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Beschlussvorlage (Abwägungstabelle_ BP 114 PU)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
149 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Beschlussvorlage (Abwägungstabelle_ BP 114 PU) Beschlussvorlage (Abwägungstabelle_ BP 114 PU) Beschlussvorlage (Abwägungstabelle_ BP 114 PU) Beschlussvorlage (Abwägungstabelle_ BP 114 PU) Beschlussvorlage (Abwägungstabelle_ BP 114 PU)

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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Abwägungsvorschläge zu Stellungnahmen Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB (Auslegung) Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 11.05.2017 bis 02.06.2017 T 1 fBÖ Landesbetrieb Straßen NRW, Schreiben vom 19.05.2017 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Es werden Bedenken aufgrund der Siehe Stellungnahme der Verwaltung Der UA und der PA empfehlen, erheblichen Auswirkungen auf den unter T 1 AUS. der Rat beschließt, die AnreKnoten L 183 / K 25 / Rathausstragungen nicht zu berücksichtiße / Steinstraße geäußert. Die zu gen. erwartenden Mehrverkehre werden nicht leistungsfähig abgewickelt werden können Der Eingabesteller weist darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Im Bebauungsplan ist auf die Verkehrsimmissionen der angrenzenden Straßen hinzuweisen. Schutzmaßnahmen gehen zu Lasten der Kommunen. Aufgrund des räumlich vorgelagerten Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 113 wurde auf ein Schalltechnisches Prognosegutachten für das laufende Bauleitplanverfahren verzichtet. Es grenzen keine übergeordneten Straßenverkehrsflächen an das Baugebiet des Bebauungsplans Nr. 114 an. T 2 fBÖ Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 13.06.2017 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Das Amt für Straßenbau und Verkehr erhebt als Straßenbaulastträger Bedenken. Die zu erwartenden Mehrverkehre seien weder sicher noch leistungsfähig über die Rathauskreuzung abzuwickeln. Im Abstimmungsprozess über den Ausbau des Knotens ist der Rhein-ErftKreis als Straßenbaulastträger involviert. Ferner siehe Stellungnahme der Verwaltung unter T 1 AUS. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Anregung nicht zu berücksichtigen. T 6 fBÖ Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 16.05.2017 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Die Landwirtschaftskammer bittet Für die Entwicklung des Bebauungspl- Der UA und der PA empfehlen, um Berücksichtigung der Wertigkei- angebietes steht keine alternative Flä- der Rat beschließt, die Anreten betroffener landwirtschaftlicher che zur Verfügung. Zudem sind die gungen nicht zu berücksichtiFlächen auch im Hinblick auf die Böden der Stadt Pulheim im Bereich gen. Festsetzungen im LEP unter Punkt der Siedlungsschwerpunkte generell 7.5-1 und 7.5-2. hochwertig, sodass nicht auf weniger ertragreiche Böden zurückgegriffen werden kann. Für die erforderliche ordnungsgemäße Bewirtschaftung der verbleibenden landwirtschaftlichen Nutzflächen ist ein leistungsfähiges In Fortführung der Straße Am Lindenkreuz wird im Bebauungsplan eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fuß- und Radweg) festge- Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 1 von 5 Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Wirtschaftswegenetz erforderlich. Über die Straße Am Lindenkreuz muss die Anfahrmöglichkeit landwirtschaftlicher Flächen gewährleistet sein. Abwägungsvorschläge zu Stellungnahmen setzt. Diese wird mit einem großzügigen Querschnitt von 4,50 m versehen und ermöglicht die erforderliche ordnungsgemäße Bewirtschaftung der angrenzenden und verbleibenden landwirtschaftlichen Nutzflächen. Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB – Auslegung in der Zeit vom 11.01.2018 bis 14.02.2018 T 1 AUS Straßen NRW Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 18.01.2018 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Der Bauleitplanung kann erst Die Entwurfsplanung zum Umbau der Der UA und der PA empfehlen, nach Ertüchtigung der Kreuzung Rathauskreuzung konnte zwischenzeitlich der Rat beschließt, die AnreL 183 Steinstraße / K 25 Rat- zwischen den beteiligten Straßenbaulast- gung nicht zu berücksichtihausstraße / K 24 Venloer Straße trägern und Straßenverkehrsbehörden gen. und der damit verbundenen Ver- einvernehmlich abgestimmt werden. kehrszunahme zugestimmt wer- Ebenfalls liegt eine belastbare Kostenden. Zudem wäre eine Verwal- schätzung vor und es besteht ein Einvertungsvereinbarung zwischen den nehmen zwischen Land, Kreis und Stadt Beteiligten erforderlich. über die Aufteilung der Kosten. Mittel zur Deckung des auf die Stadt entfallenden Anteils stehen zur Verfügung. Und auch der Rhein-Erft-Kreis hat schon damit begonnen, seine zuständigen Gremien über die vorgesehene Kostenteilung zu informieren und die für das weitere Verfahren erforderlichen Beschlüsse einzuholen. Dabei wurde einer entsprechenden Beschlussvorlage im vorberatenden Kreisverkehrsausschuss am 15.02.2018 einstimmig zugestimmt. Parallel wird derzeit die Planung mit Hochdruck weiter ausgearbeitet. Zudem wurden bereits Erörterungen zum Ablauf der Baustelle und zur Umleitung der Verkehre aufgenommen. Die Planung sieht vor, den Umbau im kommenden Jahr vorzunehmen. Damit wird sichergestellt, dass die erforderliche Ertüchtigung des Knotenpunktes abgeschlossen ist, wenn die vorgesehenen Wohneinheiten im BP 114 bezogen werden. Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 2 von 5 Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Abwägungsvorschläge zu Stellungnahmen T 2 AUS NABU Kreisverband Rhein-Erft, Schreiben vom 16.02.2018 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Aus Sicht des Bodenschutzes Seitens der Verwaltung wird das Schliesollte eine Versiegelung wertvoller ßen von Baulücken und Brachen ebenAckerflächen, soweit möglich, falls begrüßt. Für die Schaffung eines unterbleiben und zunächst andere derartigen Wohngebietes gibt es im PulBaulücken, Brachen usw. ausge- heimer Stadtgebiet jedoch keine geeigneschöpft werden. ten Siedlungsflächen-Brachen oder Lücken, sodass die Siedlungserweiterung am Ortsrand als geeignete Wohnraumschaffung erachtet wird. Auch zeigen die vorliegenden Gutachten, dass dem Schaffen von Planrecht zugunsten einer qualitätvollen und naturnahen Wohnbebauung keine Einwände entgegenstehen. Der Eingabesteller führt aus, dass trotz der geplanten Grünfläche zwischen Pulheimer Bach und besiedeltem Raum beträchtliche Beeinträchtigungen für Flora und Fauna zu erwarten sind. Eine beträchtliche Beeinträchtigung der Flora und Fauna des Bachbereiches ist aus Sicht von 003 nicht zu erwarten, da die Bach begleitende Vegetation in vollem Umfang erhalten bleibt. Zusätzlich wird eine neue Grünfläche geschaffen, die den Bereich zwischen geplanter Wohnbebauung und Bach aufwertet und dadurch auch abpuffert. Es handelt sich um Flächen, die bisher intensiv ackerbaulich genutzt waren. Die Planung wurde im Vorfeld mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Um Beeinträchtigungen zu vermeiden, wurde die neu zu schaffende Grünstruktur festgelegt. Die Grünfläche wird nicht als Intensivgrünfläche, sondern eher naturnah gestaltet. Wie im Schreiben dargelegt handelt es sich jedoch ohnehin um einen Bereich am Pulheimer Bach, der bereits jetzt durch Erholungsnutzung in Anspruch genommen wird. Durch die Ausweitung der Grünfläche wird sich die Nutzung zukünftig auf eine größere Fläche verteilen. Insofern ist eine erhebliche negative Auswirkung auf die Bach begleitende Flora und Fauna nicht zu erwarten. In Ergänzung zum Artenschutzgutachten wird auf Vorkommen des Mäusebussards als Nahrungsgast verwiesen. Die Flächen für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sollen in die Nebenbestimmungen der Textlichen Festsetzungen mit aufgenommen werden. Es wird um Mitteilung über das Annehmen der angebotenen Ersatzlebensräume im Jahr 2016 gebeten. Der Mäusebussard hat – gemäß der Beobachtungen des NABU – im Planungsgebiet den Status als Nahrungsgast. Ergänzend zu dem Hinweis des NABU wird Folgendes zur Betroffenheit des Mäusebussards und zur Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände angemerkt: - Das Jagdrevier des Mäusebussards umfasst mindestens 1,5 km². Das Planungsgebiet ist somit nur ein Teil des Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Beschlussvorschlag Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Anregungen nicht zu berücksichtigen. Seite 3 von 5 Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Abwägungsvorschläge zu Stellungnahmen umfänglichen Nahrungsreviers, auf das der Mäusebussard nicht essentiell angewiesen ist. - Für den Mäusebussard sind im Planungsgebiet aufgrund fehlender Habitatstrukturen keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorhanden. Eine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung des Mäusebussards oder seiner Entwicklungsformen ist somit ausgeschlossen. - Ein Störungsverbot liegt nicht vor, da der Mäusebussard im Planungsgebiet keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten hat. - Eine bau-, anlage- und / oder betriebsbedingte Mortalität und damit eine Erfüllung des Tötungsverbotes ist auszuschließen. In Bezug auf den Mäusebussard als Nahrungsgast werden somit keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG verletzt." In Anlage beigefügt ist der Monitoringbericht 2017 zu den Bebauungsplangebieten BP 113 bis BP 115. T 3 AUS Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 21.02.2018 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag 1. Die geplante Entwässerung ist 1. In Vorbereitung auf den Bau der vermit der Unteren Wasserbehörde kehrstechnischen Erschließung des Beabzustimmen. bauungsplangebietes Nr. 114 Pulheim Der Bau der verkehrstechnischen wurde der Antrag auf Genehmigung beErschließung bedarf der Geneh- reits bei der Unteren Wasserbehörde migung der Unteren Wasserbe- gestellt, die Anregung betrifft nicht das hörde. BP-Verfahren sondern nachgelagerte Verfahren. Beschlussvorschlag Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Anregungen nicht zu berücksichtigen. 2. Es wird gebeten, die Ergebnis- 2. Das Ergebnis der Prüfung der CEFse der Erfolgs-Prüfung der durch- Maßnahmen aus dem Jahr 2017 ist in geführten CEF-Maßnahmen dem Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt. Rhein-Erft-Kreis mitzuteilen. 3. Das Amt für Bodenschutz weist auf die rechtliche Vorgabe gem. § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW darauf hin, dass zu prüfen sei, inwiefern eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Stadt Pulheim 3. Im gesamten Stadtgebiet Pulheims stehen sowohl aktuell als auch in Zukunft keinerlei geeignete Siedlungsflächen zur Schaffung eines derartigen Wohnquartiers zur Verfügung. Ferner siehe Stellungnahme der Verwaltung unter T 2 AUS Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 4 von 5 Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Abwägungsvorschläge zu Stellungnahmen 4. Der Bauleitplanung kann erst 4. Siehe Stellungnahme der Verwaltung nach Ertüchtigung der Kreuzung unter T 1 AUS. K 25 (Rathausstraße) / L 183 (Steinstraße) und K24 (Venloer Straße) und der damit verbundenen Verkehrszunahme zugestimmt werden. Zudem ist eine Verwaltungsvereinbarung erforderlich, die die Kostenbeteiligung der Kreuzungsbeteiligten festsetzt. B 1 AUS, Schreiben vom 12.01.2018 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Der Eingabesteller regt an, das An dieser Stelle bietet sich – in NordwestBaufenster der kleineren Ge- lage zum Wohngebäude - die Tiefgaraschosswohnungsbauparzelle am genzufahrt an. Der gegenüber dem MinQuartiersplatz um 5,00 m in destmaß vergrößerte Bauwich trägt dem nordwestliche Richtung zu erwei- und der angrenzenden Reihenhausbetern, um die bauliche Ausnutz- bauung in Form einer Auflockerung barkeit des Grundstücks zu ver- Rechnung, es verbleibt eine Freifläche bessern. Zur Verdeutlichung wird neben dem Gebäude. auf das Grundstück für Ge- Seitens der Verwaltung ist eine Änderung schosswohnungsbau im Bebau- (welche auch einer erneuten Offenlage ungsplan Nr. 113 Pulheim ver- und somit einer zeitlichen Verzögerung wiesen. des Verfahrens um mindestens drei Monate einherginge) nicht geplant. Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Beschlussvorschlag Der PA empfiehlt, der Rat beschließt, die Anregung nicht zu berücksichtigen. Seite 5 von 5