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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Zukünftiger Verzicht auf Glyphosat und Neonikotinoide auf verpachteten kommunalen Agrarflächen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
26.02.18, 16:51
Aktualisiert
26.02.18, 16:51
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Zukünftiger Verzicht auf Glyphosat und Neonikotinoide auf verpachteten kommunalen Agrarflächen) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Zukünftiger Verzicht auf Glyphosat und Neonikotinoide auf verpachteten kommunalen Agrarflächen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 75/2018 Erstellt am: 21.02.2018 Aktenzeichen: IV/003 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Umweltausschuss 2 ö. Sitzung Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau nö. Sitzung Termin X 07.03.2018 X 26.04.2018 Betreff Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Zukünftiger Verzicht auf Glyphosat und Neonikotinoide auf verpachteten kommunalen Agrarflächen Veranlasser/in / Antragsteller/in Sachkundige Einwohnerin Frau Braun Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 75/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschluss empfiehlt dem Liegenschafts-und Hochbauausschuss zu beschließen, der Liegenschafts- und Hochbauausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, zu dem beantragten Verwendungsverbot von Glyphosat und anderen Totalherbiziden sowie Neonikotinoiden auf städtischen Ackerlandflächen die Stellungnahme der Ortslandwirte, der Landwirtschaftskammer und des Landwirtschaftsverbandes einzuholen. Erläuterungen Mit Schreiben vom 12.11.2017 (s. Anlage) stellt die stellvertretende sachkundige Bürgerin im Umweltausschuss Frau Sabine Braun einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW. Sie beantragt, dass auf verpachteten kommunalen Agrarflächen zukünftig auf den Einsatz von Glyphosat und Neonikotinoide verzichtet werden soll. Der Antrag wird im beigefügten Schreiben umfangreich begründet. Aus ökologischer Sicht wird die Begründung unterstützt. Über den Rückgang der Insektenpopulationen und die dadurch bedingten negativen Auswirkungen auf die Vogelwelt ist in den letzten Monaten in der Presse umfangreich berichtet worden. Im Umweltausschuss ist zur Förderung der Insekten beschlossen worden, in einigen Bereichen die endogene Wildkrautflora zu schützen und zu entwickeln, damit die Insekten bessere Entwicklungsmöglichkeiten haben. Auf städtischen Flächen werden seit mehr als 20 Jahren keine Herbizide, also auch kein Glyphosat, eingesetzt. Da durch den Antrag die Art der Bewirtschaftung der an die Landwirte verpachteten Flächen beeinflusst wird, wird die Verwaltung beauftragt, Stellungnahmen von den Ortslandwirten, der Landwirtschaftskammer und des Landwirtschaftsverbandes zu den beantragten Verwendungsverboten einzuholen.