Daten
Kommune
Pulheim
Größe
138 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
BP 134 Sinnersdorf
Abwägung
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs.1 und 2 und § 4 Abs.1 und 2 BauGB
T1 fBÖ, Schreiben REK vom 09.06.2017
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Rhein-Erft-Kreis regt die Erstellung eines landschaftspflegerischen
Fachbeitrags, die Durchführung
einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung sowie eine Ergänzung bzw.
Vertiefung der lärmtechnischen
Untersuchung an.
Der Bebauungsplan Nr. 134 Sinnersdorf wird
als Maßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt (§ 13a
BauGB). Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von
einer Umweltprüfung und vom Umweltbericht
abgesehen. Als logische Konsequenz dieser
gesetzlichen Vorgabe hält die Verwaltung es
auch für vertretbar, auf einen landschaftspflegerischen Fachbeitrag zu verzichten.
Eine artenschutzrechtliche Prüfung (ASP
Stufe I + II) ist durchgeführt worden. Durch sie
konnte nachgewiesen werden, dass unter
Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen bei Realisierung der Planung keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten planungsrelevanter Arten zerstört werden
Der Anregung ist durch eine ergänzende
Stellungnahme des Gutachters der schalltechnischen Untersuchung gefolgt worden.
Sie wurde auf Grundlage der fraglichen Baugenehmigungsakten erarbeitet und kommt zu
dem Schluss, dass keine Immissionskonflikte
an der geplanten Wohnbebauung zu erwarten
sind.
Der Umweltausschuss,
der Planungsausschuss
empfiehlt / der Rat der
Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme teilweise zu
berücksichtigen.
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Eingabestellerin kritisiert den
geplanten Geschosswohnungsbau
unter Verweis auf die benachbarten
Ein- und Zweifamilienhäuser. Sie
gibt verschiedene Anregungen für
Die Abwehr einer dreigeschossigen Neubebauung unter Verweis auf vorhandene Einfamilien(reihen)häuser, die mit zwei Vollgeschossen plus Satteldach annähernd gleich
hoch sind, ist nicht nachvollziehbar. Auch die
Der Umweltausschuss,
der Planungsausschuss
empfiehlt / der Rat der
Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme nicht zu be-
B1 fBÖ, Schreiben vom 15.03.2017
BP 134 Sinnersdorf
eine anderweitige Nutzung der
Plangebietsfläche und sagt Konflikte zwischen der neuen Wohnnutzung und der Vereinsnutzung voraus. Außerdem würde sich der
Anwohnerverkehr in der Wupperstraße deutlich erhöhen.
Abwägung
Vorschläge für eine alternative Nutzung der
Fläche und die vorgetragenen Sorgen hinsichtlich gesteigerten Anwohnerverkehrs in
der Wupperstraße stellen aus Sicht der Verwaltung keine hinreichenden Argumente dar,
um vom Ziel einer Wohnbebauung zwecks
innerörtlicher Deckung eines unbestrittenen
Wohnungsbedarfs abzurücken. Die zu erwartenden zusätzlichen Ziel- und Quellverkehre
können von den bestehenden Erschließungsstraßen problemlos aufgenommen werden.
Darauf zu verzichten, die für eine Innenentwicklung geeignete und in dieser Größenordnung einzige aktuell zur Verfügung stehende
Sinnersdorfer Potenzialfläche einer wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen wäre mit den
für die Nachbarschaft damit verbundenen
Effekten nicht zu rechtfertigen.
rücksichtigen.
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Verfasser der Stellungnahme
regt an, die Plangebietsfläche zum
Teil als Bolzplatz zu nutzen und die
restliche Wiese mit Einfamilienhäusern zu bebauen.
Es wird auf die Stellungnahme der Verwaltung
zu B1 verwiesen. Mehrfamilienhausbauten mit
Geschosswohnungen stellen keinen Haustyp
dar, welcher unter den standörtlichen Rahmenbedingungen städtebaulich unverträglich
wären. Wenn auch Reihenhausbebauung die
vorherrschende nördliche und östliche Nachbarschaft bildet, lassen sich gleichwohl andere, bedarfsorientierte Wohnbauten südlich der
Siegstraße städtebaulich vertreten.
Der Umweltausschuss,
der Planungsausschuss
empfiehlt / der Rat der
Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme nicht zu berücksichtigen.
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Eingabesteller weist darauf hin,
dass wegen problematischer Ei-
Der Hinweis ist als zutreffend anzusehen. Die
Verwaltung hat daher den ausgelegten Be-
Der Planungsausschuss
empfiehlt / der Rat der
B2 fBÖ, Schreiben vom 18.04.2017
B3 fBÖ, Schreiben vom 26.05.2017
BP 134 Sinnersdorf
gentumsverhältnisse bei einem
Plangebietsgrundstück das im
Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung präsentierte
Bebauungskonzept geändert werden muss.
Abwägung
bauungsplanentwurf hinsichtlich der Festsetzung von Bauflächen und Erschließungsflächen entsprechend modifiziert.
Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme zu berücksichtigen.
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Eingabesteller beklagt die
Planungsabsichten, da er beim
Kauf seiner nördlich benachbarten
Immobilie von einer dauerhaften
Nutzung als Grün- bzw. Sportfläche
ausgegangen ist und nun eine
Wertminderung befürchtet. Die
Geschosswohnungsbauten würden
nicht zum von Einfamilienhäusern
geprägten Ortsbild passen. Eine
Rodung der heutigen Grünfläche
mit ihren Bäumen wäre ein Raubbau an der Natur.
Die Plangebietsfläche mit dem Argument
einer „ewig gültigen Zielsetzung“ gemäß dem
vor Jahrzehnten aufgestellten AltBebauungsplan jedweder anderen Entwicklung zu entziehen, hält die Verwaltung für
inakzeptabel. Der Rat der Stadt ist frei darin,
einer Teilfläche des Stadtgebiets entsprechend neuer Bedarfe geänderte Entwicklungsziele zuzuweisen. Das Wohnhaus des
Eingabestellers ist von der geplanten Neubebauung ca. 40 m entfernt, sein dazwischen
liegender Garten ist 25 m tief, eine wertmindernde Beeinträchtigung der Immobilie ist
nicht erkennbar. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu B1 und B2
verwiesen.
Der Planungsausschuss
empfiehlt / der Rat der
Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme nicht zu berücksichtigen.
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Eingabesteller äußern Bedenken, da sie u.a. die Ergebnisse des
schalltechnischen Gutachtens
anzweifeln. Sie sehen Konflikte der
neuen Anwohner mit den von der
benachbarten Vereinsnutzung
ausgehenden Emissionen und
sonstigen Begleiterscheinungen.
Das Gutachten kommt – einschließlich der
ergänzenden Stellungnahme zum Übungsraum der KG Blau Weiß Sinnersdorf und zum
Schützenheim – zu dem Ergebnis, dass keine
relevanten Geräuschimmissionen auf die
nördlich geplanten Wohnhäuser einwirken
werden. Die ergänzende Stellungnahme wurde auf Basis der Bauvorlagen erstellt, die
Der Planungsausschuss
empfiehlt / der Rat der
Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme nicht zu berücksichtigen.
B4 fBÖ, Schreiben vom 31.05.2017
B1 Aus, Schreiben vom 09.02.2018
BP 134 Sinnersdorf
Abwägung
seinerzeit zu den Bauanträgen der dann genehmigten Gebäude gehörten. Diesen zufolge
verfügt der Luftgewehrschießstand der Schützen , nicht das Vereinsheim der KG BlauWeiß, über eine tragende Konstruktion in
Stahlbauweise mit Ausfachungen aus 17,5 cm
dickem KSV-Mauerwerk. Die immissionsmäßige Unbedenklichkeit der Nutzung im
Übungsraum der KG bestätigt das Gutachten
auf Grundlage der in der Baubeschreibung
fixierten Nutzung für Übungszwecke des
Tanzcorps.
Sonstige befürchtete Begleiterscheinungen
wie etwa eine dramatische Parkplatzsituation
bei Veranstaltungen der Vereine dürften nur in
einer untergeordneten Anzahl pro Jahr auftreten und stellen kein durchgreifendes Hindernis
für den geplanten – auch in Sinnersdorf dringend benötigten – Wohnungsbau dar.