Daten
Kommune
Pulheim
Größe
138 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
58/2018
Erstellt am:
07.02.2018
Aktenzeichen:
IV/61 ro
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
07.03.2018
Planungsausschuss
X
08.03.2018
Rat
X
20.03.2018
Betreff
Bebauungsplan Nr. 134 Sinnersdorf
Bereich: Siegstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1
und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe Vorlage Nr. 233/2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Investor
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 58/2018 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. den
§§ 3 (1) und 3 (2) sowie 4 (1) und 4 (2) BauGB eingegangenen umweltrelevanten Äußerungen und Stellungnahmen zur
Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Abwägung der Umweltbelange - vorberatend für den Rat - entsprechend vorzunehmen.
Der Planungsausschuss empfiehlt,
der Rat der Stadt Pulheim beschließt:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S.
966) den Bebauungsplan Nr. 134 Sinnersdorf als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
2. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
Der Planungsausschuss beauftragte in seiner Sitzung am 05.12.2017 die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplans
Nr. 134 Sinnersdorf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Offenlage wurde in der Zeit vom 11.01.2018 bis 14.02.2018 durchgeführt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 10.01.2018 über die Durchführung der Offenlage informiert und zur Abgabe einer
Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert.
Im Rahmen dieser Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ging lediglich von Bürgern eine (neue) Stellungnahme ein. In einem gemeinsamen Schreiben tragen drei Sinnersdorfer Vereine Bedenken gegen die Planung vor (siehe „B1 Aus“). Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erhielt die Verwaltung innerhalb der vorgegebenen Frist keine Stellungnahmen. Mit einer verspätet eingegangenen Stellungnahme äußern die Fachämter des RheinErft-Kreises keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung, geben aber Hinweise, die – teilweise, als nachrichtliche Übernahme – in den Bebauungsplan aufgenommen wurden.
Vorlage Nr.: 58/2018 . Seite 3 / 3
Die im gesamten Verfahren – auch die in der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB – vorgetragenen Bedenken und Anregungen zur Planung sind von der Verwaltung in einem Abwägungsvorschlag gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB behandelt worden .Hierzu wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen.
Sofern der Umwelt- und der Planungsausschuss den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung folgen, können sie dem
Rat der Stadt empfehlen, den Bebauungsplan Nr. 134 Sinnersdorf als Satzung zu beschließen.
Hinweis: Die artenschutzrechtliche Prüfung (ASP Stufe 1+2) sowie das schalltechnische Gutachten samt ergänzender
Stellungnahme waren der Auslegungsbeschlussvorlage in einer Druckversion beigefügt. Da sie unverändert blieben,
wurde jetzt darauf verzichtet, sie erneut zu drucken. Im Ratsinformationssystem sind sie natürlich als Anlagen einsehbar.