Daten
Kommune
Pulheim
Größe
39 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Durchschrift
Bezirksregierung Düsseldorf
XXX011
Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
Stadt Pulheim
Amt für öffentliche Ordnung
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
XXX012
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung
Pulheim, Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln
Ihr Schreiben vom 11.01.2018, Az.: IV/61
XXX1
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen
liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie
Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine
Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.
Im Auftrag
(Brand)
Datum 23.01.2018
Seite 1 von 1
Aktenzeichen:
22.5-3-5362036-15/18/
bei Antwort bitte angeben
Herr Brand
Zimmer 114
Telefon:
0211 475-9710
Telefax:
0211 475-9040
kbd@brd.nrw.de
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Mündelheimer Weg 51
40472 Düsseldorf
Telefon: 0211 475-0
Telefax: 0211 475-9040
poststelle@brd.nrw.de
www.brd.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
DB bis D-Flughafen,
Buslinie 729 - Theodor-HeussBrücke
Haltestelle:
Mündelheimer Weg
Fußweg ca. 3 min
Zahlungen an:
Landeskasse Düsseldorf
Konto-Nr.: 4 100 012
BLZ: 300 500 00 Helaba
IBAN:
DE41300500000004100012
BIC:
WELADEDD
¹ Zur Kampfmittelüberprüfung werden zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine
Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen.
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