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Beschlussvorlage (Genehmigung der Bezirksregierung zur Wiedererrichtung der Förderschule)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
22.03.2018
Erstellt
12.03.18, 18:31
Aktualisiert
12.03.18, 18:31
Beschlussvorlage (Genehmigung der Bezirksregierung zur Wiedererrichtung der Förderschule) Beschlussvorlage (Genehmigung der Bezirksregierung zur Wiedererrichtung der Förderschule)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 81/2018 Erstellt am: 08.03.2018 Aktenzeichen: 40 400 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X nö. Sitzung Termin 22.03.2018 Betreff Genehmigung der Bezirksregierung zur Wiedererrichtung der Förderschule Veranlasser/in / Antragsteller/in Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 81/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1) Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Freizeit und Sport nimmt die folgende Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. 2) Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Freizeit und Sport beauftragt die Verwaltung mit dem Ministerium Kontakt aufzunehmen und darauf hinzuwirken, dass die ausdrückliche Befristung der Fortführung der Förderschule zurückgenommen wird. Erläuterungen Per Bescheid vom 30.01.2018 hat die Bezirksregierung Köln der Wiedererrichtung der Förderschule an der Jahnstraße zum Schuljahr 2018/19 zugestimmt. Damit wird der Beschluss des Rates der Stadt Pulheim vom 12.12.2017 die Schule zum Schuljahr 2018/19 auslaufend zu schließen aufgehoben. Die Schule kann ab sofort wieder Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung aufnehmen und mit Wirkung zum Schuljahr 2018/2019 neue Eingangsklassen bilden, soweit die Regelung zur Klassenbildung in § 6 Absatz 9 der Verordnung zu § 93 Absatz 2 SchulG dies zulassen. Darüber wurde die Schulleitung umgehend nach Eingang der Genehmigung bei der Verwaltung informiert. Da die der Genehmigung zugrunde liegende Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke vom 24.08.2017 zum 31.07.2019 außer Kraft tritt, wird die Fortführung der Förderschule durch die Bezirksregierung zunächst ebenfalls bis zum 31.07.2019 befristet. Die Bezirksregierung geht davon aus, dass bis zu diesem Zeitpunkt seitens des Ministeriums für Schule und Bildung eine Entscheidung über neue Mindestgrößen an Förderschulen vorliegen und greifen wird. (siehe auch Anlage 1) Dies wurde der Verwaltung auf Nachfrage vom 10.11.2017 auch vom Ministerium für Schule und Bildung schriftlich bestätigt (Anlage 2). Dort heißt es:“ …sie ermöglicht den Kommunen die bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 befristete Fortführung von Förderschulen und von Teilstandorten solcher Schulen, die die Mindestgröße nach geltendem Recht nicht erreichen. Bis dahin ist über die geänderte Mindestgröße zu entscheiden….“ Mit gleichem Schreiben wurde seitens des Ministeriums ebenfalls klargestellt, dass es eine Fortführung des Kompetenzzentrums im Sinne des § 20 Absatz 5 Schulgesetz nicht mehr geben könne, da diese Vorschrift durch den Landtag mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz aufgehoben wurde. Die aktuelle Genehmigungslage gibt weder der Förderschule an der Jahnstr. noch den betroffenen Familien die erhoffte Planungssicherheit. Die Verwaltung ist bisher immer davon ausgegangen, dass in Zukunft wieder neu zu definierende Mindestschülerzahlen greifen werden und das Nicht-Erreichen dieser künftigen Untergrenzen eine erneute Schließung der Förderschule zur Konsequenz haben könnte. Gleichwohl besteht aus Sicht der Verwaltung die Gefahr, dass eine explizite Befristung Eltern davon abhält ihre Kinder an der Förderschule an der Jahnstr. überhaupt anzumelden. Dieser Umstand wird wahrscheinlich das Erreichen der zukünftigen Mindestschülerzahlen erschweren. Diese Sorge wurde der Bezirksregierung direkt nach Eingang der Genehmigung mitgeteilt. Leider sieht die Bezirksregierung aus rechtlicher Sicht keinen Handlungsspielraum. In den Vorgesprächen mit der Bezirksregierung wurde nicht auf die Notwendigkeit einer Befristung hingewiesen. Daher schlägt die Verwaltung vor mit dem Ministerium für Schule in Bildung NRW in Kontakt zu treten, um eine Rücknahme der Befristung zu erreichen.