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Mitteilungsvorlage (Umgebungslärm Schiene: Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes (Eisenbahnbundesamt EBA) Hier: Information über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Lärmaktionsplan Teil A (vgl. Vorlage 257/2017))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
179 kB
Datum
08.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Mitteilungsvorlage (Umgebungslärm Schiene: Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes 
(Eisenbahnbundesamt EBA)
Hier: Information über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Lärmaktionsplan Teil A
(vgl. Vorlage 257/2017)) Mitteilungsvorlage (Umgebungslärm Schiene: Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes 
(Eisenbahnbundesamt EBA)
Hier: Information über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Lärmaktionsplan Teil A
(vgl. Vorlage 257/2017))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 35/2018 Erstellt am: 31.01.2018 Aktenzeichen: IV/61 br Mitteilungsvorlage Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 07.03.2018 Planungsausschuss X 08.03.2018 Betreff Umgebungslärm Schiene: Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes (Eisenbahnbundesamt EBA) Hier: Information über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Lärmaktionsplan Teil A (vgl. Vorlage 257/2017) Mitteilung Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit.a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Strecke Köln-Mönchengladbach, die durch die Ortsteile Pulheim und Stommeln führt, zählt zu diesen Haupteisenbahnstrecken. Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des Lärmaktionsplans veröffentlicht. Der so genannte Teil A ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar. Es ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bundesweit sind in der vom 30. Juni bis zum 25. August durchgeführten ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung (vgl. Vorlage 257/17) ca. 38000 Beteiligungen eingegangen. Mit Mail vom 16. Januar 2018 wurde die Verwaltung per Weiterleitung der Information des EBA durch das Landesamt für Natur, Umweltschutz und Verbraucherschutz NRW darüber informiert, dass am 24. Januar 2018 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen hat. Bis zum 07. März 2018 hatte die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken. Vorlage Nr.: 35/2018 . Seite 2 / 2 Über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform des Eisenbahnbundesamtes bestand die Möglichkeit zur Mitwirkung an der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Alternativ hierzu konnten Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen konnte über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden. Fragen konnten darüber hinaus an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an oben genannte Adresse gerichtet werden. Die Verwaltung hat über diese Öffentlichkeitsbeteiligung bereits mit Schreiben vom 19.01.2018 die Fraktionen des Rates sowie darüber hinaus mittels einer Pressemitteilung informiert. Die Verwaltung wird weiterhin über neue Sachstände informieren.