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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 133 Bereich: Am Bahnhof/Mittelstraße Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UA vom 29.11.2017 und PA vom 05.12.2017, Vorlage Nr.: 342/2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 133
Bereich: Am Bahnhof/Mittelstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 29.11.2017 und PA vom 05.12.2017, Vorlage Nr.: 342/2017) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 133
Bereich: Am Bahnhof/Mittelstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 29.11.2017 und PA vom 05.12.2017, Vorlage Nr.: 342/2017)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 27/2018 Erstellt am: 30.01.2018 Aktenzeichen: IV/61 – ro/bu Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 07.03.2018 Planungsausschuss X 08.03.2018 Rat X 20.03.2018 Betreff Bebauungsplan Nr. 133 Bereich: Am Bahnhof/Mittelstraße Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UA vom 29.11.2017 und PA vom 05.12.2017, Vorlage Nr.: 342/2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung/Bürger Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 27/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss und der Planungsausschuss empfehlen, der Rat beschließt: 1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) den Bebauungsplan Nr. 133 Pulheim als Satzung. 2. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Bestandteil des Bebauungsplanes. 3. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Erläuterungen Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragte in seiner Sitzung am 05.12.2017 die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 133 Pulheim, „Am Bahnhof/Mittelstraße“, öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 11.01.2018 bis 14.02.2018. Bürgeräußerungen gingen bei der Verwaltung nicht ein. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.01.2018 von der Offenlage unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Es wurden 14 Träger öffentlicher Belange angeschrieben, von denen fünf eine Stellungnahme abgaben. Bedenken oder sonstige planungsrelevante Inhalte wurden nicht geäußert. Dem Rat kann folglich empfohlen werden, den Bebauungsplan Nr. 133 Pulheim gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Hinweis: Folgende Gutachten/Untersuchungen, die in einer Druckversion der Auslegungsbeschlussvorlage beigefügt waren, wurden jetzt nicht noch einmal mitgedruckt: - Artenschutzprüfung - Gutachterliche Stellungnahme zu den Einwirkungen des Bahnlärms im Bereich des Bebauungsplans Nr. 133 Pulheim – Bahnhofsgebäude Pulheim - Prognosegutachten über den zukünftigen Schwingungseintrag auf das Bahnhofsgebäude in Pulheim durch den Eisenbahnbetrieb Im Ratsinformationssystem sind sie als Anlagen natürlich einsehbar.