Daten
Kommune
Pulheim
Größe
102 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
19.02.18, 18:33
Aktualisiert
19.02.18, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Richtlinie für die zentrale Erhebung des Essensgeldes in städtischen Kindertagesstätten
Fassung vom 01.01.2014
Präambel
Nach der Benutzungsordnung für die Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Pulheim ist die
Teilnahme an einem Mittagessen verpflichtend,
wenn die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit
auch die Mittagszeit von 12.30 Uhr und 14.00 Uhr
umfasst.
1. Neue Regelungen
Das Essensgeld wird ab dem 01.01.2014 zentral
bei der Stadt Pulheim bezahlt. … Die Höhe des
Entgeltes ist in allen städtischen Kindertagesstätten
mit Ausnahme der Kindertages-stätte Bärenkinder,
von-Harff-Str. einheitlich.
Neue Fassung ab 01.08.2018
Nach der Benutzungsordnung für die Tageseinrichtungen für
Kinder in der Stadt Pulheim ist die Teilnahme an einem
Mittagessen verpflichtend, wenn die vertraglich vereinbarte
Betreuungszeit dies beinhaltet.
1. Zentrale Erhebung
Das Essensgeld wird zentral bei der Stadt Pulheim bezahlt. …
Die Höhe des Entgeltes ist – mit Ausnahme der Kindertagesstätte
Bärenkinder, von-Harff-Str. bis zur Umstellung des Systems auch
in dieser Einrichtung – in allen städtischen Kindertagesstätten
einheitlich.
2. Entgeltpflicht
Ergänzend hierzu wird ein anteiliges Entgelt für eine Mittagsverpflegung erhoben, wenn die vertraglich vereinbarte flexible
Betreuung dies erfordert.
Von der Zahlung eines Essensgeldes sind die
Kinder, die in der Kindertagesstätte Bärenkinder,
von-Harff-Str., betreut werden ausgenommen.
3. Ermittlung des Pauschalbetrages
Danach ergibt sich ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe von 46 € für das Essensangebot in
allen städtischen Kindertagesstätten, das sind 2,30
€/ Tag.
Von der Zahlung eines Essensgeldes sind die Kinder, die in der
Kindertagesstätte Bärenkinder, von-Harff-Str., betreut werden bis
zur Umstellung des Systems, ausgenommen.
Danach ergibt sich ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe
von 46 € für das Essensangebot in allen städtischen
Kindertagesstätten, das sind 2,30 €/ Tag bei einer voll
umfänglichen Nutzung. Bei einer anteiligen, verbindlich in der
Anlage zum Betreuungsvertrag festgelegten Nutzung des
Mittagessens, reduziert sich der Pauschalbetrag gemäß
nachstehender Tabelle:
Betreuungsumfang
45 Std./35
Std./25 Std.
35 Std./25 Std.
35 Std./25 Std.
35 Std./25 Std.
35 Std./25 Std.
Für Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe
erhalten, reduziert sich der monatliche Pauschalbetrag auf 20 € pro Monat (1 € pro Eigenanteil pro
Essen).
4. Entrichtung und Fälligkeit des Essensgeldes
Anzahl der
Tage mit
Mittagessen
5 Tage
Tagessatz
Monatsbeitrag
2,30 €
Tage pro
Monat
(pauschaliert)
20
4 Tage
3 Tage
2 Tage
1 Tag
2,30 €
2,30 €
2,30 €
2,30 €
16
12
8
4
36,80 €
27,60 €
18,40 €
9,20 €
46,00 €
Für Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten,
reduziert sich der Tagessatz auf 1 € pro Essen, pauschaliert
entsprechend der oben stehenden Tabelle.
Ein anteiliges Entgelt wird für eine Mittagsverpflegung erhoben,
wenn die vertraglich vereinbarte flexible Betreuung dies erfordert.
Die Leistungsbescheide für Bildung und Teilhabe
müssen rechtzeitig (mindestens 14 Tage) vor
Ablauf bzw. vor Beginn des Bewilligungszeitraumes
beim Jugendamt der Stadt Pulheim vorgelegt
werden, damit der reduzierte monatliche
Pauschalbetrag von 20 €/Monat gewährt werden
kann. Bei verspäteter Vorlage oder Nichtvorlage
des entsprechenden Nachweises wird der
vollständige Pauschalbetrag in Höhe von 46 € /
Monat in Rechnung gestellt.
5. Abwicklung der Zahlungsverpflichtungen für das
Mittagessen mit den Kindertagesstätten
Die überwiegende Zahl der städtischen Kindertagesstätten wird mit fertigem Essen von verschiedenen Anbietern beliefert. Adressat der
Rechnungen bleiben die belieferten Kindertagesstätten.
Bei den Kindertagesstätten, die frisch zubereitete
Mahlzeiten anbieten, erfolgt eine unmittelbare
Abrechnung der Lebensmittelkosten mit dem
Jugendamt.
6 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2014 in Kraft und gilt
unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelung für
die Kindertagesstätte Bärenkinder für alle ab
diesem Zeitpunkt bestehenden Betreuungsverträge mit einem Betreuungsumfang von bis zu 35
bzw. 45 Std./Woche.
Die Beantragung des Essensgeldzuschuss für Kinder, die an
Leistungen für Bildung und Teilhabe partizipieren, ist beim
JobCenter rechtzeitig vorzunehmen. Der Essensgeldbeitrag wird
seitens der Stadt Pulheim voll umfänglich (2,30 €/pro Essen)
erhoben.
Die städtischen Kindertagesstätten werden mit Essen von
verschiedenen Anbietern beliefert oder kochen selbst. Adressat
der Rechnungen bleiben die Kindertagesstätten.
Bei den Kindertagesstätten, die frisch zubereitete Mahlzeiten
anbieten, erfolgt eine monatliche Aufstellung der
Lebensmittelkosten und quartalsweise Abrechnung mit dem
Jugendamt.
Diese Richtlinie tritt zum 01.08.2018 in Kraft und gilt unter
Berücksichtigung der Ausnahmeregelung für die Kindertagesstätte
Bärenkinder für alle ab diesem Zeitpunkt bestehenden
Betreuungsverträge, die eine Mittagsverpflegung beinalten.