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Beschlussvorlage (Monitoringbericht 2017 Artenschutz_ BP 114 PU)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,5 MB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim – Bebauungspläne Nr. 113 – Nr. 115 Pulheim Monitoring CEF-Maßnahme 2017 Stadt Pulheim – Bebauungspläne Nr. 113, Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim Monitoring CEF-Maßnahme 2017 Auftraggeber: Stadt Pulheim Immobilienmanagement Frau R. Jarmer Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim Tel.: 02238 – 808–181 Fax: 02238 – 808–210 eMail: rebekka.jarmer@pulheim.de Auftragnehmer: Große – Kreyssig – Dr. Schönert GbR Planung und Landschaft Kolpingstraße 10 45 329 Essen Tel.: 0201 – 481884 Fax: 0201 – 481886 eMail: Info@PlanLand.net Bearbeitung: Stefan Kreyssig, Landschaftsarchitekt BDLA Dr. Thomas Schönert Diplom-Biologe Dr. Gary Brown Diplom-Biologe Essen, im Oktober 2017 PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungspläne Nr. 113, Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim Monitoring CEF-Maßnahme 2017 INHALT I SEITE 1. Einleitung........................................................................................................................ 1 2. Methodik ......................................................................................................................... 3 3. Die Flächen des Monitoring-Programms ..................................................................... 4 4. Kartierungsergebnisse .................................................................................................. 5 4.1. Feldlerche ....................................................................................................................... 5 4.2. Rebhuhn.......................................................................................................................... 5 4.3. Weitere bemerkenswerte Arten..................................................................................... 6 5. Zusammenfassende Darstellung .................................................................................. 6 6. Literatur und Karten....................................................................................................... 7 7. Anhang – Fotos .............................................................................................................. 8 ABBILDUNGEN SEITE Abbildung 1: Geltungsbereich der Bebauungspläne und Abgrenzung der CEF-Maßnahmenfläche (vereinfachte Darstellung) .........................................1 Abbildung 2: Bewirtschaftung der Monitoring-Fläche – 2017......................................................4 PLAN „ Stadt Pulheim Bebauungspläne Nr. 113, 114 und 115 Pulheim Monitoring 2017 1703/Moni1 - SK/GB - 31.08.2017 - M. 1 : 2.000 PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungspläne Nr. 113, Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim Monitoring CEF-Maßnahme 2017 1. 1 Einleitung Die Stadt Pulheim realisiert in Form der Rahmenplanung Pulheim Süd neue Wohngebiete, die durch die Bebauungspläne Nr. 113, Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim planungsrechtlich abgesichert werden. Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne liegen am südwestlichen Ortsrand von Pulheim, in etwa begrenzt durch die Geyener Straße im Westen, die vorhandene Wohnbebauung des Europaviertels und die Wohnbebauung am Hirsch- und Elchweg im Norden, den Pulheimer Bach im Osten und die Bundesstraße B59n, die im Süden mit einer Entfernung von etwa 130 – 330 m zu den Geltungsbereichen verläuft. Im Zuge der Bauleitplanverfahren wurden für die drei Bebauungspläne jeweils eigene Artenschutzprüfungen (ASP) durchgeführt, die auf entsprechenden faunistischen Kartierungen basieren (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK – 2014, PLANUNG UND LANDSCHAFT – 2016, 2017). Die Artenschutzprüfungen zeigten für die Geltungsbereiche der drei Bebauungspläne die Vorkommen der planungsrelevanten Vogelarten Rebhuhn (1 Brutpaar) und Feldlerche (7 Brutpaare) auf. Feldhamster oder weitere planungsrelevante Arten kommen / kamen im Gebiet nicht vor bzw. sind wie z.B. die am Rande des Gebietes jagende Zwergfledermaus von der Planung nicht betroffen. Zur Vermeidung der Erfüllung von Verbotstatbeständen durch die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme der Fortpflanzungs- und Ruhestätten des betroffenen 1 Rebhuhn-Paares und der betroffenen 7 Feldlerchen-Paaren sind geeignete CEF-Maßnahmen zur Wahrung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität erforderlich. Abbildung 1: Geltungsbereich der Bebauungspläne und Abgrenzung der CEF-Maßnahmenfläche (vereinfachte Darstellung) 1631 17 19 Quelle: https://www.geoportal.nrw Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 113 – Nr. 115 Pulheim Abgrenzung der CEF-Maßnahmenfläche PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungspläne Nr. 113, Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim Monitoring CEF-Maßnahme 2017 2 Um dies zu gewährleisten, geben die Artenschutzprüfungen der drei Bebauungspläne vor, für die betroffenen Feldlerchen und das Rebhuhn neue Lebensräume in einem Gesamtumfang von 3,5 ha zu entwickeln. Diese artenschutzrechtlichen Maßnahmen orientieren sich dabei an den Vorgaben des MKULNV (2013) und können wie nachfolgend zusammengefasst werden: Maßnahmenziel Durch eine Nutzungsextensivierung von Intensiväckern werden für das Rebhuhn und die Feldlerche – sowie weitere Arten des Offenlandes – günstige Lebensraumbedingungen geschaffen. Maßnahmenstandort Die Maßnahmen werden auf den Flurstücken 1631 (Gemarkung Pulheim, Flur 6) und 17 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) bzw. 19 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) im jährlichen Wechsel durchgeführt. Maßnahmenumfang Der Umfang der Maßnahmen bemisst sich in der rheinischen Bördenlandschaft auf 0,5 ha / Feldlerchen-Revier, bei paralleler Anlage mehrerer mindestens 10-12m (20 m) breiter Streifen aus Sommer- und Wintergetreide, Brache und Wildkrautstreifen (s.u.) und 1,5 ha / Rebhuhnrevier. Da die Einzelmaßnahmen multifunktional wirken, können die Maßnahmen für die Feldlerche mit den Maßnahmen für das Rebhuhn kombiniert werden, sodass sie einen Gesamtflächenumfang von mindestens 3,5 ha erfordern. Maßnahmeninhalt „ Die Maßnahme wird etwa hälftig aufgeteilt in Extensivacker (Winterweizen mit doppelreihigem Saatreihenabstand) und Blühstreifen. Eine Änderung der Aufteilung entsprechend der Ergebnisse des Monitoring ist möglich. „ Sowohl im Extensiv-Acker, als auch im Blühstreifen sollen Lerchenfenster eingerichtet werden. Pro ha sollen 3 Lerchenfenster mit einer Größe von jeweils 20 m² in einem Abstand von 25 m zum Feldrand und 50 m zu Gehölzen angelegt werden. Die Einrichtung erfolgt mittels Aussetzen/Anheben der Sämaschine, eine Anlage der Fenster durch Herbizideinsatz ist unzulässig. „ Nach Aberntung verbleiben die Stoppeln im Bereich des Extensiv-Ackers noch mindestens bis Mitte August auf den Flächen. Der Blühstreifen hat, so lange wie es für die Folgenutzung möglich ist, stehen zu bleiben. Die Einsaat einer Zwischenfrucht nach Aberntung der Hauptfrucht ist zulässig. „ Der Blühstreifen wird mit einer der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) und Landwirtschaftskammer empfohlenen, artenreichen, wenn möglich autochthonen Saatmischung A der Liste „Saatmischungen für die Anlage von Blüh- und Schonstreifen sowie für Einsaaten von Ackerflächen bei Vertragsnaturschutzmaßnahmen im Rahmen der Förderung des Programms „Ländlicher Raum“ in NRW ab 2015“ eingesät, auf die Ansaat hochwüchsiger Pflanzen ist zu verzichten. „ Da die Flurstücke 1631 (Gemarkung Pulheim, Flur 6) und 17 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) bzw. 19 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) größer als die erforderlichen 3,5 ha sind, wird die verbleibende Fläche landwirtschaftlich genutzt. PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungspläne Nr. 113, Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim Monitoring CEF-Maßnahme 2017 3 Maßnahmendurchführung Die vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) muss bereits zum Eingriffszeitpunkt vollständig oder zumindest so weitgehend wirksam sein, dass keine Engpasssituationen für den Fortbestand der vom Eingriff betroffenen Individuengemeinschaft entstehen. Um dies zu gewährleisten, muss die vorgezogene Ausgleichsmaßnahme vor Beginn des Eingriffs durchgeführt werden. Deshalb wurde die CEF-Maßnahme im Herbst 2015 erstmals umgesetzt. Um den Erfolg der Maßnahme zu überprüfen, wird in den ersten Jahren ein Monitoring durchgeführt, welches Aufschluss über die Brutvorkommen der Feldlerche und des Rebhuhns erbringen soll. In Abhängigkeit vom Verlauf der Maßnahme bietet das Monitoring damit auch die Möglichkeit in Zusammenarbeit mit der Stadt Pulheim und dem Rhein-Erft-Kreis – Untere Naturschutzbehörde – Korrekturen der vorgesehenen Maßnahmen einzuleiten. Das Monitoring wurde erstmals 2017 durchgeführt. Die diesjährigen Ergebnisse werden nachfolgend dargelegt. 2. Methodik Die Methodik zur Erfassung der Feldlerche und des Rebhuhns erfolgte in Anlehnung an die in NRW regelmäßig durchgeführte „Brutvogelkartierung“ (LANUV, 2016). Dabei wurden alle optischen und akustischen Beobachtungen notiert und in einer Tageskarte punktgenau festgehalten. Feldlerchen singen während des ganzen Tages, aber verstärkt vormittags. Daher wurden die Geländeuntersuchungen in den frühen Morgenstunden durchgeführt, sodass sie bis etwa 10:30 Uhr spätestens abgeschlossen waren. Grundsätzlich wurde nur bei trockenen Witterungsbedingungen kartiert. Ebenso wie die Feldlerche, kann das Rebhuhn in den frühen Morgenstunden beobachtet werden. Außerdem können bei stillen Windbedingungen die Balzrufe leicht vernommen werden, sowohl morgens als auch abends. Es wurde an drei Terminen kartiert: „ 23.04.2017 „ 23.05.2017 „ 11.06.2017 Die Kernbrutzeit der Zielarten wurde somit erfasst. Um im Laufe des Monitorings ggf. einen Vergleich von bewirtschaftungsabhängigen Veränderungen in Bezug auf die Feldlerchen und das Rebhuhn zu erfassen, wird nicht nur die CEFMaßnahme sondern die Gesamtfläche kartiert. Neben den Zielarten Feldlerche und Rebhuhn wurde bei der Kartierung auch auf weitere faunistisch bemerkenswerte Arten geachtet. Ebenso wurden Randbereiche zur Monitoring-Fläche erfasst. PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungspläne Nr. 113, Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim Monitoring CEF-Maßnahme 2017 3. 4 Die Flächen des Monitoring-Programms Die Gesamtfläche des Monitoring-Programms (nachfolgend = Monitoring-Fläche) umfasst die Flurstücke 1631 (Gemarkung Pulheim, Flur 6) und 17 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) bzw. 19 (Gemarkung Pulheim, Flur 20), wie in Abbildung 1 dargestellt. Damit umfasst sie eine Größe von rund 11 ha. Die eigentliche CEF-Maßnahme (nachfolgend = CEF-Maßnahme) ist mit einer Größe von 3,5 ha eine Teilfläche, die sich in Abhängigkeit von der jährlich wechselnden Bewirtschaftung in diese Gesamtfläche einfügt. Die verbleibende Fläche wird weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Die CEF-Maßnahme wurde im Herbst 2015 erstmalig umgesetzt und wurde damit in 2016 wirksam. In 2017 wurde die Maßnahme jedoch seitens des Bewirtschafters unterbrochen, da die vertraglichen Verhältnisse noch nicht abschließend geklärt waren. Somit wurde zum Zeitpunkt der vorliegenden Kartierungen 2017 die gesamte Monitorfläche als Weizen- und Kartoffelacker bewirtschaftet bzw. war mit einer Zwischenfrucht eingesät. Die Bewirtschaftungsverhältnisse sind in etwa in der nachfolgenden Abbildung 2 dargestellt. Abbildung 2: Bewirtschaftung der Monitoring-Fläche – 2017 Versickerungsmulde Weizen Weizen Zwischenfrucht Kartoffeln Quelle: https://www.geoportal.nrw Monitoring-Fläche Wie das Luftbild der obigen Abbildung 2 aber noch mehr das der Abbildung 1 (Seite 1) zeigen, sind die in Richtung Nordosten an die Monitoring-Fläche angrenzenden Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 113 – Nr. 115 zur Zeit teilweise noch landwirtschaftlich genutzt, verbracht oder aber weisen bereits mit der Versickerungsmulde Elemente des Wohngebietes auf. Diese Flächen werden aber künftig in die entsprechenden Nutzungstypen der Bebauungspläne überführt. PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungspläne Nr. 113, Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim Monitoring CEF-Maßnahme 2017 4. 4.1. 5 Kartierungsergebnisse Feldlerche Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung bestand in Anlehnung an Südbeck et al. (2005) einen Brutverdacht bei zweimalig singendem Männchen an derselben Stelle im Abstand von mindestens 7 Tagen. Aus dem beiliegenden Planwerk wird ersichtlich, dass die MonitoringFläche und die unmittelbar angrenzenden Flächen insgesamt etwa 3–4 Feldlerchen-Reviere aufweisen. Eine genaue Anzahl kann nicht ohne weiteres ermittelt werden, da es in Ackergebieten durch landwirtschaftliche Nutzung, v.a. bei der Zunahme der Kulturdichte, im Verlauf der Brutsaison zu Revierverschiebungen kommen kann. Es wurden keine direkten Brutnachweise erbracht. Dafür hätten die Ackerflächen bzw. Brachen betreten werden müssen, was aber eine unbeabsichtigte Zerstörung der gut getarnten und somit schlecht erkennbaren Nester bzw. auch eine erhebliche Störung und Vergrämung der Brutpaare hätte zur Folge haben können. In der Monitoring-Fläche können der Standort 1 und der Standort 5 als sichere FeldlerchenReviere mit Brutverdacht (s.o.) gelten. Beim Standort 1 handelt es sich um einen WinterWeizen-Bestand, beim Standort 5 um einen Kartoffelacker. Einen weiteren Brutversuch hat es möglicherweise früh in der Saison zwischen Standort 8 und 9 gegeben; dies ist jedoch mit einer Unsicherheit belastet, da die Feldlerche dort beim dritten Kartierungstermin nicht mehr festgestellt wurde. Möglicherweise ist dieser Brutversuch aufgrund weggefallener Reviere im Bereich des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim erfolgt, aber wegen nicht optimaler Verhältnisse wieder aufgegeben worden. Die faunistische Kartierung zum Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK – 2014) hatte seinerzeit für den Bereich der jetzigen MonitoringFläche auch nur zwei Feldlerchen-Reviere kartiert. Außerhalb der Monitoring-Fläche liegt westlich der Versickerungsmulde, bei Standort 2, ein weiteres sicheres Feldlerchen-Revier in einer Ackerbrache. Diese Brache hat der Feldlerche einen optimalen Brutplatz geboten, da der Bewuchs noch nicht zu dicht war. Diese Fläche wird jedoch im Zuge der fortschreitenden Arbeiten im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 113 in eine Grünfläche umgewandelt. Ebenfalls außerhalb der Monitoring-Fläche erstreckt sich südöstlich von Standort 9 ein nicht bewirtschafteter Ackerstreifen, der 2017 z.T. mit Echter Kamille (Matricaria chamomilla) bewachsen war. Während der Juni-Kartierung fiel auf, dass die Fläche einige Vogelarten „magisch“ anzog. Während einer 2-stündigen Beobachtungsphase wurden ständig Feldlerche, Schafstelze und auch eine Bachstelze bei der Futtersuche beobachtet. Eine weitere Feldlerchen-Beobachtung liegt bei Standort 10. Brutreviere der Feldlerche sind bei den Standorten 9 und 10 jedoch nicht beobachtet worden. Auch diese Flächen werden bei Realisierung der Bebauungspläne Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim in versiegelte Fläche bzw. Grünflächen umgewandelt. 4.2. Rebhuhn Die Kartierung 2017 konnte in Bezug auf das Rebhuhn kein Nachweis erbringen. Während die Kartierung zum Bebauungsplan Nr. 113 (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK – 2014) noch ein Vorkommen des Rebhuhns im Gebiet bestätigt, konnte bereits auch die Kartierung zu den Bebauungsplänen Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim keinen Nachweis zu Rebhühnern im Gebiet führen. PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungspläne Nr. 113, Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim Monitoring CEF-Maßnahme 2017 4.3. 6 Weitere bemerkenswerte Arten Als weitere interessante und vermutliche Brutvogelart wurde die Wiesen-Schafstelze (Motacilla flava, Rote Liste NRW: ungefährdet, Niederrheinische Bucht – Vorwarnliste) bei allen drei Geländeterminen beobachtet. Die Wiesen-Schafstelze hat innerhalb der Monitoring-Fläche eventuell einen Brutplatz bei Standort 7. Dort wurde mehrfach ein Altvogel beobachtet, wie er Futter im Acker (Standort 9) aufsammelte und in Richtung Standort 7 flog. Außerhalb der Monitoring-Fläche liegt in der unmittelbaren Umgebung des Regenbeckens sicherlich ein weiterer Brutplatz. Bei allen drei Kartierungsterminen wurde dort eine Schafstelze angetroffen. Schließlich wurde bei Standort 10 der Feldhase (Lepus europaeus, Rote Liste NRW: Vorwarnliste, Tiefland – Vorwarnliste) einmalig beobachtet. 5. Zusammenfassende Darstellung Da zum Zeitpunkt der Monitoring-Kartierung 2017 die CEF-Maßnahme nicht umgesetzt war, kann das vorliegende Ergebnis – mit Einschränkungen – als Status quo für die nachfolgende Fortsetzung der CEF-Maßnahme zugrunde gelegt werden. 2017 wurden auf der Monitoring-Fläche zwei sichere Feldlerchen-Reviere festgestellt. Ein drittes Feldlerche-Revier ist mit Unsicherheit belastet, da es wahrscheinlich wegen nicht optimaler Verhältnisse wieder aufgegeben wurde. Somit ist eher von 2 Feldlerchen-Revieren auszugehen. Das Rebhuhn konnte in 2017 wie auch zuvor bei den Kartierungen für die Bebauungspläne Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim nicht beobachtet werden. Der Status quo ist insofern mit Einschränkungen belastet, da nicht abgeschätzt werden kann, wie sich die Randeinflüsse durch die derzeitigen Baumaßnahmen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 113 und die temporären Brachen im Bereich der Bebauungspläne Nr. 114 und Nr. 115 störend bzw. fördernd auf die Besatzdichte von Feldlerche und Rebhuhn in der MonitoringFläche auswirken. Seit dem Sommer 2017 ist der Vertrag zwischen der Stadt Pulheim und dem Bewirtschafter rechtskräftig, sodass die CEF-Maßnahme in 2017 wieder angelegt und damit in 2018 erneut wirksam wird. Die nächste Kartierung im Rahmen des Monitorings der CEF-Maßnahme erfolgt dann in 2018. PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungspläne Nr. 113, Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim Monitoring CEF-Maßnahme 2017 6. 7 Literatur und Karten FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. Grundlagen für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung. Eching. GLUTZ VON BLOTZHEIM, URS N. (Hrsg., 1985): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Band 10/I. Wiesbaden. GNIELKA, R. (1999): Anleitung zur Brutvogelkartierung. APUS – Beiträge zu einer Avifauna der Bezirke Halle und Magdeburg 1990 Band 7 Heft 4/5. Halle. KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (2014): Bebauungsplan 113 „Auf dem Geyener Berg Süd“, der Stadt Pulheim – Artenschutzprüfung. Land NRW (2017): Luftbilder (Befliegung 20.04.2016) LANUV (2016): Brutvogelkartierung – Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag der LANUV NRW – Stand: März 2016 MKULNV NRW (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigungartenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen – Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen – Schlussbericht – 05.02.2013 PÄTZOLD, R. (1983): Die Feldlerche. Alauda arvensis. 3. Auflage. Wittenberg Lutherstadt. PLANUNG UND LANDSCHAFT (2014): Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 114/115 – Faunauntersuchung PLANUNG UND LANDSCHAFT (2016): Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim – Artenschutzprüfung PLANUNG UND LANDSCHAFT (2017): Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim – Artenschutzprüfung SCHÖBEL, S. (2016): Brutrevierdichten der Feldlerche (Alauda arvensis) in Wintergetreidefeldern mit verschiedenen Reihenabständen im Raum Hohenzieritz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) Bachelorarbeit. Hochschule Neubrandenburg. STADT PULHEIM (2013): Katasterauszug und Luftbilder 2013 SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (Hrsg. 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell, 792 S. SUDMANN, S.R., C. GRÜNEBERG, A. HEGEMANN, F. HERHAUS, J. MÖLLE, K. NOTTMEYER-LINDEN, W. SCHUBERT, W. VON DEWITZ, M. JÖBGES & J. WEISS (2009): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5. Fassung – gekürzte Online-Version. NWO & LANUV (Hrsg.). PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungspläne Nr. 113, Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim Monitoring CEF-Maßnahme 2017 7. 8 Anhang – Fotos Die Fotos geben einen Eindruck von den im Text beschriebenen Standorten. Standort 1: Winterweizen-Acker, Blickrichtung Norden, 23.04.2017 Standort 2, Ackerbrache, Blickrichtung Nordwesten, 23.05.2017 PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungspläne Nr. 113, Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim Monitoring CEF-Maßnahme 2017 9 Standort 3: Regenbecken (Bebauungsplan Nr. 113), Blickrichtung Südosten, 23.05.2017 Standort 6: Kartoffelacker, Blickrichtung Nordosten, 23.04.2017 PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungspläne Nr. 113, Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim Monitoring CEF-Maßnahme 2017 10 Standort 7 Acker mit Zwischenfrucht, Blickrichtung Norden, 23.05.2017 Standort 8: Winterweizen-Acker, Blickrichtung Nordosten, 23.04.2017 PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungspläne Nr. 113, Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim Monitoring CEF-Maßnahme 2017 11 Standort 9, Ackerbrache mit Echter Kamille, Blickrichtung Südosten, 11.06.2017 Standort 9: Feldlerche beim Landen, 11.06.2017 PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungspläne Nr. 113, Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim Monitoring CEF-Maßnahme 2017 12 Standort 9: Feldlerche bei der Futtersuche, 11.06.2017 Standort 9: Schafstelze bei der Futtersuche, 11.06.2017 PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungspläne Nr. 113, Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim Monitoring CEF-Maßnahme 2017 13 Standort 10: Feldhase, 11.06.2017 PL„ Planung und Landschaft