Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,9 MB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Art der baulichen Nutzung
A
Allgemeine Wohngebiete
1. Art der baulichen Nutzung
WA
Allgemeines Wohngebiet (WA, WA 1)
WA
des Bebauungsplanes sind.
0,4
2.
E
19 Abs. 3 BauNVO wird bei
die separate
WH
GH
die mit dieser Nutzung verbundenen notwendigen Garagen
3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
wird festgesetzt, dass
16 Abs. 6 BauNVO bei
ausnahmsweise eine
der
o
Offene Bauweise
E
andere Anlagen im Sinne des 19 Abs. 4 BauNVO darf die festgesetzte
werden. Gem. 19 Abs. 4 Satz 3 sind weitere
in
wenn die
von 0,6
von
9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO darf im WA 1 bei der Ermittlung der
durch die
Tiefgaragen mit ihren Zufahrten, die lediglich das
unterbauen (siehe auch Kapitel A, Punkt 3, Absatz 3), die festgesetzte
von
bis
9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verb. mit
16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO ist die
18 Abs. 1 BauNVO wird als oberer Bezugspunkt
Bei Staffelgeschossen
nicht
Dachgeschoss) umfassenden
lediglich bis zu einer
bis max. 0,63
baulicher Anlagen durch die max.
die WH bei geneigten
Baugrenze
M. 1:500
(WH) und die max.
die Schnittkante zwischen den
des
um mind. 1,0 m von allen
oder
Geschossen (mind. 1,5 m von zwei sich
bemisst sich die WH durch den Abschluss der das
(nicht das
Die Umwehrungen von Dachterrassen sind
von der Materialwahl mitzurechnen. Im WA sind
E
E
In den mit WA 1 gekennzeichneten Bereichen kann bei Staffelgeschossen die maximal festgesetzte WH ausnahmsweise durch innen liegende, an der
F
F+R
+
R
In den mit WA 1 gekennzeichneten Bereichen kann die maximale GH ausnahmsweise durch technische Einrichtungen
um max. 1,00 m
Anger
Verkehrsberuhigter Bereich
Ga
In den mit WA und WA 1 gekennzeichneten Bereichen gilt als unterer Bezugspunkt die mittlere
der an das jeweilige
angrenzenden
entsprechend der
der Ausbauplanung (Oberkante des Abschlusses der
Hierauf bezogen gilt bei
der Mittelwert aus den beiden
der
Bei
entlang der
Einfahrtbereich
St
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
6.
ergibt sich der Mittelwert
E
Versorgungs-, Verwertungs-, Beseitigungs,
3.
9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verb. mit 23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass ein
gekennzeichneten Baugrenzen
durch die
von Terrassen,
max. 3,0 m zugelassen werden kann, sofern die maximal
GRZ von 0,4 nicht
der in der Planzeichnung durch Dreiecke
oder
bis zu einer Tiefe von
wird (abweichend hiervon die Regelungen im Kapitel
durch Balkone bis zu einer maximalen Tiefe von 2,00 m und einer Gesamtbreite von nicht mehr als 50 % der
Abwasser
Versickerung des Niederschlagwassers
Abfall
Zweckbestimmung: Wertstoffcontainer
Anger
E
und
an die
Sonstige An- bzw. Erweiterungsbauten, die den Wohnraum
Dachterrassen nicht
In den mit WA 1 bezeichneten Bereichen
in einer
hinaus
die
von max. 3,0 m
sind nicht
OKFF lediglich angebaut werden.
Auf diesen Anbauten sind
die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen durch Tiefgaragen bis zu einer GRZ von 0,8
Parkanlage
H
In den mit WA gekennzeichneten Bereichen kann
23 Abs. 3 BauNVO ist bei
Nutzung, Einliegerwohnung) bis zu einer
E
Spielplatz
23 Abs. 3 BauNVO die hintere Baugrenze oder die hintere Begrenzungslinie der
ausnahmsweise ein bauordnungsrechtlich notwendiger dritter Stellplatz (z.B. freiberufliche
der
oder der
und Garagen/Carports gekennzeichneten
von 15
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
4.
In den mit WA gekennzeichneten Bereichen sind in den
maximal zwei Wohneinheiten
Dabei ist ein Einzelhaus, eine
E
F+
R
Quartiersplatz
5.
9 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BauGB wird die mit WA gekennzeichneten Bereiche festgesetzt, dass Garagen/Carports und
innerhalb der
und den
festgesetzten
und Garagen/Carports
sind.
an die
Abschnitte festgesetzt,
10. Sonstige Planzeichen
sind auch in den
In den mit WA gekennzeichneten Bereichen kann die hintere Baugrenze oder die hintere Begrenzungslinie der
9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB werden zum Anschluss anderer
Umgrenzung von Gesamtanlagen
(Ensembles), die dem Denkmalschutz unterliegen (Bodendenkmal)
und
TGa
die Ein- und Ausfahrten
Tiefgarage
E
E
5.2 Tiefgaragen
12 Abs. 4 BauNVO sind in den WA 1 gekennzeichneten Bereichen
und Garagen nur in unterirdischen Garagengeschossen (TGa)
23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass Tiefgaragen auch
Absatz 4). Ihre Decken sind
der
der
E
F
+
R
11. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
sind (siehe auch
mit einer Substratschicht von mind. 1,00 m zu
5.3 Nebenanlagen
23 Abs. 5 BauNVO in Verb. mit 16 Abs.2 BauNVO wird festgesetzt, dass in den mit WA gekennzeichneten Bereichen auf den nicht
untergeordnete oberirdische Nebenanlagen (wie z.B.
nur
bis zu einem Rauminhalt
von max. 30
sind. In den als
festgesetzten Bereichen sind diese Nebenanlagen
Ausgenommen hiervon sind
Landschaftsschutzgebiet
Spielplatz
Kapitel B, Absatz 5).
In den mit WA 1 gekennzeichneten Bereichen sind gem.
23 Abs.5 BauNVO Nebenanlagen im Sinne des
14 BauNVO
Die max.
RECHTSGRUNDLAGEN
E
1. Das Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt
Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808).
2. Verordnung
6.
die bauliche Nutzung der
durch Artikel 2 Absatz 3 des
(Baunutzungsverordnung - Bau NVO) vom
3. Verordnung
die Ausarbeitung der
und die Darstellung des Planinhaltes
(Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) zuletzt
durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057).
ist.
4. Bauordnung
das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV.
NRW. S. 256) zuletzt
durch 90 Absatz 1 Satz 2 der Landesbauordnung vom 15.12.2016 (GV.
NRW. S. 1162).
B
86 BauO NRW
F+
R
5. Gemeindeordnung
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt
1. Dachform und Dachneigung
E
und
sind
Das Kappen oder Abschneiden eines geneigten Daches mit der Folge, dass im
8. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I
Gemeinbedarf
Kindertageseinrichtung
2. Dachaufbauten und Dacheinschnitte
Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur bis max. 50 % der
der entsprechenden
werden nicht
zur
gerechnet. Die vorgenannten Bauteile sind mit ihrem oberen Abschluss in einem Abstand von mindestens 1,0 m unter dem First der
baulichen Anlage einzubinden und
einen Mindestabstand von 1,25 m von den
bzw.
einhalten. Diese
E
VERFAHRENSVERMERKE
3. Einfriedungen
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
In den mit WA gekennzeichneten Bereichen sind als Abgrenzung der
(siehe entsprechende Signatur, Legende unter Punkt 11) nur Hecken bis
zu 1,2 m
der Oberkante der angrenzenden
Vor oder hinter diesen Hecken sind Maschendraht- oder
bis max. 1.0 m
Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere
der an das jeweilige
angrenzenden
Entlang der restlichen
sind
nur Maschendraht- oder
bis max. 1,8 m
grenzt,
deren Oberkante entlang der
Hecken und
bis max. 2,0 m
Vor oder hinter dieser Bepflanzung sind
vorhandener
oder wenn der Bereich an eine
Blickdichte Einfriedungen (z. B. Mauern,
am __________
4.
Bei Bodeneingriffen auftretende
Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere
oder dem LVR-Amt
Bodendenkmalpflege im Rheinland,
Nideggen,
45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199,
zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind
zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes Bodendenkmalpflege
den Fortgang der Arbeit ist abzuwarten.
h
c
a
E
5.
B
r
e
m
i
e
ulh
F
1 und 2 entsprechend.
und 3,0 m Tiefe (gemessen ab der
sind in den Erdgeschosswohnungen der
der jeweiligen Wohnung) zur
Humose
sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum
Distanz in ihrer Verbreitung und
so dass selbst bei einer
aus, die humoses Bodenmaterial
R
In den mit WA 1 gekennzeichneten Bereichen gelten die
blickdichte Einfriedungen bis max. 2,0 m
und Reihenhauseinheiten sind blickdichte Einfriedungen
+
Im Bereich der hinteren Baugrenzen als Abtrennung der Terrassenbereiche bei
Die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen weist in einem Teil des Plangebietes (siehe Planzeichnung)
enthalten.
wechseln die Bodenschichten auf kurzer
mit unterschiedlichen Setzungen reagieren
Belastung diese
am __________
..............................................................................................................................................................................................................................................
Planungsausschuss
am ___________
am ___________
P
in der Zeit vom _____________ bis _____________
.............................................................................................................................................................................................................................................
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054
Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und
und der DIN 18196
Urkundsausfertigung
vom___________
M 1:500
03/2018
AUSLEGUNGSBESCHLUSS
und Grundbau;
am ___________
4.
am ___________
D Hinweise
vom___________
Artenschutz
Hinweise zu baubedingten
zur Vermeidung und Sicherung der kontinuierlichen
in der Zeit vom _____________ bis _____________
sowie zu
.............................................................................................................................................................................................................................................
5. Nebenanlagen
Anlagen
die Unterbringung von Abfall- und
ERNEUTER AUSLEGUNGSBESCHLUSS
der
___________
sind so einzufrieden und
C
1. Wasserschutzzone
Zur Vermeidung baubedingter Individuenverluste in Folge der
erheblicher
erfolgen die vorbereitenden und
der Vogelarten, also im Zeitraum von 01. Oktober bis zum 28. Februar.
von Nestern oder Eiern
das Baufeld
am ___________
Vogelarten bzw. zur Vermeidung
der Fortpflanzungs-, Brut-, und Aufzuchtzeiten
sind zum Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen nur in der Zeit vom 01. Oktober bis zum, 28. Februar
vom__________
39 Abs. 5
in der Zeit vom _____________ bis _____________
BNatSchG).
..............................................................................................................................................................................................................................................
Das gesamte Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und
Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 sind zu beachten bzw. einzuhalten. Der Bau der verkehrstechnischen
SATZUNGSBESCHLUSS
am ___________
.............................................................................................................................................................................................................................................
Bei der Planung einer eventuellen geothermischen Nutzung ist der Grundwasserschutz zu beachten. Daher ist vor Bau und Betrieb einer geothermischen
RICHTIGKEIT DER VERFAHRENSVERMERKE
20100
Pulheim, den
2.
Frank Keppeler
von 3,5 ha realisiert.
AUSFERTIGUNGSVERMERK:
dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Pulheim am _____________ zu Grunde lag und dem
Satzungsbeschluss entspricht.
Pulheim, den
Die
erfolgt im Trennsystem.
9 Anschluss- und Benutzerzwang der
der Stadt Pulheim ist das gesamte anfallende
Abwasser, in
der
nach 48 LWG, in die
Abwasseranlage einzuleiten. Der Anschluss- und Benutzerzwang besteht
auch
das Niederschlagwasser. Somit sind in den im Trennsystem
Bereichen das Schmutz- und Niederschlagswasser den jeweils
bestimmten
Frank Keppeler
INKRAFTTRETEN
3. Kampfmittel
Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die
der
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) oder die
Polizeidienstelle
zu
Erfolgen
Erdarbeiten mit
erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
etc. wird seitens des KBD eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Die weitere
Vorgehensweise ist mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abzustimmen.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des KBD zu finden:
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/index.html
Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes
am _____________
wirksam sein musste und diese bereits im Herbst 2015 erstmals umgesetzt wurde, ist diese bereits wirksam.
Pulheim, den
Technischer Beigeordneter
STADTPLANUNG UND DEMOGRAFIE