Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
64/2018
Erstellt am:
14.02.2018
Aktenzeichen:
IV/003
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
07.03.2018
Rat
X
20.03.2018
Betreff
Landschaftsplan 7 "Rommerskirchener Lössplatte" -11. Änderung
Geplantes Landschaftsschutzgebiet "Ehemaliges Kiesabbaugebiet südöstlich Pulheim"
öffentliche Auslegung gemäß § 17 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 64/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt,
zur 11. Änderung des Landschaftsplanes 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine
Anregungen oder Bedenken zu äußern.
Die geplante Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Ehemaliges Kiesabbaugebiet südöstlich Pulheim“ wird begrüßt.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 08.11.2017 (Anlage 1), eingegangen am 17.11.2017, hat der Rhein-Erft-Kreis die Stadt Pulheim im
Verfahren zur 11. Änderung des Landschaftsplanes 7 “Rommerskirchener Lössplatte“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung erneut um Stellungnahme gebeten.
Inhalt dieser Änderung des Landschaftsplanes 7 ist die geplante Ausweisung eines neuen Landschaftsschutzgebietes
auf Pulheimer Stadtgebiet im Bereich des ehemaligen Kiesabbaugebietes südöstlich von Pulheim. Grund für die geplante Ausweisung ist die Entwicklung der Flächen zu einem ökologisch hochwertigen Bereich.
In den Anlagen 2 bis 4 sind die geplanten Festsetzungen, die Vorprüfung zur strategischen Umweltprüfung sowie der
betroffene Kartenausschnitt beigefügt. Die Unterlagen können auch auf der im Anschreiben des Rhein-Erft-Kreises
(Anlage 1) genannten Internetseite eingesehen werden.
Mit dem Rhein-Erft-Kreis wurde vereinbart, dass die Stellungnahme auch noch bis Ende März 2018 erfolgen kann, um
die Behandlung in den zuständigen Gremien zu ermöglichen.
Die Stadt Pulheim war im letzten Jahr bereits im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten worden.
Damals war beschlossen worden, dass die geplante Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Ehemaliges Kiesabbaugebiet südöstlich Pulheim“ begrüßt wird und keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht werden (Vorlage
242/2017).
Da sich bei dem gebietsspezifischen Text keine Änderungen gegenüber der Fassung der TÖB-Beteiligung ergeben
haben, schlägt die Verwaltung vor, dem Rhein-Erft-Kreis wiederum mitzuteilen, dass die geplante Ausweisung des
Landschaftsschutzgebietes „Ehemaliges Kiesabbaugebiet südöstlich Pulheim“ begrüßt wird und keine Anregungen oder
Bedenken vorgebracht werden.