Daten
Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
66/2018
Erstellt am:
15.02.2018
Aktenzeichen:
IV/003
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
07.03.2018
Rat
X
20.03.2018
Betreff
Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreises
Textliche Aktualisierung der allgemeinen Festsetzungen (Ge- und Verbote, Ausnahmen, Unberührtheitsklauseln) für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile
Öffentliche Auslegung gem. § 17 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 66/2018 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt,
zur 14. Änderung des Landschaftsplanes 6 „Rekultivierte Ville“ bzw. zur 12. Änderung des Landschaftsplanes 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Anregungen und Bedenken zu äußern.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 08.11.2017, eingegangen am 17.11.2017 (Anlage 1) hat der Rhein-Erft-Kreis die Stadt Pulheim über
die geplante Änderung der Landschaftspläne 1 bis 8 informiert und im Rahmen der öffentlichen Auslegung um Stellungnahme gebeten.
Inhalt dieser Änderungen der Landschaftspläne im Rhein-Erft-Kreis ist die Aktualisierung der allgemeinen Festsetzungen
für Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile, die aufgrund der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes NRW notwendig werden.
Die Abgrenzungen der Gebiete und die spezifischen Festsetzungen für einzelne Schutzgebiete sind von dieser Änderung nicht berührt.
Weiteres Ziel der Änderungen ist einheitliche rechtssichere Regelungen für den gesamten Rhein-Erft-Kreis zu formulieren.
Für die Stadt Pulheim sind die Landschaftspläne 6 „Rekultivierte Ville“ und 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ relevant.
Die Stadt Pulheim ist im letzten Jahr bereits im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu diesen Änderungen gebeten worden. Nach Vorberatung im Umweltausschuss hatte der Rat am 10.10.2017
beschlossen, keine Anregungen und Bedenken zu den geplanten Änderungen zu äußern (Vorlage 243/2017).
In den Anlagen 2 bis 9 sind die für das Stadtgebiet von Pulheim relevanten Änderungen beigefügt:
Anlage 2
Synopse der bisherigen und der aktualisierten allgemeinen Festsetzungen für Naturschutzgebiete
Anlage 3
Synopse der bisherigen und der aktualisierten allgemeinen Festsetzungen für Landschaftsschutzgebiete
Anlage 4
Synopse der bisherigen und der aktualisierten allgemeinen Festsetzungen für Naturdenkmale
Anlage 5
Synopse der bisherigen und der aktualisierten allgemeinen Festsetzungen für Geschützte Landschaftsbestandteile
Anlage 6
Strategische Umweltprüfung zur 14. Änderung des Landschaftsplanes 6
Anlage 7
Textentwurf des geänderten Landschaftsplanes 6 „Rekultivierte Ville“, 14. Änderung
Anlage 8
Strategische Umweltprüfung zur 12. Änderung des Landschaftsplanes 7
Anlage 9
Textentwurf des geänderten Landschaftsplanes 7 „Rommerskirchener Lössplatte“, 12. Änderung
Aufgrund des Umfangs der Anlagen 6 bis 9 werden diese lediglich im gesonderten Anlagenpaket in geringerer Stückzahl
zur Verfügung gestellt.
Alle Unterlagen können außerdem auf der im Anschreiben des Rhein-Erft-Kreises (Anlage 1) angegebenen Internetseite
eingesehen werden.
In Anlage 10 ist eine Zusammenfassung der nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgten Textänderungen beigefügt.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die geplanten Änderungen sowie die geringfügig erfolgten Anpassungen
keine Bedenken, da die aktualisierten Festsetzungen lediglich auf die geänderte Rechtsgrundlage angepasst wurden.
Der Schutz der Gebiete ist nach wie vor gewährleistet.
Vorlage Nr.: 66/2018 . Seite 3 / 3
Die Frist zur Beteiligung wurde im Einvernehmen mit dem Rhein-Erft-Kreis für die Stadt Pulheim verlängert, so dass die
Beratung der geplanten Änderungen in den zuständigen Gremien erfolgen kann.