Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Synopse Fassung 01_04_2014 zu 01_08_2018 Richtlinie Essensgeld)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
102 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
19.02.18, 18:33
Aktualisiert
19.02.18, 18:33
Beschlussvorlage (Synopse Fassung 01_04_2014 zu 01_08_2018 Richtlinie Essensgeld) Beschlussvorlage (Synopse Fassung 01_04_2014 zu 01_08_2018 Richtlinie Essensgeld)

öffnen download melden Dateigröße: 102 kB

Inhalt der Datei

Richtlinie für die zentrale Erhebung des Essensgeldes in städtischen Kindertagesstätten Fassung vom 01.01.2014 Präambel Nach der Benutzungsordnung für die Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Pulheim ist die Teilnahme an einem Mittagessen verpflichtend, wenn die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit auch die Mittagszeit von 12.30 Uhr und 14.00 Uhr umfasst. 1. Neue Regelungen Das Essensgeld wird ab dem 01.01.2014 zentral bei der Stadt Pulheim bezahlt. … Die Höhe des Entgeltes ist in allen städtischen Kindertagesstätten mit Ausnahme der Kindertages-stätte Bärenkinder, von-Harff-Str. einheitlich. Neue Fassung ab 01.08.2018 Nach der Benutzungsordnung für die Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Pulheim ist die Teilnahme an einem Mittagessen verpflichtend, wenn die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit dies beinhaltet. 1. Zentrale Erhebung Das Essensgeld wird zentral bei der Stadt Pulheim bezahlt. … Die Höhe des Entgeltes ist – mit Ausnahme der Kindertagesstätte Bärenkinder, von-Harff-Str. bis zur Umstellung des Systems auch in dieser Einrichtung – in allen städtischen Kindertagesstätten einheitlich. 2. Entgeltpflicht Ergänzend hierzu wird ein anteiliges Entgelt für eine Mittagsverpflegung erhoben, wenn die vertraglich vereinbarte flexible Betreuung dies erfordert. Von der Zahlung eines Essensgeldes sind die Kinder, die in der Kindertagesstätte Bärenkinder, von-Harff-Str., betreut werden ausgenommen. 3. Ermittlung des Pauschalbetrages Danach ergibt sich ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe von 46 € für das Essensangebot in allen städtischen Kindertagesstätten, das sind 2,30 €/ Tag. Von der Zahlung eines Essensgeldes sind die Kinder, die in der Kindertagesstätte Bärenkinder, von-Harff-Str., betreut werden bis zur Umstellung des Systems, ausgenommen. Danach ergibt sich ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe von 46 € für das Essensangebot in allen städtischen Kindertagesstätten, das sind 2,30 €/ Tag bei einer voll umfänglichen Nutzung. Bei einer anteiligen, verbindlich in der Anlage zum Betreuungsvertrag festgelegten Nutzung des Mittagessens, reduziert sich der Pauschalbetrag gemäß nachstehender Tabelle: Betreuungsumfang 45 Std./35 Std./25 Std. 35 Std./25 Std. 35 Std./25 Std. 35 Std./25 Std. 35 Std./25 Std. Für Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten, reduziert sich der monatliche Pauschalbetrag auf 20 € pro Monat (1 € pro Eigenanteil pro Essen). 4. Entrichtung und Fälligkeit des Essensgeldes Anzahl der Tage mit Mittagessen 5 Tage Tagessatz Monatsbeitrag 2,30 € Tage pro Monat (pauschaliert) 20 4 Tage 3 Tage 2 Tage 1 Tag 2,30 € 2,30 € 2,30 € 2,30 € 16 12 8 4 36,80 € 27,60 € 18,40 € 9,20 € 46,00 € Für Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten, reduziert sich der Tagessatz auf 1 € pro Essen, pauschaliert entsprechend der oben stehenden Tabelle. Ein anteiliges Entgelt wird für eine Mittagsverpflegung erhoben, wenn die vertraglich vereinbarte flexible Betreuung dies erfordert. Die Leistungsbescheide für Bildung und Teilhabe müssen rechtzeitig (mindestens 14 Tage) vor Ablauf bzw. vor Beginn des Bewilligungszeitraumes beim Jugendamt der Stadt Pulheim vorgelegt werden, damit der reduzierte monatliche Pauschalbetrag von 20 €/Monat gewährt werden kann. Bei verspäteter Vorlage oder Nichtvorlage des entsprechenden Nachweises wird der vollständige Pauschalbetrag in Höhe von 46 € / Monat in Rechnung gestellt. 5. Abwicklung der Zahlungsverpflichtungen für das Mittagessen mit den Kindertagesstätten Die überwiegende Zahl der städtischen Kindertagesstätten wird mit fertigem Essen von verschiedenen Anbietern beliefert. Adressat der Rechnungen bleiben die belieferten Kindertagesstätten. Bei den Kindertagesstätten, die frisch zubereitete Mahlzeiten anbieten, erfolgt eine unmittelbare Abrechnung der Lebensmittelkosten mit dem Jugendamt. 6 Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2014 in Kraft und gilt unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelung für die Kindertagesstätte Bärenkinder für alle ab diesem Zeitpunkt bestehenden Betreuungsverträge mit einem Betreuungsumfang von bis zu 35 bzw. 45 Std./Woche. Die Beantragung des Essensgeldzuschuss für Kinder, die an Leistungen für Bildung und Teilhabe partizipieren, ist beim JobCenter rechtzeitig vorzunehmen. Der Essensgeldbeitrag wird seitens der Stadt Pulheim voll umfänglich (2,30 €/pro Essen) erhoben. Die städtischen Kindertagesstätten werden mit Essen von verschiedenen Anbietern beliefert oder kochen selbst. Adressat der Rechnungen bleiben die Kindertagesstätten. Bei den Kindertagesstätten, die frisch zubereitete Mahlzeiten anbieten, erfolgt eine monatliche Aufstellung der Lebensmittelkosten und quartalsweise Abrechnung mit dem Jugendamt. Diese Richtlinie tritt zum 01.08.2018 in Kraft und gilt unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelung für die Kindertagesstätte Bärenkinder für alle ab diesem Zeitpunkt bestehenden Betreuungsverträge, die eine Mittagsverpflegung beinalten.