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Beschlussvorlage (Festlegung der Kindergartengruppen und Anzahl der Plätze für das Kindergartenjahr 2018/2019 gem. § 19 KiBiz)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
144 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
19.02.18, 18:33
Aktualisiert
19.02.18, 18:33
Beschlussvorlage (Festlegung der Kindergartengruppen und Anzahl der Plätze für das Kindergartenjahr 2018/2019 gem. § 19 KiBiz) Beschlussvorlage (Festlegung der Kindergartengruppen und Anzahl der Plätze für das Kindergartenjahr 2018/2019 gem. § 19 KiBiz)

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Vorlage Nr.: 13/2018 Erstellt am: 23.01.2018 Aktenzeichen: II 510 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Jugendhilfeausschuss X nö. Sitzung Termin 01.03.2018 Betreff Festlegung der Kindergartengruppen und Anzahl der Plätze für das Kindergartenjahr 2018/2019 gem. § 19 KiBiz Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres 2018 — in den Haushalten der folgenden Jahre 8.601.000 € € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): x ja nein Vorlage Nr.: 13/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Jugendhilfeausschuss (JHA) stimmt der Festlegung der Kindergartengruppen und der Anzahl der Plätze für das Kindergartenjahr 2018/2019 gem. § 19 KiBiz zu. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt ggfls. kurzfristige Änderungen vor der Stichtagsmeldung an das Landesjugendamt (15.03.) berücksichtigen zu können. Der JHA wird über die Änderungen in der folgenden Sitzung unterrichtet. Erläuterungen Nach § 18 Abs. 2 KiBiz setzt die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Nach § 19 Abs. 3 KiBiz wird entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Hieraus ergibt sich die Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (Kindpauschalenbudget). Der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2018/2019 ist bis zum 15.03.2018 (Ausschlussfrist) entsprechend der Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung zu stellen. Der Landeszuschuss gem. § 21 KiBiz wird beim Produktsachkonto 06 01 01 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung), Sachkonto 4141010/6141010 (Landeszuweisung für städtische und freie Kindertagestätten) vereinnahmt. Die Auszahlung der Betriebskostenzuschüsse an die Kindertagesstätten der freien Träger erfolgt über das Sachkonto 5317000/7317000 (Zuschuss zu Betriebskosten für Kitas). Die Ansätze wurden für den Doppelhaushalt 2017/2018 in auskömmlicher Höhe veranschlagt und werden für den Haushalt 2019 entsprechend angemeldet. Die Kindertagesstätten im Pulheimer Stadtgebiet werden in der Anlage I dargestellt. Die Aufstellung umfasst  Anzahl der U3- und Ü3-Plätze pro Einrichtung  Gruppenformen pro Einrichtung  Anzahl und Betreuungsumfang der Plätze in den jeweiligen Gruppenformen pro Einrichtung  Anzahl der Plätze für Kinder mit Behinderungen Es stehen im Kita-Jahr 2018/2019 insgesamt 1.872,34 Plätze in Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Pulheim zur Verfügung. Hinzu kommen 300 Plätze in der Tagespflege. Im Vergleich zum letzten Kindergartenjahr 2017/2018 haben sich die Betreuungszeiten wie folgt entwickelt: Kita-Jahr 2017/2018 25 Stunden 2,0 % 35 Stunden 38,5 % 45 Stunden 59,5 % Kita-Jahr 2018/2019 2,35 % 37,08 % 60,57 % Veränderung + 0,35 % - 1,42 % + 1,07 % Mit dem Auftrag aus der Vorlage Nr.41/2017 (Festlegung der Kindergartengruppen und Anzahl der Plätze für das KitaJahr 2017/2018 gem. § 19 Kibiz, JHA 09.03.2017) wurden in den städtischen Kindertagesstätten die gesetzlich bestimmten Betreuungsbedarfe der Kinder vor Abschluss der neuen Betreuungsverträge intensiv geprüft. Hierbei konnten in einigen Fällen unter Einbeziehung von flexibleren Betreuungszeiten Betreuungsumfänge ab dem Kita-Jahr 2018/2019 verändert werden. Die Gesamtstatistik unter Einbeziehung der freien Träger weist aber nach wie vor eine hohe Nachfrage nach 45Stunden-Betreuungen auf. Die freien Träger sind aufgerufen, die seitens des Gesetzgebers anzuwendenden Grundlagen zum Betreuungsumfang auf die vertraglichen Modalitäten hin ebenfalls zu prüfen.