Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
19.02.18, 18:33
Aktualisiert
19.02.18, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
52/2018
Erstellt am:
06.02.2018
Aktenzeichen:
IV/660
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
12.2
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
28.02.2018
Betreff
Mobilitätskonzept
Hier: Zuwendungsbescheid und Mobilitätsbeirat
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 52/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschließt die Bildung eines Mobilitätsbeirates. Die Fraktionen werden seitens des
Tiefbau- und Verkehrsausschusses gebeten, zwei Mitglieder (einen Ansprechpartner und einen Vertreter) der Verwaltung zu benennen.
Erläuterungen
Die Verwaltung hat am 06.12.2017 den Zuwendungsbescheid zum Förderantrag „Klimaschutzteilkonzept für den Bereich
Mobilität“ erhalten (siehe Anlage 1). Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides darf die Verwaltung nun das Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Fachbüros durchführen. Mit dem Vergabeverfahren wurde Anfang dieses Jahres begonnen.
Mit dem Projekt ist nach Vorgabe des Fördergebers Projektträger Jülich Anfang Mai 2018 zu starten. Das Klimaschutzteilkonzept für den Bereich Mobilität muss bis zum 30. April 2019 (Frist des Fördergebers) erstellt sein.
Bei der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes hat es sich bewährt, einen Beirat mit Vertretern der Fraktionen, der Verwaltung sowie der betreffenden Interessenverbände zu bilden. Daher wäre es sinnvoll, wenn auch ein Mobilitätsbeirat
den Prozess begleiten würde. In dem Mobilitätsbeirat sollten von jeder Fraktion zwei Mitglieder (ein Ansprechpartner und
der jeweilige Vertreter) vertreten sein. Dieser Mobilitätsbeirat soll zu Beginn des Prozesses in Abstimmung mit dem Büro
gebildet werden und während der Konzepterstellung in bestimmten Abständen (ca. alle drei Monate) tagen, sodass der
Fortschritt den Fraktionen intern mitgeteilt wird und auch Ideen seitens der Fraktionen mit in die Konzepterstellung einfließen können.
Aus Sicht der Verwaltung wäre es sinnvoll, die Vertreter der Fraktionen, die in den Mobilitätsbeirat entsandt werden
sollen, bereits in die Auswahl des Fachbüros einzubeziehen. Eine Beteiligung des Fachausschusses scheidet aufgrund
der zeitlichen Zwänge aus. Daher müssen die Vertreter umgehend benannt werden.