Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
19.02.18, 18:33
Aktualisiert
19.02.18, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
25/2018
Erstellt am:
29.01.2018
Aktenzeichen:
II 510
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
01.03.2018
Haupt- und Finanzausschuss
X
06.03.2018
Rat
X
20.03.2018
Betreff
Änderung der Richtlinie für die zentrale Erhebung des Essensgeldes in städtischen Kindertagesstätten
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
x ja
nein
Vorlage Nr.: 25/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss, der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen, der Rat beschließt
der Änderung der Richtlinie für die zentrale Erhebung des Essensgeldes in städtischen Kindertagesstätten
zuzustimmen.
Erläuterungen
Für das Kindergartenjahr 2018/2019 hat die Verwaltung die Umsetzung flexiblerer Betreuungsmodelle in den städtischen Kindertagesstätten mit Blick auf eine bedarfsgerechte Versorgung angestoßen. Hierzu ist, neben der Änderung der Benutzungsordnung (Vorlage 8/2018) und des Betreuungsvertrages, auch die Anpassung der Richtlinie
für die Erhebung des Essensgeldes notwendig.
Die Erhebung des Essensgeldes erfolgt seit dem 01.01.2014 zentral für alle städtischen Kindertagesstätten und
basiert auf der Vorlage 407/2013, der in der Sitzung des Rates am 17.12.2013 verabschiedeten Richtlinie.
Durch die Einführung flexiblerer Betreuungszeiten besteht nunmehr auch die Möglichkeit, dass Kinder, die nur an
bestimmten Tagen länger in der Einrichtung sind, am Mittagessen teilnehmen können. Aufgrund der Festlegung im
Betreuungsvertrag (Anlage zur Mittagsverpflegung) legen die Sorgeberechtigten für ein Jahr verbindlich die Zeiten
fest.
Die Änderungen zur vorherigen Fassung sind in einer Gegenüberstellung dargestellt. Der gesamte Text der geänderten Fassung ist ebenfalls beigefügt.
Die zusätzliche Inanspruchnahme der Mittagessensverpflegung durch 25 Stunden-Betreuungen wird sich voraussichtlich durch die geringere Anzahl von Mittagsverpflegungen bei 35-Stunden-Betreuungen aufheben. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen sind daher nicht zu erwarten. Der Einnahmeansatz auf dem Produkt/Sachkonto
060101/4419010 in Höhe von 545.000 € wird sich – nach bisherigen Erwartung – nicht verändern.