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Beschlussvorlage (Abschlussbericht KBD_ BP 135 ST)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
39 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Beschlussvorlage (Abschlussbericht KBD_ BP 135 ST)

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Inhalt der Datei

Durchschrift Bezirksregierung Düsseldorf XXX011 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf Stadt Pulheim Amt für öffentliche Ordnung Alte Kölner Str. 26 50259 Pulheim XXX012 Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung Pulheim, Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln Ihr Schreiben vom 11.01.2018, Az.: IV/61 XXX1 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Im Auftrag (Brand) Datum 23.01.2018 Seite 1 von 1 Aktenzeichen: 22.5-3-5362036-15/18/ bei Antwort bitte angeben Herr Brand Zimmer 114 Telefon: 0211 475-9710 Telefax: 0211 475-9040 kbd@brd.nrw.de Dienstgebäude und Lieferanschrift: Mündelheimer Weg 51 40472 Düsseldorf Telefon: 0211 475-0 Telefax: 0211 475-9040 poststelle@brd.nrw.de www.brd.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: DB bis D-Flughafen, Buslinie 729 - Theodor-HeussBrücke Haltestelle: Mündelheimer Weg Fußweg ca. 3 min Zahlungen an: Landeskasse Düsseldorf Konto-Nr.: 4 100 012 BLZ: 300 500 00 Helaba IBAN: DE41300500000004100012 BIC: WELADEDD ¹ Zur Kampfmittelüberprüfung werden zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. XXX9