Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
19.02.18, 18:33
Aktualisiert
19.02.18, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
29/2018
Erstellt am:
30.01.2018
Aktenzeichen:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
28.02.2018
Betreff
Brückeninstandsetzung und barrierefreie Herstellung der Brücke und der Zuwegung von der Gemeinschaftsgrundschule Geyen bis zur KITA und dem OGS-Pavillon
Vorstellung der Entwurfsplanung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
135.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
135.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
X ja
nein
Vorlage Nr.: 29/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nimmt die vorgestellte Entwurfsplanung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.
Erläuterungen
Mit dem Beratungsbeschluss zur Vorlage 442/2014 wurde die Verwaltung beauftragt, entsprechende Haushaltsmittel zu
beantragen und die weitere Planung für eine barrierefreie Instandsetzung der Brücke und seiner Zugänge voranzutreiben.
Inzwischen liegt nun die entsprechende Entwurfsplanung zu dieser Maßnahme vor.
Neben den erforderlichen Instandsetzungsarbeiten am Brückenbauwerk wurden, dem o. g. Beschluss folgend, mobilitätsbehindertengerechte Rampen beidseitig der Brücke vorgesehen.
Auf der Seite der Grundschule ragt die Rampenkonstruktion bis zu 5 m in das Schulhofgelände. Außerdem muss der
zwischen Schulhof und Bach verlaufende Fußweg an die Rampenkonstruktion angepasst und angehoben werden. Dieser Gefällebereich wird, um Erosionsschäden zu vermeiden, mit einer Asphaltdeckschicht versehen.
Auf Seite des Sportplatzes werden ebenfalls die Treppenstufen durch eine behindertengerechte Rampenanlage ersetzt.
Hierzu muss die in diesem Abschnitt vorhandene Zaunanlage des Sportplatzes durch eine höhere ersetzt werden, da die
Rampenanlage ca. 90 cm über dem vorhandenen Gelände mit einer Winkelsteinmauer zum Sportplatz hin errichtet
werden muss. In Folge dessen wird auch der vorhandene Zugang zum Sportplatz verlegt und durch eine seitliche Treppenanlage neu angebunden. Vom Ende der Brücke bis zum Ende der Zaunanlage vom Sportplatz wird der Rampenweg
in Pflasterbauweise in 2 m Breite ausgeführt.
Am Ende des Sportplatzgeländes wird, im Anschluss an die gepflasterte Rampe zur Brücke, entlang des KITA-Geländes
ein in Asphaltbauweise befestigter, behindertengerechter, ca. 42 m langer und 2 m breiter Fußweg bis zur vorhandenen
KITA-Zufahrt hergestellt.
Von der Brücke bis zur Kita-Zufahrt ist eine öffentliche Wegebeleuchtung vorgesehen.
Die geschätzten Baukosten für die o. g. Baumaßnahme für die Gewerke
- Brückeninstandsetzung, Anlage der Rampen, Umbau der Zaunanlage Sportplatz mit neuem Zugang =
- 42 m provisorisch befestigter Asphaltweg entlang der KITA =
- Herstellung und Anschluss von 3 Straßenleuchten =
ca. 99.000 €
ca. 10.000 €
ca. 10.500 €
belaufen sich auf Insgesamt ca. 120.000 €. Hinzu kommen noch die Planungskosten.
Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen, vorbehaltlich der Genehmigung des Nachtragshaushaltes 2018, auf dem
Sachkonto 12/01/01.5232000/7232000 „Sanierung Fußgängerbrücke Sinthern/Geyen“ für die behindertengerechte Brückeninstandsetzung zur Verfügung. Die Mittel für den provisorisch befestigten Asphaltweg entlang der KITA stehen auf
dem Sachkonto 01/12/02.5231000/7231000 „Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude“ zur Verfügung. Außerdem
stehen die Mittel für die Herstellung der Straßenbeleuchtung auf dem Sachkonto 12/02/01.5791010/7829001 „Ausbau
der Straßenbeleuchtungsanlage (Stadtgebiet)“ zur Verfügung.