Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
75/2018
Erstellt am:
21.02.2018
Aktenzeichen:
IV/003
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Umweltausschuss
2
ö. Sitzung
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
nö. Sitzung
Termin
X
07.03.2018
X
26.04.2018
Betreff
Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Zukünftiger Verzicht auf Glyphosat und Neonikotinoide auf verpachteten kommunalen Agrarflächen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Sachkundige Einwohnerin Frau Braun
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 75/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschluss empfiehlt dem Liegenschafts-und Hochbauausschuss zu beschließen,
der Liegenschafts- und Hochbauausschuss beschließt,
die Verwaltung zu beauftragen, zu dem beantragten Verwendungsverbot von Glyphosat und anderen Totalherbiziden
sowie Neonikotinoiden auf städtischen Ackerlandflächen die Stellungnahme der Ortslandwirte, der Landwirtschaftskammer und des Landwirtschaftsverbandes einzuholen.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 12.11.2017 (s. Anlage) stellt die stellvertretende sachkundige Bürgerin im Umweltausschuss Frau
Sabine Braun einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW. Sie beantragt, dass auf verpachteten kommunalen Agrarflächen zukünftig auf den Einsatz von Glyphosat und Neonikotinoide verzichtet werden soll.
Der Antrag wird im beigefügten Schreiben umfangreich begründet.
Aus ökologischer Sicht wird die Begründung unterstützt. Über den Rückgang der Insektenpopulationen und die dadurch
bedingten negativen Auswirkungen auf die Vogelwelt ist in den letzten Monaten in der Presse umfangreich berichtet
worden. Im Umweltausschuss ist zur Förderung der Insekten beschlossen worden, in einigen Bereichen die endogene
Wildkrautflora zu schützen und zu entwickeln, damit die Insekten bessere Entwicklungsmöglichkeiten haben.
Auf städtischen Flächen werden seit mehr als 20 Jahren keine Herbizide, also auch kein Glyphosat, eingesetzt.
Da durch den Antrag die Art der Bewirtschaftung der an die Landwirte verpachteten Flächen beeinflusst wird, wird die
Verwaltung beauftragt, Stellungnahmen von den Ortslandwirten, der Landwirtschaftskammer und des Landwirtschaftsverbandes zu den beantragten Verwendungsverboten einzuholen.