Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
349/2017
Erstellt am:
14.02.2018
Aktenzeichen:
I/10 20 05
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
06.03.2018
Rat
X
20.03.2018
Betreff
Änderung der Hauptsatzung
hier: Öffentliche Bekanntmachungen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 349/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt die der Vorlage als Anlage beigefügte 6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt
Pulheim.
Erläuterungen
Auf Grundlage der von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) aufgezeigten Konsolidierungspotentiale hat der Rat
am 20.12.2016 Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen (Vorlage 263/2016 – 1. Erg.), über deren Stand der Umsetzung regelmäßig berichtet wird; siehe hierzu u. a. Vorlage 331/2017 für den HFA 28.11./ Rat 12.12.2017. Angeregt wird
seitens der GPA u. a. die bisherige Bekanntmachungspraxis, die eine nicht unerhebliche Personalbindung verursacht,
zu untersuchen.
Aktuell werden sämtliche – auch die im Amtsblatt des Kreises veröffentlichte – Bekanntmachungen in allen [12] Bekanntmachungskästen der Stadt ausgehängt. Unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben der Bekanntmachungsverordnung schlägt die Verwaltung vor, neben der Veröffentlichung im Amtsblatt des Kreises künftig alle Bekanntmachungen auf der städtischen Internetseite aufzuführen und lediglich noch in dem Bekanntmachungskasten am Rathaus
[Standort zwischen Rathaus und Rathauscenter] auszuhängen. Die Kostenersparnis wird mit rd. 8.000,- € p. a. beziffert.
Auf die beigefügten Anlagen wird verwiesen.