Daten
Kommune
Pulheim
Größe
2,5 MB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim – Bebauungspläne Nr. 113 – Nr. 115 Pulheim
Monitoring CEF-Maßnahme 2017
Stadt Pulheim – Bebauungspläne Nr. 113, Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim
Monitoring CEF-Maßnahme 2017
Auftraggeber:
Stadt Pulheim
Immobilienmanagement
Frau R. Jarmer
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Tel.: 02238 – 808–181
Fax: 02238 – 808–210
eMail: rebekka.jarmer@pulheim.de
Auftragnehmer:
Große – Kreyssig – Dr. Schönert GbR
Planung und Landschaft
Kolpingstraße 10
45 329 Essen
Tel.: 0201 – 481884
Fax: 0201 – 481886
eMail: Info@PlanLand.net
Bearbeitung:
Stefan Kreyssig,
Landschaftsarchitekt BDLA
Dr. Thomas Schönert
Diplom-Biologe
Dr. Gary Brown
Diplom-Biologe
Essen, im Oktober 2017
PL
Planung und Landschaft
Stadt Pulheim – Bebauungspläne Nr. 113, Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim
Monitoring CEF-Maßnahme 2017
INHALT
I
SEITE
1.
Einleitung........................................................................................................................ 1
2.
Methodik ......................................................................................................................... 3
3.
Die Flächen des Monitoring-Programms ..................................................................... 4
4.
Kartierungsergebnisse .................................................................................................. 5
4.1.
Feldlerche ....................................................................................................................... 5
4.2.
Rebhuhn.......................................................................................................................... 5
4.3.
Weitere bemerkenswerte Arten..................................................................................... 6
5.
Zusammenfassende Darstellung .................................................................................. 6
6.
Literatur und Karten....................................................................................................... 7
7.
Anhang – Fotos .............................................................................................................. 8
ABBILDUNGEN
SEITE
Abbildung 1: Geltungsbereich der Bebauungspläne und Abgrenzung
der CEF-Maßnahmenfläche (vereinfachte Darstellung) .........................................1
Abbildung 2: Bewirtschaftung der Monitoring-Fläche – 2017......................................................4
PLAN
Stadt Pulheim
Bebauungspläne Nr. 113, 114 und 115 Pulheim
Monitoring 2017
1703/Moni1
-
SK/GB
-
31.08.2017
-
M. 1 : 2.000
PL
Planung und Landschaft
Stadt Pulheim – Bebauungspläne Nr. 113, Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim
Monitoring CEF-Maßnahme 2017
1.
1
Einleitung
Die Stadt Pulheim realisiert in Form der Rahmenplanung Pulheim Süd neue Wohngebiete, die
durch die Bebauungspläne Nr. 113, Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim planungsrechtlich abgesichert
werden.
Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne liegen am südwestlichen Ortsrand von Pulheim, in
etwa begrenzt durch die Geyener Straße im Westen, die vorhandene Wohnbebauung des
Europaviertels und die Wohnbebauung am Hirsch- und Elchweg im Norden, den Pulheimer
Bach im Osten und die Bundesstraße B59n, die im Süden mit einer Entfernung von etwa 130 –
330 m zu den Geltungsbereichen verläuft.
Im Zuge der Bauleitplanverfahren wurden für die drei Bebauungspläne jeweils eigene Artenschutzprüfungen (ASP) durchgeführt, die auf entsprechenden faunistischen Kartierungen basieren (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK – 2014, PLANUNG UND LANDSCHAFT – 2016, 2017).
Die Artenschutzprüfungen zeigten für die Geltungsbereiche der drei Bebauungspläne die Vorkommen der planungsrelevanten Vogelarten Rebhuhn (1 Brutpaar) und Feldlerche (7 Brutpaare) auf. Feldhamster oder weitere planungsrelevante Arten kommen / kamen im Gebiet
nicht vor bzw. sind wie z.B. die am Rande des Gebietes jagende Zwergfledermaus von der
Planung nicht betroffen.
Zur Vermeidung der Erfüllung von Verbotstatbeständen durch die bau- und anlagebedingte
Inanspruchnahme der Fortpflanzungs- und Ruhestätten des betroffenen 1 Rebhuhn-Paares
und der betroffenen 7 Feldlerchen-Paaren sind geeignete CEF-Maßnahmen zur Wahrung der
kontinuierlichen ökologischen Funktionalität erforderlich.
Abbildung 1:
Geltungsbereich der Bebauungspläne und Abgrenzung
der CEF-Maßnahmenfläche (vereinfachte Darstellung)
1631
17
19
Quelle: https://www.geoportal.nrw
Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 113 – Nr. 115 Pulheim
Abgrenzung der CEF-Maßnahmenfläche
PL
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Monitoring CEF-Maßnahme 2017
2
Um dies zu gewährleisten, geben die Artenschutzprüfungen der drei Bebauungspläne vor, für
die betroffenen Feldlerchen und das Rebhuhn neue Lebensräume in einem Gesamtumfang von
3,5 ha zu entwickeln. Diese artenschutzrechtlichen Maßnahmen orientieren sich dabei an den
Vorgaben des MKULNV (2013) und können wie nachfolgend zusammengefasst werden:
Maßnahmenziel
Durch eine Nutzungsextensivierung von Intensiväckern werden für das Rebhuhn und die Feldlerche – sowie weitere Arten des Offenlandes – günstige Lebensraumbedingungen geschaffen.
Maßnahmenstandort
Die Maßnahmen werden auf den Flurstücken 1631 (Gemarkung Pulheim, Flur 6) und 17 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) bzw. 19 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) im jährlichen Wechsel
durchgeführt.
Maßnahmenumfang
Der Umfang der Maßnahmen bemisst sich in der rheinischen Bördenlandschaft auf 0,5 ha /
Feldlerchen-Revier, bei paralleler Anlage mehrerer mindestens 10-12m (20 m) breiter Streifen
aus Sommer- und Wintergetreide, Brache und Wildkrautstreifen (s.u.) und 1,5 ha / Rebhuhnrevier. Da die Einzelmaßnahmen multifunktional wirken, können die Maßnahmen für die Feldlerche mit den Maßnahmen für das Rebhuhn kombiniert werden, sodass sie einen Gesamtflächenumfang von mindestens 3,5 ha erfordern.
Maßnahmeninhalt
Die Maßnahme wird etwa hälftig aufgeteilt in Extensivacker (Winterweizen mit doppelreihigem Saatreihenabstand) und Blühstreifen. Eine Änderung der Aufteilung entsprechend
der Ergebnisse des Monitoring ist möglich.
Sowohl im Extensiv-Acker, als auch im Blühstreifen sollen Lerchenfenster eingerichtet
werden. Pro ha sollen 3 Lerchenfenster mit einer Größe von jeweils 20 m² in einem Abstand
von 25 m zum Feldrand und 50 m zu Gehölzen angelegt werden. Die Einrichtung erfolgt
mittels Aussetzen/Anheben der Sämaschine, eine Anlage der Fenster durch Herbizideinsatz
ist unzulässig.
Nach Aberntung verbleiben die Stoppeln im Bereich des Extensiv-Ackers noch mindestens
bis Mitte August auf den Flächen. Der Blühstreifen hat, so lange wie es für die Folgenutzung möglich ist, stehen zu bleiben. Die Einsaat einer Zwischenfrucht nach Aberntung
der Hauptfrucht ist zulässig.
Der Blühstreifen wird mit einer der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) und Landwirtschaftskammer empfohlenen, artenreichen, wenn möglich autochthonen Saatmischung A der Liste „Saatmischungen für die Anlage von Blüh- und
Schonstreifen sowie für Einsaaten von Ackerflächen bei Vertragsnaturschutzmaßnahmen
im Rahmen der Förderung des Programms „Ländlicher Raum“ in NRW ab 2015“ eingesät,
auf die Ansaat hochwüchsiger Pflanzen ist zu verzichten.
Da die Flurstücke 1631 (Gemarkung Pulheim, Flur 6) und 17 (Gemarkung Pulheim, Flur 20)
bzw. 19 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) größer als die erforderlichen 3,5 ha sind, wird die
verbleibende Fläche landwirtschaftlich genutzt.
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3
Maßnahmendurchführung
Die vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) muss bereits zum Eingriffszeitpunkt
vollständig oder zumindest so weitgehend wirksam sein, dass keine Engpasssituationen für den
Fortbestand der vom Eingriff betroffenen Individuengemeinschaft entstehen. Um dies zu gewährleisten, muss die vorgezogene Ausgleichsmaßnahme vor Beginn des Eingriffs durchgeführt werden.
Deshalb wurde die CEF-Maßnahme im Herbst 2015 erstmals umgesetzt.
Um den Erfolg der Maßnahme zu überprüfen, wird in den ersten Jahren ein Monitoring durchgeführt, welches Aufschluss über die Brutvorkommen der Feldlerche und des Rebhuhns erbringen soll. In Abhängigkeit vom Verlauf der Maßnahme bietet das Monitoring damit auch die
Möglichkeit in Zusammenarbeit mit der Stadt Pulheim und dem Rhein-Erft-Kreis – Untere
Naturschutzbehörde – Korrekturen der vorgesehenen Maßnahmen einzuleiten.
Das Monitoring wurde erstmals 2017 durchgeführt. Die diesjährigen Ergebnisse werden nachfolgend dargelegt.
2.
Methodik
Die Methodik zur Erfassung der Feldlerche und des Rebhuhns erfolgte in Anlehnung an die in
NRW regelmäßig durchgeführte „Brutvogelkartierung“ (LANUV, 2016). Dabei wurden alle optischen und akustischen Beobachtungen notiert und in einer Tageskarte punktgenau festgehalten.
Feldlerchen singen während des ganzen Tages, aber verstärkt vormittags. Daher wurden die
Geländeuntersuchungen in den frühen Morgenstunden durchgeführt, sodass sie bis etwa 10:30
Uhr spätestens abgeschlossen waren. Grundsätzlich wurde nur bei trockenen Witterungsbedingungen kartiert.
Ebenso wie die Feldlerche, kann das Rebhuhn in den frühen Morgenstunden beobachtet
werden. Außerdem können bei stillen Windbedingungen die Balzrufe leicht vernommen
werden, sowohl morgens als auch abends.
Es wurde an drei Terminen kartiert:
23.04.2017
23.05.2017
11.06.2017
Die Kernbrutzeit der Zielarten wurde somit erfasst.
Um im Laufe des Monitorings ggf. einen Vergleich von bewirtschaftungsabhängigen Veränderungen in Bezug auf die Feldlerchen und das Rebhuhn zu erfassen, wird nicht nur die CEFMaßnahme sondern die Gesamtfläche kartiert.
Neben den Zielarten Feldlerche und Rebhuhn wurde bei der Kartierung auch auf weitere faunistisch bemerkenswerte Arten geachtet. Ebenso wurden Randbereiche zur Monitoring-Fläche
erfasst.
PL
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3.
4
Die Flächen des Monitoring-Programms
Die Gesamtfläche des Monitoring-Programms (nachfolgend = Monitoring-Fläche) umfasst die
Flurstücke 1631 (Gemarkung Pulheim, Flur 6) und 17 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) bzw. 19
(Gemarkung Pulheim, Flur 20), wie in Abbildung 1 dargestellt. Damit umfasst sie eine Größe
von rund 11 ha.
Die eigentliche CEF-Maßnahme (nachfolgend = CEF-Maßnahme) ist mit einer Größe von
3,5 ha eine Teilfläche, die sich in Abhängigkeit von der jährlich wechselnden Bewirtschaftung in
diese Gesamtfläche einfügt. Die verbleibende Fläche wird weiterhin landwirtschaftlich genutzt.
Die CEF-Maßnahme wurde im Herbst 2015 erstmalig umgesetzt und wurde damit in 2016 wirksam. In 2017 wurde die Maßnahme jedoch seitens des Bewirtschafters unterbrochen, da die
vertraglichen Verhältnisse noch nicht abschließend geklärt waren.
Somit wurde zum Zeitpunkt der vorliegenden Kartierungen 2017 die gesamte Monitorfläche als
Weizen- und Kartoffelacker bewirtschaftet bzw. war mit einer Zwischenfrucht eingesät. Die
Bewirtschaftungsverhältnisse sind in etwa in der nachfolgenden Abbildung 2 dargestellt.
Abbildung 2:
Bewirtschaftung der Monitoring-Fläche – 2017
Versickerungsmulde
Weizen
Weizen
Zwischenfrucht
Kartoffeln
Quelle: https://www.geoportal.nrw
Monitoring-Fläche
Wie das Luftbild der obigen Abbildung 2 aber noch mehr das der Abbildung 1 (Seite 1) zeigen,
sind die in Richtung Nordosten an die Monitoring-Fläche angrenzenden Geltungsbereiche der
Bebauungspläne Nr. 113 – Nr. 115 zur Zeit teilweise noch landwirtschaftlich genutzt, verbracht
oder aber weisen bereits mit der Versickerungsmulde Elemente des Wohngebietes auf. Diese
Flächen werden aber künftig in die entsprechenden Nutzungstypen der Bebauungspläne überführt.
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4.
4.1.
5
Kartierungsergebnisse
Feldlerche
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung bestand in Anlehnung an Südbeck et al. (2005)
einen Brutverdacht bei zweimalig singendem Männchen an derselben Stelle im Abstand von
mindestens 7 Tagen. Aus dem beiliegenden Planwerk wird ersichtlich, dass die MonitoringFläche und die unmittelbar angrenzenden Flächen insgesamt etwa 3–4 Feldlerchen-Reviere
aufweisen. Eine genaue Anzahl kann nicht ohne weiteres ermittelt werden, da es in Ackergebieten durch landwirtschaftliche Nutzung, v.a. bei der Zunahme der Kulturdichte, im Verlauf
der Brutsaison zu Revierverschiebungen kommen kann.
Es wurden keine direkten Brutnachweise erbracht. Dafür hätten die Ackerflächen bzw. Brachen
betreten werden müssen, was aber eine unbeabsichtigte Zerstörung der gut getarnten und
somit schlecht erkennbaren Nester bzw. auch eine erhebliche Störung und Vergrämung der
Brutpaare hätte zur Folge haben können.
In der Monitoring-Fläche können der Standort 1 und der Standort 5 als sichere FeldlerchenReviere mit Brutverdacht (s.o.) gelten. Beim Standort 1 handelt es sich um einen WinterWeizen-Bestand, beim Standort 5 um einen Kartoffelacker. Einen weiteren Brutversuch hat es
möglicherweise früh in der Saison zwischen Standort 8 und 9 gegeben; dies ist jedoch mit einer
Unsicherheit belastet, da die Feldlerche dort beim dritten Kartierungstermin nicht mehr festgestellt wurde. Möglicherweise ist dieser Brutversuch aufgrund weggefallener Reviere im
Bereich des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim erfolgt, aber wegen nicht optimaler Verhältnisse
wieder aufgegeben worden. Die faunistische Kartierung zum Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
(KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK – 2014) hatte seinerzeit für den Bereich der jetzigen MonitoringFläche auch nur zwei Feldlerchen-Reviere kartiert.
Außerhalb der Monitoring-Fläche liegt westlich der Versickerungsmulde, bei Standort 2, ein
weiteres sicheres Feldlerchen-Revier in einer Ackerbrache. Diese Brache hat der Feldlerche
einen optimalen Brutplatz geboten, da der Bewuchs noch nicht zu dicht war. Diese Fläche wird
jedoch im Zuge der fortschreitenden Arbeiten im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 113
in eine Grünfläche umgewandelt.
Ebenfalls außerhalb der Monitoring-Fläche erstreckt sich südöstlich von Standort 9 ein nicht
bewirtschafteter Ackerstreifen, der 2017 z.T. mit Echter Kamille (Matricaria chamomilla) bewachsen war. Während der Juni-Kartierung fiel auf, dass die Fläche einige Vogelarten
„magisch“ anzog. Während einer 2-stündigen Beobachtungsphase wurden ständig Feldlerche,
Schafstelze und auch eine Bachstelze bei der Futtersuche beobachtet. Eine weitere Feldlerchen-Beobachtung liegt bei Standort 10. Brutreviere der Feldlerche sind bei den Standorten
9 und 10 jedoch nicht beobachtet worden. Auch diese Flächen werden bei Realisierung der
Bebauungspläne Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim in versiegelte Fläche bzw. Grünflächen umgewandelt.
4.2.
Rebhuhn
Die Kartierung 2017 konnte in Bezug auf das Rebhuhn kein Nachweis erbringen.
Während die Kartierung zum Bebauungsplan Nr. 113 (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK – 2014)
noch ein Vorkommen des Rebhuhns im Gebiet bestätigt, konnte bereits auch die Kartierung zu
den Bebauungsplänen Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim keinen Nachweis zu Rebhühnern im
Gebiet führen.
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4.3.
6
Weitere bemerkenswerte Arten
Als weitere interessante und vermutliche Brutvogelart wurde die Wiesen-Schafstelze (Motacilla
flava, Rote Liste NRW: ungefährdet, Niederrheinische Bucht – Vorwarnliste) bei allen drei
Geländeterminen beobachtet.
Die Wiesen-Schafstelze hat innerhalb der Monitoring-Fläche eventuell einen Brutplatz bei
Standort 7. Dort wurde mehrfach ein Altvogel beobachtet, wie er Futter im Acker (Standort 9)
aufsammelte und in Richtung Standort 7 flog.
Außerhalb der Monitoring-Fläche liegt in der unmittelbaren Umgebung des Regenbeckens
sicherlich ein weiterer Brutplatz. Bei allen drei Kartierungsterminen wurde dort eine Schafstelze
angetroffen.
Schließlich wurde bei Standort 10 der Feldhase (Lepus europaeus, Rote Liste NRW: Vorwarnliste, Tiefland – Vorwarnliste) einmalig beobachtet.
5.
Zusammenfassende Darstellung
Da zum Zeitpunkt der Monitoring-Kartierung 2017 die CEF-Maßnahme nicht umgesetzt war,
kann das vorliegende Ergebnis – mit Einschränkungen – als Status quo für die nachfolgende
Fortsetzung der CEF-Maßnahme zugrunde gelegt werden.
2017 wurden auf der Monitoring-Fläche zwei sichere Feldlerchen-Reviere festgestellt. Ein
drittes Feldlerche-Revier ist mit Unsicherheit belastet, da es wahrscheinlich wegen nicht
optimaler Verhältnisse wieder aufgegeben wurde. Somit ist eher von 2 Feldlerchen-Revieren
auszugehen. Das Rebhuhn konnte in 2017 wie auch zuvor bei den Kartierungen für die Bebauungspläne Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim nicht beobachtet werden.
Der Status quo ist insofern mit Einschränkungen belastet, da nicht abgeschätzt werden kann,
wie sich die Randeinflüsse durch die derzeitigen Baumaßnahmen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 113 und die temporären Brachen im Bereich der Bebauungspläne Nr. 114 und Nr.
115 störend bzw. fördernd auf die Besatzdichte von Feldlerche und Rebhuhn in der MonitoringFläche auswirken.
Seit dem Sommer 2017 ist der Vertrag zwischen der Stadt Pulheim und dem Bewirtschafter
rechtskräftig, sodass die CEF-Maßnahme in 2017 wieder angelegt und damit in 2018 erneut
wirksam wird. Die nächste Kartierung im Rahmen des Monitorings der CEF-Maßnahme erfolgt
dann in 2018.
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6.
7
Literatur und Karten
FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. Grundlagen für
den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung. Eching.
GLUTZ VON BLOTZHEIM, URS N. (Hrsg., 1985): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Band 10/I.
Wiesbaden.
GNIELKA, R. (1999): Anleitung zur Brutvogelkartierung. APUS – Beiträge zu einer Avifauna der
Bezirke Halle und Magdeburg 1990 Band 7 Heft 4/5. Halle.
KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (2014): Bebauungsplan 113 „Auf dem Geyener Berg Süd“, der
Stadt Pulheim – Artenschutzprüfung.
Land NRW (2017): Luftbilder (Befliegung 20.04.2016)
LANUV (2016): Brutvogelkartierung – Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag der LANUV NRW – Stand: März 2016
MKULNV NRW (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigungartenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen – Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen – Schlussbericht – 05.02.2013
PÄTZOLD, R. (1983): Die Feldlerche. Alauda arvensis. 3. Auflage. Wittenberg Lutherstadt.
PLANUNG UND LANDSCHAFT (2014): Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 114/115 – Faunauntersuchung
PLANUNG UND LANDSCHAFT (2016): Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim – Artenschutzprüfung
PLANUNG UND LANDSCHAFT (2017): Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim – Artenschutzprüfung
SCHÖBEL, S. (2016): Brutrevierdichten der Feldlerche (Alauda arvensis) in Wintergetreidefeldern
mit verschiedenen Reihenabständen im Raum Hohenzieritz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) Bachelorarbeit. Hochschule Neubrandenburg.
STADT PULHEIM (2013): Katasterauszug und Luftbilder 2013
SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT
(Hrsg. 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands.
Radolfzell, 792 S.
SUDMANN, S.R., C. GRÜNEBERG, A. HEGEMANN, F. HERHAUS, J. MÖLLE, K. NOTTMEYER-LINDEN, W.
SCHUBERT, W. VON DEWITZ, M. JÖBGES & J. WEISS (2009): Rote Liste der gefährdeten
Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5. Fassung – gekürzte Online-Version. NWO &
LANUV (Hrsg.).
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7.
8
Anhang – Fotos
Die Fotos geben einen Eindruck von den im Text beschriebenen Standorten.
Standort 1: Winterweizen-Acker, Blickrichtung Norden, 23.04.2017
Standort 2, Ackerbrache, Blickrichtung Nordwesten, 23.05.2017
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9
Standort 3: Regenbecken (Bebauungsplan Nr. 113), Blickrichtung Südosten, 23.05.2017
Standort 6: Kartoffelacker, Blickrichtung Nordosten, 23.04.2017
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10
Standort 7 Acker mit Zwischenfrucht, Blickrichtung Norden, 23.05.2017
Standort 8: Winterweizen-Acker, Blickrichtung Nordosten, 23.04.2017
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11
Standort 9, Ackerbrache mit Echter Kamille, Blickrichtung Südosten, 11.06.2017
Standort 9: Feldlerche beim Landen, 11.06.2017
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12
Standort 9: Feldlerche bei der Futtersuche, 11.06.2017
Standort 9: Schafstelze bei der Futtersuche, 11.06.2017
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13
Standort 10: Feldhase, 11.06.2017
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