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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.135 ST)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,0 MB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.135 ST)

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Inhalt der Datei

3. Einfriedungen VERFAHRENSVERMERKE A. AUFSTELLUNGSBESCHLUSS am ___________ 1. am ___________ .............................................................................................................................................................................................................................................. BauNVO des Bebauungsplanes sind. am ___________ 2. am ___________ vom___________ in der Zeit vom _____________ bis _____________ M. 1:500 4. Nebenanlagen ............................................................................................................................................................................................................................................. AUSLEGUNGSBESCHLUSS am ___________ am ___________ nicht frei einsehbar sind. vom___________ in der Zeit vom _____________ bis _____________ K2 4 allgemeine Wohngebiet mit 0,4 festgesetzt. ............................................................................................................................................................................................................................................. ERNEUTER AUSLEGUNGSBESCHLUSS ___________ WA bei der Ermittlung der am ___________ Punkt 3, Absatz 4. vom__________ C. in der Zeit vom _____________ bis _____________ 1. Wasserschutzzone Das gesamte Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Chorbusch. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 sind zu beachten .............................................................................................................................................................................................................................................. FD ,70m .8 max SATZUNGSBESCHLUSS am ___________ 3. ............................................................................................................................................................................................................................................. RICHTIGKEIT DER VERFAHRENSVERMERKE Bei Planung einer eventuellen geothermischen Nutzung ist der Grundwasserschutz zu beachten. Daher ist vor den gesamten Plangeltungsbereich wird die offene Bauweise Abs. 1 BauNVO festgesetzt. 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V. mit Pulheim, den 22 des Rhein-Erft-Kreises zu beantragen. Frank Keppeler 2. 9 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BauGB i.V. mit 23 Abs. 3 BauNVO darf die in der Planzeichnung durch Dreiecke gekennzeichnete Baugrenze eingeschossige Anbauten bis zu einer Tiefe von max. 3,00 m AUSFERTIGUNGSVERMERK: 135 Stommeln dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Pulheim am _____________ zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. der Baugrenzen durch Balkone bis zu einer max. Tiefe von 1,50 m und einer Gesamtbreite von nicht mehr als 50 % der jeweiligen sind Ebenfalls ist das Pulheim, den E Frank Keppeler In dem mit WA bezeichneten Bereich die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen durch INKRAFTTRETEN Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes am _____________ 4,0 0m In Teilen von Stommeln -so auch im Bereich des Bebauungsplans Nr. 135 Stommeln- gestattet das x. 4. 12 Abs. 4 BauNVO sind in dem mit WA gekennzeichneten Bereich unterirdischen Garagengeschossen (TGa) Hiervon ausgenommen sind ma Pulheim, den FD derzeit nicht gesichert. und Garagen nur in und Technischer Beigeordneter Bedingungen sind mit dem Tiefbauamt der Stadt Pulheim abzustimmen. 5. Nebenanlagen automatisch mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung der hydraulischen Sanierung der Kanalisationsanlage in diesem Bereich Stommelns. 3. einzuhalten. 6. D. Hinweise Artenschutz M 1:500 In dem an der K24 gelegenen Bereich des Plangebiets werden die Orientierungswerte der DIN 18005 - 03/2018 . Anlagebedingte Eingriffe in die RECHTSGRUNDLAGEN 1. Art der baulichen Nutzung III-IV 1. Das Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808). einheimische Fledermausarten zu. 2. Verordnung die bauliche Nutzung der Bau NVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057). durch Artikel (Baunutzungsverordnung durch Artikel 2 des Allgemeine Wohngebiete WA WA 3. Verordnung die Ausarbeitung der und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) Baugenehmigungsverfahren) nach den Bestimmungen der DIN 4109 die Anforderungen an die 0,4 4. Bauordnung das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) zuletzt durch 90 Absatz 1 Satz 2 der Landesbauordnung vom 15.12.2016 (GV. NRW. S. 1162). Baukonstruktion) des jeweiligen Bauvorhabens ergibt sich weitergehend das erforderliche resultierende Es fanden sich keine geeigneten Winterquartierstrukturen an den 5. Gemeindeordnung das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 WH GH 3. Baugrenzen o Offene Bauweise E vermieden werden. Baugrenze wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 559) 4. Sonstige Planzeichen B. Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370). 1. Dachform 8. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung Versorgung der Tiere. und sind Das Kappen oder Abschneiden eines vom 18.07.2017 (BGBI. I S. 2771). TGa LPB VII LPB VI Tiefgarage 5. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 2. Dachaufbauten und Dacheinschnitte Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur bis max. 50 % der der entsprechenden werden nicht zur gerechnet. Die vorgenannten Bauteile sind mit ihrem oberen Abschluss in einem Abstand von mindestens 1,0 m unter dem First der baulichen Anlage einzubinden und einen Mindestabstand von 1,25 m von den bzw. Aufkommen entsprechender Hinweise ist ggf. kurzfristig ein Biologe zu beauftragen, diese hinsichtlich ihrer SD Satteldach FD Flachdach STADTPLANUNG UND DEMOGRAFIE