Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
22.03.2018
Erstellt
12.03.18, 18:31
Aktualisiert
12.03.18, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
81/2018
Erstellt am:
08.03.2018
Aktenzeichen:
40 400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
nö. Sitzung
Termin
22.03.2018
Betreff
Genehmigung der Bezirksregierung zur Wiedererrichtung der Förderschule
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 81/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1) Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Freizeit und Sport nimmt die folgende Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
2) Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Freizeit und Sport beauftragt die Verwaltung mit dem Ministerium Kontakt aufzunehmen und darauf hinzuwirken, dass die ausdrückliche Befristung der Fortführung der Förderschule zurückgenommen
wird.
Erläuterungen
Per Bescheid vom 30.01.2018 hat die Bezirksregierung Köln der Wiedererrichtung der Förderschule an der Jahnstraße
zum Schuljahr 2018/19 zugestimmt. Damit wird der Beschluss des Rates der Stadt Pulheim vom 12.12.2017 die Schule
zum Schuljahr 2018/19 auslaufend zu schließen aufgehoben.
Die Schule kann ab sofort wieder Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung aufnehmen und mit Wirkung zum Schuljahr 2018/2019 neue Eingangsklassen bilden, soweit die Regelung zur
Klassenbildung in § 6 Absatz 9 der Verordnung zu § 93 Absatz 2 SchulG dies zulassen. Darüber wurde die Schulleitung
umgehend nach Eingang der Genehmigung bei der Verwaltung informiert.
Da die der Genehmigung zugrunde liegende Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Mindestgrößen der
Förderschulen und der Schulen für Kranke vom 24.08.2017 zum 31.07.2019 außer Kraft tritt, wird die Fortführung der
Förderschule durch die Bezirksregierung zunächst ebenfalls bis zum 31.07.2019 befristet.
Die Bezirksregierung geht davon aus, dass bis zu diesem Zeitpunkt seitens des Ministeriums für Schule und Bildung
eine Entscheidung über neue Mindestgrößen an Förderschulen vorliegen und greifen wird. (siehe auch Anlage 1)
Dies wurde der Verwaltung auf Nachfrage vom 10.11.2017 auch vom Ministerium für Schule und Bildung schriftlich
bestätigt (Anlage 2). Dort heißt es:“ …sie ermöglicht den Kommunen die bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 befristete Fortführung von Förderschulen und von Teilstandorten solcher Schulen, die die Mindestgröße nach geltendem
Recht nicht erreichen. Bis dahin ist über die geänderte Mindestgröße zu entscheiden….“
Mit gleichem Schreiben wurde seitens des Ministeriums ebenfalls klargestellt, dass es eine Fortführung des Kompetenzzentrums im Sinne des § 20 Absatz 5 Schulgesetz nicht mehr geben könne, da diese Vorschrift durch den Landtag mit
dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz aufgehoben wurde.
Die aktuelle Genehmigungslage gibt weder der Förderschule an der Jahnstr. noch den betroffenen Familien die erhoffte
Planungssicherheit. Die Verwaltung ist bisher immer davon ausgegangen, dass in Zukunft wieder neu zu definierende
Mindestschülerzahlen greifen werden und das Nicht-Erreichen dieser künftigen Untergrenzen eine erneute Schließung
der Förderschule zur Konsequenz haben könnte. Gleichwohl besteht aus Sicht der Verwaltung die Gefahr, dass eine
explizite Befristung Eltern davon abhält ihre Kinder an der Förderschule an der Jahnstr. überhaupt anzumelden. Dieser
Umstand wird wahrscheinlich das Erreichen der zukünftigen Mindestschülerzahlen erschweren.
Diese Sorge wurde der Bezirksregierung direkt nach Eingang der Genehmigung mitgeteilt. Leider sieht die Bezirksregierung aus rechtlicher Sicht keinen Handlungsspielraum. In den Vorgesprächen mit der Bezirksregierung wurde nicht auf
die Notwendigkeit einer Befristung hingewiesen. Daher schlägt die Verwaltung vor mit dem Ministerium für Schule in
Bildung NRW in Kontakt zu treten, um eine Rücknahme der Befristung zu erreichen.