungsplanungen sind zu den folgenden Schlüssen gekommen: 1. Die Schülerzahlen der Einschulungsjahrgänge gingen von 2005/06 (600 SuS) über das Schuljahr 2010/11 (516 SuS) bis zur Prognose für das Schuljahr 2016/17 (481 SuS) deutlich zurück. 2. In der Schulentwicklungsplanung aus 2012 wurde eine „markante Tendenz nach unten“ für die Geburtenzahlentwicklung attestiert. Im Stadtgebiet Pulheim sollte der Rückgang der Schülerzahlen im Betrachtungszeitraum bis 2016/17 6,8 Prozent ausmachen. 3. Die folgende Schulentwicklungsplanung wurde im Dezember 2014 verfasst und beinhaltete die Jahre 2014/15 bis 2019/20 sowie einen Ausblick bis 2030. Diese Fortschreibung kommt zu dem Schluss, die Schülerzahlen seien in Pulheim von 2008/09 bis zum Schuljahr 2013/14 um sieben Prozent zurückgegangen. Dies entspricht in etwa dem in der vorherigen SEP prognostizierten Rückgang und bestätigt zunächst deren Ergebnisse. In der Detailbetrachtung der Prognose wird nun jedoch eine unterschiedliche Entwicklung bis 2019/20 gezeichnet:   Während die Schülerzahlen in Brauweiler / Dansweiler / Sinthern leicht steigend gesehen werden, sinken sie in Pulheim und Stommeln / Sinnersdorf tendenziell um 2,2 und 4,1 Prozent. In der Einzelbetrachtung der Schulen verlieren insbesondere die Christinaschule und die katholische Grundschule An der Kopfbuche (KGS) weiter SuS. Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung aus 2014 nimmt auch die Zusammensetzung der Schülerschaft der Schulen in den Blick. Dabei kommt sie zu dem Schluss, dass  16 die Christinaschule tatsächlich eine „regionale“ Grundschule ist (rd. 94 Prozent der SuS kommen aus Stommeln, Stommelerbusch und Ingendorf). Ebd. 12  Die KGS an der Kopfbuche jedoch nach Zusammensetzung der Schülerschaft (rd. 63 Prozent der SuS kommen aus dem o.a. Einzugsbereich) eher eine „Wahlschule“ ist, womit ihr Standort als veränderbar angesehen werden könne. Auf Basis der Prognosezahlen und Detailbetrachtungen für die einzelnen Standorte sowie der Einbeziehung der geplanten Neubaugebiete empfahl diese SEP die Verlagerung der KGS an der Kopfbuche an den Standort der Gemeinschaftshauptschule in Pulheim. Parallel dazu könne der Standort der Christinaschule als „regionale“ Schule gestärkt werden. Weitere schulorganisatorische Veränderungen seien im Hinblick auf Schülerzahlentwicklung und – prognosen nicht erforderlich. Mit Datum vom 23.06.2015 hat der Rat der Stadt Pulheim auf Basis dieser Prognosen und Empfehlungen beschlossen, dass die KGS an der Kopfbuche aus Stommeln in das Gebäude der auslaufend gestellten Gemeinschaftshauptschule (GHS) an der Escher Straße ziehen soll. Die in Stommeln verbleibende Christinaschule sollte auf drei Züge erweitert werden. Am 04.04.2017 wurde durch den Rat beschlossen, den Umzug der KGS um zwei Jahre zum Schuljahresbeginn 2019/20 zu verschieben. Grund hierfür war die nicht auskömmliche Raumsituation für den Parallelbetrieb beider Schulsysteme im Gebäude der GHS. Mit der Fortschreibung der Schülerzahlprognosen im Herbst 2016 / Frühjahr 2017 und den Anmeldungen der Erstklässler zum Schuljahr 2018/19 mussten auch die den genannten Ratsbeschlüssen zugrunde liegenden Annahmen korrigiert werden. Am Beispiel der beiden Grundschulen in Stommeln soll dies verdeutlicht werden: Sieht der Schulentwicklungsplan von 2014 ab dem Schuljahr 2014/15 sowohl für die Christinaschule als auch für die KGS sinkende Schülerzahlen, zeigen Realität und neue Prognose ein anderes Bild: Tabelle 5: Differenz SEP 2014 (biregio) zu SEP 2017 (Dr.Garbe&Lexis) in Stommeln, Stommelerbusch und Ingendorf Gesamtschülerzahl Schuljahr 2014/15 Schuljahr 2015/16 Schuljahr 2016/17 Schuljahr 2017/18 Schuljahr 2018/19 Schuljahr 2019/20 SEP 2014 / Christinaschule 188 184 180 176 169 173 SEP 2017 / Christinaschule 185 202 236* 250* 254* 247 Differenz 14/17 Christinaschule -3 18 56 74 85 74 SEP 2014 / KGS An der Kopfbuche 169 173 155 158 153 155 SEP 2017 / KGS An der Kopfbuche 170 182 180 184 187 184 Differenz 14/17 KGS An der Kopfbuche 1 9 25 26 34 29 13 Differenz / Christinaschule und KGS An der Kopfbuche -2 27 81 100 119 103 *ab dem Schuljahr 2016/17 ist die Christinaschule aufwachsend dreizügig. Die erhöhte Zügigkeit spiegelt sich in keiner der vorliegenden Schulentwicklungsplanungen wieder. Grund hierfür ist die üblicherweise vorgenommene Trendfortschreibung auf der Basis der bekannten Zügigkeit. Die Schülerzahlprognose von 2017 rechnet mit Geburtenzahlen bis 2016 (d.h. de facto vorhandenen Kindern). Daher sind diese Zahlen auf einen Zeitraum von sechs Jahren zunächst als valide anzusehen. Allerdings sind diese Zahlen, wie eingangs beschrieben, weder schuljahresbezogen noch regionalisiert und berücksichtigen die Zügigkeitsbegrenzungen oder, wie bei der Christinaschule, Zügigkeitserweiterungen nicht. Vielmehr basieren sie auf der Annahme, dass Anmeldeverhalten setze sich linear gewichtet an den einzelnen Standorten fort. Auch Zuzüge sind hierin nicht erfasst. Bereits jetzt wird deutlich, dass diese Zahlen z.T. nicht mehr aktuell sind. V Aktuelle Situation in Pulheim (Stand 01.10.2017) Die Stadt Pulheim ist derzeit Träger von neun Grundschulen (davon eine evangelische Grundschule (EGS), drei katholische Grundschulen (KGS) und fünf Gemeinschaftsgrundschulen (GGS)), einer Gemeinschaftshauptschule (auslaufend zum Schuljahr 2019/20), zwei Realschulen (davon eine auslaufend zum Schuljahr 2019/20), zweier Gymnasien und einer Gesamtschule (im Aufbau seit dem Schuljahr 2014/15). Ein Antrag zur Wiedererrichtung der Förderschule mit dem Schwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung für die Primar- und Sekundarstufe wurde im Dezember 2017 bei der Bezirksregierung in Köln gestellt und (befristet bis zum 31.07.2019) genehmigt. Eine seriöse Schülerzahlprognose kann für die Förderschule nicht erstellt werden, da sich auch der Förderschwerpunkt verändert hat. Mit dem Stichtag 01.10.2017 haben sich SuS sowie Klassen in der Primarstufe wie folgt verteilt: Tabelle 6: SuS- und Klassenzahlen (Grund- und Förderschule) Schule E1 E2 3 4 KGS 73 3 76 3 76 3 78 3 Barbaraschule EGS DietrichBonhoeffer78 * 69 * 65 * 69 * Schule KGS Buschweg 44 2 53 2 39 2 56 2 GGS 52 2 59 2 55 2 55 2 Richezaschule GGS 38 2 53 2 58 2 53 2 Wolfhelmschule GGS 48 2 53 2 52 2 43 2 Sinthern/Geyen GGS 83 3 73 3 72 3 56 2 Christinaschule KGS An der 37 * 53 * 45 * 46 * Kopfbuche GGS 48 * 44 * 45 * 49 * Horionschule Grundschulen 501 533 507 505 Gesamt Förderschule an * 0 0 * 2 * 0 * der Jahnstr. Förderschule 0 * 0 * 2 * 0 * gesamt *jahrgangsübergreifender Unterricht Gesamt 303 12 281 12 192 8 221 8 202 8 196 8 284 11 181 7 186 8 2046 82 2 1 2 1 14 Mit dem Stichtag 01.10.2017 haben sich SuS sowie Klassen in der Sekundarstufe I und II wie folgt verteilt: Schule Gemeinschaftshauptschule Hauptschule gesamt Marion-DönhoffRealschule Arthur-KöpchenRealschule Realschulen gesamt Geschwister-SchollGymnasium Abteigymnasium Brauweiler Gymnasien gesamt Gesamtschule Pulheim Gesamtschule gesamt Förderschule an der Jahnstr. Förderschule gesamt Gesamt *ohne Oberstufenkurse Tabelle 7: SuS- und Klassenzahlen (Sekundarstufe I und II) 6 7 8 9 10 5 0 0 0 0 0 0 0 0 EF Q1 Q2 Gesamt 42 2 41 2 83 4 42 2 41 2 83 4 120 4 122 4 121 4 116 4 121 4 106 4 706 24 0 0 0 0 0 0 0 0 116 4 110 4 226 8 120 4 122 4 121 4 116 4 237 8 216 8 932 32 182 7 162 6 175 6 195 7 199 7 213 199 172 1497 33* 122 4 125 4 150 5 128 5 164 6 167 163 165 1184 24* 304 105 105 11 4 4 287 107 107 10 4 4 325 112 112 11 4 4 323 107 107 12 4 4 363 0 0 13 0 0 380 362 337 0 0 0 0 2681 431 431 57 16 16 6 - 7 - 7 - 10 - 6 - 6 - 42 - 6 535 - 7 523 - 42 4169 - Primarbereich Sekundarstufe I Sekundarstufe 2 Gesamt 7 10 6 6 565 556 648 263 380 362 - jahrgangsübergreifender Unterricht in der Förderschule 337 Tabelle 8: Schülerzahlen zum Stichtag 01.10.2017 (gesamt) 2.048 3.090 1.079 6.217 Die Zügigkeiten der einzelnen Schulen sind festgelegt. In Ausnahmefällen und einzelnen Jahrgängen kann eine Zügigkeitserweiterung erfolgen. Dies geschieht insbesondere in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Raumangebotes und ist daher nicht an allen Standorten möglich. Tabelle 9: Zügigkeiten zum Stichtag 01.10.2017 Schule KGS Barbaraschule EGS Dietrich-Bonhoeffer-Schule KGS Buschweg GGS Richezaschule GGS Wolfhelmschule GGS Sinthern/Geyen GGS Christinaschule KGS An der Kopfbuche GGS Horionschule Grundschulen gesamt Gemeinschaftshauptschule Hauptschule gesamt Marion-Dönhoff-Realschule Arthur-Köpchen-Realschule Realschule gesamt Geschwister-Scholl-Gymnasium Abteigymnasium Brauweiler Gymnasien gesamt Gesamtschule Pulheim Gesamtschule gesamt Zügigkeit 3 3 2 2 2 2 3 2 2 21 2 auslaufend zum Schuljahr 19/20 4 4 4 (AKR auslaufend zum Schuljahr 19/20) 6 4 10 4 4 15 Tabelle 10: Entwicklung der Geburten und Zuzüge Pulheim (gesamt) 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Gesamt Änderung zum Vorjahr in Prozent, Geburten + gemeldete Kinder für Schuljahr Einschulungen (historisch) 366 368 363 376 363 416 402 444 456 0,5 -1,4 3,6 -3,5 14,6 -3,4 10,4 2,7 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 456 482 493 501 477 484 457 472 469 Gemeldete Kinder (Stand März 2018) Änderung zum Vorjahr in Prozent 5,7 2,3 1,6 Die Geburten steigen im Zeitraum von 2008/09 bis 2016/17 im Mittel (geglättet) um 3,21 Prozent, die Zahl der historischen Einschulungen im Mittel (geglättet) um 2,9 Prozent pro Jahr. Bereits bei der Vorstellung der statistischen Methoden wurde darauf hingewiesen, dass Pulheim aktuell einen positiven Wanderungssaldo junger Familien zu verzeichnen hat, deren Kinder überwiegend noch einzuschulen sind und in den Geburtenzahlen nicht erfasst sein können. Insofern ist für die kommenden Jahre damit zu rechnen, dass deutlich mehr Kinder als durch die Geburtenzahl impliziert einen Platz in den Pulheimer Schulen benötigen werden. Legt man diese Aussage zugrunde, ist eine getrennte Schülerzahlprognose anhand der Geburten und durchschnittlichen bereits erfolgten Zuzüge oder der unterstellten Zuzüge in Neubaugebieten eher als das Minimum der zu beschulenden Kinder anzunehmen. Ob und wie lange Effekte wie ein verstärkter Generationenwechsel anhalten ist schwer prognostizierbar. Dort, wo bekannt ist, dass neue nennenswerte Wohngebiete aufgelegt werden, erfolgt eine Berechnung der sich hieraus ergebenden Wanderungsgewinne in Variante B. Eine Prognoserechnung in der regionalisierten Betrachtung nach Variante A wird grundsätzlich durchgeführt. Bisherige Schätzungen in den vorliegenden Schulentwicklungsplanungen bedienten sich der Datenbasis von IT NRW. Diese datiert auf das Jahr 2014 und kann als nicht mehr aktuell eingestuft werden, was von IT NRW auch eingeräumt wird. Daher basiert diese Schulentwicklungsplanung, auch um auf regionalisiertes Material zurückgreifen zu können, auf Daten der KDVZ in Frechen. VI Entwicklung der einzelnen Ortslagen / Primarstufe VI.1. Gesetzliche Grundlagen Um von den Schülerzahlen in den jeweiligen Jahrgängen auf die erforderliche Zügigkeit einer Schule und damit ihren Raumbedarf schließen zu können, werden die Klassenbildungswerte der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG (AVO-Richtlinien 2016/17 – AVO RL) herangezogen. In § 6a Abs. 2. VO zu § 93 Abs. 2 SchulG heißt es: „Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen, die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt….“ Die 16 zugehörige AVO-RL Nr. 6a2 führt weiterhin aus: „Der Schulträger entscheidet unter Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl über die Zahl und die Verteilung der zu bildenden Eingangsklassen auf die Grundschulen.“ Damit legt der Gesetzgeber die ideale Klassengröße einer Grundschule auf 23 Kinder fest. Um dem jeweiligen Schulträger aber mehr Flexibilität bei der Klassenbildung zu ermöglichen, wird in § 6a Abs. 1 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG die Teilungsgrenze für die Zahl der zu bildenden Klassen festgelegt:       Schülerzahl bis 29 Schülerzahl 30 bis 56 Schülerzahl 57 bis 81 Schülerzahl 82 bis 104 Schülerzahl 105 bis 125 Schülerzahl 126 bis 150 1 Klasse 2 Klassen 3 Klassen 4 Klassen 5 Klassen 6 Klassen Für je weitere 25 SuS ist eine Eingangsklasse zu bilden. Des Weiteren führt der § 6a Abs. 1 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG aus: „Die Zahl der nach Sätzen 1 und 2 zu bildenden Klassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen oder baulichen Gründen unterschritten werden. … Gebildete Klassen werden grundsätzlich unabhängig von später eintretenden Schülerzahlveränderungen fortgeführt.“ Für Schulen des gemeinsamen Lernens (Inklusion) besteht im Rahmen des § 46 Abs. 4 SchulG die Möglichkeit, Klassengrößen im Rahmen der Klassenrichtzahl und Teilungsgrenzen festzulegen: „Der Schulträger legt unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen nach der Verordnung gemäß § 93 Abs. 2 Nr. 3 die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Er kann die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden SuS einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen.“ Aus diesen Ausführungen ergeben sich für die Klassenbildung folgende Konsequenzen:    Die Zuteilung einer Lehrerstelle erfolgt je 23 Kinder. Ist eine Klasse bis zur Teilungsgrenze voll und werden später Kinder in die Schule aufgenommen (Zuzug), kann dies dazu führen, dass mehr als 30 Kinder in einer Klasse unterrichtet werden. Der Schulträger hat die Möglichkeit, im Rahmen der Klassenrichtzahl und der Teilungsgrenzen Einfluss auf die Klassengröße zu nehmen (Inklusion). Die folgenden Berechnungen der Zügigkeiten erfolgen immer auf Basis der Klassenrichtzahl 23. Dies bedeutet, dass die errechneten Zügigkeiten nicht bis zur jeweiligen Teilungsgrenze ausgeschöpft werden. Ein Hinweis auf die mögliche Zügigkeit bei Ausschöpfung der Teilungsgrenze erfolgt im Fließtext zu der jeweiligen Standortbetrachtung. VI.2. Pulheim Die Schülerzahlentwicklung ist für drei, künftig vier Grundschulen von Bedeutung (KGS am Buschweg, EGS Dietrich-Bonhoeffer-Schule, KGS Barbaraschule, KGS an der Kopfbuche). 17 Tabelle 11: Entwicklung der Gesamtschülerzahlen in Pulheim 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten 159 185 192 -5,9 16,4 3,8 159 168 155 169 140 169 Gesamt Änderung in 5,7 -7,7 9 -17,2 20,7 Prozent Einschulungen + SJ 2014/15 SJ 2015/16 SJ 2016/17 SJ 2017/18 SJ 2018/19 SJ2019/20 gemeldete Kinder für Einschulungen 185 179 188 195 180 Gemeldete 178 Kinder Änderung in -3,2 5 3,7 -7,7 -1,1 Prozent Änderung ab Geburt, 26 11 33 26 40 9 absolut Änderungen ab Geburt in 16,4 6,5 21,3 15,4 28,6 5,3 % SJ2020/21 SJ 2021/22 SJ2022/23 179 181 186 0,6 1,1 2,8 20 -4 -6 12,6 -2,2 -3,1 Der Beschluss, die KGS An der Kopfbuche nach Pulheim zu verlegen, wurde im Frühjahr 2015 gefasst. Damit war er für die Anmeldeverfahren ab Herbst 2015 (für das Schuljahr 2016/17) relevant. Die KGS An der Kopfbuche beschult in allen Jahrgängen im Durchschnitt jeweils 25 Kinder aus Pulheim. Um die Zügigkeit für Pulheimer Schulen festzulegen, müssen also auch die in der KGS an der Kopfbuche beschulten Pulheimer Kinder berücksichtigt werden. Variante A Die vergleichsweise starken Zuwächse sind also sowohl auf steigende Geburtenzahlen (von 2008/09 bis 2016/17 jedes Jahr im Durchschnitt (geglättet) um 3,17 Prozent) als auch Zuwanderungsgewinne zurückzuführen. Analog zur in der Gesamtberechnung vorgestellten Systematik werden auch hier für die noch einzuschulenden Jahrgänge weitere Zuzüge addiert. Tabelle 12: Geburten, Einschulungen und Wanderungsgewinne (prognostiziert, Variante A), Pulheim Gesamt Schuljahr Einschulungen (Stand März 2018) Gemeldete Kinder /Stand März 2018) Zzgl. Pulheimer Kinder aus KGS Kopfbuche Zwischensumme Differenz, absolut Differenz, prozentual Prognostizierte Zuzüge Prognose zur Einschulung (gerundet) 17 2008/09 Geburten 159 2014/15 2009/10 Geburten 168 2015/16 2010/11 Geburten 155 2016/17 2011/12 Geburten 169 2017/18 2012/13 Geburten 140 2018/19 185 179 188 195 180 2013/14 Geburten 169 2019/20 2014/15 Geburten 159 2020/21 2015/16 Geburten 185 2021/22 2016/17 Geburten 192 2022/23 178 179 181 186 14 2517 25 25 25 199 40 25,2 204 36 21,4 213 58 37,4 220 51 30,2 205 65 46,4 178 9 5,3 179 20 12,6 181 -4 -2,2 186 -6 -3,1 5 10 15 20 25 210 188 194 201 211 - - - - erste Anmeldephase nach Umzugbeschluss 18 Variante B: Berechnung der Zuzüge aus Neubaugebieten (50 Prozent Zuzug von außerhalb) Für das Stadtgebiet Pulheim relevant sind folgende geplante Neubaugebiete: Tabelle 13: Zuzüge in Pulheim Anzahl Häuser Anzahl Kinder 50 % externer Zuzug 50 % externer Nachzug Bestand BP 113 75 56 11 219 BP 115 40 30 6 BP 114 101 76 BP 125 27 BP 131 20 Plangebiet gesamt Anzahl Anzahl Kinder 50 % Geschossexterner wohnungen Zuzug 25 % externer Nachzug Bestand Kinder gesamt Bezug 33 33 100 Ende 2017* 42 6 6 49 Ende 2018 15 70 11 11 112 2020 20 4 37 6 6 35 2018 15 3 4 1 1 19 2019 197 39 372 56 56 315 * *75% Berücksichtigung bei "Kinder gesamt", da ca. 25% Bezug bereits erfolgt Prognose der Ist-Geburten- und Einschulungszahlen (alle Berechnungsvarianten) Tabelle 14: Schülerzahlprognose Pulheim (Varianten A und B) 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Gesamt Schuljahr Einschulungen (historisch) 159 168 155 169 140 169 159 185 192 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 51 63 65 83 210 188 194 201 211 16 20 32 32 194 198 213 218 Einschulungen Prognose (Variante A) Prognostizierte Wanderungsgewinne durch Neubaugebiete (50 Prozent Zuzug) Einschulungen Prognose (Variante B) - - - - 205 Aus den Varianten A und B ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen für die künftig erforderliche Zügigkeit der Pulheimer Schulen: Tabelle 15: Erforderliche Zügigkeit, Pulheim gesamt Schuljahr Schuljahr Schuljahr 18/19 19/20 20/21 Gemeldete Kinder zzgl. rechnerischer Zuzug (Variante 210 188 194 A) Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23) 9,1 8,2 8,4 Geburten und prognostizierte Wanderungsgewinne 205 194 199 durch Neubaugebiete (Variante B, 50 Prozent Zuzug) Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23) 9,1 8,4 8,7 Schuljahr 21/22 Schuljahr 22/23 201 211 8,7 9,2 213 218 9,2 9,5 19 Für die Klassenbildung unter Ausschöpfung der Teilungsgrenzen bedeutet dies, dass je nach Variante und Jahrgang acht bis neun Eingangsklassen gebildet werden müssen. Mit der KGS Barbaraschule (3-zügig), der EGS Dietrich-Bonhoeffer-Schule (3-zügig) und der KGS Buschweg (2zügig) stehen perspektivisch zu wenig Züge zur Verfügung. Durch den Umzug der KGS An der Kopfbuche (2zügig) von Stommeln nach Pulheim kann diese Lücke gefüllt werden. Auch die Schülerzahlprognose durch Dr.Garbe und Lexis bestätigt diesen Trend eindeutig für den Stadtteil Pulheim, auch wenn diese Prognosen auf anderen Berechnungsmethoden beruhen. Es wird in der Minimalvariante (bei einer Klassenrichtzahl von 23) zwischen 7,8 (2019) und 9,9 (2022) Zügen an den Pulheimer Schulen ausgegangen. Die Minimalvariante wird im Schuljahr 2018 bereits durch die Anmeldezahlen überschritten, insbesondere wenn man die Pulheimer SuS an der Kopfbuche einrechnet. Die Maximalvariante kommt zu den Ergebnissen, dass 9 (2019) bis 11,3 (2022) Züge an den vorhandenen Schulen notwendig sein werden. Dies bestätigt die Prognose, dass die derzeit vorhandenen 8 Züge perspektivisch nicht mehr ausreichen werden. Selbst wenn die komplette Ausschöpfung der Teilungsgrenzen und damit eine Eingangsklassenbildung von 27-28 SuS pro Klasse ausgeschöpft werden, führt z.T. ein minimales Überschreiten der Prognosezahlen zu einer mindestens Neunzügigkeit im Ortsteil Pulheim. Insbesondere die Auswirkungen der Neubaugebiete in Pulheim werden sich über den hier abgebildeten Zeitraum bemerkbar machen, da das größte Baugebiet erst 2020 bezugsfertig sein soll. Bedingt durch das besondere Profil der KGS An der Kopfbuche setzt sich die Schülerschaft insgesamt sehr heterogen zusammen, es werden Kinder aus diversen Ortsteilen beschult. Diese Schule ist die am wenigsten ortsgebundene Schule in Pulheim und wird von den Eltern viel mehr wegen ihres besonderen Profils, auch als Schule des gemeinsamen Lernens (GL), gewählt. Dieser Effekt wird voraussichtlich bestehen bleiben, so dass durch den Umzug der Kopfbuche nach Pulheim SuS - auch wenn in Pulheim selbst kurzfristig noch nicht alle künftig vorhandenen 10 Züge benötigt werden – von einer annähernden Auslastung der Kopfbuche wahrscheinlich ist. Dieser Effekt bleibt der Gesamtbetrachtung der rein statistischen Zügigkeitsbetrachtung pro Ortsteil unberücksichtigt, kann aber zu geringen Entlastungen in den anderen Ortsteilen führen. Einzelbetrachtung der Schülerzahlentwicklung an den Pulheimer Grundschulen Die drei Bestandsschulen werden unterschiedlich stark frequentiert. Um eine Verteilung der künftigen Anmeldezahlen prognostizieren zu können, wird zunächst jeder Einschulungsjahrgang an jedem Standort betrachtet und im Anschluss der Durchschnitt über die Einschulungsparameter gebildet. Im Rahmen der Prognoserechnung werden gewichtete Durchschnitte verwendet, um aktuellen Zahlen eine größere Bedeutung beizumessen als weiter zurückliegenden Daten. Die Gewichtung wurde hierzu folgendermaßen gewählt: 0,175; 0,225; 0,275; 0,325.18 Mithilfe von Berechnung der Einschulungen wurde in den zurückliegenden Schulentwicklungsplanungen das zukünftige Anmeldeverhalten prognostiziert. Die Prognoserechnung unterstellt, dass dieses zwischen den einzelnen Standorten auch künftig gemäß den Annahmen verläuft. Diese Annahmen sind rein theoretischer Natur und nicht zielführend. Dies wird durch die Schülerzahlentwicklung an den einzelnen Schulen verdeutlicht. 18 Nach Ulrike Lexis:“Pulheim Schulentwicklungsplan 2017 – 2022, Gütersloh 2017 20 Die folgenden Graphiken zeigen, wie sich das Anmeldeverhalten bisher entwickelt hat (bis Schuljahr 2018/19). Würde man dieses in der Trendprognose weiterhin unterstellen, käme es zu deutlichen Verschiebungen der Schülerzahlen zwischen den Schulen. Abbildung 1: Schülerzahlentwicklung und Trendprognose Anmeldungen KGS Barbaraschule Abbildung 2: Schülerzahlentwicklung und Trendprognose Anmeldungen EGS Dietrich-Bonhoeffer-Schule Abbildung 3: Schülerzahlentwicklung und Trendprognose Anmeldungen KGS Buschweg VI.3. Stommeln Die Schülerzahlentwicklung ist ab dem Schuljahr 2019/20 nur noch für die GGS Christinaschule relevant. Ab diesem Zeitpunkt wird die KGS An der Kopfbuche sich im Gebäude der ehemaligen Hauptschule an der Escher Str. in Pulheim befinden. Zum Einzugsbereich der GGS Christinaschule gehören die Orte Stommeln, Stommelerbusch und Ingendorf. Diese werden auch in der Geburtenzahlprognose zusammengefasst. 21 Tabelle 16: Entwicklung der Gesamtschülerzahl in Stommeln, Stommelerbusch und Ingendorf Gesamt Änderung in Prozent, Einschulungen + gemeldete Kinder für Einschulungen19 Gemeldete Kinder Änderung in Prozent 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten 60 60 67 71 79 70 72 85 78 0 11,7 6 11,3 -11,4 2,9 18,1 -8,2 SJ 2014/15 SJ 2015/16 SJ 2016/17 SJ 2017/18 78 68 70 88 SJ 2018/19 SJ2019/20 SJ2020/21 SJ 2021/22 SJ2022/23 103 94 81 92 83 -12,8 2,9 25,7 17 -8,7 -13,8 13,6 -9,8 Änderung ab Geburt, absolut 18 8 3 17 24 24 9 7 5 Änderungen ab Geburt in % 30 13,3 4,5 23,9 30,4 34,3 12,5 8,2 6,4 Variante A Die vergleichsweise starken Zuwächse sind sowohl auf steigende Geburtenzahlen (von 2008/09 bis 2016/17 jedes Jahr im Durchschnitt (geglättet) um 4,93 Prozent) als auch Zuwanderungsüberschüsse zurückzuführen (geglätteter Durchschnittszuwachs im Betrachtungszeitraum 7,56 Prozent). Tabelle 17: Geburten, Einschulungen und Wanderungsgewinne (prognostiziert Variante A), Stommeln Gesamt Schuljahr Einschulungen (Stand März 2018) Gemeldete Kinder /Stand März 2018) Differenz, absolut Differenz, prozentual Prognostizierte Zuzüge Prognose zur Einschulung (gerundet) 19 2008/09 Geburten 60 2014/15 2009/10 Geburten 60 2015/16 2010/11 Geburten 67 2016/17 2011/12 Geburten 71 2017/18 2012/13 Geburten 79 2018/19 78 68 70 88 103 18 30,0 - 8 13,3 - 3 4,5 - 17 23,9 - 2013/14 Geburten 70 2019/20 2014/15 Geburten 72 2020/21 2015/16 Geburten 85 2021/22 2016/17 Geburten 78 2022/23 94 81 92 83 24 30,4 24 34,3 9 12,5 7 8,2 5 6,4 3 7 10 13 17 106 101 91 105 100 GGS Christinaschule und KGS An der Kopfbuche 22 Variante B: Berechnung der Zuzüge aus Neubaugebieten (50 Prozent Zuzug von außerhalb) Tabelle 18: Zuzüge in Stommeln Plangebiet Anzahl Häuser Anzahl Anzahl 50 % externer Anzahl 25 % externer Kinder 50 % Kinder 50 % Nachzug GeschossNachzug externer externer Bestand wohnungen Bestand Zuzug Zuzug Kinder gesamt Bezug BP 123 6 4 1 74 11 11 27 2019 BP 130 0 0 0 36 5 5 11 2018 BP 135 0 0 0 30 5 5 9 2020 4 1 140 21 21 47 * gesamt Prognose der Geburten- und Einschulungszahlen (alle Berechnungsvarianten) Tabelle 19: Schülerzahlprognose Stommeln, Stommelbusch und Ingendorf (Varianten A und B) 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Gesamt Schuljahr Einschulungen (historisch) 60 60 67 71 79 70 72 85 78 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 51 63 65 83 106 101 91 105 100 1 4 5 6 95 85 97 89 Einschulungen Prognose (Variante A) Prognostizierte Wanderungsgewinne durch Neubaugebiete (50 Prozent Zuzug) Einschulungen Prognose (Variante B) - - - - 103 Aus den Varianten A und B ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen für künftig erforderliche Zügigkeit der GGS Christinaschule: Tabelle 20: Erforderliche Zügigkeit, GGS Christinaschule Schuljahr Schuljahr Schuljahr 18/19 19/20 20/21 Geburten + eingeschulte Kinder (Prognose mit 106* 101 91 rechnerischem Zuzug) Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23) 4,6 4,4 4,0 Geburten und prognostizierte Wanderungsgewinne 103 95 85 durch Neubaugebiete (50 Prozent Zuzug) Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23) 4,5 4,1 3,7 Schuljahr 21/22 Schuljahr 22/23 105 100 4,6 4,3 97 89 4,2 3,9 23 *Zur Erläuterung: Der Beschluss, die KGS An der Kopfbuche nach Pulheim zu verlegen, wurde im Frühjahr 2015 gefasst. Damit war er für die Anmeldeverfahren ab Herbst 2015 (für das Schuljahr 2016/17 ff.) relevant. Ab diesem Zeitpunkt sind nahezu alle Kinder aus dem Einzugsbereich Stommeln, Stommelerbusch und Ingendorf in der GGS Christinaschule angemeldet worden. Für die Klassenbildung unter Ausschöpfung der Teilungsgrenzen bedeutet dies, dass in jeder Variante und jedem Jahrgang vier Eingangsklassen gebildet werden müssen. Die Christinaschule ist aktuell dreizügig ausgebaut. Die Dreizügigkeit der Christinaschule ist bei einer Kapazitätsgrenze von 81 Kindern pro Einschulungsjahrgang bereits zum Schuljahr 2018/19 nicht mehr ausreichend, um alle Kinder aus Stommeln und Stommelerbusch und Ingendorf wohnortnah zu beschulen. Für das Schuljahr 2018/19 wurde nun einmalig wegen der hohen Anmeldezahlen ein vierter Zug eingerichtet. Damit stößt das Gebäude räumlich an seine Kapazitätsgrenze. Die dauerhafte Beibehaltung der Vierzügigkeit ist unter den gegeben Bedingungen nicht möglich. VI.4. Brauweiler Die Schülerzahlentwicklung ist für die GGS Richezaschule, in Teilen auch für die GGS Wolfhelmschule (siehe dort) relevant. Zum Einzugsbereich der GGS Richezaschule gehören die Orte Brauweiler und Freimersdorf. Diese werden auch in der Geburtenzahlprognose zusammengefasst. Tabelle 21: Entwicklung der Gesamtschülerzahl in Brauweiler und Freimersdorf 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten 63 53 58 5 -15,9 9,4 Gesamt 48 44 48 41 54 60 Änderung in -8,3 9,1 -14,6 31,7 11,1 Prozent, Einschulungen + SJ 2014/15 SJ 2015/16 SJ 2016/17 SJ 2017/18 SJ 2018/19 SJ2019/20 gemeldete Kinder für Einschulungen 67 71 72 68 76 Gemeldete 81 Kinder Änderung in 6,0 1,4 -5,6 11,8 6,6 Prozent Änderung ab Geburt, 19 27 24 27 22 21 absolut Änderungen ab Geburt in 39,6 61,4 50,0 65,9 40,7 35,0 % SJ2020/21 SJ 2021/22 SJ2022/23 66 58 66 -18,5 -12,1 13,8 3 5 8 4,8 9,4 13,8 24 Variante A Tabelle 22: Geburten, Einschulungen und Wanderungsgewinne (prognostiziert), Brauweiler und Freimersdorf Gesamt Schuljahr Einschulungen (Stand März 2018) Gemeldete Kinder /Stand März 2018) Differenz, absolut Differenz, prozentual Prognostizierte Zuzüge Prognose zur Einschulung (gerundet) 2008/09 Geburten 48 2014/15 2009/10 Geburten 44 2015/16 2010/11 Geburten 48 2016/17 2011/12 Geburten 41 2017/18 2012/13 Geburten 54 2018/19 67 71 72 68 76 19 39,6 - 27 61,4 - 24 50,0 - 27 65,9 - 2013/14 Geburten 60 2019/20 2014/15 Geburten 63 2020/21 2015/16 Geburten 53 2021/22 2016/17 Geburten 58 2022/23 81 66 58 66 22 40,7 21 35,0 3 4,8 5 9,4 8 13,8 4 8 12 17 21 80 89 78 75 87 Die vergleichsweise starken Zuwächse sind also sowohl auf steigende Geburtenzahlen (von 2008/09 bis 2016/17 jedes Jahr im Durchschnitt (geglättet) um 3,79 Prozent) als auch Zuwanderungsüberschüsse zurückzuführen (geglätteter Durchschnittszuwachs im Betrachtungszeitraum 3,49 Prozent). Für den Bereich Brauweiler / Freimersdorf sind aktuell keine Neubaugebiete ausgewiesen. Damit entfällt die Prognoserechnung nach der Variante B. In der Prognose ergeben sich folgende Zügigkeiten für die GGS Richezaschule: Tabelle 23: Erforderliche Zügigkeit, GGS Richezaschule Schuljahr Schuljahr Schuljahr 18/19 19/20 20/21 Geburten + eingeschulte Kinder (Prognose mit 80 89 78 rechnerischem Zuzug) Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23) 3,5 3,9 3,4 Schuljahr 21/22 Schuljahr 22/23 75 87 3,2 3,8 Für die Klassenbildung unter Ausschöpfung der Teilungsgrenzen bedeutet dies, dass je nach Variante und Jahrgang drei bis vier Eingangsklassen gebildet werden müssten. Der Haupteinzugsbereich der Richezaschule besteht aus Freimersdorf und Brauweiler. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass hier die Grenzen nach Dansweiler fließend sind. So besuchen Dansweiler Kinder genauso die GGS Richezaschule wie Brauweiler Kinder zur GGS Wolfhelmschule in Dansweiler gehen. Gleichwohl bleibt der überwiegende Teil der SuS ortsgebunden. Die GGS Richezaschule ist aktuell zweizügig. Die Teilungsgrenze liegt für eine zweizügige Schule bei maximal 57 SuS. Bereits zum Schuljahr 2017/18 wurde diese Teilungsgrenze bei den Anmeldungen überschritten. In diesem Anmeldeverfahren war es möglich, Kinder zur GGS Wolfhelmschule zu vermitteln. Für die kommenden Einschulungsjahrgänge werden weiter steigende Schülerzahlen zu prognostiziert. 25 VI. 5. Dansweiler Die Schülerzahlentwicklung ist für die GGS Wolfhelmschule, in Teilen auch für die GGS Richezaschule relevant. Tabelle 24: Entwicklung der Gesamtschülerzahl in Dansweiler Gesamt Änderung in Prozent, Ein-schulungen + gemeldete Kinder für Einschulungen Gemeldete Kinder Abzgl. externer SuS aus Nachbarkommunen* 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten 33 25 14 19 17 22 26 30 24 -24,2 -44 35,7 -10,5 29,4 18,2 15,4 -20 SJ 2014/15 SJ 2015/16 SJ 2016/17 SJ 2017/18 43 54 50 38 21 Änderung in Prozent SJ 2018/19 SJ2019/20 SJ2020/21 SJ 2021/22 SJ2022/23 53 24 33 33 22 32 28 16 31 25,6 -7,4 -24 39,5 -54,7 37,5 0 -33,3 Änderung ab Geburt, absolut -12 7 14 -3 14 2 7 3 -2 Änderungen ab Geburt in % 30,3 116,0 257,1 100,0 211,8 9,1 26,9 10 -8,3 *durchschnittlich pro Jahrgang sieben Kinder Die GGS Wolfhelmschule nimmt in jedem Jahrgang auch Nicht-Pulheimer Kinder auf. Im Schnitt der letzten Jahre waren dies sieben Kinder je Jahrgang. Diese Kinder sind in allen Berechnungen in Abzug gebracht worden. Variante A Trotz der jährlich starken Schwankungen steigen die Geburtenzahlen in der Tendenz (von 2008/09 bis 2016/17 jedes Jahr im Durchschnitt (geglättet) um 3,16 Prozent). Aufgrund der Schwankungen gelten die in den zuvor angestellten Annahmen für die Prognoserechnung nur eingeschränkt! Die Ausschläge sowohl in den negativen als auch in den positiven Bereich lassen keinen eindeutigen Trend erkennen! Tabelle 25: Geburten, Einschulungen und Wanderungsgewinne (prognostiziert Variante A), Dansweiler Gesamt Schuljahr Einschulungen (ohne Externe, Stand März 2018) Gemeldete Kinder /Stand März 2018) Differenz, absolut Differenz, prozentual Prognostizierte Zuzüge Prognose zur Einschulung (gerundet) 2008/09 Geburten 33 2014/15 2009/10 Geburten 25 2015/16 2010/11 Geburten 14 2016/17 2011/12 Geburten 19 2017/18 2012/13 Geburten 17 2018/19 21 32 28 16 31 -12 -36,4 - 7 28,0 - 14 100,0 - -3 -15,8 - 2013/14 Geburten 22 2019/20 2014/15 Geburten 26 2020/21 2015/16 Geburten 30 2021/22 2016/17 Geburten 24 2022/23 24 33 33 22 14 82,4 2 9,1 7 26,9 3 10,0 -2 -8,3 1 1 2 3 3 32 25 35 36 25 Für den Bereich Dansweiler sind aktuell keine Neubaugebiete ausgewiesen. Damit entfällt die Prognoserechnung nach der Variante B. In der Prognose ergeben sich folgende Zügigkeiten für die GGS Wolfhelmschule: 26 Tabelle 26: Erforderliche Zügigkeit, GGS Wolfhelmschule Schuljahr Schuljahr Schuljahr 18/19 19/20 20/21 Geburten + eingeschulte Kinder (Prognose mit 32 25 35 rechnerischem Zuzug) Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23) 1,4 1,3 1,7 Schuljahr 21/22 Schuljahr 22/23 36 25 1,8 1,4 Für die Klassenbildung unter Ausschöpfung der Teilungsgrenzen bedeutet dies, dass ein bis zwei Eingangsklassen gebildet werden müssen. VI.6. Gesamtbetrachtung Brauweiler und Dansweiler Tabelle 27: Prognoserechnung und Zügigkeit GGS Richezaschule und GGS Wolfhelmschule Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr 18/19 19/20 20/21 21/22 Brauweiler Geburten + eingeschulte Kinder (Prognose mit rechnerischem Zuzug) Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23) Dansweiler Geburten und eingeschulte Kinder Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23) Gesamt Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23) Schuljahr 22/23 80 89 78 75 87 3,5 3,9 3,4 3,3 3,8 32 1,4 112 4,9 25 1,1 114 5,0 35 1,5 113 4,9 36 1,6 111 4,8 25 1,1 112 4,9 Für die Klassenbildung unter Ausschöpfung der Teilungsgrenzen bedeutet dies, dass bis zu fünf Eingangsklassen in Brauweiler und Dansweiler gebildet werden müssen. Somit laufen die Grundschulen in Brauweiler und Dansweiler bei gemeinsamer Betrachtung perspektivisch in eine Fünfzügigkeit. (In der Betrachtung der beiden Orte wurden zwar Brauweiler SuS in Dansweiler berücksichtigt, jedoch nicht umgekehrt, da diese Daten noch nicht vorliegen. Dies führt zu minimal gesteigerten Zahlen in Brauweiler und zu minimal zu niedrigen zahlen in Dansweiler. Von Auswirkungen auf die Gesamtbetrachtung wird jedoch nicht ausgegangen.) VI.7. Sinthern / Geyen und Manstedten Die Schülerzahlentwicklung ist für die GGS Sinthern / Geyen relevant. Tabelle 28: Entwicklung der Gesamtschülerzahl in Sinthern, Geyen und Manstedten 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten 40 43 49 -34,4 7,5 14 Gesamt 38 42 44 49 39 61 Änderung in 10,5 4,8 11,4 -20,4 56,4 Prozent Einschulungen + SJ 2014/15 SJ 2015/16 SJ 2016/17 SJ 2017/18 SJ 2018/19 SJ2019/20 gemeldete Kinder für Einschulungen 39 55 48 48 37 Gemeldete 63 Kinder Änderung in 41 -12,7 0 -22,9 70,3 Prozent SJ2020/21 SJ 2021/22 SJ2022/23 43 58 56 -31,7 34,9 -3,4 27 Änderung ab Geburt, absolut Änderungen ab Geburt in % 1 13 4 -1 -2 2 3 15 7 2,6 31 9,1 -2 -5,1 3,3 7,5 34,9 14,3 Variante A Ähnlich wie in Dansweiler steigen die Geburtenzahlen hier tendenziell an (von 2008/09 bis 2016/17 jedes Jahr im Durchschnitt (geglättet) um 5,36 Prozent). Aufgrund der Schwankungen gelten die in den zuvor angestellten Annahmen für die Prognoserechnung nur eingeschränkt! Die Gesamtentwicklung legt nahe, dass weiterhin mit steigenden Geburtenzahlen und Wanderungsgewinnen zu rechnen ist. Tabelle 29: Geburten, Einschulungen und Wanderungsgewinne (prognostiziert), Sinthern, Geyen und Manstedten Gesamt Schuljahr Einschulungen (Stand März 2018) Gemeldete Kinder /Stand März 2018) Differenz, absolut Differenz, prozentual Prognostizierte Zuzüge Prognose zur Einschulung (gerundet) 2008/09 Geburten 38 2014/15 2009/10 Geburten 42 2015/16 2010/11 Geburten 44 2016/17 2011/12 Geburten 49 2017/18 2012/13 Geburten 39 2018/19 39 55 48 48 37 1 2,6 13 31 - 4 9,1 - -1 -2 - - 2013/14 Geburten 61 2019/20 2014/15 Geburten 40 2020/21 2015/16 Geburten 43 2021/22 2016/17 Geburten 49 2022/23 63 43 58 56 -2 -5,1 2 3,3 3 7,5 15 34,9 7 14,3 2 4 6 8 10 39 67 49 66 66 Für den Bereich Sinthern, Geyen und Manstedten sind aktuell keine Neubaugebiete ausgewiesen. Damit entfällt die Prognoserechnung nach der Variante B. In der Prognose ergeben sich folgende Zügigkeiten für die GGS Sinthern / Geyen: Tabelle 30: Erforderliche Zügigkeit, GGS Sinthern / Geyen Schuljahr Schuljahr Schuljahr 18/19 19/20 20/21 Geburten + eingeschulte Kinder (Prognose 1 mit 39 67 49 rechnerischem Zuzug) Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23) 1,7 2,9 2,1 Schuljahr 21/22 Schuljahr 22/23 66 66 2,9 2,9 Für die Klassenbildung unter Ausschöpfung der Teilungsgrenzen bedeutet dies, dass je nach Variante und Jahrgang zwei bis drei Eingangsklassen gebildet werden müssen. VI. 8. Sinnersdorf Die Schülerzahlentwicklung ist für die GGS Horionschule relevant. Tabelle 31: Entwicklung der Gesamtschülerzahl in Sinnersdorf Gesamt 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten Geburten 28 29 35 27 34 35 42 48 55 28 Änderung in 3,6 20,7 -22,9 25,9 2,9 Prozent Einschulungen + SJ 2014/15 SJ 2015/16 SJ 2016/17 SJ 2017/18 SJ 2018/19 SJ2019/20 gemeldete Kinder für Einschulungen 42 36 46 48 44 Gemeldete 44 Kinder Änderung in -14,3 27,8 4,3 -8,3 0 Prozent Änderung ab Geburt, 14 7 11 21 10 9 absolut Änderungen ab Geburt in 50 24,1 31,4 77,8 29,4 25,7 % 20 14,3 14,6 SJ2020/21 SJ 2021/22 SJ2022/23 55 50 56 25 -9,1 12 13 2 1 31 4,2 1,8 Variante A In Sinnersdorf steigen die Geburtenzahlen tendenziell an (von 2008/09 bis 2016/17 jedes Jahr im Durchschnitt (geglättet) um 10 Prozent). Auch die Wanderungsgewinne steigen über den gesamten Betrachtungszeitraum kontinuierlich an (geglätteter Durchschnittszuwachs im Betrachtungszeitraum 5,57 Prozent). Tabelle 32: Geburten, Einschulungen und Wanderungsgewinne (prognostiziert), Sinnersdorf Gesamt Schuljahr Einschulungen (Stand März 2018) Gemeldete Kinder /Stand März 2018) Differenz, absolut Differenz, prozentual Prognostizierte Zuzüge Prognose zur Einschulung (gerundet) 2008/09 Geburten 28 2014/15 2009/10 Geburten 29 2015/16 2010/11 Geburten 35 2016/17 2011/12 Geburten 27 2017/18 2012/13 Geburten 34 2018/19 42 36 46 48 44 14 50 - 7 24,1 - 11 31,4 - 21 77,8 - 2013/14 Geburten 35 2019/20 2014/15 Geburten 42 2020/21 2015/16 Geburten 48 2021/22 2016/17 Geburten 55 2022/23 44 55 50 56 10 29,4 9 25,7 13 31 2 4,2 1 1,8 2 4 6 9 11 46 48 61 59 67 Für den Bereich Sinnersdorf sind aktuell keine Neubaugebiete konkret ausgewiesen. Somit entfällt hier eine Berechnung der Variante B. Es ergeben sich folgende Zügigkeiten Tabelle 33: Erforderliche Zügigkeit, GGS Horionschule Schuljahr Schuljahr Schuljahr 18/19 19/20 20/21 Geburten + eingeschulte Kinder (Prognose mit 46 48 61 rechnerischem Zuzug) Erforderliche Zügigkeit (Klassenrichtzahl 23) 2,0 2,1 2,7 Schuljahr 21/22 Schuljahr 22/23 59 67 2,6 2,9 Für die Klassenbildung unter Ausschöpfung der Teilungsgrenzen bedeutet dies, dass ab 2020/21 ggf. drei Eingangsklassen gebildet werden müssen. 29 VII Fazit Primarstufe Die Prognose für die Grundschulen der Stadt Pulheim zeigt deutlich wachsende Schülerzahlen auf. Sie basiert, wie die vorangegangenen Einzelprognosen auf den für Pulheim registrierten Geburten in den einzelnen Jahrgängen und Ortslagen sowie den Prognoserechnungen für die nähere Zukunft. In der regionalisierten Betrachtung sind die Entwicklungen je nach Standort durchaus unterschiedlich. Gleichwohl lässt sich auch hieraus die Erkenntnis gewinnen, dass die Schülerzahlen in den nächsten Jahren tendenziell ansteigen. So zeigt sich in der Gesamtschau, dass die aktuell vorhandenen Züge für die kommenden Einschulungsjahrgänge nicht auskömmlich sein werden. Die Stadt Pulheim hat mit der Pulheimer Schulbaurichtlinie (Primarstufe) ein Standardraumprogramm für die Grundschulen vorgelegt, welches die Raumbedarfe je nach Zügigkeit definiert. Durch einen stattfindenden Soll-Ist-Abgleich dieses Raumprogrammes vor Ort und der kontinuierlichen Fortschreibung und Evaluation der Prognosezahlen lassen sich Handlungsnotwendigkeiten und Handlungsmaßnahmen zukünftig frühzeitiger erkennen und umsetzen. VIII OGS Die Einrichtung der OGS (offene Ganztagsschule) findet ihre gesetzliche Grundlage im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85): „1263 Nr. 2, Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“. Hier heißt es unter Punkt 1 (Grundlagen), 1.2, Absatz 2: „In einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich (§ 9 Absatz 3 SchulG) nimmt ein Teil der SuS der Schule an den außerunterrichtlichen Angeboten teil. Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angeboten“. Hier wird eindeutig geregelt, dass der offene Ganztag nicht verpflichtend für alle SuS einer Schule ist. Gleichwohl zeigt sich bei der Entwicklung der Inanspruchnahme, dass es einen großen und aktuell noch steigenden Bedarf an Ganztagsplätzen im Primarbereich gibt. Der o.a. Erlass gibt keine Richtwerte bzgl. der Gruppengröße vor. Vielmehr heißt es dort unter Punkt 6.6: „Die Teilnehmendenzahl an den einzelnen Angeboten beziehungsweise die Gruppengröße richtet sich nach dem Inhalt der Angebote und den individuellen Bedarfen der SuS.“ Gemäß der Vereinbarung der Stadt Pulheim mit dem Träger des Ganztages GiP (Ganztag in Pulheim) sowie deren Leitlinien zur Aufnahme beläuft sich die Gruppengröße in der Regel auf 27 Kinder (zzgl. ein Notplatz). Von dieser Größe wird allerdings, je nach räumlichen Möglichkeiten, gelegentlich abgewichen. Die Zusammensetzung der Gruppen erfolgt in Abstimmung zwischen Schulleitung und der jeweiligen Teamleitung des Ganztagsträgers. In den Fällen, in denen die Anzahl der Anmeldungen größer ist als die Anzahl der zu vergebenden Plätze, wird über die Aufnahme von Kindern unter Berücksichtigung der Gruppenstruktur nach einem Punktesystem unter Berücksichtigung folgender Kriterien entschieden:     Berufstätigkeit der Eltern (u.a. alleinstehend berufstätig, beide Eltern arbeiten in Vollzeit, ein Elternteil arbeitet in Voll-, ein Elternteil in Teilzeit, beide Eltern arbeiten in Teilzeit), familiäre Situation (Geschwisterkinder, pflegebedürftige Familienangehörige), besonderer Betreuungs- und Förderbedarf des Kindes, Warteliste. 30 Die Schulleitung entscheidet in Absprache mit der OGS - Teamleitung über die Aufnahme eines Kindes. Bei gleicher Punktezahl entscheidet das Los. Die Zusage für den OGS-Platz versendet die Schule. Tabelle 34: Entwicklung der OGS-Plätze (über alle Schuljahre) seit dem Schuljahr2006/0720 Schuljahr 2007/ 2008 2008/ 2009 2009/ 2010 2010/ 2011 2011/ 2012 2012/ 2013 2013/ 2014 2014/ 2015 2015/ 2016 2016/ 2017 SuS KGS Barbaraschule EGS DietrichBonhoefferSchule KGS Buschweg GGS Richezaschule GGS Wolfhelmschule GGS Sinthern/ Geyen GGS Christinaschule KGS An der Kopfbuche GGS Horionschule gesamt 316 348 222 228 196 280 215 179 232 2216 93 83 62 59 61 61 56 42 517 326 220 223 191 253 216 154 222 2109 95 102 87 59 60 76 60 53 592 320 229 227 188 221 222 157 208 2064 136 112 110 78 71 92 73 57 729 davon OGS SuS 304 davon OGS SuS 292 davon OGS SuS 295 333 226 231 177 215 224 159 203 2063 davon OGS 83 145 110 109 72 83 108 83 82 875 SuS 279 329 221 240 183 210 225 163 182 2032 davon OGS 81 146 111 112 80 85 111 101 94 921 SuS 292 325 208 233 184 199 210 176 169 1996 davon OGS 85 145 113 113 83 83 112 125 98 957 SuS 292 312 205 219 187 201 194 175 168 1953 davon OGS 111 146 112 109 84 108 108 135 96 1009 SuS 296 298 202 216 189 202 185 170 167 1925 davon OGS 133 145 112 112 84 111 109 136 114 1056 SuS 302 281 197 217 190 197 202 182 174 1942 davon OGS 161 145 112 136 82 129 132 150 119 1166 SuS 314 280 202 220 196 203 236 180 186 2017 davon OGS 163 145 111 147 111 134 145 153 131 1240 Aus der Tabelle geht deutlich hervor, dass die Zahl der OGS-Plätze absolut und prozentual jährlich deutlich steigt. Allerdings lässt sich hieraus zunächst nicht erkennen, ob mit den vorhandenen Plätzen der Bedarf tatsächlich gedeckt ist, da Ablehnungen nicht erfasst worden sind. Im Schuljahr 2017/18 wurden seitens der Schulen und des Ganztagsträgers folgende Zahlen gemeldet: 20 Interne Statistik der Schulverwaltung der Stadt Pulheim 31 OGSAnteil in Prozent 23,33 28,07 36,32 42,41 45,32 47,95 51,66 54,86 60,04 61,48 Tabelle 35: OGS - Versorgung und Auslastung (Stand 03/2018) SuS gesamt Plätze davon belegt OGS-Anteil in Prozent Auslastungsgrad Neue Anmeldungen OGS Abgänge OGS Warteliste 303 162 162 53,47 100 39 36 8 281 196 193 69,75 98,47 75 38 5 192 112 112 58,33 100 29 31 1 221 168 155 76,02 92,26 38 39 0 202 140 123 69,31 87,86 27 31 0 GGS Sinthern/ Geyen 196 140 147 71,43 105 37 23 0 GGS "Christinaschule" 284 196 188 69,01 95,92 82 41 0 KGS "Kopfbuche" 181 160 155 88,4 96,88 24 35 0 GGS "Horionschule" 186 141 141 75,81 100 37 36 0 Gesamt 2046 1415 1376 70,17 (Durchschnitt) 97,38 (Durchschnitt) 388 310 14 Schule KGS "Barbaraschule" EGS "DietrichBonhoefferSchule" KGS "Schule am Buschweg" GGS "Richezaschule" GGS "Wolfhelmschule" Es liegen derzeit noch keine belastbaren finalen Anmeldezahlen für das kommende Jahr vor. Vorläufige Meldungen weisen darauf hin, dass der Bedarf an allen Grundschulen mit Ausnahme der Dietrich-BonhoefferSchule gedeckt werden kann. Dafür sind aber an der Barbaraschule noch ausreichend Kapazitäten vorhanden, da zwei neuen Gruppen für das kommende Schuljahr geplant sind. Betrachtet man die Entwicklung der vergangenen Jahre, ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Plätzen zunächst weiterhin steigen wird, bis eine Sättigung eintritt. Eine Prognose ist auch abhängig von den steigenden Schülerzahlen und den damit verbundenen Maßnahmen. Mit dem Beschluss der Pulheimer Schulbaurichtlinie (Primarstufe) durch den Rat am 10.10.2017 hat die Stadt Pulheim verbindliche Raumstandards für Um- oder Neubaumaßnahmen festgelegt. Die ausstehende Soll-IstAbgleich bleibt abzuwarten. Erst hieraus ergibt sich, ob bauliche Maßnahmen erforderlich werden, um die Raumbedarfe an den Pulheimer Grundschulen zu erfüllen, um weitere OGS-Plätze schaffen zu können. Eine Erfüllung der Schulbaurichtlinie an den einzelnen Standorten würde eine 100prozentige OGS-Versorgung bedeuten, da die Raumanforderungen für die OGS darin berücksichtigt sind. 32