Daten
Kommune
Pulheim
Größe
168 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
18/2018
Erstellt am:
25.01.2018
IV/61 sh
Aktenzeichen:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
07.03.2018
Planungsausschuss
X
08.03.2018
Rat
X
20.03.2018
Betreff
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach
Bereich: südwestlicher Ortsrand, angrenzend an das Plangebiet des BP 115 Pulheim zwischen dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und dem Pulheimer Bach (Gemarkung Pulheim, Flur 5,
Flurstücke 6, 7, Teilfläche aus 8, 185, 493 und Flur 20, Flurstücke 20, 26, 42, 43, 44, 46, 48, 49, 50, 51, Teilfläche
aus 52, 53)
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 und
2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 08.03.2017 und PA vom 15.03.2017, Vorlagen-Nr.: 62/2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 18/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. § 3 Abs.
1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt
dem Planungsausschuss die Abwägung der Umweltbelange –vorberatend für den Rat– entsprechend vorzunehmen.
Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S.
966) den Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragte in seiner Sitzung am 05.12.2017 die Verwaltung, den Entwurf
des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach, öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 11.01.2018 bis 14.02.2018 bzw. mit Anschreiben vom 11.01.2018. Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
fand im Zeitraum vom 11.05.2017 bis 02.06.2017 einschließlich, bzw. mit Anschreiben vom 16.05.2017 statt.
Die abwägungsrelevanten eingegangenen Äußerungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (T fBÖ) aus der
frühzeitigen Beteiligung sowie die eingegangenen abwägungsrelevanten Äußerungen der Öffentlichkeit (B AUS) und der
Träger öffentlicher Belange (T AUS) im Rahmen der Offenlage sind in Anlage tabellarisch aufgelistet und mit den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zur Diskussion und Abstimmung beigefügt (Abwägung).
Darüber hinaus sind im Rahmen der Offenlage Stellungnahmen der Westnetz GmbH mit dem Hinweis auf Ausweisung
eines Standortes für eine weitere Ortsnetzstation im Bebauungsplan sowie des Unterhaltungsverbandes Pulheimer Bach
mit dem Hinweis auf die mögliche Restfläche für den Hochwasserrückhaltebedarf, welche das fehlende Rückhaltevolumen von 10.000 cbm aufnehmen kann und intern vom Tiefbauamt – Abteilung Entwässerung mit dem Hinweis, die geänderte Gesetzgebung in den Textlichen Festsetzungen anzupassen, eingegangen. Die geänderte Gesetzesgrundlage
ist in die Textlichen Festsetzungen eingearbeitet worden. Aufgrund der Geringfügigkeit der Änderung ist keine erneute
Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstigen Trägern Öffentlicher Belange vonnöten.
Sofern der Planungsausschuss den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung (mehrheitlich) folgt, schlägt die Verwaltung
dem Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim
zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen.
Hinweis: Auf den nochmaligen Druck der Artenschutzprüfung und des Abschlussberichtes der Bodendenkmalpflege
wurde verzichtet. Sie waren bereits Bestandteil der Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs und
liegen daher den Rats- und Ausschussmitgliedern bereits vor. Außerdem sind sie im Ratsinformationssystem einsehbar.