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Beschlussvorlage (Mobilitätskonzept Hier: Zuwendungsbescheid und Mobilitätsbeirat)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
19.02.18, 18:33
Aktualisiert
19.02.18, 18:33
Beschlussvorlage (Mobilitätskonzept
Hier: Zuwendungsbescheid und Mobilitätsbeirat) Beschlussvorlage (Mobilitätskonzept
Hier: Zuwendungsbescheid und Mobilitätsbeirat)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 52/2018 Erstellt am: 06.02.2018 Aktenzeichen: IV/660 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Ausschuss für Tiefbau und Verkehr 12.2 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 28.02.2018 Betreff Mobilitätskonzept Hier: Zuwendungsbescheid und Mobilitätsbeirat Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 52/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschließt die Bildung eines Mobilitätsbeirates. Die Fraktionen werden seitens des Tiefbau- und Verkehrsausschusses gebeten, zwei Mitglieder (einen Ansprechpartner und einen Vertreter) der Verwaltung zu benennen. Erläuterungen Die Verwaltung hat am 06.12.2017 den Zuwendungsbescheid zum Förderantrag „Klimaschutzteilkonzept für den Bereich Mobilität“ erhalten (siehe Anlage 1). Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides darf die Verwaltung nun das Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Fachbüros durchführen. Mit dem Vergabeverfahren wurde Anfang dieses Jahres begonnen. Mit dem Projekt ist nach Vorgabe des Fördergebers Projektträger Jülich Anfang Mai 2018 zu starten. Das Klimaschutzteilkonzept für den Bereich Mobilität muss bis zum 30. April 2019 (Frist des Fördergebers) erstellt sein. Bei der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes hat es sich bewährt, einen Beirat mit Vertretern der Fraktionen, der Verwaltung sowie der betreffenden Interessenverbände zu bilden. Daher wäre es sinnvoll, wenn auch ein Mobilitätsbeirat den Prozess begleiten würde. In dem Mobilitätsbeirat sollten von jeder Fraktion zwei Mitglieder (ein Ansprechpartner und der jeweilige Vertreter) vertreten sein. Dieser Mobilitätsbeirat soll zu Beginn des Prozesses in Abstimmung mit dem Büro gebildet werden und während der Konzepterstellung in bestimmten Abständen (ca. alle drei Monate) tagen, sodass der Fortschritt den Fraktionen intern mitgeteilt wird und auch Ideen seitens der Fraktionen mit in die Konzepterstellung einfließen können. Aus Sicht der Verwaltung wäre es sinnvoll, die Vertreter der Fraktionen, die in den Mobilitätsbeirat entsandt werden sollen, bereits in die Auswahl des Fachbüros einzubeziehen. Eine Beteiligung des Fachausschusses scheidet aufgrund der zeitlichen Zwänge aus. Daher müssen die Vertreter umgehend benannt werden.