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Beschlussvorlage (Aufstellung der Vorschlagsliste zur Durchführung der Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht in Bergheim und die Jugendkammer im Landgericht Köln Wahlperiode 2019 - 2023)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
19.02.18, 18:33
Aktualisiert
19.02.18, 18:33
Beschlussvorlage (Aufstellung der Vorschlagsliste zur Durchführung der Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht in Bergheim und die Jugendkammer im Landgericht Köln
Wahlperiode 2019 - 2023) Beschlussvorlage (Aufstellung der Vorschlagsliste zur Durchführung der Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht in Bergheim und die Jugendkammer im Landgericht Köln
Wahlperiode 2019 - 2023)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 22/2018 Erstellt am: 26.01.2018 Aktenzeichen: 51.11 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Jugendhilfeausschuss X nö. Sitzung Termin 01.03.2018 Betreff Aufstellung der Vorschlagsliste zur Durchführung der Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht in Bergheim und die Jugendkammer im Landgericht Köln Wahlperiode 2019 - 2023 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 22/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss erstellt und beschließt die Vorschlagsliste zur Durchführung der Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gem. AV d. Justizministeriums (3221 –I.2) und RdErlass des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration (313 – 6153) vom 04.03.2009 –JMBl. NRW S 70 – über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt (SchöffenwahlAV) für das Jugendschöffengericht in Bergheim und für die Jugendkammer beim Landgericht Köln. Erläuterungen Gem. SchöffenwahlAV stellen die Gemeinden in jedem fünften Jahr für die Schöffenwahl des Amtsgerichtes und des Landgerichtes einheitliche Vorschlagslisten auf. In die Vorschlagslisten sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen wie der Präsident des Landgerichtes bestimmt hat. Der Präsident des Landgerichtes hat der Stadt Pulheim mit Verfügung vom 27.10.2017 mitgeteilt, dass für das Jugendschöffengericht in Bergheim fünf Jugendhauptschöffen (3 weibliche und 2 männliche) und für die Jugendkammer des Landgerichtes Köln vier Jugendhauptschöffen ( 2 weibliche und 2 männliche) festgesetzt wurden. Die Stadt Pulheim ist insofern aufgefordert 18 Jugendschöffinnen und Jugendschöffen vorzuschlagen. Die Verwaltung hatte interessierte Bürgerinnen und Bürger gebeten ihre Bewerbungen bis zum 19.01.2017 einzureichen. Insgesamt sind 34 Bewerbungen eingegangen. Eine alphabetische Liste der Bewerberinnen und Bewerber ist als nicht öffentliche Anlage beigefügt. Der Jugendhilfeausschuss ist nunmehr gebeten aus diesen Bewerberinnen und Bewerbern 18 Kandidaten für die Vorschlagsliste auszuwählen.