Daten
Kommune
Pulheim
Größe
139 kB
Datum
07.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
62/2018
Erstellt am:
14.02.2018
Aktenzeichen:
IV 66 662
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umweltausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
07.03.2018
Betreff
Fördermittel Bund zur Verbesserung der Luftqualität - Antrag der Fraktion des Bürgerverein Pulheim vom
18.01.2018
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürgerverein Pulheim
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 62/2018 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss beschließt, dass die im Antrag des Bürgerverein Pulheim vom 18.01.2018 aufgeführten Handlungsanregungen (siehe Anlage 1) im Rahmen des Klimaschutzteilkonzeptes Verkehr geprüft werden.
Erläuterungen
Der Antrag des Bürgerverein Pulheim vom 18.01.2018 zielt darauf ab, zur Verbesserung der Luftqualität in Pulheim
Mittel aus Förderprogrammen des Bundes zu beantragen, die unter dem Titel „Sofortprogramm saubere Luft 2017 –
2020“ zusammengefasst und aufgestockt wurden.
Für viele Teilbereiche des Programms kann die Stadt Pulheim keine Fördermittel beantragen, weil es sich an Firmen
richtet. Nachstehend sind die dem Antrag entsprechenden Kurzbeschreibungen aus dem Sofortprogramm saubere Luft
2017 – 2020 aufgeführt:
1. Elektrifizierung des urbanen Wirtschaftsverkehrs (richtet sich an Firmen)
Ein Großteil des städtischen Verkehrs geht auf Dienstleistungen und wirtschaftliche Transporte zurück. Hier kann eine
Umstellung auf Elektrofahrzeuge oder der Einsatz von Lastenrädern einen deutlichen Beitrag leisten, die Qualität der
Luft zu verbessern und Treibhausgase zu reduzieren. Daher fördert die Bundesregierung die Umstellung auf Elektrofahrzeuge in Handwerksbetrieben und anderen Gewerben sowie bei Transport- und Lieferdiensten. Auch der Einsatz
von Lastenrädern wird zukünftig gefördert.
2. Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV (richtet sich an ÖPNV-Unternehmen: hier ab 2019 REVG mbH)
Das Programm fördert die Nachrüstung von Dieselbussen im öffentlichen Personennahverkehr mit Systemen zur Abgasnachbehandlung. So sollen Stickoxide vermindert werden. In Frage kommen zum Beispiel SCR-Katalysatoren. Dass
die Fahrzeuge wirksam und nach Vorschrift nachgerüstet sind, muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis des KraftfahrtBundesamtes nachweisen.
3. Digitalisierung des Verkehrs (Stand 14.02.2018 – keine weiteren Informationen erhältlich)
Die Programme fördern Maßnahmen, die den Verkehr in den Kommunen digital lenken und so für einen flüssigeren
Verkehr sorgen.
Förderprogramm u.a. für Verkehrsdatenerfassung (BMVI) - in Vorbereitung
Förderung für intelligente Verkehrssteuerung (BMUB) - geplant
4. Elektrifizierung von Taxis, Mietwagen und Carsharing (richtet sich an Firmen)
Das Programm fördert die Umstellung der Fuhrparks von Taxi-, Mietwagen- und Carsharing-Unternehmen auf Elektrofahrzeuge.
Vorlage Nr.: 62/2018 . Seite 3 / 3
5. Elektrifizierung von Bussen im ÖPNV (richtet sich an ÖPNV-Unternehmen: hier ab 2019 REVG mbH)
Die Programme fördern eine Umstellung von Bussen im öffentlichen Personennahverkehr auf Fahrzeuge mit Elektroantrieb (Plug-In-Hybrid- oder Batteriebusse).
6. Ausbau der Ladeinfrastruktur (richtet sich an Firmen und Kommunen)
Die Programme fördern den Aufbau von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge an öffentlichen Orten. Für bestimmte
Fuhrparks soll die Förderung auch für Gelände möglich sein, das nicht öffentlich zugänglich ist. Dabei geht es beispielsweise um Gewerbeflächen oder Betriebshöfe.
Hinweis: Pulheim ist bezüglich 2.1.1 der Förderrichtlinie Elektromobilität (siehe nicht ausgedruckte Anlage 2) nicht in der
Liste der besonders betroffenen und somit förderfähigen Städte aufgeführt (siehe nicht ausgedruckte Anlage 3: Aufruf
zur Förderrichtlinie Elektromobilität - Anhang 1).
7. Bessere Logistik und Verkehrsströme (richtet sich an Kommunen)
Der Bund unterstützt die Kommunen dabei, neue Logistikkonzepte umzusetzen. Dazu zählen beispielsweise die Errichtung von Mikroverteilzentren, sogenannten Hubs, oder andere innovative Lösungen.
8. Stärkung des Radverkehrs (richtet sich an Kommunen)
Der Radverkehr soll attraktiver werden. Daher fördert der Bund unter anderem den Bau oder die Markierung von Radwegen und Radschnellwegen, Umbau und Erneuerung von Ampeln, Wegweisungssystemen sowie die Errichtung von
Abstellanlagen.
Zu den Punkten 6. – 8. empfiehlt die Verwaltung, zunächst die Ergebnisse des Klimaschutzteilkonzeptes Verkehr abzuwarten.