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Beschlussvorlage (Anerkennung eines Vereins als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
151 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
19.02.18, 18:33
Aktualisiert
19.02.18, 18:33
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 7/2018 Erstellt am: 15.01.2018 Aktenzeichen: II/512 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Jugendhilfeausschuss X nö. Sitzung Termin 01.03.2018 Betreff Anerkennung eines Vereins als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 7/2018 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „Neue Brücke e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen. Erläuterungen Der Verein „Neue Brücke e.V.“ hat sich im Jahr 2004 gegründet und ist als parteiunabhängiger und überkonfessioneller Verein in der Kinder-, Jugend-, Familien- und Kulturarbeit durch vielfältige Projekte und Veranstaltungen in Köln und Umgebung tätig. Der Träger hat seinen Standort nunmehr in Pulheim in der August-Euler-Str. 5 gefunden. Er strebt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den JHA der Stadt Pulheim an. Im Folgenden ein Auszug aus dem Trägerkonzept des Vereins: Ziele von Neue Brücke e. V. Ziel ist es,  Verbindungen und Brücken zwischen unterschiedlichen Lebensentwürfen, unterschiedlichen Kulturen, verschiedenen Sprachen und Generationen in Sozialräumen und darüber hinaus für und mit Menschen, zu schaffen.  dass Menschen sich ihrer eigenen Ressourcen und Wirksamkeit bewusst werden und diese für sich erfolgreich einzusetzen lernen.  Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen über Kunst-, Kultur und Medienprojekte die Chance zu geben, über sich und andere – auch ohne gemeinsame Sprache – etwas zu lernen und zusammenzufinden.  eine Akzeptanz der Vielfältigkeit zu schaffen, ohne Angst vor dem „Anders-Sein“ und damit Ich-Identität zu ermöglichen.  mit Menschen Integrationsansätze zu entwickeln, die Raum für alternative, transkulturelle und generationsübergreifende Lebenskonzepte ermöglicht.  über Erlebnis- und Erfahrungswelten individuelle Lern- und Bildungskonzepte zu ermöglichen und kindliche Entwicklung nachhaltig zu fördern.  Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Bereich der Bildung und Kultur durch organisierte Veranstaltungen, Ausstellungen, Theater- und Musikprojekte zu unterstützen.  eine nationale, europäische und außereuropäische Vernetzungsarbeit im Bereich der Jugend-, Kultur- und Bildungsarbeit zu schaffen Mögliche Aufgaben und Angebote von Brücke e. V. am Standort Pulheim  Ambulante Betreuungsangebote im Bereich der erzieherischen Hilfen für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund und ihrer Familien ab § 27 ff SGB VIII  Entwicklung von individuellen Integrationskonzepten schwerpunktmäßig für junge Menschen mit und ohne Fluchtbiographie im Alter von 18 – 25 Jahren  Mitgestaltung gelingender Integration in Pulheim  sozialraumorientierte, aber auch -übergreifende pädagogische, freizeit- und erlebnisorientierte Angebote für Jugendliche ab 13 Jahren  Workshops und Seminare zu Themen der interkulturellen Verständigung & Kommunikation und des Miteinanders für Schule, Ehrenamt und Behörden Vorlage Nr.: 7/2018 . Seite 3 / 3  Fortbildung zum migrationssensiblen Kinderschutz und weiteren Themen in der Jugendhilfe  Projekte zur Jugendförderung durch Kunst-, Kultur-, Theater- und soziale Medienprojekte  Supervisorische Begleitung und Beratung von Ehrenamtlern, Lehrern im Rahmen von Empowermentstrategien in der Zusammenarbeit mit Menschen und ihrer Fluchtgeschichte  Bildungspolitische Angebote für Jugendliche und Förderung von Partizipation und sozialer Verantwortung  Aufklärungs- und Beratungsarbeit zu Themen Drogen, Alkohol und Sucht für Menschen mit Fluchtbiographie  Durchführung pädagogischer Diagnostik zur Eruierung von pädagogischen Bedarfen und JugendhilfeEntwicklung  Spracherziehung und –förderung von Kindern mit und ohne Migrations- und Fluchtbiographie Gegen die Anerkennung des Vereins „Neue Brücke e.V.“ bestehen aus Sicht der Verwaltung des Jugendamtes keine Bedenken. Die Satzung und der Antrag des Vereins auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII sind als Anlage beigefügt.