Daten
Kommune
Pulheim
Größe
348 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf Begründung
Teilbereichsänderung FNP 18.1
Stand: September 2017
BEGRÜNDUNG
der Teilbereichsänderung Nr. 18.1 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
Stand September 2017
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Entwurf Begründung
Teilbereichsänderung FNP 18.1
Stand: September 2017
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Lage des Änderungsbereiches
2.
Planungsrechtliche Situation und derzeitige Nutzung
3.
Ziel, Zweck und Inhalt der Planung
4.
Umweltbericht
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Entwurf Begründung
Teilbereichsänderung FNP 18.1
1.
Stand: September 2017
Lage des Änderungsbereiches
Die von der Teiländerung 18.1 erfasste Fläche liegt am östlichen Ortsrand von Sinnersdorf und wird im Norden
durch die Straße Am Theuspfad, im Westen durch die vorhandene Reihenhausbebauung (Stichwege AugustImhoff-Straße), im Süden durch die Straße Am Eggershof und im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.
Sie umfasst die Flurstücke Gemarkung Sinnersdorf, Flur 3, Flurstücke 1962, 1987, 1991, 2004 und 2006 sowie
eine ca. 780 m² große Teilfläche des Flurstücks 2005. Die gesamte Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca.
18.400 m².
2.
Planungsrechtliche Situation und derzeitige Nutzung
Die z. Zt. gültige Fassung des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim besteht aus einer Teilgenehmigung aus
dem Jahre 1979 in Verbindung mit der 1. Änderung aus dem Jahre 1982 sowie weiteren Teiländerungen.
Bislang stellt der FNP für den Bereich der FNP-Änderung 18.1 „Fläche für die Landwirtschaft“ dar; im Regionalplan ist das Plangebiet weit überwiegend als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.
Das Plangebiet wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt.
3.
Ziel, Zweck und Inhalt der Planung
Die Bevölkerungsentwicklung in Pulheim ist noch immer von Zuwächsen gekennzeichnet, die ihre Ursache in
Zuwanderungen haben. Die Folge ist eine anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum. Bewerbungen um Baugrundstücke, die durch die Aufstellung von Bebauungsplänen in verschiedenen Ortsteilen der Stadt generiert
wurden bzw. werden, übersteigen regelmäßig die Zahlen der veräußerbaren Angebote. Eine in 2015/2016 vorgenommene Ermittlung von Wohnbaureserven innerhalb der Ortslagen machte deutlich, dass mit Nachverdichtung (mehrere Bebauungsplanaufstellungen gemäß § 13a BauGB sind in der jüngeren Vergangenheit erfolgt
bzw. befinden sich noch im Verfahren) allein die Nachfrage bei Weitem nicht befriedigt werden kann. Daher ist es
Ziel der Stadt, auch Wohnbauflächenreserven des Regionalplans zu aktivieren.
Bei dem hier überplanten Bereich (BP-Verfahren Nr. 121 Sinnersdorf) handelt es sich um eine Fläche, die im
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist. Die Teilbereichsänderung Nr. 18.1 soll mit dem Ziel aufgestellt werden, zukünftig „Wohnbaufläche“ darzustellen. Damit werden die
vorbereitenden bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Arrondierung des östlichen Siedlungsrands von
Sinnersdorf geschaffen.
Zur Markierung und sinnvollen grünplanerischen Gestaltung des Ortsrandes soll das neue Wohngebiet von einer
8,0 m breiten und damit deutlich wahrnehmbaren Ortsrandeingrünung begrenzt werden. Dieser Eingrünung wird
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Teilbereichsänderung FNP 18.1
Stand: September 2017
große Bedeutung beigemessen, so dass sie in der neuen FNP-Darstellung ebenfalls ihren Niederschlag finden
soll.
Am südlichen Rand des Planbereiches ist zudem die Anlage eines ca. 600 m² großen Retentionsbeckens vorgesehen. Dieses wird Festsetzungsinhalt des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nr. 121 Sinnersdorf sein.
4.
Umweltbericht
Der Umweltbericht ist als gesondertes Dokument beigefügt und Teil dieser Begründung.
Pulheim, September 2017
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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