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Mitteilungsvorlage (Stellungnahme der Stadt Pulheim zur 114. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Bergheim - Stadtteil Glessen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
08.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Mitteilungsvorlage (Stellungnahme der Stadt Pulheim zur 114. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Bergheim - Stadtteil Glessen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 46/2018 Erstellt am: 05.02.2018 Aktenzeichen: IV/61 ro Mitteilungsvorlage Gremium Planungsausschuss TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 08.03.2018 Betreff Stellungnahme der Stadt Pulheim zur 114. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Bergheim - Stadtteil Glessen Mitteilung Die Stadt Bergheim beteiligte mit Schreiben vom 14.12.2017 die Stadt Pulheim gem. § 4 Abs. 1 BauGB an der Aufstellung der 114. Änderung des Flächennutzungsplans (ANLAGE 1). Städtebauliche Zielsetzung dieser vorbereitenden Bauleitplanung mit dem Titel „Östliche Entwicklung Glessen“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines neuen Wohn- und Mischgebiets am östlichen Rand des Stadtteils Glessen zu schaffen (Näheres ist dem Entwurf der Begründung zu entnehmen, ANLAGE 2). Schon einmal gaben die Entwicklungsabsichten der Stadt Bergheim für ihren Stadtteil Glessen aus Pulheimer Sicht Anlass zu Kritik. Mit den Bauleitplänen 117. FNP-Änderung und Bebauungsplan 220 Glessen schuf die Stadt Baurechte nicht nur für eine wohnbauliche Ergänzung des Stadtteils östlich der Dansweiler Straße. Inhalt der Planung war auch ein das Zentrum Glessens ergänzender Einzelhandelsstandort mit 2.400 qm Verkaufsfläche am Dansweiler zugewandten Ortsausgang. Seinerzeit formulierte die Stadt Pulheim Bedenken hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen des Brauweiler Zentrums. Da mit der jetzigen 114. FNP-Änderung ausweislich des Kapitels 2.3.3 der Begründung die Ausweitung des Angebots an (auch) der Nahversorgung dienender Einrichtungen für den gesamten Stadtteil Glessen und benachbarte Wohngebiete planungsrechtlich vorbereitet werden soll, entschloss sich die Verwaltung, die als ANLAGE 3 beigefügte Stellungnahme abzugeben. In Ergänzung zu dieser wurde auch die in 2010 abgefasste Stellungnahme zu den oben genannten Bauleitplanverfahren 117. FNP-Änderung und BP 220 Glessen noch einmal zugestellt. Aufgrund der Fristsetzung war eine vorherige Beratung im Planungsausschuss nicht möglich.