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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln Bereich: Venloer Straße / Nußbaumer Weg Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UA vom 29.11.2017 und PA vom 05.12.2017, Vorlagen-Nr.: 182/2017 und Beschluss zur Flächennutzungsplananpassung im Wege der Berichtung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB Teilbereich 18.7 A Stommeln (Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln) Anpassung der Darstellung von "gemischter Baufläche" (M-Fläche) in die Darstellung "Wohnbaufläche" (W-Fläche))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
177 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln
Bereich: Venloer Straße / Nußbaumer Weg
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 29.11.2017 und PA vom 05.12.2017, Vorlagen-Nr.: 182/2017
und Beschluss zur Flächennutzungsplananpassung im Wege der Berichtung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Teilbereich 18.7 A Stommeln (Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln)
Anpassung der Darstellung von "gemischter Baufläche" (M-Fläche) in die Darstellung "Wohnbaufläche" (W-Fläche)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln
Bereich: Venloer Straße / Nußbaumer Weg
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 29.11.2017 und PA vom 05.12.2017, Vorlagen-Nr.: 182/2017
und Beschluss zur Flächennutzungsplananpassung im Wege der Berichtung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Teilbereich 18.7 A Stommeln (Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln)
Anpassung der Darstellung von "gemischter Baufläche" (M-Fläche) in die Darstellung "Wohnbaufläche" (W-Fläche)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln
Bereich: Venloer Straße / Nußbaumer Weg
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 29.11.2017 und PA vom 05.12.2017, Vorlagen-Nr.: 182/2017
und Beschluss zur Flächennutzungsplananpassung im Wege der Berichtung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Teilbereich 18.7 A Stommeln (Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln)
Anpassung der Darstellung von "gemischter Baufläche" (M-Fläche) in die Darstellung "Wohnbaufläche" (W-Fläche)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln
Bereich: Venloer Straße / Nußbaumer Weg
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 29.11.2017 und PA vom 05.12.2017, Vorlagen-Nr.: 182/2017
und Beschluss zur Flächennutzungsplananpassung im Wege der Berichtung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Teilbereich 18.7 A Stommeln (Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln)
Anpassung der Darstellung von "gemischter Baufläche" (M-Fläche) in die Darstellung "Wohnbaufläche" (W-Fläche))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 14/2018 Erstellt am: 24.01.2018 Aktenzeichen: IV/61 sh Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 07.03.2018 Planungsausschuss X 08.03.2018 Rat X 20.03.2018 Betreff Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln Bereich: Venloer Straße / Nußbaumer Weg Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UA vom 29.11.2017 und PA vom 05.12.2017, Vorlagen-Nr.: 182/2017 und Beschluss zur Flächennutzungsplananpassung im Wege der Berichtung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB Teilbereich 18.7 A Stommeln (Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln) Anpassung der Darstellung von "gemischter Baufläche" (M-Fläche) in die Darstellung "Wohnbaufläche" (WFläche) Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor/Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Vorlage Nr.: 14/2018 . Seite 2 / 4 Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 14/2018 . Seite 3 / 4 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Abwägung der Umweltbelange –vorberatend für den Rat– entsprechend vorzunehmen. Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt: 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) den Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Bestandteil des Bebauungsplanes. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. 3. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 135 Stommeln den Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) im Wege der Berichtigung anzupassen. 4. Der Rat der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die Anpassung erhält die Bezeichnung Flächennutzungsplananpassung 18.7 A Stommeln (Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 135 Stommeln) und besteht aus der beigefügten Planzeichnung. Erläuterungen Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragte in seiner Sitzung am 05.12.2017 die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 135 Stommeln, Venloer Straße / Nußbaumer Weg, öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 11.01.2018 bis 14.02.2018 bzw. mit Anschreiben vom 11.01.2018. Die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 16.08.2017 bis 13.09.2017 bzw. mit Anschreiben vom 17.08.2017 statt. Die abwägungsrelevanten eingegangenen Äußerungen der Öffentlichkeit (B fBÖ) und der Behörden und Träger öffentlicher Belange (T fBÖ) aus der frühzeitigen Beteiligung sowie die eingegangenen abwägungsrelevanten Äußerungen der Öffentlichkeit (B AUS) und der Träger öffentlicher Belange ( T AUS) im Rahmen der Offenlage sind in Anlage tabellarisch aufgelistet und mit den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zur Diskussion und Abstimmung beigefügt (Abwägung). Zudem wurden auf Hinweis des Tiefbauamtes Abteilung Entwässerung die Textlichen Festsetzungen geringfügig angepasst und in den Planentwurf eingearbeitet, eine erneute Offenlage ist nicht erforderlich. Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte mit Schreiben vom 23.01.2018 außerdem mit, dass eine Überprüfung des Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich sei (Schreiben und die dazugehörige Karte in Anlage). Mit Schreiben vom 21.02.2018 weist der Rhein-Erft- Vorlage Nr.: 14/2018 . Seite 4 / 4 Kreis erneut auf die Befindlichkeit des Plangebietes innerhalb der geltenden Wasserschutzzone IIIB Chorbusch hin. Da dieser Hinweis bereits nach der frühzeitigen Beteiligung in die textlichen Nachrichtlichen Übernahmen mit aufgenommen wurden, wird dieser Hinweis als nicht abwägungsrelevant angesehen. Darüber hinaus sind die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Hinweisen zum Umgang mit möglich auftretenden archäologischen Funden, vom Rhein-Erft-Kreis mit Hinweisen zur geltenden Wasserschutzzone und von der Deutschen Telekom Technik GmbH mit dem Hinweis auf ausreichend breite Trassen für deren Versorgungsleitungen bereits in den Rechtsplanentwurf eingeflossen. Der Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann im beschleunigten Verfahren ein von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweichender Bebauungsplan aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; soweit die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wird. Der Flächennutzungsplan ist in diesem Fall im Wege der Berichtigung anzupassen. Der Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln greift die sich aus der gewachsenen gemeindlichen Entwicklung ergebende Bestandssituation auf und regelt planungsrechtlich die Fortentwicklung. Auf Grund seiner Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) weicht er teilweise von der Darstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der in Teilen derzeit eine gemischte Baufläche (M-Fläche) darstellt, ab. In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln wurde unter Punkt 3 –Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan– auf die vorzunehmende Anpassung hingewiesen. Die Anpassung enthält die Bezeichnung Flächennutzungsplananpassung, Teilbereich 18.7 A Stommeln (Bereich des Bebauungsplans Nr. 135 Stommeln). Der Plan mit der Berichtigung ist in Anlage beigefügt. Sofern der Planungsausschuss den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung (mehrheitlich) folgt, schlägt die Verwaltung dem Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Hinweis: Auf den nochmaligen Druck der Artenschutzprüfung und des Schalltechnischen Prognosegutachtens wurde verzichtet. Sie waren bereits Bestandteil der Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs und liegen daher den Rats- und Ausschussmitgliedern bereits vor. Außerdem sind sie im Ratsinformationssystem einsehbar.