Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Anlage 2 - Bericht über die 139. Sitzung des Aufsichtsrates der REVG mbH)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
109 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
19.02.18, 18:33
Aktualisiert
19.02.18, 18:33
Mitteilungsvorlage (Anlage 2 - Bericht über die 139. Sitzung des Aufsichtsrates der REVG mbH) Mitteilungsvorlage (Anlage 2 - Bericht über die 139. Sitzung des Aufsichtsrates der REVG mbH)

öffnen download melden Dateigröße: 109 kB

Inhalt der Datei

Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH Bergheim, 29.12.2017 Bericht gemäß Berichtspflicht nach § 113 GO NW an den Kreistag Rhein-Erft und die Stadträte der Städte im Rhein-Erft-Kreis über die 139. Sitzung des Aufsichtsrates der REVG mbH am 14. Dezember 2017 um 14.00 Uhr Die wesentlichen Inhalte der Sitzung werden nachfolgend zusammengefasst: 1. Aufbau operativer Fahrbetrieb Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat mögliche geeignete Betriebshofgelände vorgestellt. Ein Gelände in Kerpen-Türnich hat sich nach gegenwärtigem Planungsstand als vorteilhafteste Variante herausgestellt. Die Geschäftsführung wurde ermächtigt, einen Mietvertrag für das geeignete Betriebshofgelände zu verhandeln und dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 a) Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, dem von der Geschäftsführung vorgelegten Wirtschaftsplan für die Bestands-REVG für das Jahr 2018 zuzustimmen. Mehrheitlich angenommen (6 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (der SPDFraktion)) b) Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Entwurf des Wirtschaftsplans für die Aufbau-REVG unter dem Vorbehalt einer Kapitalzuführung des Rhein-Erft-Kreises zu genehmigen. Damit die Gesellschaft bereits ab 1.1.2018 wirtschaften kann, wird die Geschäftsführung ermächtigt, Ausgaben für den Aufbau bis zu einer Gesamthöhe von 900 T€ aus dem laufenden Geschäftsbetrieb zu tätigen. Über eine weitere erforderliche Kapitalzuführung an die Gesellschaft wird separat beschlossen. Einstimmig angenommen 139 AR 14. Dezember 2017 Bericht zur Berichtspflicht Seite 1 von 2 Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH 3. Fünfjährige Finanzplanung für die Geschäftsjahre 2018-2022 Aufgrund der besonderen Situation für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 erscheint es derzeit unrealistisch, eine verlässliche fünfjährige Finanzplanung vorzulegen. Die Geschäftsführung wird daher dem Aufsichtsrat den Entwurf der Finanzplanung für die Geschäftsjahre 2018-2022 zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch frühestmöglich, vorlegen. Bergheim, den 29.12.2017 _____________________ Willi Zylajew Vorsitzender des Aufsichtsrates 139 AR 14. Dezember 2017 Bericht zur Berichtspflicht Seite 2 von 2