Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Umweltbericht Endfassung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,1 MB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51

Inhalt der Datei

Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 18.1 Sinnersdorf des Flächennutzungsplanes Stadt Pulheim Haan, den 21.08.2017 redaktionell geändert/ergänzt am 28.11.2017 gekennzeichnet durch Unterstreichung und Kursivdruck Bearbeiter ISR GmbH Zur Pumpstation 1 42781 Haan Tel.: 02129 / 566 20 90 Fax. 02129 / 566 20 916 E-Mail: mail@isr-haan.de UMWELTBERICHT ZUR TEILBEREICHSÄNDERUNG NR. 18.1 SINNERSDORF DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Inhaltsverzeichnis 1. 2. Einleitung ...........................................................................................................1 1.1 Inhalte und Ziele des Bauleitplans ........................................................................ 1 1.2 Bedarf an Grund und Boden................................................................................. 2 1.3 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen .................................................................................................... 2 1.3.1 Regionalplan .......................................................................................... 2 1.3.2 Flächennutzungsplan ............................................................................. 3 1.3.3 Bebauungsplan....................................................................................... 3 1.3.4 Landschaftsplan ..................................................................................... 3 1.3.5 Schutzgebiete ......................................................................................... 3 1.3.6 Fachgesetze ........................................................................................... 4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .............................7 2.1 Basisszenario ....................................................................................................... 7 2.1.1 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt.................................. 7 2.1.2 Schutzgut Boden .................................................................................... 7 2.1.3 Schutzgut Wasser .................................................................................. 7 2.1.4 Schutzgut Klima / Luft ............................................................................. 8 2.1.5 Schutzgut Landschaft ............................................................................. 9 2.1.6 Schutzgut Mensch .................................................................................. 9 2.1.7 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter ....................................... 9 2.1.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ..................................... 9 2.2 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung ................................................ 10 2.3 Entwicklung bei Durchführung der Planung ........................................................ 10 2.4 2.3.1 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt................................ 10 2.3.2 Schutzgut Boden .................................................................................. 10 2.3.3 Schutzgut Wasser ................................................................................ 10 2.3.4 Schutzgut Klima / Luft ........................................................................... 10 2.3.5 Schutzgut Landschaft ........................................................................... 11 2.3.6 Schutzgut Mensch ................................................................................ 11 2.3.7 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter ..................................... 11 2.3.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ................................... 12 2.3.9 Kumulierende Wirkungen ..................................................................... 12 2.3.10 Gefahrenschutz / Risiken ...................................................................... 12 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................................................................................. 12 2.4.1 2.5 3. Eingriffs- / Ausgleichbilanzierung .......................................................... 12 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ................................................................. 12 Zusätzliche Angaben ...................................................................................... 13 UMWELTBERICHT ZUR TEILBEREICHSÄNDERUNG NR. 18.1 SINNERSDORF DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES 3.1 Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren .......................... 13 3.2 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind .................................................................................. 13 3.3 Geplante Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen (Monitoring) ..................................................................... 13 4. Allgemeinverständliche Zusammenfassung ................................................ 13 5. Literaturverzeichnis ........................................................................................ 15 UMWELTBERICHT ZUR TEILBEREICHSÄNDERUNG NR. 18.1 SINNERSDORF DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES 1. Einleitung Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht in seiner aktuellen Fassung vor, dass für die Belange des Umweltschutzes im Rahmen der Aufstellung oder Änderung der Bauleitpläne nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen ist, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Dabei werden folgende Schutzgüter berücksichtigt: 1. 2. 3. 4. 5. Menschen, einschließlich Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Die Ergebnisse dieser Umweltprüfung sind nachfolgend gemäß der gesetzlichen Anlage nach § 2a S.2 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB festgehalten und bewertet worden. In der Umweltprüfung wird zunächst der derzeitige Umweltzustand untergliedert in die einzelnen Schutzgüter als Basisszenario beschrieben. Darauf aufbauend erfolgt die Beschreibung von möglichen Umweltauswirkungen durch die Teilbereichsänderung Nr. 18.1 Sinnersdorf des Flächennutzungsplanes und der Entwicklungspotentiale bei Nichtdurchführung der Planung. In der abschließenden Zusammenfassung werden die wesentlichen Punkte der Umweltprüfung aufgeführt und dargestellt. Im Zuge der Teilbereichsänderung Nr. 18.1 Sinnersdorf des Flächennutzungsplanes wird die für das Plangebiet dargestellte Fläche für die Landwirtschaft als Wohnbaufläche dargestellt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 121 erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. 1.1 Inhalte und Ziele des Bauleitplans Abbildung 1: Teilausschnitte des aktuellen Flächennutzungsplan und nach der 18.1. Änderung des FNP der Stadt Pulheim (Plangebiet schwarz markiert, Stadt Pulheim) Die Stadt Pulheim beabsichtigt durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die planungsrechtliche Voraussetzung für den Vollzug des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 121 „Am Theuspfad / Am Eggershof“ zu schaffen. Ziel ist die Weiterentwicklung von Wohnbauflächen bzw. die Arrondierung der bereits vorhandenen EinfamilienhausISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 1 UMWELTBERICHT ZUR TEILBEREICHSÄNDERUNG NR. 18.1 SINNERSDORF DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES bebauung zwischen den Straßen Am Theuspfad und Am Eggershof. Im Zuge der Teilbereichsänderung Nr. 18.1. soll die im wirksamen Flächennutzungsplan für das Plangebiet dargestellte Fläche für die Landwirtschaft als Wohnbaufläche dargestellt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 121 erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Die Fläche befindet sich im Stadtgebiet Pulheims, im Ortsteil Sinnersdorf und stellt sich derzeit als intensiv genutzte Ackerfläche dar. Sie liegt am östlichen Ortsrand, im Übergangsbereich zwischen dicht bebauten Siedlungsstrukturen, mit überwiegender Ein- und Mehrfamilienhaus-Bebauung und der offenen Agrarlandschaft, welche sich östlich bis zur Autobahn A 57 erstreckt. Das Plangebiet wird im Norden durch die Straße Am Theuspfad begrenzt, welche als asphaltierte Straße auf Höhe des Plangebiets endet und weiter als unbefestigter Wirtschaftsweg in östlicher Richtung verläuft. Zwischen der Straße und der Ackerfläche befindet sich eine steile Wiesenböschung, auf der sich mehrere Laubbäume (Salweiden, Korkenzieherweiden) befinden. Im Süden grenzt die befestigte Straße Am Eggershof an das Plangebiet, welche ab dort ebenfalls als Wirtschaftsweg weitergeführt wird. Unmittelbar an dem Wirtschaftsweg befindet sich eine Druckerhöhungsanlage der Fa. RheinEnergie, die die südöstliche Planungsgrenze bildet. Die Südflanke des Plangebietes ist mit einem schmalen Rasenstreifen und einer Korkenzieherweide bewachsen. Die an das Plangebiet angrenzenden Wirtschaftswege werden intensiv für siedlungsnahe Spaziergänge bzw. den Hundeauslauf genutzt. Im Westen grenzen die Gartenbereiche der Wohngrundstücke der August-Imhoff-Straße bis an das Plangebiet heran. Die Ackerfläche wird in einem Abstand bis 1-2 m zu den Grundstücksgrenzen bewirtschaftet, weshalb sich dort nur ein spärlich bewachsener Ackerrandstreifen entwickelt hat. In Teilen des Randstreifens konnten sich kleinere Strauchgruppen, jedoch keine Bäume etablieren. 1.2 Bedarf an Grund und Boden Im aktuellen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Im Zuge der Teilbereichsänderung Nr. 18.1 zum Flächennutzungsplan wird eine Ausweisung als Wohnbaufläche angestrebt. Genaue Angaben zum Bedarf an Grund und Boden werden auf Ebene des Bebauungsplans dargestellt. 1.3 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen 1.3.1 Regionalplan Der Regionalplan (GEP 99) des Regierungsbezirks Köln stellt die Fläche des Plangebietes als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Angrenzend finden sich vor allem weitere allgemeine Siedlungsbereiche. In östliche Richtung schließt sich ein allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit einer Zuweisung als regionaler Grünzug, als Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung sowie als Gebiet zum Grundwasser- und Gewässerschutz an. Die Planung ist grundsätzlich aus landesplanerischer Sicht zulässig. Im Plangebiet stellt sich unter Umweltgesichtspunkten kein Konflikt zur Regionalplanung dar. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 2 UMWELTBERICHT ZUR TEILBEREICHSÄNDERUNG NR. 18.1 SINNERSDORF DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Abbildung 2: Teilausschnitt des Gebietsentwicklungsplan Bezirk Köln (Plangebiet schwarz markiert, verändert nach bezreg-koeln.nrw.de) 1.3.2 Flächennutzungsplan Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Rahmen der Teilbereichsänderung Nr. 18.1 Sinnersdorf des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim wird eine Darstellung als Wohnbaufläche angestrebt. 1.3.3 Bebauungsplan Für das Plangebiet wurde bisher kein Bebauungsplan aufgestellt. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt gegenwärtig gem. § 35 BauGB Bauen im Außenbereich. 1.3.4 Landschaftsplan Das Plangebiet ist Bestandteil des rechtskräftigen Landschaftsplans des Rhein-Erft-Kreises, Abschnitt 7, Rommerskirchener Lössplatte. Das Plangebiet wird als Gebiet mit dem Entwicklungsziel der Anreicherung einer im Ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen dargestellt. Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft, wie Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind im Plangebiet und seinem wirkungsrelevanten Umfeld nicht dargestellt. 1.3.5 Schutzgebiete Das Plangebiet ist Bestandteil des Naturpark Rheinland (NTP-010). Der Naturpark pflegt und entwickelt auf über 1.000 Quadratkilometern eine einzigartige landschaftliche Vielfalt und attraktive Naherholung im Rheinland. Die Planung stellt grundsätzlich aus landesplanerischer Sicht keinen Konflikt zu den Schutzzielen des Naturparkes dar. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Erholungsgebiet Stoeckheimer Hof und Freiraum Esch / Auweiler“ (LSG-4906-0010) liegt etwa 500 m östlich des Plangebietes. Das LSG ist zur Er- ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 3 UMWELTBERICHT ZUR TEILBEREICHSÄNDERUNG NR. 18.1 SINNERSDORF DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES haltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere zur Erhaltung der noch nicht durch Kiesabbau geschädigten Landschaftsteile sowie zur Sicherung wertvoller Sekundär-Biotope als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung geschützt. Eine erhebliche negative Beeinflussung im Zuge der Teilbereichsänderung Nr. 18.1 des Flächennutzungsplans wird nicht erwartet. Weitere Schutzgebiete sind nicht betroffen. Es befinden sich keine Naturschutzgebiete, FFHoder Vogelschutzgebiete im Plangebiet oder in seinem wirkungsrelevanten Umfeld. Das Gebiet ist nicht Teil einer Biotopverbundfläche. 1.3.6 Fachgesetze Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen zugrunde gelegt, die für die jeweiligen Schutzgüter im Bauleitplanverfahren anzuwenden sind. Im BauGB (§ 1 Abs.6 Nr. 7) sowie im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, § 2 Abs. 1) werden allgemein die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege benannt, die im Rahmen der Umweltprüfung und der Eingriffsregelung als sogenannte Schutzgüter zu berücksichtigen und zu bewerten sind. Folgende Paragrafen im Baugesetzbuch sind von zentraler Bedeutung für die Umweltprüfung: § 1 Abs. 6 Nr. 7 – Belange des Umweltschutzes § 1a – Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz, inklusive der Eingriffsregelung § 2 Abs. 4 – Umweltprüfung § 2a – Umweltbericht § 4 – Beteiligung der Behörden § 4c – Überwachung § 6 Abs. 5 und § 10 Abs. 4 – Zusammenfassende Erklärung Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a – Inhalt des Umweltberichts Folgende Paragrafen im Bundesnaturschutzgesetz sind mit zentraler Bedeutung für die Umweltprüfung zu nennen: Allgemein: § 1 - Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege Für den Artenschutz: §§ 13 – Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung § 44 – Verbotstatbestände § 45 – Ausnahmen Im Folgenden werden die in den einschlägigen Fachgesetzen formulierten Ziele für die einzelnen Schutzgüter kurz aufgelistet. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 4 UMWELTBERICHT ZUR TEILBEREICHSÄNDERUNG NR. 18.1 SINNERSDORF DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Schutzgut Quelle Zielaussage Tiere und Pflanzen Bundesnaturschutzgesetz / Landesnatursc hutzgesetz NRW Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass  die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,  die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,  die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie  Baugesetzbuch Boden Bundesbodenschutzgesetz die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Bei Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen; insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt (§ 1a III BauGB). Ziele des BBodSchG sind   der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbesondere als  Lebensgrundlage und –raum für Menschen, Tiere und Pflanzen,  Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasserund Nährstoffkreisläufen,  Ausgleichsmedium für (Grundwasserschutz),  Archiv für Natur- und Kulturgeschichte,  Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen, der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen. stoffliche Einwirkungen Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderung.  Baugesetzbuch Wasser Wasserhaushaltsgesetz die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten. Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 5 UMWELTBERICHT ZUR TEILBEREICHSÄNDERUNG NR. 18.1 SINNERSDORF DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen. Landeswassergesetz NRW Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit. Niederschlagswasser ist für erstmals bebaute oder befestigte Flächen ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder in ein Gewässer einzuleiten sofern es die örtlichen Verhältnisse zulassen. Klima Landesnaturschutzgesetz NRW Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung. Luft Bundesimmissionsschutzgesetz Schutz der Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen). TA Luft Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erziehung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. Landschaft Bundesnaturschutzgesetz / Landesnatursc hutzgesetz NRW Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfs. Wiederherstellung der Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Mensch TA Lärm, Bundesimmissionsschutzgesetz & Verordnung, DIN 18005 Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge. Baugesetzbuch, Denkmalschutzgesetz NRW Schutz von Kultur- und sonstigen Sachgütern vor negativen Einflüssen, Überbauung etc. Kultur- und Sachgüter Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden soll. Die gesetzliche Grundlage für die Wahrung der Belange im Rahmen der naturhaushaltlichen Eingriffsermittlung bildet das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Baugesetzbuch. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 6 UMWELTBERICHT ZUR TEILBEREICHSÄNDERUNG NR. 18.1 SINNERSDORF DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Ziel des Naturschutzes ist es demzufolge, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig zu sichern. Dementsprechend sind Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zu vermeiden und, wenn nicht vermeidbar, auszugleichen bzw. durch Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Gemäß BNatSchG werden im Rahmen der Eingriffsregelung folgende Maßnahmentypen unterschieden, um negativen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt zu begegnen: - Minderungsmaßnahmen - Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- u. Ersatzmaßnahmen) Eine detaillierte Darstellung der Funktion von Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Zuge des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 121, der im Parallelverfahren aufgestellt wird. Da auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Eingriffe in Natur und Landschaft nicht endgültig abzuschätzen sind, erfolgt die Darstellung von Eingriffen in Natur und Landschaft und deren Ausgleich ebenfalls im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung. 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1 Basisszenario 2.1.1 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Das Plangebiet ist durch eine intensiv genutzte Ackerfläche geprägt. Seltene und geschützte Pflanzenarten sind in den Ackerflächen und den Randbereichen Richtung Siedlung und Straßen nicht vorzufinden. Den angrenzenden Wohngebieten und den Ackerflächen lassen sich eine Funktion als potenzieller Lebensraum bzw. Teillebensraum und Nahrungshabitat für verschiedene Tierarten zuweisen. 2.1.2 Schutzgut Boden Der Boden im Plangebiet ist, außer im Bereich der Druckerhöhungsanlage nicht versiegelt, stellt sich jedoch flächendeckend durch die landwirtschaftliche Nutzung als anthropogen überformt dar. Gemäß der Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1:50.000 (IS BK 50) kommt der Bodentyp  Typische Parabraunerden, vereinzelt Typische Braunerde (L42) im Plangebiet vor. Der Boden ist als fruchtbarer Boden, aufgrund seiner Regelungs- und Pufferfunktion und seiner natürlichen Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdig eingestuft. Altlasten / Altstandorte Im Plangebiet sind keine Altlasten oder Altstandorte bekannt. 2.1.3 Schutzgut Wasser Oberflächenwasser ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 7 UMWELTBERICHT ZUR TEILBEREICHSÄNDERUNG NR. 18.1 SINNERSDORF DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Im Plangebiet befinden sind keine Oberflächengewässer. Grundwasser Der Boden des Plangebietes ist aktuell nicht versiegelt und steht zur Versickerung von Niederschlagswasser bzw. zur Grundwasserneubildung zur Verfügung. Das Plangebiet ist Bestandteil des Wasserschutzgebietes Weiler, Wasserschutzzone III A. Die Schutzzone III A ist die weitere Schutzzone, die die Wassergewinnungsstelle vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Verunreinigungen schützt. Die Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnung sind daher in der verbindlichen Bauleitplanung bzw. dem Baugenehmigungsverfahren zu beachten. Bodenauffüllungen sollten nicht mit Recycling-Material (RCL) erfolgen, da durch den Auftrag / Einbau von RCL-Material ggf. Schadstoffe und Verunreinigungen ins Grundwasser gelangen können. Abbildung 3: Ausschnitt Wasserschutzgebiet Weiler (Plangebiet schwarz markiert, verändert nach Reg.-Bez. Köln) 2.1.4 Schutzgut Klima / Luft Das Plangebiet ist der atlantischen Klimaregion mit milden Wintern und mäßig warmen Sommern zuzuordnen. Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt 10 bis 11° C bei einem Jahresniederschlag von rd. 700 bis 800 mm im langjährigen Mittel. Durch die geringe Versiegelungsrate und die starke nächtliche Abkühlung stellen das Plangebiet und die angrenzenden Ackerflächen im Bestand ein Entstehungsgebiet für Kaltluft dar. Das Fachinformationssystem Klimaanpassung des LANUV ordnet das Plangebiet dem Klimatop des Freilandklimas zu. In westliche Richtung schließen sich Vorstadt- und Stadtrandklimatope und Richtung Norden, Osten und Süden weitere Freilandklimabereiche an. Zur Luftqualität im Plangebiet liegen keine aktuellen Untersuchungen vor. Die Luftqualität im Plangebiet wird durch die landwirtschaftliche Nutzung beeinflusst. Landwirtschaftliche Emissionen tragen vor allem durch die Freisetzung von Ammoniak, das mit anderen in der Luft ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 8 UMWELTBERICHT ZUR TEILBEREICHSÄNDERUNG NR. 18.1 SINNERSDORF DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES befindlichen Stoffen zu sekundären anorganischen Aerosolen reagiert, zur Feinstaubbelastung der Städte und Regionen bei. 2.1.5 Schutzgut Landschaft Das Plangebiet ist im Bestand durch die Nutzung als landwirtschaftliche Nutzfläche, im direkten Randbereich zum Siedlungskörper geprägt. Naturräumlich ist das Plangebiet der Niederterrasse der Köln-Bonner Rheinebene in der Großlandschaft der Niederrheinischen Bucht zuzuordnen. Das Gebiet ist geprägt von ausgedehnten Verdichtungsräumen um die Städte Köln und Leverkusen, die den Frei- und Agrarraum zu inselhaften Flächen auflösen. Durch die fruchtbaren Böden wurde das Gebiet schon früh besiedelt und intensiv genutzt. Wald sowie Klein- und Saumbiotope treten hier in den Hintergrund. Vom Plangebiet erstreckt sich ein weiter Blick Richtung Osten bis zur Autobahn A 57. Auch Richtung Norden und Süden öffnen sich weite Bereiche mit landwirtschaftlichen Flächen. Richtung Westen schließt sich der Siedlungskörper des Stadtteils Sinnersdorf an. 2.1.6 Schutzgut Mensch Lärm Laut dem Umgebungslärmportal des MUNKLUV ist das Plangebiet nicht mit Lärmbelastungen durch Straßen oder Schienen vorbelastet. Belastungen durch Geräuschemissionen entstehen im Plangebiet durch landwirtschaftliche Maschinen, die jedoch nur temporär begrenzt auftreten. Verkehr Das Plangebiet ist aktuell nicht verkehrstechnisch erschlossen. Im Norden grenzt die Straße Am Theuspfad und im Süden die Straße Am Eggershof an das Plangebiet an. Beide Straßen gehen auf Höhe des Plangebietes in Wirtschaftswege über. Licht Vom Plangebiet gehen aktuell keine Lichtemissionen aus. Durch den angrenzenden Siedlungskörper besteht eine siedlungstypische Grundbelastung. Freizeit und Erholung Das Plangebiet ist nicht für die Freizeit- und Erholung erschlossen und weist darüber hinaus keine Funktion für die Erholungsnutzung auf. 2.1.7 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Das Plangebiet weist keine Objekte auf, die denkmalgeschützt sind oder als solche einzustufen sind. 2.1.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Im Plangebiet sind keine Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern bekannt, die über die natürlichen Interaktionen (bspw. Boden/ Wasser/ Klima/ biologische Vielfalt) hinausgehen. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 9 UMWELTBERICHT ZUR TEILBEREICHSÄNDERUNG NR. 18.1 SINNERSDORF DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES 2.2 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung würde voraussichtlich keine Änderung der Nutzung erfolgen. Der Standort würde weiter intensiv ackerbaulich genutzt. Eine Sukzession oder Extensivierung der Fläche, die mit einer Erhöhung der Artenvielfalt einhergehen würde, ist nicht abzusehen. Im Regionalplan ist die Fläche als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Der Boden des Plangebietes ist aufgrund seiner Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdig eingestuft. Eine Nutzung als Ackerstandort ist denkbar. 2.3 Entwicklung bei Durchführung der Planung 2.3.1 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Bei Durchführung der Planung kommt es zur wohnbaulichen Nutzung der aktuell intensiv ackerbaulich genutzten Fläche. Wertvolle Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen kommen gem. der durchgeführten artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplanverfahren (ISR 2017) im Plangebiet nicht vor. Erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere/Pflanzen/ biologische Vielfalt sind auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht zu erkennen. Eine tiefergehende Darstellung der Auswirkungen auf Lebensräume von Tierarten sowie auf Biotoptypen im Plangebiet erfolgt im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 121. 2.3.2 Schutzgut Boden Bei einer Durchführung der Planung kommt es im Plangebiet zu einer Versieglung der aktuell ackerbaulich genutzten Flächen. Der Boden ist aufgrund seiner hohen Fruchtbarkeit geschützt, durch die Planung würde der Boden versiegelt und die Funktionsfähigkeit des Bodens erheblich beeinträchtigt. Aufgrund des großflächigen Vorkommens fruchtbarer Böden im Umkreis des Plangebietes werden auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung keine erhebliche Auswirkungen für das Schutzgut Boden vorbereitet. Unter Voraussetzung der Formulierung und Berücksichtigung adäquater Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen, auf Ebene des Bebauungsplanes, lassen sich zwar die Intensitäten der planungsbedingten Eingriffe in das Schutzgut Boden reduzieren, jedoch verbleiben aufgrund der großflächigen Eingriffe noch nachhaltige Beeinträchtigungen mit insgesamt erheblichen Auswirkungen. 2.3.3 Schutzgut Wasser Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Das Niederschlagswasser kann versickern und trägt zur Grundwasserneubildung bei. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Wasserschutzgebietes Weiler Schutzzone III A. Die Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnung sind daher im Baugenehmigungsverfahren zu beachten. Im Zuge der Teilbereichsänderung Nr. 18.1 des Flächennutzungsplans wird eine Versieglung der im Bestand landwirtschaftlich genutzten Flächen vorbereitet. Die abschließende Bewertung des Eingriffs in das Schutzgut Wasser erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. 2.3.4 Schutzgut Klima / Luft Das Plangebiet stellt sich im Bestand als unversiegelte, ackerbaulich genutzte Fläche dar, die eine Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet hat. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 10 UMWELTBERICHT ZUR TEILBEREICHSÄNDERUNG NR. 18.1 SINNERSDORF DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Im Zuge der Teilbereichsänderung Nr. 18.1 wird z. T. eine Versiegelung im Plangebiet vorbereitet. Erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft sind auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht zu erkennen. Eine tiefergehende Darstellung der Auswirkungen auf die Klima und die Luftqualität im Plangebiet erfolgt im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 121. 2.3.5 Schutzgut Landschaft Das Plangebiet ist im Bestand durch die Nutzung als landwirtschaftliche Nutzfläche im direkten Randbereich zum Siedlungskörper geprägt. Richtung Norden, Osten und Südosten öffnet sich ein weiter Horizont bis zur Autobahn A 57. Richtung Westen schließt sich die Wohnbebauung des Stadtteiles Sinnersdorf an. Die Planung sieht eine Arrondierung der vorhandenen Einfamilienhausbebauung vor, weshalb der Eingriff in das Landschafts- bzw. Ortsbild im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung nicht als erheblich eingestuft wird. 2.3.6 Schutzgut Mensch Lärm Vom Gebiet gehen aktuell keine Lärmemissionen aus. Durch die plante Wohnbebauung ist mit einer Erhöhung der Lärmemissionen im Vergleich zum heutigen Zustand zu rechnen. Diese gehen jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht über den im Siedlungsbereich typischen Lärmpegel hinaus. Eine vertiefende Betrachtung erfolgt im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung. Verkehr Das Plangebiet ist aktuell nicht verkehrstechnisch erschlossen. Die verkehrliche Erschließung und ihrer potentielle Auswirkungen werden im Zuge der Aufstellung des Baubauungsplans Nr. 121 betrachtet. Licht Aktuell sind im Plangebiet keine Lichtemissionen vorhanden. Durch die Lage am Siedlungsrand befinden sich die siedlungstypischen Lichtimmissionen im Plangebiet. Im Zuge der Teilbereichsänderung Nr. 18.1 des Flächennutzungsplanes kann eine Erhöhung der Lichtemissionen vorbereitet werden. Eine tiefergehende Darstellung erfolgt im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung. Freizeit und Erholung Das Plangebiet ist im Realbestand und bei Durchführung der Planung nicht für Freizeit und Erholung erschlossen. Es wird keine erhebliche Beeinträchtigung der Erholungsfunktion vorbereitet. 2.3.7 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Im Plangebiet sind keine Kulturgüter oder sonstigen Sachgüter bekannt, die durch die Planung beeinträchtigt werden. Erhebliche negative Auswirkungen sind bei Vollzug des Bebauungsplanes auszuschließen. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 11 UMWELTBERICHT ZUR TEILBEREICHSÄNDERUNG NR. 18.1 SINNERSDORF DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES 2.3.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Im Plangebiet sind keine Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern bekannt, die über die natürlichen Interaktionen (bspw. Boden/Wasser/Luft/ biologische Vielfalt) hinausgehen. 2.3.9 Kumulierende Wirkungen Es sind keine weiteren Aufstellungen oder Änderungen von Bauleitplänen im Umkreis des Plangebietes bekannt. Kumulierende Wirkungen sind daher ggw. nicht zu erwarten. 2.3.10 Gefahrenschutz / Risiken Im Plangebiet und seinem wirkungsrelevanten Umfeld sind keine Gefahren oder Risiken bekannt. 2.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Der Verursacher eines Eingriffes ist nach § 1 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 18 BNatSchG dazu verpflichtet Beeinträchtigungen soweit es geht zu vermeiden und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen vorrangig auszugleichen oder in anderer Weise zu kompensieren. Die Zielsetzungen für den Untersuchungsraum folgen ökologischen und gestalterischen Leitbildern. Die ökologischen Leitlinien ergeben sich aus der Naturschutzgesetzgebung, wonach  die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes  die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter  die Pflanzen- und Tierwelt sowie  die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage für den Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig zu sichern sind. Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung sind gegebenenfalls Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von erheblichen negativen Beeinträchtigungen der beschriebenen Schutzgüter zu benennen. 2.4.1 Eingriffs- / Ausgleichbilanzierung Auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung sind aufgrund des Detaillierungsgrad der Planungsebene keine gezielten Angaben zum Umfang des Eingriffes in Natur und Landschaft oder die damit verbundenen Ausgleichsmaßnahmen möglich. Diese erfolgen im Zuge des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 121, der im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt wird. 2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Zum derzeitigen Kenntnisstand liegen keine Alternativen oder anderweitigen Planungsmöglichkeiten vor. Das Plangebiet ist im Regionalplan als allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen. Eine gewerbliche oder industrielle Nutzung ist aufgrund der Lage in unmittelbarer Umgebung zur Siedlung und aufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet Zone III A unwahrscheinlich. Eine weitere Nutzung als landwirtschaftliche Fläche ist jedoch möglich. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 12 UMWELTBERICHT ZUR TEILBEREICHSÄNDERUNG NR. 18.1 SINNERSDORF DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES 3. Zusätzliche Angaben 3.1 Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren Bei der Erstellung des Umweltberichtes wurde die Gliederung anhand der Vorgaben des § 2a BauGB und der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2 a BauGB vorgenommen. Die Beschreibung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes ist gemäß den Vorgaben des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB in den Umweltbericht eingearbeitet worden. Untersuchungsmethoden / Fachgutachten  Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 121 „Am Theuspfad / Am Eggershof“: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH (2017) 3.2 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind Für die Ermittlung der Umweltauswirkungen waren keine besonderen technischen Verfahren notwendig. Die zur Verfügung stehenden Unterlagen können die Auswirkungen auf die Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB ausreichend ermitteln, beschreiben und bewerten. Technische Lücken oder fehlende Kenntnisse sind nicht zu dokumentieren. 3.3 Geplante Maßnahmen wirkungen (Monitoring) zur Überwachung erheblicher Umweltaus- Die Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen ist auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu beschreiben. 4. Allgemeinverständliche Zusammenfassung Mit der Teilbereichsänderung Nr. 18.1 Sinnersdorf des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 121 Sinnersdorf „Am Theuspfad / Am Eggershof“ geschaffen werden. Die Gliederung der einzelnen Schutzgüter dient dazu, die umweltschützenden Belange der Planung als Bestandteil des Abwägungsmaterials aufzubereiten. Der Umweltbericht enthält eine Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die nachfolgend aufgelisteten Schutzgüter sowie der Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern:  Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt  Boden  Wasser  Klima und Luft  Landschaft / Ortsbild  Mensch  Kultur- und Sachgüter ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 13 UMWELTBERICHT ZUR TEILBEREICHSÄNDERUNG NR. 18.1 SINNERSDORF DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Ergebnis der Umweltprüfung Insgesamt sind die Auswirkungen auf die geprüften Schutzgüter auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung, mit Ausnahme des Schutzgutes Boden, als nicht erheblich negative oder nachteilige Beeinträchtigungen zu bewerten. Dies ist vor allem durch die intensive Nutzung des Plangebietes im Bestand und der wohnbauliche Nutzung im Umfeld des Plangebietes zu begründen. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden die Umweltauswirkungen tiefergehend beschrieben und geeignete Vermeidungs- und Minderungs- sowie Kompensationsmaßnahmen benannt. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 14 UMWELTBERICHT ZUR TEILBEREICHSÄNDERUNG NR. 18.1 SINNERSDORF DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES 5. Literaturverzeichnis BAUGESETZBUCH IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 23. SEPTEMBER 2004 (BGBL. I S. 2414), DAS ZULETZT DURCH ARTIKEL 2 DES GESETZES VOM 30. JUNI 2017 (BGBL. I S. 2193) GEÄNDERT WORDEN IST. BAUNVO – VERORDNUNG ÜBER DIE BAULICHE NUTZUNG DER GRUNDSTÜCKE (BAUNVO BAUNUTZUNGSVERORDNUNG) IN DER FASSUNG VOM 23.01.1990 (BGBI. I S. 133), DIE ZULETZT DURCH ARTIKEL 2 DES GESETZES VOM 04. MAI 2017 (BGBl. I S. 1057) GEÄNDERT WORDEN IST. BNATSCHG – GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (BNATSCHG - BUNDESNATURSCHUTZGESETZ) VOM 29. JULI 2009 (BGBL. I S. 2542), DAS ZULETZT DURCH ARTIKEL 3 DES GESETZES VOM 30. JUNI 2017 (BGBL. I S. 2193) GEÄNDERT WORDEN IST. LNATSCHG – GESETZ ZUM SCHUTZ DER NATUR IN NORDRHEIN-W ESTFALEN UND ZUR ÄNDERUNG ANDERER VORSCHRIFTEN (LANDESNATURSCHUTZGESETZ - LNATSCHG NRW) IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 21. JULI 2000 (GV. NRW. S. 568), DAS ZULETZT DURCH ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 16. MÄRZ 2010 (GV. NRW. S. 185) GEÄNDERT WORDEN IST. LWG NRW – W ASSERGESETZ FÜR DAS LAND NORDRHEIN-W ESTFALEN (LANDESWASSERGESETZ - LWG) IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 25. JUNI 1995, NEU GEFASST DURCH ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 8. JULI 2016 (GV. NRW. S. 559), IN KRAFT GETRETEN AM 16. JULI 2016. GEBIETSENTWICKLUNGSPLAN BEZIRKSREGIERUNG KÖLN LANDSCHAFTSPLAN 7 ROMMERSKIRCHENER LÖSSPLATTE, RHEIN-ERFT-KREIS FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT PULHEIM ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG ZUR FESTSETZUNG DES W ASSERSCHUTZGEBIETES FÜR DIE GEWÄSSER IM EINZUGSGEBIET DER W ASSERGEWINNUNGSANLAGEN W EILER UND W ORRINGEN/LANGEL DER GAS-, ELEKTRIZITÄTS- UND W ASSERWERKE KÖLN AG (W ASSERSCHUTZGEBIETSVERORDNUNG W EILER) VOM 21. OKTOBER 1991. VERÖFFENTLICHT IM AMTSBLATT NR.50 FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK KÖLN. AUSGEGEBEN IN KÖLN AM 16. DEZEMBER 1991. ISR INNOVATIVE STADT- UND RAUMPLANUNG GMBH (2017): ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 121 „AM THEUSPFAD / AM EGGERSHOF“ ISR INNOVATIVE STADT- UND RAUMPLANUNG GMBH (2017): UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 121 SINNERSDORF „AM THEUSPFAD / AM EGGERSHOF“ ABFRAGE VON GEODATEN ÜBER: WWW.GEOPORTAL.NRW WWW.KLIMAATLAS.NRW .DE WWW.UMGEBUNGSLAERM-KARTIERUNG.NRW .DE WWW.KLIMAANPASSUNG-KARTE.NRW .DE ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 15 UMWELTBERICHT ZUR TEILBEREICHSÄNDERUNG NR. 18.1 SINNERSDORF DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Haan, den 21.08.2017 redaktionell geändert/ergänzt am 28.11.2017 gekennzeichnet durch Unterstreichung und Kursivdruck M.Sc. Lena Neugebauer Dipl.-Ing. Christian Pott Landschaftsarchitekt AKNW ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 16