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Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung hier: Öffentliche Bekanntmachungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung
hier: Öffentliche  Bekanntmachungen) Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung
hier: Öffentliche  Bekanntmachungen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 349/2017 Erstellt am: 14.02.2018 Aktenzeichen: I/10 20 05 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 06.03.2018 Rat X 20.03.2018 Betreff Änderung der Hauptsatzung hier: Öffentliche Bekanntmachungen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 349/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt die der Vorlage als Anlage beigefügte 6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pulheim. Erläuterungen Auf Grundlage der von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) aufgezeigten Konsolidierungspotentiale hat der Rat am 20.12.2016 Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen (Vorlage 263/2016 – 1. Erg.), über deren Stand der Umsetzung regelmäßig berichtet wird; siehe hierzu u. a. Vorlage 331/2017 für den HFA 28.11./ Rat 12.12.2017. Angeregt wird seitens der GPA u. a. die bisherige Bekanntmachungspraxis, die eine nicht unerhebliche Personalbindung verursacht, zu untersuchen. Aktuell werden sämtliche – auch die im Amtsblatt des Kreises veröffentlichte – Bekanntmachungen in allen [12] Bekanntmachungskästen der Stadt ausgehängt. Unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben der Bekanntmachungsverordnung schlägt die Verwaltung vor, neben der Veröffentlichung im Amtsblatt des Kreises künftig alle Bekanntmachungen auf der städtischen Internetseite aufzuführen und lediglich noch in dem Bekanntmachungskasten am Rathaus [Standort zwischen Rathaus und Rathauscenter] auszuhängen. Die Kostenersparnis wird mit rd. 8.000,- € p. a. beziffert. Auf die beigefügten Anlagen wird verwiesen.