Daten
Kommune
Pulheim
Größe
94 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
19.02.18, 18:33
Aktualisiert
19.02.18, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
36/2018
Erstellt am:
31.01.2018
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.02
Mitteilungsvorlage
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
TOP
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
28.02.2018
Betreff
Bürgerantrag gem. § 24 GO, Widmung diverser kombinierter Rad-/Fußwege im BP 11 Stommeln als Fußwege
Mitteilung
Der Allgemeinde Deutsche Fahrrad-Club, kurz ADFC, stellte mit Schreiben vom 3.11.2015 einen Bürgerantrag gem. §
24 GO. Der HFA wurde hierüber in der Sitzung am 1.12.2015 informiert (TOP 9.1, Mitteilungen der Verwaltung). Herr
Roth leitete mit Mail vom 29.01.2018 die Information von Herrn Werner, Sprecher der ADFC-Ortsgruppe Pulheim, dass
der Antrag unerledigt sei, weiter und bat um Sachstandsinformation.
Der ADFC hat die Vorlage 264/2015 (Widmung von Teilflächen der Straße „Zum Ommelstal…“ zum Anlass für den Antrag vom 3.11.2015 genommen (als Anlage beigefügt).
Inhaltlich geht es um Folgendes:
Durch die Widmung erhalten Verkehrsflächen die Eigenschaft „öffentlich“. In der Widmung müssen etwaige Beschränkungen der Benutzungsarten festgelegt werden. Oftmals enthalten bereits Bebauungspläne Vorgaben über Benutzerarten. Ist dies der Fall, können in der Widmungsverfügung keine anderen Bestimmungen der Benutzerarten vorgenommen
werden. Die Vorgaben des Bebauungsplanes sind verbindlich.
Aufgrund dieser Zusammenhänge war die in der o.g. Vorlage (264/2015) vorgeschlagene Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ zwingend. Der ADFC führte in dem Antrag aus, dass aus seiner Sicht eine Öffnung der betroffenen
Wege (neben dem Fußgängerverkehr) auch für den Radverkehr wünschenswert sei und beantragte die Änderung des
Bebauungsplanes 11 Stommeln. In der Folgezeit kam es zu einem gleichgelagerten Fall (Vorlage 358/2015). In der
jeweiligen Erörterung im TVA hatte Herr TB Höschen erklärt, dass aus personellen Gründen und aufgrund städtebaulicher Prioritäten eine Aufarbeitung der jeweils betroffenen Bebauungspläne auf absehbare Zeit ausgeschlossen sei.
Herr Werner erinnerte u.a. mit Mail vom 18.03.2017 an seine diversen Anträge und Eingaben. Bezüglich des Antrags
vom 3.11.2015 und der Widmungsvorlagen 264/2015 und 358/2015 enthielt die städt. Stellungnahme vom 24.04.2017
entsprechende Hinweise auf personelle Gründe und städtebauliche Prioritäten. Eine weitere Thematisierung erfolgte in
der Sitzung des TVA am 22.11.2017 (TOP 5, Vorlage 297/2017, Widmung der Straßen im Plangebiet des BP 71).
Sollte der ADFC über die bisherigen Erörterungen im TVA hinaus eine konsequente Antragsbearbeitung wünschen,
wäre der Planungsauschuss zuständig. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Sachzwänge, über die der Sprecher
des ADFC als Sachkundiger Einwohner bzw. Mitglied des TVA wiederholt informiert worden ist, hätte die Verwaltung
keine andere Möglichkeit, als dem Ausschuss in umfangreicher Vorlage zu empfehlen, dem Antrag nicht stattzugeben.