Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreises Textliche Aktualisierung der allgemeinen Festsetzungen (Ge- und Verbote, Ausnahmen, Unberührtheitsklauseln) für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile Öffentliche Auslegung gem. § 17 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Beschlussvorlage (Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreises
Textliche Aktualisierung der allgemeinen Festsetzungen (Ge- und Verbote, Ausnahmen, Unberührtheitsklauseln) für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile
Öffentliche Auslegung gem. § 17 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)) Beschlussvorlage (Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreises
Textliche Aktualisierung der allgemeinen Festsetzungen (Ge- und Verbote, Ausnahmen, Unberührtheitsklauseln) für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile
Öffentliche Auslegung gem. § 17 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)) Beschlussvorlage (Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreises
Textliche Aktualisierung der allgemeinen Festsetzungen (Ge- und Verbote, Ausnahmen, Unberührtheitsklauseln) für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile
Öffentliche Auslegung gem. § 17 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW))

öffnen download melden Dateigröße: 137 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 66/2018 Erstellt am: 15.02.2018 Aktenzeichen: IV/003 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 07.03.2018 Rat X 20.03.2018 Betreff Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreises Textliche Aktualisierung der allgemeinen Festsetzungen (Ge- und Verbote, Ausnahmen, Unberührtheitsklauseln) für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile Öffentliche Auslegung gem. § 17 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 66/2018 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, zur 14. Änderung des Landschaftsplanes 6 „Rekultivierte Ville“ bzw. zur 12. Änderung des Landschaftsplanes 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Anregungen und Bedenken zu äußern. Erläuterungen Mit Schreiben vom 08.11.2017, eingegangen am 17.11.2017 (Anlage 1) hat der Rhein-Erft-Kreis die Stadt Pulheim über die geplante Änderung der Landschaftspläne 1 bis 8 informiert und im Rahmen der öffentlichen Auslegung um Stellungnahme gebeten. Inhalt dieser Änderungen der Landschaftspläne im Rhein-Erft-Kreis ist die Aktualisierung der allgemeinen Festsetzungen für Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile, die aufgrund der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes NRW notwendig werden. Die Abgrenzungen der Gebiete und die spezifischen Festsetzungen für einzelne Schutzgebiete sind von dieser Änderung nicht berührt. Weiteres Ziel der Änderungen ist einheitliche rechtssichere Regelungen für den gesamten Rhein-Erft-Kreis zu formulieren. Für die Stadt Pulheim sind die Landschaftspläne 6 „Rekultivierte Ville“ und 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ relevant. Die Stadt Pulheim ist im letzten Jahr bereits im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu diesen Änderungen gebeten worden. Nach Vorberatung im Umweltausschuss hatte der Rat am 10.10.2017 beschlossen, keine Anregungen und Bedenken zu den geplanten Änderungen zu äußern (Vorlage 243/2017). In den Anlagen 2 bis 9 sind die für das Stadtgebiet von Pulheim relevanten Änderungen beigefügt: Anlage 2 Synopse der bisherigen und der aktualisierten allgemeinen Festsetzungen für Naturschutzgebiete Anlage 3 Synopse der bisherigen und der aktualisierten allgemeinen Festsetzungen für Landschaftsschutzgebiete Anlage 4 Synopse der bisherigen und der aktualisierten allgemeinen Festsetzungen für Naturdenkmale Anlage 5 Synopse der bisherigen und der aktualisierten allgemeinen Festsetzungen für Geschützte Landschaftsbestandteile Anlage 6 Strategische Umweltprüfung zur 14. Änderung des Landschaftsplanes 6 Anlage 7 Textentwurf des geänderten Landschaftsplanes 6 „Rekultivierte Ville“, 14. Änderung Anlage 8 Strategische Umweltprüfung zur 12. Änderung des Landschaftsplanes 7 Anlage 9 Textentwurf des geänderten Landschaftsplanes 7 „Rommerskirchener Lössplatte“, 12. Änderung Aufgrund des Umfangs der Anlagen 6 bis 9 werden diese lediglich im gesonderten Anlagenpaket in geringerer Stückzahl zur Verfügung gestellt. Alle Unterlagen können außerdem auf der im Anschreiben des Rhein-Erft-Kreises (Anlage 1) angegebenen Internetseite eingesehen werden. In Anlage 10 ist eine Zusammenfassung der nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgten Textänderungen beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die geplanten Änderungen sowie die geringfügig erfolgten Anpassungen keine Bedenken, da die aktualisierten Festsetzungen lediglich auf die geänderte Rechtsgrundlage angepasst wurden. Der Schutz der Gebiete ist nach wie vor gewährleistet. Vorlage Nr.: 66/2018 . Seite 3 / 3 Die Frist zur Beteiligung wurde im Einvernehmen mit dem Rhein-Erft-Kreis für die Stadt Pulheim verlängert, so dass die Beratung der geplanten Änderungen in den zuständigen Gremien erfolgen kann.