Daten
Kommune
Pulheim
Größe
149 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim
Abwägungsvorschläge zu Stellungnahmen
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB (Auslegung)
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 11.05.2017 bis 02.06.2017
T 1 fBÖ Landesbetrieb Straßen NRW, Schreiben vom 19.05.2017
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA
und RAT
Es werden Bedenken aufgrund der Siehe Stellungnahme der Verwaltung Der UA und der PA empfehlen,
erheblichen Auswirkungen auf den unter T 1 AUS.
der Rat beschließt, die AnreKnoten L 183 / K 25 / Rathausstragungen nicht zu berücksichtiße / Steinstraße geäußert. Die zu
gen.
erwartenden Mehrverkehre werden
nicht leistungsfähig abgewickelt
werden können
Der Eingabesteller weist darauf hin,
dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Im Bebauungsplan ist auf die Verkehrsimmissionen der angrenzenden Straßen hinzuweisen. Schutzmaßnahmen gehen zu Lasten der
Kommunen.
Aufgrund des räumlich vorgelagerten
Plangebiets des Bebauungsplans
Nr. 113 wurde auf ein Schalltechnisches Prognosegutachten für das laufende Bauleitplanverfahren verzichtet.
Es grenzen keine übergeordneten
Straßenverkehrsflächen an das Baugebiet des Bebauungsplans Nr. 114 an.
T 2 fBÖ Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 13.06.2017
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Das Amt für Straßenbau und Verkehr erhebt als Straßenbaulastträger Bedenken. Die zu erwartenden
Mehrverkehre seien weder sicher
noch leistungsfähig über die Rathauskreuzung abzuwickeln.
Im Abstimmungsprozess über den Ausbau des Knotens ist der Rhein-ErftKreis als Straßenbaulastträger involviert. Ferner siehe Stellungnahme der
Verwaltung unter T 1 AUS.
Beschlussvorschlag für UA, PA
und RAT
Der UA und der PA empfehlen,
der Rat beschließt, die Anregung nicht zu berücksichtigen.
T 6 fBÖ Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 16.05.2017
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA
und RAT
Die Landwirtschaftskammer bittet Für die Entwicklung des Bebauungspl- Der UA und der PA empfehlen,
um Berücksichtigung der Wertigkei- angebietes steht keine alternative Flä- der Rat beschließt, die Anreten betroffener landwirtschaftlicher che zur Verfügung. Zudem sind die gungen nicht zu berücksichtiFlächen auch im Hinblick auf die Böden der Stadt Pulheim im Bereich gen.
Festsetzungen im LEP unter Punkt der Siedlungsschwerpunkte generell
7.5-1 und 7.5-2.
hochwertig, sodass nicht auf weniger
ertragreiche Böden zurückgegriffen
werden kann.
Für die erforderliche ordnungsgemäße Bewirtschaftung der verbleibenden landwirtschaftlichen Nutzflächen ist ein leistungsfähiges
In Fortführung der Straße Am Lindenkreuz wird im Bebauungsplan eine
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fuß- und Radweg) festge-
Stadt Pulheim
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim
Wirtschaftswegenetz erforderlich.
Über die Straße Am Lindenkreuz
muss die Anfahrmöglichkeit landwirtschaftlicher Flächen gewährleistet sein.
Abwägungsvorschläge zu Stellungnahmen
setzt. Diese wird mit einem großzügigen
Querschnitt von 4,50 m versehen und
ermöglicht die erforderliche ordnungsgemäße Bewirtschaftung der angrenzenden und verbleibenden landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB – Auslegung in der Zeit vom 11.01.2018
bis 14.02.2018
T 1 AUS Straßen NRW Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 18.01.2018
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Bauleitplanung kann erst Die Entwurfsplanung zum Umbau der Der UA und der PA empfehlen,
nach Ertüchtigung der Kreuzung Rathauskreuzung konnte zwischenzeitlich der Rat beschließt, die AnreL 183 Steinstraße / K 25 Rat- zwischen den beteiligten Straßenbaulast- gung nicht zu berücksichtihausstraße / K 24 Venloer Straße trägern und Straßenverkehrsbehörden gen.
und der damit verbundenen Ver- einvernehmlich abgestimmt werden.
kehrszunahme zugestimmt wer- Ebenfalls liegt eine belastbare Kostenden. Zudem wäre eine Verwal- schätzung vor und es besteht ein Einvertungsvereinbarung zwischen den nehmen zwischen Land, Kreis und Stadt
Beteiligten erforderlich.
über die Aufteilung der Kosten. Mittel zur
Deckung des auf die Stadt entfallenden
Anteils stehen zur Verfügung. Und auch
der Rhein-Erft-Kreis hat schon damit
begonnen, seine zuständigen Gremien
über die vorgesehene Kostenteilung zu
informieren und die für das weitere Verfahren erforderlichen Beschlüsse einzuholen. Dabei wurde einer entsprechenden
Beschlussvorlage im vorberatenden
Kreisverkehrsausschuss am 15.02.2018
einstimmig zugestimmt.
Parallel wird derzeit die Planung mit
Hochdruck weiter ausgearbeitet. Zudem
wurden bereits Erörterungen zum Ablauf
der Baustelle und zur Umleitung der Verkehre aufgenommen.
Die Planung sieht vor, den Umbau im
kommenden Jahr vorzunehmen. Damit
wird sichergestellt, dass die erforderliche
Ertüchtigung des Knotenpunktes abgeschlossen ist, wenn die vorgesehenen
Wohneinheiten im BP 114 bezogen werden.
Stadt Pulheim
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim
Abwägungsvorschläge zu Stellungnahmen
T 2 AUS NABU Kreisverband Rhein-Erft, Schreiben vom 16.02.2018
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Aus Sicht des Bodenschutzes Seitens der Verwaltung wird das Schliesollte eine Versiegelung wertvoller ßen von Baulücken und Brachen ebenAckerflächen, soweit möglich, falls begrüßt. Für die Schaffung eines
unterbleiben und zunächst andere derartigen Wohngebietes gibt es im PulBaulücken, Brachen usw. ausge- heimer Stadtgebiet jedoch keine geeigneschöpft werden.
ten Siedlungsflächen-Brachen oder Lücken, sodass die Siedlungserweiterung
am Ortsrand als geeignete Wohnraumschaffung erachtet wird. Auch zeigen die
vorliegenden Gutachten, dass dem
Schaffen von Planrecht zugunsten einer
qualitätvollen und naturnahen Wohnbebauung keine Einwände entgegenstehen.
Der Eingabesteller führt aus, dass
trotz der geplanten Grünfläche
zwischen Pulheimer Bach und
besiedeltem Raum beträchtliche
Beeinträchtigungen für Flora und
Fauna zu erwarten sind.
Eine beträchtliche Beeinträchtigung der
Flora und Fauna des Bachbereiches ist
aus Sicht von 003 nicht zu erwarten, da
die Bach begleitende Vegetation in vollem Umfang erhalten bleibt. Zusätzlich
wird eine neue Grünfläche geschaffen,
die den Bereich zwischen geplanter
Wohnbebauung und Bach aufwertet und
dadurch auch abpuffert. Es handelt sich
um Flächen, die bisher intensiv ackerbaulich genutzt waren. Die Planung wurde im
Vorfeld mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Um Beeinträchtigungen zu vermeiden, wurde die neu zu
schaffende Grünstruktur festgelegt. Die
Grünfläche wird nicht als Intensivgrünfläche, sondern eher naturnah gestaltet.
Wie im Schreiben dargelegt handelt es
sich jedoch ohnehin um einen Bereich
am Pulheimer Bach, der bereits jetzt
durch Erholungsnutzung in Anspruch
genommen wird. Durch die Ausweitung
der Grünfläche wird sich die Nutzung
zukünftig auf eine größere Fläche verteilen. Insofern ist eine erhebliche negative
Auswirkung auf die Bach begleitende
Flora und Fauna nicht zu erwarten.
In Ergänzung zum Artenschutzgutachten wird auf Vorkommen
des Mäusebussards als Nahrungsgast verwiesen. Die Flächen
für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sollen in die Nebenbestimmungen der Textlichen Festsetzungen mit aufgenommen
werden. Es wird um Mitteilung
über das Annehmen der angebotenen Ersatzlebensräume im Jahr
2016 gebeten.
Der Mäusebussard hat – gemäß der
Beobachtungen des NABU – im Planungsgebiet den Status als Nahrungsgast.
Ergänzend zu dem Hinweis des NABU
wird Folgendes zur Betroffenheit des
Mäusebussards und zur Prognose der
artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände angemerkt:
- Das Jagdrevier des Mäusebussards
umfasst mindestens 1,5 km². Das Planungsgebiet ist somit nur ein Teil des
Stadt Pulheim
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Beschlussvorschlag
Der UA und der PA empfehlen,
der Rat beschließt, die Anregungen nicht zu berücksichtigen.
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Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim
Abwägungsvorschläge zu Stellungnahmen
umfänglichen Nahrungsreviers, auf das
der Mäusebussard nicht essentiell angewiesen ist.
- Für den Mäusebussard sind im Planungsgebiet aufgrund fehlender Habitatstrukturen keine Fortpflanzungs- und
Ruhestätten vorhanden. Eine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder
Tötung des Mäusebussards oder seiner
Entwicklungsformen ist somit ausgeschlossen.
- Ein Störungsverbot liegt nicht vor, da
der Mäusebussard im Planungsgebiet
keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten
hat.
- Eine bau-, anlage- und / oder betriebsbedingte Mortalität und damit eine Erfüllung des Tötungsverbotes ist auszuschließen.
In Bezug auf den Mäusebussard als
Nahrungsgast werden somit keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG
verletzt."
In Anlage beigefügt ist der Monitoringbericht 2017 zu den Bebauungsplangebieten BP 113 bis BP 115.
T 3 AUS Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 21.02.2018
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
1. Die geplante Entwässerung ist 1. In Vorbereitung auf den Bau der vermit der Unteren Wasserbehörde kehrstechnischen Erschließung des Beabzustimmen.
bauungsplangebietes Nr. 114 Pulheim
Der Bau der verkehrstechnischen wurde der Antrag auf Genehmigung beErschließung bedarf der Geneh- reits bei der Unteren Wasserbehörde
migung der Unteren Wasserbe- gestellt, die Anregung betrifft nicht das
hörde.
BP-Verfahren sondern nachgelagerte
Verfahren.
Beschlussvorschlag
Der UA und der PA empfehlen,
der Rat beschließt, die Anregungen nicht zu berücksichtigen.
2. Es wird gebeten, die Ergebnis- 2. Das Ergebnis der Prüfung der CEFse der Erfolgs-Prüfung der durch- Maßnahmen aus dem Jahr 2017 ist in
geführten CEF-Maßnahmen dem Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.
Rhein-Erft-Kreis mitzuteilen.
3. Das Amt für Bodenschutz weist
auf die rechtliche Vorgabe gem. §
4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW darauf hin, dass zu
prüfen sei, inwiefern eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist.
Stadt Pulheim
3. Im gesamten Stadtgebiet Pulheims
stehen sowohl aktuell als auch in Zukunft
keinerlei geeignete Siedlungsflächen zur
Schaffung eines derartigen Wohnquartiers zur Verfügung. Ferner siehe Stellungnahme der Verwaltung unter T 2 AUS
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim
Abwägungsvorschläge zu Stellungnahmen
4. Der Bauleitplanung kann erst 4. Siehe Stellungnahme der Verwaltung
nach Ertüchtigung der Kreuzung unter T 1 AUS.
K 25 (Rathausstraße) / L 183
(Steinstraße) und K24 (Venloer
Straße) und der damit verbundenen Verkehrszunahme zugestimmt werden. Zudem ist eine
Verwaltungsvereinbarung erforderlich, die die Kostenbeteiligung
der Kreuzungsbeteiligten festsetzt.
B 1 AUS, Schreiben vom 12.01.2018
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Der Eingabesteller regt an, das An dieser Stelle bietet sich – in NordwestBaufenster der kleineren Ge- lage zum Wohngebäude - die Tiefgaraschosswohnungsbauparzelle am genzufahrt an. Der gegenüber dem MinQuartiersplatz um 5,00 m in destmaß vergrößerte Bauwich trägt dem
nordwestliche Richtung zu erwei- und der angrenzenden Reihenhausbetern, um die bauliche Ausnutz- bauung in Form einer Auflockerung
barkeit des Grundstücks zu ver- Rechnung, es verbleibt eine Freifläche
bessern. Zur Verdeutlichung wird neben dem Gebäude.
auf das Grundstück für Ge- Seitens der Verwaltung ist eine Änderung
schosswohnungsbau im Bebau- (welche auch einer erneuten Offenlage
ungsplan Nr. 113 Pulheim ver- und somit einer zeitlichen Verzögerung
wiesen.
des Verfahrens um mindestens drei Monate einherginge) nicht geplant.
Stadt Pulheim
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Beschlussvorschlag
Der PA empfiehlt, der Rat beschließt, die Anregung nicht zu
berücksichtigen.
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