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Beschlussvorlage (FNP-Teiländerung 18.1 Sinnersdorf Bereich: östlicher Ortsrand zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof" Beschluss der Flächennutzungsplanänderung siehe Vorlage 230/2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Beschlussvorlage (FNP-Teiländerung 18.1 Sinnersdorf
Bereich: östlicher Ortsrand zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof"
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe Vorlage 230/2017) Beschlussvorlage (FNP-Teiländerung 18.1 Sinnersdorf
Bereich: östlicher Ortsrand zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof"
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe Vorlage 230/2017)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 48/2018 Erstellt am: 05.02.2018 Aktenzeichen: IV/61 ro Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 07.03.2018 Planungsausschuss X 08.03.2018 Rat X 20.03.2018 Betreff FNP-Teiländerung 18.1 Sinnersdorf Bereich: östlicher Ortsrand zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof" Beschluss der Flächennutzungsplanänderung siehe Vorlage 230/2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 48/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss und der Planungsausschuss empfehlen, der Rat beschließt: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Änderung Nr. 18.1 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der gemäß § 5 (5) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt ist. Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. Erläuterungen Gemäß Beschluss des Planungsausschusses vom 20.09.2017 legte die Verwaltung den Entwurf der Teilbereichsänderung 18.1 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim in der Zeit vom 23.10.2017 bis 23.11.2017 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.10.2017 über die Durchführung der Offenlage informiert. (Für den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf gilt gleiches analog; siehe Vorlage Nr. 49/2018) Im o.g. Zeitraum wurden von Bürgern keine Stellungnahmen zur beabsichtigten FNP-Änderung abgegeben; von Seiten der beteiligten Träger öffentlicher Belange und Behörden ging lediglich ein Schreiben des Rhein-Erft-Kreises ein (siehe beigefügte Anlage). Mit ihm gibt der Kreis zur Kenntnis, dass aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Wasserwirtschaft und des Immissionsschutzes keine Bedenken bestehen. Zum Schutzgut Boden ergeht der Hinweis auf eine im Umweltbericht zu kritisierende Formulierung bezüglich zu erwartender Beeinträchtigungen bei Umsetzung der Planung. Eine entsprechende redaktionelle Änderung der fraglichen Passage im Kapitel 2.3.2 wurde vorgenommen, die Ergebnis-Zusammenfassung erhielt eine Einfügung; die Änderungen sind durch Unterstreichung und Kursivdruck gekennzeichnet. Weiterhin wird auf die in § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW normierte Pflicht verwiesen zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Hierzu ist in Kapitel 3 der Begründung zur FNP-Teilbereichsänderung ausgeführt, dass eine in 2015/2016 vorgenommene Ermittlung von Wohnbaureserven innerhalb der Ortslagen deutlich gemacht hat, dass mit Planungen zur Nachverdichtung allein die Nachfrage nicht befriedigt werden kann. Aus Sicht der Verwaltung besteht – auch unter Berücksichtigung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen – kein Abwägungserfordernis, so dass der Rat die Teilbereichsänderung 18.1 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim beschließen kann.