Daten
Kommune
Pulheim
Größe
138 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
60/2018
Erstellt am:
07.02.2018
Aktenzeichen:
IV/61 ro
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Planungsausschuss
X
08.03.2018
Rat
X
20.03.2018
Betreff
Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim 1302
Bereich: Siemensstraße
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe Vorlage Nr. 228/2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor/Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 60/2018 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen,
der Rat beschließt:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016
(GV. NRW. S. 966) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB "Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim 1302", dem gemäß
§ 9 Abs. 8 BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 17.05.2017 beschloss der Planungsausschuss, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 26 Pulheim
1302 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auslegen zu lassen. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 16.06.2017 bis
17.07.2017. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.06.2017 von der
Auslegung benachrichtigt. Ihnen wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 24.07.2017 Stellungnahmen zum Planentwurf
und seiner Begründung abzugeben.
Wie schon bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) gingen von Bürgern keine Stellungnahmen ein.
Von Trägern öffentlicher Belange erhielt die Verwaltung zwei kritische Stellungnahmen:
Der Landesbetrieb Straßen NRW hält seine – im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bereits vorgetragenen (T1 fBÖ) – grundsätzlich erheblichen Bedenken aufrecht (T1 Aus).
Anders als bei der frühzeitigen Beteiligung bekundet nun auch das Amt für Straßenbau und Verkehr des Rhein-ErftKreises als Straßenbaulastträger der K 24 (Venloer Straße) erhebliche Bedenken (T2 Aus).
Die kritischen Stellungnahmen der Straßenbaulastträger veranlassten die Verwaltung, in einem Gespräch mit ihnen
„Lösungsmöglichkeiten“ auszuloten. Als Kernforderungen ergaben sich die Nachweisführung ausreichender Ausbauflächen am Knotenpunkt Bonnstr./Venloer Str. im Falle der Vorhabenrealisierung sowie eine Prüfung der Rückstaulängen.
Die vom Verkehrsgutachter entsprechend erarbeiteten Unterlagen wurden den Baulastträgern zur erneuten Bewertung
zugestellt. In der Folge gingen die mit T1 Erg und T2 Erg gekennzeichneten ergänzenden Stellungnahmen ein. Die
Behörden kritisieren die jeweiligen Ergebnisse und formulieren weitergehende Anforderungen bzw. Fragstellungen.
Vorlage Nr.: 60/2018 . Seite 3 / 3
Den Wunsch nach Ergänzung des Knotenpunkt-Ausbauplans um das projektierte Vorhaben – damit die genaue Lage
auf dem Grundstück und die Abstände zu den Straßenrändern deutlich werden – hat die Verwaltung an den Architekten
des Vorhabenträgers weitergeleitet. Eine demgemäße Darstellung wurde erarbeitet. Zu den sonstigen Kritikpunkten hat
der Verkehrsgutachter in tabellarischer Form Stellung genommen.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass gutachterlich und in zeichnerischer Form ausreichend dargelegt ist, dass das
mit der aufzustellenden, vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 Pulheim zulässig werdende Vorhaben
keine nennenswerten Auswirkungen mit Blick auf die L 183 und die K 24 und den fraglichen Knoten haben wird. Sie legt
daher im Folgenden eine Abwägungstabelle vor, in der zu den wesentlichen Bedenken und Forderungen der Straßenbaulastträger Stellungnahmen formuliert und Beschlussvorschläge gemacht sind.
Die fraglichen Schreiben der Baulastträger sind mit den Kennzeichnungen T1 fBÖ, T1 Aus und T1 Erg (Landesbetrieb
Straßen NRW) sowie T2 Aus und T2 Erg (Rhein-Erft-Kreis) versehen und nachfolgend der Abwägungstabelle beigefügt.
Unterlagen, auf die in der Abwägungstabelle Bezug genommen wird, tragen in fortlaufender Bezifferung das Kürzel
„Tab. ANLAGE“ und befinden sich hinter den Schreiben der Baulastträger. Der in der Abwägung beschriebene Städtebauliche Vertrag (Tab. Anlage 4) ist vor dem Satzungsbeschluss im Rat zu unterzeichnen.
Folgt der Planungsausschuss den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, kann er dem Rat empfehlen, den Entwurf
des Bebauungsplans Nr. 26 Pulheim 1302 als Satzung zu beschließen.