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Beschlussvorlage (BP 77; Erstmalige Herstellung von Nebenanlagen in der Straße "Auf dem Acker" zwischen Haus-Nr. 31 und 35)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
19.02.18, 18:33
Aktualisiert
19.02.18, 18:33
Beschlussvorlage (BP 77; Erstmalige Herstellung von Nebenanlagen in der Straße "Auf dem Acker" zwischen Haus-Nr. 31 und 35) Beschlussvorlage (BP 77; Erstmalige Herstellung von Nebenanlagen in der Straße "Auf dem Acker" zwischen Haus-Nr. 31 und 35)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 37/2018 Erstellt am: 31.01.2018 Aktenzeichen: 66/12-BP 77 Auf dem Acker Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nö. Sitzung X Termin 28.02.2018 Betreff BP 77; Erstmalige Herstellung von Nebenanlagen in der Straße "Auf dem Acker" zwischen Haus-Nr. 31 und 35 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 42.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 42.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Finanzmittel stehen auf dem Konto M 66007018.7831000 „Erschließung BP 77 Sinthern“ zur Verfügung. Vorlage Nr.: 37/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschließt die erstmalige Herstellung der Nebenanlagen im BP 77, Straße „Auf dem Acker“, zwischen Haus-Nr. 31 und 35 gemäß der Vorlage der Verwaltung. Erläuterungen Nachdem der Bereich des ehemaligen städtischen Grundstücks durch Wohnhäuser komplett bebaut ist, hat die Verwaltung eine Planung für die noch fehlenden Nebenanlagen erarbeitet: Ausgehend von der bestehenden Fahrbahnkante entsteht ein 2,0 m breiter Parkstreifen. Die Restbreite zu den Grundstücksgrenzen wird als Gehweg ausgebildet. Eine zusätzliche Leuchte vor Haus-Nr. 31b sorgt für die ausreichende Ausleuchtung (Anlage 1). Der geplante Ausbauquerschnitt kann Anlage 2 entnommen werden.