Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2018)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
247 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2018) Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2018) Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2018)

öffnen download melden Dateigröße: 247 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 69/2018 Erstellt am: 19.02.2018 Aktenzeichen: III / 20 / 200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 06.03.2018 Rat X 20.03.2018 Betreff Beratung des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): x ja nein Vorlage Nr.: 69/2018 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt auf Grundlage der heutigen Beratungsergebnisse 1. die in den als Anlage beigefügten Listen 1 und 2 dargestellten Veränderungen zum Haushalt 2018. 2. die Kreditermächtigung für Investitionen für das Haushaltsjahr 2018. 3. die Festsetzungen im Ergebnisplan inkl. der vorher beschlossenen Änderungen. 4. die Festsetzungen im Finanzplan inkl. der vorher beschlossenen Änderungen. 5. den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit ihren Anlagen gem. § 80 Abs. 4 GO NRW inkl. der vorher beschlossenen Änderungen. Erläuterungen Nach Einbringung des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung 2018 im Rat am 30.01.2018 müssen Haushaltsansätze sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan neueren Entwicklungen und Erkenntnissen angepasst werden. Diese wurden in den als Anlage beigefügten Veränderungslisten (Liste 1 konsumtiv und Liste 2 investiv) aufgenommen. 1. Veränderungsliste konsumtiver Bereich des Haushalts (Liste 1) Insgesamt ergibt sich im Ergebnisplan 2018 unter Berücksichtigung der in Liste 1 ausgewiesenen Veränderung eine Verbesserung von 43.000 €. Es erfolgte eine entsprechende Anpassung des Finanzplanungszeitraums. Ergebnis gem. beschlossenem Ergebnisplan 2018 Ergebnis gem. Entwurf Nachtrag 2018 Veränderungsdienst 2018 2019 2020 2021 950.740 € -3.835.350 € 2.431.830 € 477.120 € 3.341.190 € -98.670 € 6.307.550 € 1.683.720 € +43.000 € +44.700 € +42.300 € +39.900 € Ergebnis unter Berücksichtigung des Veränderungs3.384.190 € - 53.970 € 6.349.850 € 1.723.620 € dienstes Der nunmehr ausgewiesene Überschuss im Ergebnisplan 2018 von rd. 3,4 Mio. € kann der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Die konsumtiven Veränderungen führen gleichzeitig zu Veränderungen im Finanzplan (Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit). Diese werden nachstehend dargestellt: Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 2018 2019 2020 2021 Saldo gem. beschlossenem Finanzplan 2018 167.600 € 2.409.770 € 13.500.780 € 9.668.940 € Saldo gem. Entwurf Nachtrag 2018 629.170 € 984.320 € Veränderungsdienst +43.000 € +44.700 € Saldo unter Berücksichtigung des Veränderungsdienstes 672.170 € 1.029.020 € 17.960.750 € 11.103.870 € +42.300 € +39.900 € 18.003.050 € 11.143.770 € Veränderungsliste investiver Bereich des Haushalts (Liste 2) Die Veränderungen wurden in der beigefügten Liste 2 je Maßnahme gesondert dargestellt. Sofern auch die Folgejahre betroffen sind, erfolgte eine Anpassung. Die Veränderungen führen 2018 zu einer Belastung von 4.109.090 € gegenüber der bisherigen Entwurfsplanung. Auf Grundlage dieser Veränderungen kommt es zu keiner Veränderung der Kreditermächtigung und somit zu keiner Veränderung des Saldos aus Finanzierungstätigkeit. Auf die Begründungen zu den einzelnen Positionen wird verwiesen. Vorlage Nr.: 69/2018 . Seite 3 / 3 Zusammenfassend werden die Auswirkungen der Veränderungen auf den Finanzplan (Saldo aus Investitionstätigkeit) nachfolgend dargestellt. Saldo aus Investitionstätigkeit 2018 2019 2020 2021 Saldo gem. beschlossenem Finanzplan 2018 -5.590.900 € -5.827.290 € -8.066.650 € -1.036.840 € Saldo gem. Entwurf Nachtrag 2018 -7.678.420 € -10.643.220 € -11.997.420 € -2.852.220 € Veränderungsdienst -4.109.090 € + 266.700 € -33.300 € + 86.700 € -11.787.510 € -10.376.520 € -12.030.720 € -2.765.520 € Saldo unter Berücksichtigung des Veränderungsdienstes Gesamtbetrachtung Liquidität Aus den vorstehenden Erläuterungen zum Finanzplan verändert sich die Liquidität voraussichtlich wie folgt: Gesamtbetrachtung 2017 2018 2019 2020 Liquidität Änderung Bestand an 6.130.384,09 € -11.500.540 € -8.638.700 € -2.778.870 € eigenen Finanzmitteln Liquiditätsbestand zum 25.793.584,29 € 14.293.044,29 € 5.654.344,29 € 2.875.474,29 € 31.12. 2021 -1.539.750 € 1.335.724,29