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Beschlussvorlage (Erhöhung der Zügigkeit am Geschwister-Scholl-Gymnasium für das Schuljahr 2018/2019)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
15.03.18, 18:31
Aktualisiert
15.03.18, 18:31
Beschlussvorlage (Erhöhung der Zügigkeit am Geschwister-Scholl-Gymnasium für das Schuljahr 2018/2019) Beschlussvorlage (Erhöhung der Zügigkeit am Geschwister-Scholl-Gymnasium für das Schuljahr 2018/2019)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 82/2018 Erstellt am: 08.03.2018 Aktenzeichen: 40 400 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat nö. Sitzung X Termin 20.03.2018 Betreff Erhöhung der Zügigkeit am Geschwister-Scholl-Gymnasium für das Schuljahr 2018/2019 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 82/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt dem Antrag des Geschwister-Scholl-Gymnasiums zu folgen und die Zügigkeit für die fünften Klassen zum Einschulungsjahr 2018/19 von sechs auf sieben Züge zu erhöhen. Erläuterungen Mit Beendigung der Anmeldetermine für die fünften Klassen zum Schuljahr 2018/19 steht fest, dass alle weiterführenden Schulen mit Sek. II der Stadt Pulheim Schülerinnen und Schüler (SuS) abweisen müssen. Im Einzelnen ergibt sich hierbei folgendes Bild Abteigymnasium Gesamtschule Pulheim Marion-Dönhoff-Realschule Geschwister-Scholl-Gymnasium aufgenommen 120 SuS aufgenommen 108 SuS keine Ablehnungen angemeldet 189 SuS abgelehnt 17 SuS abgelehnt 43 SuS In der Realschule und in der Sekundarstufe I des Gymnasiums sowie in der Gesamtschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 28. Es gilt die Bandbreite 26 bis 30. Abweichend hiervon beträgt in den Klassen 5 bis 7 der Klassenfrequenzrichtwert 27 und es gilt die Bandbreite 25 bis 29. In Klassen des Gemeinsamen Lernens kann die Bandbreite unterschritten werden, wenn rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und im Durchschnitt aller Parallelklassen die Bandbreite eingehalten wird. (§ 6 Abs 5 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG). Bei 189 Anmeldungen könnten am Geschwister-Scholl-Gymnasium selbst unter Ausschöpfung der Bandbreiten nicht alle SuS aufgenommen werden. Es müssten mindestens elf SuS abgelehnt werden. Der Raumbedarf für sieben Eingangsklassen am Geschwister-Scholl-Gymnasium kann nach Aussage der Schulleitung gedeckt werden: Im laufenden Schuljahr sind die Jahrgangsstufen 5, 8 und 9 siebenzügig. Mit dem Wechsel der aktuellen Jahrgangsstufe 9 in die Einführungsphase und damit in das Kurssystem der Oberstufe, werden sieben Klassenräume frei und stehen zur Verfügung. Die Einführungsphase gehört bereits zur Oberstufe und benötigt im Kurssystem ein anderes Raumraster (kleinere Kursräume). Darüber hinaus können freistehende Klassenräume für die Sek. II-Kurse genutzt werden. Die Dringlichkeit ist gegeben, da die Schule den SuS die Zusagen mitteilen muss.