Daten
Kommune
Pulheim
Größe
109 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
19.02.18, 18:33
Aktualisiert
19.02.18, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
Bergheim, 29.12.2017
Bericht gemäß Berichtspflicht nach § 113 GO NW an den Kreistag Rhein-Erft
und die Stadträte der Städte im Rhein-Erft-Kreis über die 139. Sitzung des Aufsichtsrates der REVG mbH am 14. Dezember 2017 um 14.00 Uhr
Die wesentlichen Inhalte der Sitzung werden nachfolgend zusammengefasst:
1. Aufbau operativer Fahrbetrieb
Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat mögliche geeignete Betriebshofgelände vorgestellt. Ein Gelände in Kerpen-Türnich hat sich nach gegenwärtigem Planungsstand als vorteilhafteste Variante herausgestellt. Die Geschäftsführung wurde ermächtigt, einen Mietvertrag für das geeignete Betriebshofgelände zu verhandeln und dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Wirtschaftsplan für das Jahr 2018
a) Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, dem von der Geschäftsführung vorgelegten Wirtschaftsplan für die Bestands-REVG für das
Jahr 2018 zuzustimmen.
Mehrheitlich angenommen (6 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (der SPDFraktion))
b) Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Entwurf des
Wirtschaftsplans für die Aufbau-REVG unter dem Vorbehalt einer Kapitalzuführung des Rhein-Erft-Kreises zu genehmigen.
Damit die Gesellschaft bereits ab 1.1.2018 wirtschaften kann, wird die Geschäftsführung ermächtigt, Ausgaben für den Aufbau bis zu einer Gesamthöhe
von 900 T€ aus dem laufenden Geschäftsbetrieb zu tätigen. Über eine weitere
erforderliche Kapitalzuführung an die Gesellschaft wird separat beschlossen.
Einstimmig angenommen
139 AR 14. Dezember 2017 Bericht zur Berichtspflicht
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Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
3. Fünfjährige Finanzplanung für die Geschäftsjahre 2018-2022
Aufgrund der besonderen Situation für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 erscheint es derzeit unrealistisch, eine verlässliche fünfjährige Finanzplanung
vorzulegen.
Die Geschäftsführung wird daher dem Aufsichtsrat den Entwurf der Finanzplanung für die Geschäftsjahre 2018-2022 zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch frühestmöglich, vorlegen.
Bergheim, den 29.12.2017
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Willi Zylajew
Vorsitzender des Aufsichtsrates
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