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Beschlussvorlage (Änderung der Richtlinie für die zentrale Erhebung des Essensgeldes in städtischen Kindertagesstätten)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
19.02.18, 18:33
Aktualisiert
19.02.18, 18:33
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 25/2018 Erstellt am: 29.01.2018 Aktenzeichen: II 510 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Jugendhilfeausschuss X 01.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss X 06.03.2018 Rat X 20.03.2018 Betreff Änderung der Richtlinie für die zentrale Erhebung des Essensgeldes in städtischen Kindertagesstätten Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): x ja nein Vorlage Nr.: 25/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss, der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen, der Rat beschließt der Änderung der Richtlinie für die zentrale Erhebung des Essensgeldes in städtischen Kindertagesstätten zuzustimmen. Erläuterungen Für das Kindergartenjahr 2018/2019 hat die Verwaltung die Umsetzung flexiblerer Betreuungsmodelle in den städtischen Kindertagesstätten mit Blick auf eine bedarfsgerechte Versorgung angestoßen. Hierzu ist, neben der Änderung der Benutzungsordnung (Vorlage 8/2018) und des Betreuungsvertrages, auch die Anpassung der Richtlinie für die Erhebung des Essensgeldes notwendig. Die Erhebung des Essensgeldes erfolgt seit dem 01.01.2014 zentral für alle städtischen Kindertagesstätten und basiert auf der Vorlage 407/2013, der in der Sitzung des Rates am 17.12.2013 verabschiedeten Richtlinie. Durch die Einführung flexiblerer Betreuungszeiten besteht nunmehr auch die Möglichkeit, dass Kinder, die nur an bestimmten Tagen länger in der Einrichtung sind, am Mittagessen teilnehmen können. Aufgrund der Festlegung im Betreuungsvertrag (Anlage zur Mittagsverpflegung) legen die Sorgeberechtigten für ein Jahr verbindlich die Zeiten fest. Die Änderungen zur vorherigen Fassung sind in einer Gegenüberstellung dargestellt. Der gesamte Text der geänderten Fassung ist ebenfalls beigefügt. Die zusätzliche Inanspruchnahme der Mittagessensverpflegung durch 25 Stunden-Betreuungen wird sich voraussichtlich durch die geringere Anzahl von Mittagsverpflegungen bei 35-Stunden-Betreuungen aufheben. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen sind daher nicht zu erwarten. Der Einnahmeansatz auf dem Produkt/Sachkonto 060101/4419010 in Höhe von 545.000 € wird sich – nach bisherigen Erwartung – nicht verändern.