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Beschlussvorlage (Fördermittel Bund zur Verbesserung der Luftqualität - Antrag der Fraktion des Bürgerverein Pulheim vom 18.01.2018)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
139 kB
Datum
07.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Beschlussvorlage (Fördermittel Bund zur Verbesserung der Luftqualität - Antrag der Fraktion des Bürgerverein Pulheim vom 18.01.2018) Beschlussvorlage (Fördermittel Bund zur Verbesserung der Luftqualität - Antrag der Fraktion des Bürgerverein Pulheim vom 18.01.2018) Beschlussvorlage (Fördermittel Bund zur Verbesserung der Luftqualität - Antrag der Fraktion des Bürgerverein Pulheim vom 18.01.2018)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 62/2018 Erstellt am: 14.02.2018 Aktenzeichen: IV 66 662 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umweltausschuss X nö. Sitzung Termin 07.03.2018 Betreff Fördermittel Bund zur Verbesserung der Luftqualität - Antrag der Fraktion des Bürgerverein Pulheim vom 18.01.2018 Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürgerverein Pulheim Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 62/2018 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss beschließt, dass die im Antrag des Bürgerverein Pulheim vom 18.01.2018 aufgeführten Handlungsanregungen (siehe Anlage 1) im Rahmen des Klimaschutzteilkonzeptes Verkehr geprüft werden. Erläuterungen Der Antrag des Bürgerverein Pulheim vom 18.01.2018 zielt darauf ab, zur Verbesserung der Luftqualität in Pulheim Mittel aus Förderprogrammen des Bundes zu beantragen, die unter dem Titel „Sofortprogramm saubere Luft 2017 – 2020“ zusammengefasst und aufgestockt wurden. Für viele Teilbereiche des Programms kann die Stadt Pulheim keine Fördermittel beantragen, weil es sich an Firmen richtet. Nachstehend sind die dem Antrag entsprechenden Kurzbeschreibungen aus dem Sofortprogramm saubere Luft 2017 – 2020 aufgeführt: 1. Elektrifizierung des urbanen Wirtschaftsverkehrs (richtet sich an Firmen) Ein Großteil des städtischen Verkehrs geht auf Dienstleistungen und wirtschaftliche Transporte zurück. Hier kann eine Umstellung auf Elektrofahrzeuge oder der Einsatz von Lastenrädern einen deutlichen Beitrag leisten, die Qualität der Luft zu verbessern und Treibhausgase zu reduzieren. Daher fördert die Bundesregierung die Umstellung auf Elektrofahrzeuge in Handwerksbetrieben und anderen Gewerben sowie bei Transport- und Lieferdiensten. Auch der Einsatz von Lastenrädern wird zukünftig gefördert. 2. Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV (richtet sich an ÖPNV-Unternehmen: hier ab 2019 REVG mbH) Das Programm fördert die Nachrüstung von Dieselbussen im öffentlichen Personennahverkehr mit Systemen zur Abgasnachbehandlung. So sollen Stickoxide vermindert werden. In Frage kommen zum Beispiel SCR-Katalysatoren. Dass die Fahrzeuge wirksam und nach Vorschrift nachgerüstet sind, muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis des KraftfahrtBundesamtes nachweisen. 3. Digitalisierung des Verkehrs (Stand 14.02.2018 – keine weiteren Informationen erhältlich) Die Programme fördern Maßnahmen, die den Verkehr in den Kommunen digital lenken und so für einen flüssigeren Verkehr sorgen. Förderprogramm u.a. für Verkehrsdatenerfassung (BMVI) - in Vorbereitung Förderung für intelligente Verkehrssteuerung (BMUB) - geplant 4. Elektrifizierung von Taxis, Mietwagen und Carsharing (richtet sich an Firmen) Das Programm fördert die Umstellung der Fuhrparks von Taxi-, Mietwagen- und Carsharing-Unternehmen auf Elektrofahrzeuge. Vorlage Nr.: 62/2018 . Seite 3 / 3 5. Elektrifizierung von Bussen im ÖPNV (richtet sich an ÖPNV-Unternehmen: hier ab 2019 REVG mbH) Die Programme fördern eine Umstellung von Bussen im öffentlichen Personennahverkehr auf Fahrzeuge mit Elektroantrieb (Plug-In-Hybrid- oder Batteriebusse). 6. Ausbau der Ladeinfrastruktur (richtet sich an Firmen und Kommunen) Die Programme fördern den Aufbau von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge an öffentlichen Orten. Für bestimmte Fuhrparks soll die Förderung auch für Gelände möglich sein, das nicht öffentlich zugänglich ist. Dabei geht es beispielsweise um Gewerbeflächen oder Betriebshöfe. Hinweis: Pulheim ist bezüglich 2.1.1 der Förderrichtlinie Elektromobilität (siehe nicht ausgedruckte Anlage 2) nicht in der Liste der besonders betroffenen und somit förderfähigen Städte aufgeführt (siehe nicht ausgedruckte Anlage 3: Aufruf zur Förderrichtlinie Elektromobilität - Anhang 1). 7. Bessere Logistik und Verkehrsströme (richtet sich an Kommunen) Der Bund unterstützt die Kommunen dabei, neue Logistikkonzepte umzusetzen. Dazu zählen beispielsweise die Errichtung von Mikroverteilzentren, sogenannten Hubs, oder andere innovative Lösungen. 8. Stärkung des Radverkehrs (richtet sich an Kommunen) Der Radverkehr soll attraktiver werden. Daher fördert der Bund unter anderem den Bau oder die Markierung von Radwegen und Radschnellwegen, Umbau und Erneuerung von Ampeln, Wegweisungssystemen sowie die Errichtung von Abstellanlagen. Zu den Punkten 6. – 8. empfiehlt die Verwaltung, zunächst die Ergebnisse des Klimaschutzteilkonzeptes Verkehr abzuwarten.