Daten
Kommune
Pulheim
Größe
97 kB
Datum
07.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
50/2018
Erstellt am:
05.02.2018
Aktenzeichen:
IV 66 662
Mitteilungsvorlage
Gremium
Umweltausschuss
TOP
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
07.03.2018
Betreff
Verwertung der Bioabfälle durch den Rhein-Erft-Kreis
Mitteilung
Aufgrund eines Auftrages aus dem Umweltausschuss des Rhein-Erft-Kreises hat die Kreisverwaltung mit Schreiben vom
29.11.2017 angefragt, ob die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis Interesse an einer Aufgabenübertragung bezüglich der
Verwertung der Bioabfälle hätten.
Die Verwaltung hat dies mit Schreiben vom 11.12.2017 aus den nachfolgend dargestellten Gründen verneint.
Das vom Rat am 27.09.2016 einstimmig beschlossene Abfallwirtschaftskonzept (AWK) 2018 war die Grundlage für die
Ausschreibung der Entsorgungsleistungen der Stadt Pulheim für die Jahre 2018 bis einschließlich 2022 (eine Verlängerung bis 31.12.2023 ist möglich). Diese sind im Wesentlichen die gesetzlich den kreisangehörigen Kommunen zugeordneten Sammelleistungen. Bereits in den 90er Jahren wurden vom Rhein-Erft-Kreis im Benehmen mit allen Kommunen
die Verwertungsleistungen für Schadstoffe und Altpapier übertragen.
Die Kommunen haben das Abfallwirtschaftskonzept des Kreises für den Zeitraum 2006 – 2020 damals mitgetragen,
welches die gesetzliche Verwertungsaufgabe bezüglich der Bioabfälle beim Kreis beließ.
Durch die Senkung der Verwertungskosten nach Abschreibung der Investition für die Verwertungsanlage in Erftstadt
sind die Kreisgebühren für die Verwertung der Bioabfälle ab 2011 um rund 50% gesunken. Insofern profitieren die Gebührenzahler insbesondere auch in Pulheim von der langfristig angelegten Entsorgungsstrategie des Kreises, da es in
Pulheim eine überdurchschnittliche Sammelmenge von Bioabfällen gibt.
Der Abfallwirtschaftsplan des Landes sieht eine höhere Sammelquote für Bioabfälle im Land NRW vor. Pulheim übererfüllt die aktuelle Quote (130 Kg / E) und die zukünftige Quote ab 2021 (160 Kg / E) bereits heute zu 97,5% (s. a. Abfallstatistik, Mitteilungsvorlage Nr. 41/2018). U. a. um die Sammelquote im Land auch in anderen Kommunen auf ein höheres Niveau zu heben, sollen zukünftig auch gekochte Speisereste gesammelt werden. Eine Vergärung der Bioabfälle mit
Gewinnung von Gas ermöglicht zukünftig zudem eine ortsnahe Energieversorgung für Betriebe und / oder einzelne
Wohnbereiche.
Vorlage Nr.: 50/2018 . Seite 2 / 2
Der Rhein-Erft-Kreis will die Beseitigungs- und Verwertungsleistungen für Rest- und Bioabfälle für den Zeitraum ab dem
01.01.2021 bzw. 01.01.2022 (ein Jahr Verlängerungsoption besteht im laufenden Vertrag) neu ausschreiben. Dafür
bereitet er derzeit als Grundlage ein neues Abfallwirtschaftskonzept vor. Dieses Konzept enthält auch die zukünftige
Verwertung von Speiseresten mittels vorgeschalteter Vergärungsanlage. Nach Mitteilung der Kreisverwaltung wird die
Ausschreibung einen Vertragszeitraum von 10 - 15 Jahren je nach Abfallfraktion beinhalten.
Laut Kreisverwaltung berät die Stadt Bergheim aktuell über eine eigene Verwertungsmöglichkeit, die auch Nachbarkommunen als mögliche Teilnehmer ins Auge fassen könnte. Von Elsdorf sei bereits eine ablehnende Entscheidung
getroffen worden. Wie die Beratung in Bergheim ausgeht sei noch offen. Eine offizielle Anfrage aus Bergheim liegt nicht
vor.
Alle anderen Kommunen wollen die Aufgabe Bioabfallentsorgung nach bisherigen Informationen beim Rhein-Erft-Kreis
belassen. Dies stellt nach Ansicht der Verwaltung aufgrund des Mengengerüstes und der beabsichtigten Preisermittlung
im Wettbewerb die wirtschaftlichste Variante dar.
Die Kommunen ohne bisherige Verwertungsanlage auf ihrem Stadtgebiet verfügen in der Regel über keine Fläche, die
für eine Vergärungs- und Verwertungsanlage geeignet wäre. Zudem ist bei einer evtl. Neuanlage erheblicher Widerstand
aus der Bevölkerung einzukalkulieren. An die massiv ablehnende Diskussion zu einer Biogasanlage in Pulheim vor
einigen Jahren sei in diesem Zusammenhang erinnert.
Eine Anhörung der Stadt Pulheim zum AWK des Kreises wird nach dem 15.03.2018 erfolgen. Die Stellungnahme dazu
wird den Ratsgremien / dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.