Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
15.03.18, 18:31
Aktualisiert
15.03.18, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
82/2018
Erstellt am:
08.03.2018
Aktenzeichen:
40 400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
X
Termin
20.03.2018
Betreff
Erhöhung der Zügigkeit am Geschwister-Scholl-Gymnasium für das Schuljahr 2018/2019
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 82/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt dem Antrag des Geschwister-Scholl-Gymnasiums zu folgen und die Zügigkeit für die fünften Klassen
zum Einschulungsjahr 2018/19 von sechs auf sieben Züge zu erhöhen.
Erläuterungen
Mit Beendigung der Anmeldetermine für die fünften Klassen zum Schuljahr 2018/19 steht fest, dass alle weiterführenden
Schulen mit Sek. II der Stadt Pulheim Schülerinnen und Schüler (SuS) abweisen müssen.
Im Einzelnen ergibt sich hierbei folgendes Bild
Abteigymnasium
Gesamtschule Pulheim
Marion-Dönhoff-Realschule
Geschwister-Scholl-Gymnasium
aufgenommen 120 SuS
aufgenommen 108 SuS
keine Ablehnungen
angemeldet 189 SuS
abgelehnt 17 SuS
abgelehnt 43 SuS
In der Realschule und in der Sekundarstufe I des Gymnasiums sowie in der Gesamtschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 28. Es gilt die Bandbreite 26 bis 30. Abweichend hiervon beträgt in den Klassen 5 bis 7 der Klassenfrequenzrichtwert 27 und es gilt die Bandbreite 25 bis 29. In Klassen des Gemeinsamen Lernens kann die Bandbreite unterschritten werden, wenn rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und im Durchschnitt aller Parallelklassen die Bandbreite
eingehalten wird. (§ 6 Abs 5 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG).
Bei 189 Anmeldungen könnten am Geschwister-Scholl-Gymnasium selbst unter Ausschöpfung der Bandbreiten nicht
alle SuS aufgenommen werden. Es müssten mindestens elf SuS abgelehnt werden.
Der Raumbedarf für sieben Eingangsklassen am Geschwister-Scholl-Gymnasium kann nach Aussage der Schulleitung
gedeckt werden:
Im laufenden Schuljahr sind die Jahrgangsstufen 5, 8 und 9 siebenzügig. Mit dem Wechsel der aktuellen
Jahrgangsstufe 9 in die Einführungsphase und damit in das Kurssystem der Oberstufe, werden sieben Klassenräume
frei und stehen zur Verfügung. Die Einführungsphase gehört bereits zur Oberstufe und benötigt im Kurssystem ein anderes Raumraster (kleinere Kursräume). Darüber hinaus können freistehende Klassenräume für die Sek. II-Kurse genutzt
werden.
Die Dringlichkeit ist gegeben, da die Schule den SuS die Zusagen mitteilen muss.