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Beschlussvorlage (Artenschutzpruefung (T7665A-8))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,5 MB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51

Inhalt der Datei

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe I + II Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf „Am Theuspfad / Am Eggershof“ Stadt Pulheim Stand: 08.02.2017 Bearbeiter ISR Stadt + Raum GmbH Zur Pumpstation 1 42781 Haan Tel.: 02129 / 566 20 90 Fax. 02129 / 566 20 916 E-Mail: mail@isr-haan.de Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf Gliederung 1. Einführung ........................................................................................................ 3 2. Geltungsbereich und naturräumliche Lage ................................................... 3 3. Projektbeschreibung ........................................................................................ 5 4. 3.1 Realnutzung/ Gegebenheiten .............................................................................. 5 3.2 Schutzgebiete auf EU- und nationaler Ebene ...................................................... 6 Ergebnisse der ASP - Stufe I (Vorprüfung) ..................................................................................................... 6 4.1 5. Vorprüfung der Wirkfaktoren / Auswertung von Informationssystemen ................ 6 4.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren ...................................................................... 7 4.1.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren ................................................................. 8 4.1.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren ............................................................... 8 4.2 Auswertung von Informationssystemen ............................................................... 9 4.3 Informationsabfrage Biologische Station Bonn / Rhein-Erft.................................... 10 4.4 Ergebnisse des Arten- und Habitatabgleiches mit einer Abschätzung von Vorkommen und Betroffenheiten ....................................................................... 11 4.5 Zusammenfassung – Stufe 1 der Artenschutzprüfung........................................ 12 Ergebnisse der ASP - Stufe II (Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände) ............................................ 13 5.1 Ergebnisse der Ortsbegehung ........................................................................... 13 5.1.1 Feldhamster ......................................................................................... 13 5.1.2 Offenlandarten > Feldlerche, Feldsperling, Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel ................................................................................................ 13 5.1.3 Ermitteltes Arteninventar ...................................................................... 14 5.1.4 Vermeidungsmaßnahmen gegen das Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen ........................................ 14 6. Fazit ................................................................................................................. 14 7. Quellenverzeichnis ......................................................................................... 15 ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 2 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf 1. Einführung Die Stadt Pulheim plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 zur Weiterentwicklung von Wohnbauflächen. Hierzu hat die Verwaltung die in Rede stehenden Flächen erworben und plant dort, durch eine ergänzende Wohnbebauung die bereits zwischen den Straßen Am Theuspfad und Am Eggershof vorhandene Einfamilienhausbebauung zu arrondieren. Da die Fläche eine Größe von ca. 18.400 m² aufweist und zwecks Erschließung der zukünftigen Bauflächen auch eine Verkehrsfläche notwendig ist, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, welcher erst die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Wohnbebauung sowie deren Erschließung schafft. Durch einen ausreichend breiten Grün- bzw. Pflanzstreifen soll der Übergang zur freien Landschaft gestaltet werden. Um zu überprüfen, ob dem Vorhaben ggf. artenschutzrechtliche Konflikte entgegen stehen, wurde eine Artenschutzprüfung zum Vorkommen planungsrelevanter Arten durchgeführt. Diese soll das Vorkommen möglicher streng oder besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten im Plangebiet feststellen und prüfen, ob durch das Planvorhaben ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG vorbereitet wird. Die artenschutzrechtliche Betrachtung erfolgt basierend auf der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) sowie dem Planungsleitfaden „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ (Hrsg. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Landes NRW von 2011). 2. Geltungsbereich und naturräumliche Lage Die zu überplanende Fläche liegt am östlichen Ortsrand von Sinnersdorf und wird im Norden durch die Straße Am Theuspfad, im Westen durch die vorhandene Reihenhausbebauung (Stichwege August-Imhoff-Straße), im Süden durch die Straße Am Eggershof und im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt. Sie umfasst die Flurstücke Gemarkung Sinnersdorf, Flur 3, Flurstücke 1962, 1987, 1991, 2004 und 2006 sowie eine ca. 780 m² große Teilfläche des Flurstücks 2005. Die gesamte Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 18.400 m². ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 3 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf Abb. 1: DGK5 mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr 121 (Quelle: tim.online.nrw, ISR) Abb. 2: Luftbild mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr 121 (Quelle: tim.online.nrw, ISR) ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 4 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf 3. Projektbeschreibung Um den Bedarf an modernen und zeitgemäßen Wohnformen in Pulheim zu decken, soll durch den Bebauungsplan Nr. 121 die planungsrechtliche Grundlage für die städtebauliche Weiterentwicklung im Stadtteil Sinnersdorf geschaffen werden. Das Plangebiet weist eine relativ geringe Breite von nur 58,0 m auf. Da an dessen östlichem Rand ein 8,0 m breiter Grün- bzw. Pflanzstreifen angelegt werden soll, verbleibt für die Baugrundstücke und deren Erschließung eine ca. 50,0 m breite und ca. 300,0 m lange Fläche. Diese lang gestreckte Ausdehnung des Plangebietes legt es nahe, die notwendige Erschließung annähernd mittig in die Längsachse zu legen; an den beiden Enden mündet die neue Erschließungsstraße in die vorhandenen Straßen Am Theuspfad bzw. Am Eggershof. Eine Breite von 8,0 m ist für die Erschließung von ca. 23 Ein- bis Zweifamilienhäusern – gemäß vorliegendem Konzept - als ausreichend anzusehen und ermöglicht auch die Anlage öffentlicher Stellplätze innerhalb der Erschließungsstraße. Bei deren Planung kann durch eine alternierende Anordnung ein “schnurgerader“ Verlauf der eigentlichen Fahrbahn vermieden und auf diese Weise auch eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden. Das städtebauliche Konzept sieht - entsprechend der Nachfragesituation – ausschließlich Bebauungsmöglichkeiten mit freistehenden Ein- bis Zweifamilienhäusern vor. Dabei ergibt sich durchgehend eine Hauptausrichtung der Gärten nach Süden, wodurch vor allem für die unmittelbar an die Bestandsbebauung angrenzenden neuen Baugrundstücke ein zu nahes Heranrücken der Terrassenbereiche an die bestehenden Gärten vermieden werden kann. Die entstehenden Grundstücksgrößen liegen bei durchschnittlich 500 bis 570 m². Es ist vorgesehen, eine maximal zweigeschossige Bebauung mit einer Gesamthöhe von maximal 8,0 m zu ermöglichen. Dies entspricht den am Ortsrand bei den bestehenden Reihenhäusern vorwiegend vorhandenen Bebauungshöhen. 3.1 Realnutzung/ Gegebenheiten Die Fläche befindet sich im Stadtgebiet Pulheims, im Ortsteil Sinnersdorf und stellt sich derzeit als intensiv genutzte Ackerfläche dar. Sie liegt am östlichen Ortsrand, im Übergangsbereich zwischen dicht bebauten Siedlungsstrukturen, mit überwiegender Ein- und Mehrfamilienhaus-Bebauung und der offenen Agrarlandschaft, welche sich östlich bis zur Autobahn A 57 erstreckt. Das Plangebiet wird im Norden durch die Straße Am Theuspfad begrenzt, welche als asphaltiere Straße auf Höhe des Plangebiet endet und weiter als unbefestigter Wirtschaftsweg in östlicher Richtung verläuft. Zwischen der Straße und der Ackerfläche befindet sich eine steile Wiesenböschung, auf der sich mehrere Laubbäume (Salweiden, Korkenzieherweiden) befinden. Im Süden begrenzt die befestigte Straße Am Eggershof an das Plangebiet, welche ab dort ebenfalls als Wirtschaftsweg weitergeführt wird. Unmittelbar an dem Wirtschaftsweg befindet sich eine Druckerhöhungsanlage der Fa. RheinEnergie. Die Südflanke des Plangebietes ist baum- und strauchfrei. Die an das Plangebiet angrenzenden Wirtschaftswege werden intensiv für siedlungsnahe Spaziergänge bzw. den Hundeauslauf genutzt. Im Westen grenzen die Gartenbereiche der Wohngrundstücke der August-Imhoff-Straße bis an das Plangebiet heran. Die Ackerfläche wird in einem Abstand bis 1-2 m zu den Grundstücksgrenzen bewirtschaftet, weshalb sich dort nur ein spärlich bewachsener Ackerrandstreifen entwickelt hat. In Teilen des Randstreifens konnten sich kleinere Strauchgruppen, jedoch keine Bäume etablieren. ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 5 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf Der Randbereich wurde von den angrenzenden Wohngrundstücken in Teilen als Ablagefläche für Grünschnitt, Spielbereich oder für andere Nutzungen in Beschlag genommen. 3.2 Schutzgebiete auf EU- und nationaler Ebene Das Plangebiet ist nicht Bestandteil eines Natura 2000- Gebietes; das nächste FFH-Gebiet befindet sich nördlich, in rund 2 Kilometer Entfernung (Knechtstedener Wald mit Chorbusch) bzw. östlich, in rund 4 Kilometern Entfernung (Worringer Bruch). Gleiches gilt für festgesetzte Naturschutzgebiete. In ca. 500 m Entfernung, östlich zum Plangebiet, beginnt das Landschaftsschutzgebiet „Erholungsgebiet Stöckheimer Hof und Freiraum Esch/Auweiler“ Geschützte Landschaftsbestandteile, geschützte Alleen oder Biotop-Katasterflächen befinden sich nicht im Plangebiet oder dessen näherer Umgebung. 4. Ergebnisse der ASP - Stufe I (Vorprüfung) Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt in § 44 die Vorschriften für besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten, die vom LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) benannten sog. „planungsrelevanten Arten“. Demnach ist es u. a. verboten, Tiere zu töten, während bestimmter Zeiten erheblich zu stören oder Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen. Um dem Gesetz Rechnung zu tragen, wurde eine Artenschutzprüfung für das Plangebiet durchgeführt. Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Gegebenheiten wird in drei Schritten vorgenommen. Stufe 1: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren des Vorhabens). > erst wenn hier Konflikte erkennbar sind, wird Stufe 2 der Prüfung erforderlich Stufe 2: vertiefende Prüfung der Verbotsbestände (vertiefende Art-zu-Art Betrachtung). > wenn hier trotz Vermeidungsmaßnahmen Verbotstatbestände bestehen bleiben, wird Stufe 3 der Prüfung notwendig Stufe 3: Ausnahmeverfahren (Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen und ggf. Zulassung von Ausnahmen von Verboten) 4.1 Vorprüfung der Wirkfaktoren / Auswertung von Informationssystemen Im ersten Schritt wurde ermittelt, welche Wirkungen des Vorhabens (Wirkfaktoren) auf welche Arten potenziell zu erwarten sind und bei welchen Arten- / Artengruppen ggf. Artenschutzkonflikte im Vorfeld ausgeschlossen werden können. Ergänzend werden potenzielle Vorkommen anhand eines Abgleiches der örtlichen Habitatstrukturen mit den Informationssystemen ermittelt. In der ersten Stufe wurde durch eine Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Hierzu wurden anhand der Listen der planungsrelevanten Arten der Messtischblätter 4906 (Pulheim), 4. Quadrant und 4907 (Leverkusen), 3. Quadrant, die Habitatanforderungen der Arten mit den im Plangebiet vorhandenen Habitatstrukturen verglichen und ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 6 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf im Rahmen von Ortsbegehungen in der Örtlichkeit überprüft, sodass alle lokalen Begebenheiten sowie relevante Wirkfaktoren des Vorhabens in der Prüfung berücksichtigt werden konnten. In den Bördelandschaften des Rhein-Erft-Kreises war früher der Feldhamster weit verbreitet. In den Verbreitungskarten des LANUV wird das Plangebiet (MTB 4906) als potenzieller Lebensraum für den Feldhamster dargestellt. Um Informationen / Nachweise zum Vorkommen des Feldhamsters im Ortsteil Sinnersdorf zu bekommen, wurde im Rahmen der Vorprüfung die Biologische Station Bonn / Rhein-Erft (Herr Dr. Arnold) kontaktiert, um ggf. spezifische Erkenntnisse für das Plangebiet in Erfahrung zu bringen. 4.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme Hierunter ist die temporäre Nutzung von Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerplätzen zu verstehen, die u. U. bedeutende Habitatflächen streng und besonders geschützter Arten kurz und mittelfristig schädigen können. Für die erforderlichen Baumaßnahmen muss eine Baustraße im Plangebiet erreichtet werden. Die Lagerung von Materialien oder Baustelleneinrichtungen wird aller Voraussicht nach, platzbedingt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes erfolgen. Die Beeinträchtigungen begrenzen sich auf den Zeitraum der Baumaßnahmen. Mit Beginn der Baumaßnahmen (Erschließung, Hausbau etc.) wirken intensive Störimpulse auf das gesamte Plangebiet ein, so dass es zu Beeinträchtigungen störungsempfindlicher Arten kommen kann. Barrierewirkungen / Zerschneidung Dieser Faktorenkomplex kann beim geplanten Vorhaben weitestgehend vernachlässigt werden, da das Plangebiet aufgrund der dreiseitig angrenzenden Siedlungsstrukturen eine geringe Funktion als Durchzugs- und Wanderterritorium besitzt. Lärmimmissionen In baustellennahen Ökosystemen kann es durch Verlärmung zu temporären Verschiebungen im faunistischen Arteninventar kommen, besonders störungsempfindliche Arten können u. U. verdrängt werden. Eine erhöhte Störempfindlichkeit ist bei Arten mit weitem Hörspektrum wie etwa den Fledermäusen anzunehmen. Vögel reagieren artspezifisch in Abhängigkeit von der Funktion, die akustische Kommunikation und Wahrnehmung innerhalb ihrer jeweiligen Biologie spielen. Von den typischen Arten der Siedlungsvögel ist bekannt, dass sie toleranter auf etwaige Geräuschkulissen reagieren. Durch die baubedingten Wirkfaktoren können allenfalls tagsüber temporäre Beeinträchtigungen entstehen. Da die Bautätigkeiten außerhalb der Flugzeiten von Fledermäusen sowie temporär begrenzt erfolgen, sind hier keine erheblichen artenschutzrelevanten Beeinträchtigungen zu erwarten. Optische Störungen Optische Störungen von Lebensräumen sind entsprechend den unterschiedlichen Ansprüchen der Lebewesen an ihre Umwelt sehr artspezifisch. Neben dem Lärm können auch Lichtimmissionen zur Meidung von Jagdhabitaten führen. Während einzelne Fledermausarten das Licht z. B. an Straßenlaternen tolerieren und dort gar nach Insekten jagen (Abendsegler, Zwergfledermäuse), ist von der Mehrzahl der Myotis-Arten bekannt, dass sie Licht meiden. Für Fledermäuse und viele Zugvögel sind bedeutende Störwirkungen zeitlich auf die sommerliche Aktivitäts-, Brut- und Aufzuchtphase ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 7 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf beschränkt. Durch die baubedingten Wirkfaktoren können z. B. durch Baukräne, Baustellenfahrzeuge und Materiallieferverkehre neben den bestehenden betriebsbedingten Beeinträchtigungspotenzialen zusätzliche temporäre Störungen und Scheuchimpulse auf empfindliche Tierarten ausgelöst werden. Da nächtliche Bautätigkeiten auf Grund der angrenzenden Wohnnutzungen ausgeschlossen werden können, sind keine erheblichen artenschutzrelevanten Beeinträchtigungen durch optische Störungen zu erwarten. 4.1.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren Flächenbeanspruchung Auswirkungen werden durch dauerhafte Flächeninanspruchnahme infolge von Versiegelung durch Gebäude und Verkehrsflächen hervorgerufen. Sie führen zu einem direkten Verlust von Lebensstätten der Arten oder zu einem Funktionsverlust dieser Lebensräume. Durch die Planung wird im Realbestand eine intensiv genutzte Ackerfläche überplant, die auf Grund der vorliegenden Beeinträchtigungsfaktoren (gering ausgeprägte Ackerrandstrukturen, kein Baumbestand, Nähe zu Wohngebäuden, Hundeauslauf) eine geringe Funktion für den Artenschutz aufweist. Eine Funktion als (erweitertes) Nahrungshabitat verschiedener Arten ist nicht in Gänze auszuschließen. Ein Verlust bzw. eine erhebliche Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Lebensstätten von planungsrelevanten Arten (Offenlandarten) konnte im Rahmen der Artenschutzprüfung (Stufe I) nicht in Gänze ausgeschlossen werden. Mit Umsetzung der geplanten Wohnbaumaßnahmen und der geplanten Errichtung des 8,0 m breiten Pflanzstreifens kommt es im Zuge der Gartengestaltungen zu einer stärkeren Durchgrünung des Plangebiet, als es im Bestand der Fall ist. Die damit einher gehende Schaffung neuer Lebensräume kommt jedoch nicht den beeinträchtigen Offandlandarten, sondern eher den an den Siedlungsraum angepassten Tierarten zugute. Barrierewirkungen / Zerschneidung Dieser Faktorenkomplex kann beim geplanten Projekt vernachlässigt werden, da das Plangebiet bedingt durch die angrenzenden Siedlungsstrukturen eine eher untergeordnete Funktion in puncto Durchzugs- / Wanderterritorium besitzt. 4.1.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren Lärmimmissionen Durch Lärmimmissionen im neuen Siedlungsbereich kann es zu Verschiebungen im faunistischen Arteninventar kommen, da besonders störungsempfindliche Arten Lärmquellen vermeiden werden. Von der Wohnstraße und der Wohnnutzung gehen im Realbestand und im Planungszustand keine erheblichen Störwirkungen aus. Bei Durchführung der Planung ist mit keiner nennenswerten Zunahme der Lärmimmissionen zu rechnen, sodass keine erheblichen lärmbedingten Beeinträchtigungen für potenzielle planungsrelevante Arten zu erwarten sind. ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 8 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf Optische Störungen Optische Störungen von Lebensräumen sind entsprechend den unterschiedlichen Ansprüchen der Lebewesen an ihre Umwelt sehr artspezifisch. Die Lebensräume im Wirkraum werden während der Betriebsphase in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch Lichteinwirkungen (Licht von KFZVerkehr, Gebäude- und Außenbeleuchtung) gestört. Durch die optischen Lichtreize können dämmerungs- und nachtaktive Tiere ggf. beeinträchtigt werden. Die durch die zusätzlichen Verkehrsbewegungen zu erwartenden optischen Störimpulse stellen kein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Tiergruppen und -arten im Plangebiet dar. Kollisionsrisiko Bei Umsetzung der Planung können Beeinträchtigungen aufgrund von Kollisionsgefährdung für sich im Plangebiet aufhaltende Tiere entstehen. Da im Plangebiet aufgrund der Gebäude und Verkehrsflächen wenige geeignete Lebensräume für Tiere vorhanden sind, ist das Kollisionsrisiko als gering einzustufen. 4.2 Auswertung von Informationssystemen Das Plangebiet liegt in Bezug auf die kartografischen Darstellungen der TK25 Blätter im Übergangsbereich zweier Kartenblätter. Daher wurde mittels der LANUV Naturschutz-Fachinformationssysteme NRW geprüft, ob planungsrelevante Arten des Messtischblattes 4906 (Pulheim), 4. Quadrant und des Messtischblattes 4907 (Leverkusen), 3. Quadrant im Plangebiet potenziell vorkommen können. Dazu wurde die Liste der potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten der Messtischblätter mit den im Plangebiet vorkommenden Lebensraumtypen abgeglichen und eingegrenzt, ob Lebensstätten dieser Arten im Gebiet zu erwarten sind. Bei der hier vorliegenden Untersuchung sind aufgrund der Bestandsausprägung die planungsrelevanten Arten folgender Lebensräume gemäß LANUV berücksichtigt worden: ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 9 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf Tab. 1: LANUV Messtischblätter: Erläuterung: Erhaltungszustand G: günstig; U: ungünstig; S: Schlecht 4.3 Informationsabfrage Biologische Station Bonn / Rhein-Erft Um tiefergehende Kenntnisse zum potenziellen Feldhamster-Vorkommen im Plangebiet zu erlangen, wurde bei der Biologischen Station Bonn / Rhein-Erft eine Anfrage bezüglich des Wissens um Vorkommen des planungsrelevanten Feldhamsters gestellt. Gemäß der Rückmeldung von Herrn Dr. Arnold / Herrn Christian Chmela ist ein Vorkommen des Feldhamsters im Plangebiet in jedem Fall ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 10 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf möglich. Darüber hinaus wurde der Hinweis gegeben, dass für die Untersuchungen der Plangebietsfläche die planungsrelevanten Vogelarten der offenen Feldflur zu berücksichtigen sind. 4.4 Ergebnisse des Arten- und Habitatabgleiches mit einer Abschätzung von Vorkommen und Betroffenheiten Anhand eines Abgleiches der zusammengetragenen Informationen mit den lokalen Habitatstrukturen und dem Arteninventar der Messtischblätter (vgl. Tab. 1) wurde die nachfolgende Abschätzung von Vorkommen und Betroffenheiten planungsrelevanter Arten ermittelt: Säugetiere Das Plangebiet stellt sich auf Grund seiner Biotop- und Bodenausstattungen grundsätzlich als potenzieller Lebensraum für den Feldhamster dar. Gemäß den LANUV-Verbreitungskarten sowie der Einschätzung der Biologischen Station sind Vorkommen des Feldhamsters im Bereich des Plangebietes möglich. Durch die unmittelbar angrenzenden Wohngrundstücke sowie durch die stattfindende Freizeit- und Erholungsnutzung (Wirtschaftswege) wirken Störimpulse auf das Plangebiet, die gegen ein Vorkommen des Feldhamster sprechen. Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Sind Vorkommen von planungsrelevanten Säugetierarten und eine artenschutzrechtliche Betroffenheit in Bezug auf das geplante Vorhaben möglich: JA Vögel Die in der Liste des Messtischblattes aufgeführten Vogelarten sind überwiegend auf naturnahe, ungestörte Nist- und Nahrungshabitate angewiesen. Diese Eigenschaften werden von der Plangebietsfläche, welche durch den angrenzenden Siedlungsbereich beeinflusst wird, nicht erfüllt. Funktion des Plangebietes als Lebensraum für folgende Arten möglich:      Feldlerche Feldsperling Kiebitz Rebhuhn Wachtel Funktion des Plangebietes als Lebensraum für folgende Arten nicht möglich:           Kleinspecht Kuckuck Nachtigall Pirol Steinkauz Schleiereule Tafelente Waldkauz Waldohreule Wiesenpieper ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 11 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf Funktion des Plangebietes als erweitertes Nahrungshabitat möglich:         Habicht Sperber Mäusebussard Mehlschwalbe Rauchschwalbe Turteltaube Wespenbussard Turmfalke Anhand des Abgleiches der lokalen Biotopstrukturen mit den arttypischen Habitatansprüchen: (http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe/voegel/liste) lassen sich für die in Tab. 1 aufgeführten planungsrelevanten Vogelarten für die Vertreter der Offenlandarten / der offenen Feldflur ein artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial ermitteln. Sind Vorkommen von planungsrelevanten Vogelarten und eine artenschutzrechtliche Betroffenheit in Bezug auf das geplante Vorhaben möglich: JA Amphibien Das Plangebiet weist keine artentypischen bzw. -notwendigen Habitate für die aufgeführten Amphibienarten Springfrosch und Kammmolch auf. Aufgrund der umgebenden Siedlungs- und Verkehrsstrukturen ist eine Funktion des Plangebietes als essenzielles Durchzugs- oder Wanderterritorium als unwahrscheinlich einzustufen. Eine Relevanz für die in der Liste enthaltenen Arten ist nicht gegeben. Sind Vorkommen von planungsrelevanten Amphibienarten und eine artenschutzrechtliche Betroffenheit in Bezug auf das geplante Vorhaben möglich: NEIN 4.5 Zusammenfassung – Stufe 1 der Artenschutzprüfung Anhand des Abgleiches der Informationssysteme bzw. den zusammengetragenen Informationen mit den lokalen Habitatstrukturen und dem potenziellen Arteninventar der Messtischblätter (vgl. Tab. 1) kann es mit Durchführung des Vorhabens zu artenschutzrechtlichen Betroffenheiten kommen. Für die nachfolgenden planungsrelevanten Arten wurde eine vertiefende Art-zu-Art Prüfung sowie ergänzende Kartierungen im Rahmen der ASP Stufe II erforderlich:       Feldhamster Feldlerche Feldsperling Kiebitz Rebhuhn Wachtel ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 12 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf 5. Ergebnisse der ASP - Stufe II (Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände) In der Stufe II der Artenschutzprüfung (ASP) wurde für die in der Stufe I ermittelten Verdachtsfälle eine vertiefende Art-zu-Art Betrachtung durchgeführt. Im Rahmen der durchgeführten Geländekartierungen wurde das Plangebiet hinsichtlich des Vorkommens dieser Arten bzw. Indikatoren für ein Vorkommen dieser Arten sowie Zufallssichtungen untersucht. Für die Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan Nr. 121 wurde mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises die Durchführung von 5 Kartierungen abgestimmt. Die jeweiligen Kartierungen fanden bei trockener Witterung, zu verschiedenen Tageszeiten, im Zeitraum von März - Mai 2016 statt. 5.1 Ergebnisse der Ortsbegehung Im Rahmen der Stufe II wurden die nachfolgenden Arten vertiefender auf das mit dem Vorhaben verbundene artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial (Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG) untersucht: 5.1.1 Feldhamster Das Plangebiet wurde in Anlehnung an die anerkannte Standardmethode zur Feinkartierung von Hamsterbauen (Weiding & Stubbe 1998, Köhler et. al. 2001) untersucht. Dabei wurde die gesamte Plangebietsfläche in parallelen Streifen von ca. 2,0 m langsam und sorgfältig abgeschritten und dabei nach Löchern von Hamsterbauen geschaut. Im Ergebnis der Hamsterkartierungen konnten keine Nachweise oder Hinweise auf ein aktuelles Vorkommen des Feldhamsters im Plangebiet erbracht werden. Es wurden weder Hamsterbaue noch andere Indikatoren für ein Vorkommen dieser Art im Plangebiet festgestellt.  Für die Durchführung des Vorhabens ist keine Einbeziehung von Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichs-Maßnahmen, ggf. des Risikomanagements für die planungsrelevante Art des Feldhamsters erforderlich.  In Bezug auf die Art des Feldhamsters werden keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG ausgelöst, die gegen eine Durchführung der Planung sprechen. 5.1.2 Offenlandarten > Feldlerche, Feldsperling, Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel Im Rahmen der Kartierungen konnten keine Nachweise oder Hinweise für ein Vorkommen der o.g. Arten getroffen werden. Auf Grund der Tatsache, dass die Ackerfläche des Plangebietes unmittelbar an die Siedlungsstrukturen angrenzt, ist davon auszugehen, dass die aus dem Siedlungsbereich ins Plangebiet wirkenden Störimpulse, das Plangebiet für o.g. Arten unattraktiv gestaltet.  Für die Durchführung des Vorhabens ist keine Einbeziehung von Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichs-Maßnahmen, ggf. des Risikomanagements für die planungsrelevante Arten Feldlerche, Feldsperling, Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel des Feldhamsters erforderlich.  In Bezug auf die zuvor genannten Arten werden keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG ausgelöst, die gegen eine Durchführung der Planung sprechen. ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 13 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf 5.1.3 Ermitteltes Arteninventar Im Zuge der durchgeführten Kartierung wurden im Plangebiet lediglich die typischen siedlungsbewohnenden Arten aufgenommen. Zu den hier vorgefundenen sog. Allerweltsarten zählen Amsel, Elster, Kohl- und Blaumeise, Zilp-Zalp, Buchfink, Heckenbraunelle, Ringeltaube, Fitis, Rotkehlchen und Zaunkönig. Diese Arten sind zwar nicht als planungsrelevante Arten geführt, gleichwohl sind sie als europäische Vogelarten als besonders geschützte Arten geführt und somit durch den § 44 BNatSchG geschützt. 5.1.4 Vermeidungsmaßnahmen gegen das Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen Durch die Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen können mittel- und unmittelbare artenschutzrechtliche Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG bei Umsetzung der Planung vermieden werden:  Ausweisung eines Zeitfensters für Rodungsarbeiten Aus artenschutz- und naturschutzrechtlichen Gründen (vgl. § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG) sollten die Rodungsarbeiten im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober bis zum 28. Februar erfolgen. Rodungsarbeiten außerhalb dieses Zeitraumes sollten naturschutzfachlich begleitet werden. Dabei sind Bäume und Sträucher auf Nist- und Brutstätten hin zu kontrollieren. Dabei verortete Gehölze mit Nestern dürfen während der Nist- und Brutphase nicht gefällt oder beseitigt werden. 6. Fazit Um dem Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) entgegen zu wirken, wurde in einer Abschätzung von Vorkommen und Betroffenheit, mithilfe der Auswertungen der digitalen Naturschutzinformationen des LANUV, Abfrage externer Fachinstitutionen und 5 Ortsbegehungen das lokale Arteninventar im Plangebiet zum Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf untersucht. Durch die Artenschutzprüfung konnte im gebührenden Umfang nachgewiesen werden, dass bei Umsetzung der Planung keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten planungsrelevanter Arten zerstört werden. Um Eingriffe in die Reproduktionszyklen der sog. Allerwelts-Vogelarten, die als europäische Vogelarten und besonders geschützte Arten geführt werden zu vermeiden, sind Rodungsarbeiten, sofern sie innerhalb des Brutzeitraumes durchgeführt werden, durch eine fachlich qualifizierte Person in Form einer ökologischen Baubegleitung abzusichern. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass im Plangebiet keine planungsrelevanten Tierarten nachgewiesen werden konnten. Ein Ausnahmeverfahren gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG sind für das weitere Bauleitplanverfahren nicht erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass mit der Umsetzung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 121 Sinnersdorf, unter Berücksichtigung der zuvor genannten Vermeidungsmaßnahmen, keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden. ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 14 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf 7. Quellenverzeichnis BNATSCHG – GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (BNATSCHG - BUNDESNATURSCHUTZGESETZ) VOM 29. JULI 2009 (BGBL. I S. 2542), DAS DURCH ARTIKEL 19 DES GESETZES VOM 13. OKTOBER 2016 (BGBL. I S. 2258) GEÄNDERT WORDEN IST LANUV (LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NRW): INTERNETRECHERCHE – QUELLE: HTTP://WWW.NATURSCHUTZ-FACHINFORMATIONSSYSTEMENRW .DE, LNATSCHG NRW - GESETZ ZUM SCHUTZ DER NATUR IN NORDRHEIN-W ESTFALEN UND ZUR ÄNDERUNG ANDERER VORSCHRIFTEN (LANDESNATURSCHUTZGESETZ), ZULETZT GEÄNDERT AM 15.11.2016 LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN (LÖBF): METHODEN FÜR NATURSCHUTZRELEVANTE FREILANDUNTERSUCHUNGEN IN NORDRHEIN-W ESTFALEN, 1996 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-W ESTFALEN: GESCHÜTZTE ARTEN IN NORDRHEIN-W ESTFALEN – VORKOMMEN, ERHALTUNGSZUSTAND, GEFÄHRDUNG, MAßNAHMEN, 2007 MINISTERIUM FÜR W IRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, W OHNEN UND VERKEHR DES LANDES NORDRHEINWESTFALEN, HANDLUNGSEMPFEHLUNG ZUM „ARTENSCHUTZ IN DER BAULEITPLANUNG UND BEI DER BAURECHTLICHEN ZULASSUNG VON VORHABEN, DÜSSELDORF, 14.01.2011 ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN PFLANZENGESELLSCHAFTEN IN NORDRHEIN-W ESTFALEN, 1. FASSUNG 1999, VERBÜCHELN ET AL. IN: ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN PFLANZEN UND TIERE IN NORDRHEIN-W ESTFALEN, 4. FASSUNG 2011 ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN BIOTOPE IN NORDRHEIN-W ESTFALEN, 2. FASSUNG 1999, VERBÜCHELN ET AL. IN: ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN PFLANZEN UND TIERE IN NORDRHEIN-W ESTFALEN, 4. FASSUNG 2011 VV ARTENSCHUTZ, VERWALTUNGSVORSCHRIFT ZUR ANWENDUNG DER NATIONALEN VORSCHRIFTEN ZUR UMSETZUNG DER RICHTLINIEN 92/43/EWG (FFH-RL) UND 2009/147/EG (V-RL) ZUM ARTENSCHUTZ BEI PLANUNGS- ODER ZULASSUNGSVERFAHREN (RUNDERLASS DES MINISTERIUMS FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW VOM 06.06.2016) ANLAGEN – LANUV PRÜFPROTOKOLLE („ART-FÜR-ART-PROTOKOLLE“) Haan, 08.02.2017 Dipl.-Ing. Christian Pott Landschaftsarchitekt AKNW ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 15 B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Offenlandarten / Arten der offenen Feldflur Schutz- und Gefährdungsstatus der Art Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art ■ europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region kontinentale Region Messtischblatt Deutschland 2 Nordrhein-Westfalen 1 Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) ■ grün günstig A günstig / hervorragend ■ gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 49064 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Die nachfolgend aufgeführten Vogelarten sind typische Vertreter der Gilde der Offenlandarten. Diese Arten sind überwiegend auf naturnahe, ungestörte Nist- und Nahrungshabitate im offenen Landschaftsraum bzw. halb offenen Landschaftsräumen mit stukturreich gegliederten Subbereichen angewiesen. Diese Eigenschaften werden von der Plangebietsfläche, welche durch den angrenzenden Siedlungsbereich beeinflusst wird, nicht erfüllt. Im Rahmen der Geländekartierungen konnten keine Nachweise oder Hinweise auf ein Vorkommen dieser Arten getroffen werden. Feldlerche, Feldsperling, Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements - nicht erforderlich - Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja nein ja nein ja nein ja nein B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Feldhamster (Cricetus cricetus) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art ■ Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland 2 Nordrhein-Westfalen 1 Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 49064 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Der Feldhamster ist eine Charakterart struktur- und artenreicher Ackerlandschaften. Das Plangebiet stellt sich auf Grund seiner Biotop- und Bodenausstattungen grundsätzlich als potenzieller Lebensraum für den Feldhamster dar. Gemäß den LANUV-Verbreitungskarten sowie der Einschätzung der Biologischen Station sind Vorkommen des Feldhamsters im Bereich des Plangebietes möglich. Durch die unmittelbar angrenzenden Wohngrundstücke sowie durch die stattfindende Freizeit- und Erholungsnutzung (Wirtschaftswege) wirken Störimpulse auf das Plangebiet, die gegen ein Vorkommen des Feldhamster sprechen. Im Zuge der Geländekartierungen konnten keine Nachweise oder Hinweise auf ein Vorkommen des Feldhamsters im Plangebiet getroffen werden. Eine mit dem Vorhaben verbundene artenschutzrechtliche Betroffenheit kann ausgeschlossen werden. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements - nicht erforderlich - Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja nein ja nein ja nein ja nein