Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,0 MB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
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Rhein-Erft-Kreis
2017
POSTSTELLE
Der Landrat
-t'
Amt ftir Umweltschutz und
Kreisplanung
Rhein-Erft-Krei5 . Der l"andrat.70/4. 50124 Bergheim
Stadt tulheim
Datum
Der Bürgermeister
09.06.2017
Planungsamt
Mein zeichen
Frau Hatting
7o-7 l4t.o9.o3
Alte Kölner Straße 26
Auskunft erteilt
50259
a§
tulheim
Frau Fitzel
Zimmer I'lI.
387
Telefon
Fax
0227La3-17047 -8327010
@cuo
Bebauungsplan Nr. r34
Frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (r) BauGB
lhr Schreiben vom D.os.2o17
E-Mail
dorotheefi tzek@rhein-erft -krei5.de
Hinweis:
verienden sie leine vertnulichen, schützenrwartan Dat€n per E-Mail
E-Po6t
poststelle@rhein-erft -keis.epost.de
HausadrEse
willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Telefon 02271 83-0
Fax
0227193-2300
htemet
www.rhein-erft -keis.de
info@rhein-erft -keis.de
Sehr geehrte Frau Hatting,
Postadrgse
aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende
Stellungnahme abgegeben:
50124 Bergheim
Öffiungszeitm
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12r30 Uhr
Donnerstag
Kreisplanung
Ansprechpartnerin: Fnu Fitzek,
Tel r
ozz7tl83t7o87
Seitens der Kreisplanung bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die
o.g. Eauleitplanung, da es sich um Flächen handelt, die nach § 34 BaUCB
bebaubar sind.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim stellt die Fläche je-
doch als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bolzplatz dar. Der Flächennutzungsplan ist nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BaUGB anzupassen.
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
(nur service- und zulassungsstelle im
Kreishaus Bergheim)
Banlverbindungen
Postbant Köln (BtZ 370 100 s0)
Kontor 10 850 505 BIC: PBNKDEFF
IBAN: DE45 37010050 0010 8505 05
l(reisspa*asse Käln (BlZ 370 502 99].
Konto: 142 001 200 8lC: COKSDE33
IBAN: DE72 3705 0299 0142 0012 00
Die Fläche liegt im Landschaftsplan Nr. 7 ,,Rommerskirchener Lössplatte"
mit dem Entwicklungsziel 2: ,,Anreicherung einer im Ganzen zu erhaltenden
Landschaft mit natumahen Lebensräumen und mit gliedemden und belebenden Elementen." Das Entwicklungsziel sollte im städtebaulichen Entwurfbeachtet werden.
Öffcntl. VertehEmittel zum Kreirhaus
Bahn: Bergheim und zieverich
Bushaltedellen: Am Knüchelidamm
und Kreirhaus - Weitere lnfos:
www.revg.de oder 02234 1806-0
Iaut Begründung (Februar zorT) zur Beteiligung gem. § 3 Abs. r und § 4 Abs.
r BaUGB wiTd von einer Umweltprüfung und einem Umweltbe cht abgese-
per E-po9t cnei(hbar:
post5telle@rhein-erft -keis.epost.de
Der Rhein-Erft-Krei! ist
jetzt
Seite
hen. Der bisher wirksame, ehemalige Bebauungsplan Nr. 1.3 B Sinnersdorf
wurde zooT aufgehoben. Die Fläche liegt seit langer Zeit brach. Es wird angeregt, die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Planvorhabens in
einem Landschaftspfl egerischer Fachbeitrag mit integrierter Eingriffs- und
Ausgleichsbilanzierung zu ermitteln und zu bewerten.
Aus Sicht von Natur und Landschaft wird angeregt, die zu rodenden Bäume
durch Neupflanzungen gem. Baumschutzsatzung der Stadt Pulheim auf
den verbleibenden Freiflächen zu ersetzen.
lch behalte mir vor, erst nach Vorlage der v.g. Untersuchungsergebnisse
endgültig Stellung zu nehmen.
Artenschutz
Vor grundlegenden Veränderungen des Vegetationsbestandes im Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplans ist eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchzuführen. Aus naturschutzrechtlicher Sicht wird darauf hingewiesen, dass die artenschutzrechtlichen Verbote nach § fg (r) und § 44 (1)
Bundesnaturschutzgesetz zubeachten sind.
Aus nafurschutzrechtlicher Sicht wird darauf hingewiesen, dass die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 39 (5) Bundesnafurschutzgesetz zu beach-
ten sind: Die Rodung von Gehölzen muss außerhalb der Vogelbrutzeit vorgenommen werden (also in der Zeit vom 01.1o. - 28./29.o2.).
Wasserwirtschaft
Ansprechpartner: Herr Meints, Tel: ozzV/83t7o35
Die geplante Entwässerung
ist mit meiner Unteren Wasserbehörde abzu-
stimmen.
liegt in der Wasserschutzzone lll B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhalDas Plangebiet
ten.
Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen im o.a. Plangebiet
bedarf gemäß Wasserschutzgebietsverordnung
für die
Wassergewin-
nungsanalgen Weiler und Woningen/Langel der Cenehmigung durch meine Untere Wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen
lmmitsionsschutz
Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel: ozzTt/833454
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. t34 soll Wohnbebauung an
eiren Sportplatz sowie an mehrere Vereinshäuser heranrücken.
Hierzu wurde durch das Büro Graner + Partner ein schalltechnisches Gutachten erstellt, das die Auswirkungen dieser Nutzungen auf die heranrückende Wohnbebauung untersucht und bewertet.
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Aus der Sicht des lmmissionsschutzes ist das Cutachten jedoch nicht abschließend.
Es
ist nicht ersichtlich wie die Vereinshäuser in der Nachtzeit genutzt wer-
den.
Baugenehmigungen zu den Liegenschaften liegen mir nicht vor.
lch rege an im weiteren Verfahren, die tatsächlich genehmigten Nutzungen
zu überprüfen.
Des Weiteren ist dem Gutachten nicht zu entnehmen, inwieweit das Vereinshaus des Schützenvereins genutzt wird. Handelt es sich hier um ein
reines Vereinslokal oder findet dort auch ein Schießstandbetrieb statt.
Da die Räumlichkeiten aller drei Vereine gleichzeitig genutzt werden kön-
nen, insbesondere auch zur Nachtzeit, empfehle ich dies lärmtechnisch
ebenfalls zu bewerten.
Bodenschutz
Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel.: ozzVl83t7o6z
Schädliche Bodenveränderungen sind für die Planfläche nicht bekannt. lch
weise aber auf folgende rechtliche Vorgabe hin:
Cemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW (tBodSchc) haben bei der
Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plange-
nehmigungen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen
Abwägung vor der lnanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht bau'lich
veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedemutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist.
Diese Prüfung ist
im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen.
Die Stellungnahmen der Amter Straßenbau und Verkehr und Straßenverkehrsamt werden gegebenenfalls nachgereicht.
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine Anregungen oder
Bedenken geäußert.
Mit freundlichen Crüßen