Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,0 MB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
nntase zu
T@
|
Tab. ANLAGE 4
$edbbaulicher Vertrag
Die Shdt Pulheim, Alb Kölner Stsaße 26, 50259 Pulheim
- nachfolgend Shdt genannt
-
verüebn durch Hem Technischen Be(Teordnebn tr&rlin Höschen
und
- nachfolgend Vofiabenträger genannt
schließen folgenden Vertrdg
-
:
Präambel
Der Vorhabenträger ist grundbuchmäßiger Eil]enmmer des Grundstlc*s Gemarkung Pulheim, Flur
3, Flursttick
1792.
Das Flursttick liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.26 Pulheim 1302. Der ptan wird
aufgestellt, um
das Vorhaben des Vorhabenffigers, die Enidrtung eines dreigesctossigen Gebäudes mit gewerblicher und
DiensüeistungsnuLung planungsrech0ich arlässig zu machen.
Der Beschluss des Bebauungsplans als Satrung ist frJr die Sihung des Rates der Sbdt pulheim am
20.03.201g
voEesehen.
Die nachblgenden verFaglichen Besümmungen dienen dersicherung folgender pmjektrbestandteile:
1.
Bei Realisierung der vom Vofiabentäger geplanten Nubungen ist da\on auszugehen, dass zwecks
fußtäufiger Erschließung des Vorhabengrundstücks eine bisher nicht rorhandene signalisierb Fußgängerquerung
der Bonnstraße (L 183) samt Weiteführung bis zum Vorhabengrundstück bzw. zur Siemensstraße
erfoderlich wird. Die Heßbllung der Fußgängerquerung elnschließlich ihEr Signali§erung und Fortführung
bis zum
Vorhabengrunds{ück sowie der Weiterführung einer dauerhaft öffenü'rhen Fußrvegvertrindung zur Siemensstraße wird im Folgenden vereinbart Hiezu gilt als Grundlage und Bestandteil dieses Vertrages die mit
ANLAGE 1 gekennzeichrnb beipfügte Planzeichnung.
2'
Die baulic'ire c"eslaltung soll auf der Grundlage des vorgelegten Bebauungskonzepb erfolgen
§1
Gegenstand der Verpfl ichtung
l.
Der Vorhabenträger verpflichbt sich zur Herstellung einer Fußgängequerung über die L 183 gemäß ANLA-
GE 1 und der darauf aufuauerden (noch zu oßtsllenden) tiebautechnischen Planung. Zur Fußgängerqu+
rung gehört ihre Signalisierung und Forffiihrung bis zum Vofiabengrundstück.
Die Beaufuagung der Planung erfolgt durch den Vorhabenträger in Abslimmung mit der Stadt und auf Basis
einer zwischen Stadt und Larnlesbetieb Staßen NRW abzuschließenden Venralbngsvereinbarung.
Der Vorhabenhäger verpffichtet sich zur Übemahme aller Maßnahmen und Verpflichfungen, die sich für die
Shdt Pulheim aus der VeMalhtngsvereinbarung ergeben. Dies umfasst auch die Kostentragung
ilr
alle
Maßnahmen. Soweit die Stsdt Pulheim vom Landesbetrieb Sfaßen NRW auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zu ählungen au&efordert wird, verpflichbt sich der lnveslor zur unvezüglichen Vornahme der Zahlung auf Aufforderung der Stadt Pulheim
2.
Der Vorhabenfäger sidErt durch Eintragurg einer Grunddienstbarkeh im Grundbuch die dauerhafte fußläu-
fge Verbindung von der Bonnstraße bis zur Siemensstraße auf Basis der in ANLAGE
1 dargesleltbn
priv+
ten Gehwqfäche zugunsten der Öfientichkeit.
3.
Der Vorhabenüäger ve{pflichbt sich, die architektonische Geshltung des Vorhabens gemäß dem vom Archi-
tekturbüo SCHMIDT ARCHITEKIEN vorgelegten BebauurEskonzept auszuführen. Eine von der dargestelF
ten Fassade abweichende Ges{altung bedarf der Zustimmung der
SHL
§2
Ferligstellung der Fußgängerquerung
Die Heßbllung der Fußgängerquerung mit Forfführung bis zum Vorhabengrundsltick (nachfolgend Erschließungsmaßnahme genannt) uird in Abstimmung mit der Shdt und Stra߀n NRW nach Maßgabe der Ausführungsplanung erfo§en.
Der Vorhabentäger verpflbhbt sich, die Maßnahme tris
zur
Schlussabnahme des Bauwrtnbens hezustellen.
Die Beteiligten könrren im gegenseitigen Einvemehmen eine abweichende Regelung tefien.
Die fußläufige Anbindung soll zeiüich entsprechend den Erfordemissen der Bebauung hergestellt und bis zur
Fertigstellung der Hochbauten benuEbar sein. Gleiches gilt für die Verbindurg bis zur Sieüensshaße
§3
Vertragsstrafe bei Nichtefüllung der vertraglichen
Pff
ichbn
Verlebt der Vorhabenträger seine Verpfichtungen gemäß § 1 und § 2, so hat er eine VertragssHe in Höhe von
50.000 € zu zahlen. Jede Zuwiderhandlung löst emeut die ZahlurEspflicht aus. Unberührt bleiben Erfüllungsansprüche und evt. Schadenseßauansprüche der Stadt
§4
Schlussbestimmungen
'1.
Ein Wechsel des Vorhabentägers ist nur mit Zustimmung der Stadt moglich.
2.
Vertragsänderung€n oder +rgänzungen bedürbn zu ihrer Rechbu,irksamkeit der Schriflfoim. Nebenabreden
bestehen nicht Der Vertrag ist
gung.
,
den
Für den Vorhabentäger
Pulheim, den
STADT PULHEIM
DER BÜRGERMEISTER
ln Vertetung
Technischer Beigeordnebr
zweiffir ausgefe(fl Die Shdt und der Vorhabenfäger erhalten je eine Austrti-
illliil
lilli ii ill
i
[J.l.rJJ-lJ:|l
ii\ i
-{r
'§-:=:i--"'
\\[F\
I [ ..r\ "
,
t.
,-1
f
-
',-r42'='-
:-;1'
f,-;-l
j-.a+7-Z
_'
"'
a;2{,,\f-.-;;''rtcnY
T*9 '''
2--..,_R\"
.-- _?- -,2 ,, '1q,..'.n'-)aL^"r
..2
-
.vtY-/r_
L!-".- -)2 -.- '
?.2''--=a*;'76t''?ta'o''
/.- 1-)
:;]A.-z-fl / ;l /
'.'iÄ'J;W--1-.1.1t , .,/
/i;o:
-,*'
'll
il.l
.'"./* ;fl*
t'--"ll'1ffi'f'
r§ I []r rlrl, .l,s-1t
I
\t'\\\\l
,t
\t*'
\\ t
=:;:_H
" r.
\i
1- ;---l. ,/t i -i,.
:
|
lr
-.
Z-
,"
t
rv
9)
$\
'R'..,
|"r]
0.,
"'
.
\\
ät
Itdo.r
Bebauungskonzept
§t, Ej4.8rm
&.
h
Afi.[n
1:29)
rl