Daten
Kommune
Pulheim
Größe
177 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
14/2018
Erstellt am:
24.01.2018
Aktenzeichen:
IV/61 sh
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
07.03.2018
Planungsausschuss
X
08.03.2018
Rat
X
20.03.2018
Betreff
Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln
Bereich: Venloer Straße / Nußbaumer Weg
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1
und Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 29.11.2017 und PA vom 05.12.2017, Vorlagen-Nr.: 182/2017
und Beschluss zur Flächennutzungsplananpassung im Wege der Berichtung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Teilbereich 18.7 A Stommeln (Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln)
Anpassung der Darstellung von "gemischter Baufläche" (M-Fläche) in die Darstellung "Wohnbaufläche" (WFläche)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor/Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Vorlage Nr.: 14/2018 . Seite 2 / 4
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 14/2018 . Seite 3 / 4
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. § 3 Abs.
1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt
dem Planungsausschuss die Abwägung der Umweltbelange –vorberatend für den Rat– entsprechend vorzunehmen.
Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S.
966) den Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
3. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 135 Stommeln den Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) im Wege der Berichtigung anzupassen.
4. Der Rat der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Die Anpassung erhält die Bezeichnung Flächennutzungsplananpassung 18.7 A Stommeln (Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 135 Stommeln) und besteht aus der beigefügten Planzeichnung.
Erläuterungen
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragte in seiner Sitzung am 05.12.2017 die Verwaltung, den Entwurf
des Bebauungsplans Nr. 135 Stommeln, Venloer Straße / Nußbaumer Weg, öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 11.01.2018 bis 14.02.2018 bzw. mit Anschreiben vom 11.01.2018.
Die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 16.08.2017 bis
13.09.2017 bzw. mit Anschreiben vom 17.08.2017 statt.
Die abwägungsrelevanten eingegangenen Äußerungen der Öffentlichkeit (B fBÖ) und der Behörden und Träger öffentlicher Belange (T fBÖ) aus der frühzeitigen Beteiligung sowie die eingegangenen abwägungsrelevanten Äußerungen der
Öffentlichkeit (B AUS) und der Träger öffentlicher Belange ( T AUS) im Rahmen der Offenlage sind in Anlage tabellarisch aufgelistet und mit den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zur Diskussion und Abstimmung beigefügt (Abwägung).
Zudem wurden auf Hinweis des Tiefbauamtes Abteilung Entwässerung die Textlichen Festsetzungen geringfügig angepasst und in den Planentwurf eingearbeitet, eine erneute Offenlage ist nicht erforderlich. Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte mit Schreiben vom 23.01.2018 außerdem mit, dass eine Überprüfung des Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich sei (Schreiben und die dazugehörige Karte in Anlage). Mit Schreiben vom 21.02.2018 weist der Rhein-Erft-
Vorlage Nr.: 14/2018 . Seite 4 / 4
Kreis erneut auf die Befindlichkeit des Plangebietes innerhalb der geltenden Wasserschutzzone IIIB Chorbusch hin. Da
dieser Hinweis bereits nach der frühzeitigen Beteiligung in die textlichen Nachrichtlichen Übernahmen mit aufgenommen
wurden, wird dieser Hinweis als nicht abwägungsrelevant angesehen.
Darüber hinaus sind die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen des
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Hinweisen zum Umgang mit möglich auftretenden archäologischen
Funden, vom Rhein-Erft-Kreis mit Hinweisen zur geltenden Wasserschutzzone und von der Deutschen Telekom Technik
GmbH mit dem Hinweis auf ausreichend breite Trassen für deren Versorgungsleitungen bereits in den Rechtsplanentwurf eingeflossen.
Der Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der
Innenentwicklung durchgeführt. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann im beschleunigten Verfahren ein von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweichender Bebauungsplan aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan
geändert oder ergänzt ist; soweit die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt
wird. Der Flächennutzungsplan ist in diesem Fall im Wege der Berichtigung anzupassen.
Der Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln greift die sich aus der gewachsenen gemeindlichen Entwicklung ergebende
Bestandssituation auf und regelt planungsrechtlich die Fortentwicklung. Auf Grund seiner Festsetzung „Allgemeines
Wohngebiet“ (WA) weicht er teilweise von der Darstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der in Teilen
derzeit eine gemischte Baufläche (M-Fläche) darstellt, ab. In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln
wurde unter Punkt 3 –Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan– auf die vorzunehmende Anpassung hingewiesen.
Die Anpassung enthält die Bezeichnung Flächennutzungsplananpassung, Teilbereich 18.7 A Stommeln (Bereich des
Bebauungsplans Nr. 135 Stommeln). Der Plan mit der Berichtigung ist in Anlage beigefügt.
Sofern der Planungsausschuss den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung (mehrheitlich) folgt, schlägt die Verwaltung
dem Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Hinweis: Auf den nochmaligen Druck der Artenschutzprüfung und des Schalltechnischen Prognosegutachtens wurde
verzichtet. Sie waren bereits Bestandteil der Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs und liegen
daher den Rats- und Ausschussmitgliedern bereits vor. Außerdem sind sie im Ratsinformationssystem einsehbar.