Daten
Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
27/2018
Erstellt am:
30.01.2018
Aktenzeichen:
IV/61 – ro/bu
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
07.03.2018
Planungsausschuss
X
08.03.2018
Rat
X
20.03.2018
Betreff
Bebauungsplan Nr. 133
Bereich: Am Bahnhof/Mittelstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 29.11.2017 und PA vom 05.12.2017, Vorlage Nr.: 342/2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Bürger
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 27/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss und der Planungsausschuss empfehlen,
der Rat beschließt:
1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S.
966) den Bebauungsplan Nr. 133 Pulheim als Satzung.
2. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
3. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragte in seiner Sitzung am 05.12.2017 die Verwaltung, den Entwurf
des Bebauungsplans Nr. 133 Pulheim, „Am Bahnhof/Mittelstraße“, öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 11.01.2018 bis 14.02.2018. Bürgeräußerungen gingen bei der Verwaltung nicht
ein.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.01.2018 von der Offenlage unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Es wurden 14 Träger öffentlicher Belange angeschrieben, von
denen fünf eine Stellungnahme abgaben. Bedenken oder sonstige planungsrelevante Inhalte wurden nicht geäußert.
Dem Rat kann folglich empfohlen werden, den Bebauungsplan Nr. 133 Pulheim gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
zu beschließen.
Hinweis: Folgende Gutachten/Untersuchungen, die in einer Druckversion der Auslegungsbeschlussvorlage beigefügt
waren, wurden jetzt nicht noch einmal mitgedruckt:
- Artenschutzprüfung
- Gutachterliche Stellungnahme zu den Einwirkungen des Bahnlärms im Bereich des Bebauungsplans Nr. 133 Pulheim – Bahnhofsgebäude Pulheim
- Prognosegutachten über den zukünftigen Schwingungseintrag auf das Bahnhofsgebäude in Pulheim durch den
Eisenbahnbetrieb
Im Ratsinformationssystem sind sie als Anlagen natürlich einsehbar.