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Beschlussvorlage (Brückeninstandsetzung und barrierefreie Herstellung der Brücke und der Zuwegung von der Gemeinschaftsgrundschule Geyen bis zur KITA und dem OGS-Pavillon Vorstellung der Entwurfsplanung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
19.02.18, 18:33
Aktualisiert
19.02.18, 18:33
Beschlussvorlage (Brückeninstandsetzung und barrierefreie Herstellung der Brücke und der Zuwegung von der Gemeinschaftsgrundschule Geyen bis zur KITA und dem OGS-Pavillon
Vorstellung der Entwurfsplanung) Beschlussvorlage (Brückeninstandsetzung und barrierefreie Herstellung der Brücke und der Zuwegung von der Gemeinschaftsgrundschule Geyen bis zur KITA und dem OGS-Pavillon
Vorstellung der Entwurfsplanung)

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Vorlage Nr.: 29/2018 Erstellt am: 30.01.2018 Aktenzeichen: Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 28.02.2018 Betreff Brückeninstandsetzung und barrierefreie Herstellung der Brücke und der Zuwegung von der Gemeinschaftsgrundschule Geyen bis zur KITA und dem OGS-Pavillon Vorstellung der Entwurfsplanung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 135.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 135.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): X ja nein Vorlage Nr.: 29/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nimmt die vorgestellte Entwurfsplanung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. Erläuterungen Mit dem Beratungsbeschluss zur Vorlage 442/2014 wurde die Verwaltung beauftragt, entsprechende Haushaltsmittel zu beantragen und die weitere Planung für eine barrierefreie Instandsetzung der Brücke und seiner Zugänge voranzutreiben. Inzwischen liegt nun die entsprechende Entwurfsplanung zu dieser Maßnahme vor. Neben den erforderlichen Instandsetzungsarbeiten am Brückenbauwerk wurden, dem o. g. Beschluss folgend, mobilitätsbehindertengerechte Rampen beidseitig der Brücke vorgesehen. Auf der Seite der Grundschule ragt die Rampenkonstruktion bis zu 5 m in das Schulhofgelände. Außerdem muss der zwischen Schulhof und Bach verlaufende Fußweg an die Rampenkonstruktion angepasst und angehoben werden. Dieser Gefällebereich wird, um Erosionsschäden zu vermeiden, mit einer Asphaltdeckschicht versehen. Auf Seite des Sportplatzes werden ebenfalls die Treppenstufen durch eine behindertengerechte Rampenanlage ersetzt. Hierzu muss die in diesem Abschnitt vorhandene Zaunanlage des Sportplatzes durch eine höhere ersetzt werden, da die Rampenanlage ca. 90 cm über dem vorhandenen Gelände mit einer Winkelsteinmauer zum Sportplatz hin errichtet werden muss. In Folge dessen wird auch der vorhandene Zugang zum Sportplatz verlegt und durch eine seitliche Treppenanlage neu angebunden. Vom Ende der Brücke bis zum Ende der Zaunanlage vom Sportplatz wird der Rampenweg in Pflasterbauweise in 2 m Breite ausgeführt. Am Ende des Sportplatzgeländes wird, im Anschluss an die gepflasterte Rampe zur Brücke, entlang des KITA-Geländes ein in Asphaltbauweise befestigter, behindertengerechter, ca. 42 m langer und 2 m breiter Fußweg bis zur vorhandenen KITA-Zufahrt hergestellt. Von der Brücke bis zur Kita-Zufahrt ist eine öffentliche Wegebeleuchtung vorgesehen. Die geschätzten Baukosten für die o. g. Baumaßnahme für die Gewerke - Brückeninstandsetzung, Anlage der Rampen, Umbau der Zaunanlage Sportplatz mit neuem Zugang = - 42 m provisorisch befestigter Asphaltweg entlang der KITA = - Herstellung und Anschluss von 3 Straßenleuchten = ca. 99.000 € ca. 10.000 € ca. 10.500 € belaufen sich auf Insgesamt ca. 120.000 €. Hinzu kommen noch die Planungskosten. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen, vorbehaltlich der Genehmigung des Nachtragshaushaltes 2018, auf dem Sachkonto 12/01/01.5232000/7232000 „Sanierung Fußgängerbrücke Sinthern/Geyen“ für die behindertengerechte Brückeninstandsetzung zur Verfügung. Die Mittel für den provisorisch befestigten Asphaltweg entlang der KITA stehen auf dem Sachkonto 01/12/02.5231000/7231000 „Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude“ zur Verfügung. Außerdem stehen die Mittel für die Herstellung der Straßenbeleuchtung auf dem Sachkonto 12/02/01.5791010/7829001 „Ausbau der Straßenbeleuchtungsanlage (Stadtgebiet)“ zur Verfügung.