Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
48/2018
Erstellt am:
05.02.2018
Aktenzeichen:
IV/61 ro
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
07.03.2018
Planungsausschuss
X
08.03.2018
Rat
X
20.03.2018
Betreff
FNP-Teiländerung 18.1 Sinnersdorf
Bereich: östlicher Ortsrand zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof"
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe Vorlage 230/2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 48/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss und der Planungsausschuss empfehlen,
der Rat beschließt:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Änderung Nr. 18.1 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der gemäß
§ 5 (5) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt ist.
Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung.
Erläuterungen
Gemäß Beschluss des Planungsausschusses vom 20.09.2017 legte die Verwaltung den Entwurf der Teilbereichsänderung 18.1 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim in der Zeit vom 23.10.2017 bis 23.11.2017 öffentlich aus. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.10.2017 über die Durchführung der
Offenlage informiert. (Für den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf gilt gleiches analog; siehe Vorlage Nr. 49/2018)
Im o.g. Zeitraum wurden von Bürgern keine Stellungnahmen zur beabsichtigten FNP-Änderung abgegeben; von Seiten
der beteiligten Träger öffentlicher Belange und Behörden ging lediglich ein Schreiben des Rhein-Erft-Kreises ein (siehe
beigefügte Anlage). Mit ihm gibt der Kreis zur Kenntnis, dass aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
der Wasserwirtschaft und des Immissionsschutzes keine Bedenken bestehen. Zum Schutzgut Boden ergeht der Hinweis
auf eine im Umweltbericht zu kritisierende Formulierung bezüglich zu erwartender Beeinträchtigungen bei Umsetzung
der Planung. Eine entsprechende redaktionelle Änderung der fraglichen Passage im Kapitel 2.3.2 wurde vorgenommen,
die Ergebnis-Zusammenfassung erhielt eine Einfügung; die Änderungen sind durch Unterstreichung und Kursivdruck
gekennzeichnet. Weiterhin wird auf die in § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW normierte Pflicht verwiesen zu
prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Hierzu ist in Kapitel 3 der Begründung zur FNP-Teilbereichsänderung ausgeführt, dass eine in
2015/2016 vorgenommene Ermittlung von Wohnbaureserven innerhalb der Ortslagen deutlich gemacht hat, dass mit
Planungen zur Nachverdichtung allein die Nachfrage nicht befriedigt werden kann.
Aus Sicht der Verwaltung besteht – auch unter Berücksichtigung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen – kein Abwägungserfordernis, so dass der Rat die Teilbereichsänderung 18.1 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim beschließen kann.