Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
19.02.18, 18:33
Aktualisiert
19.02.18, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
54/2018
Erstellt am:
06.02.2018
Aktenzeichen:
IV/66-12-122000
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
28.02.2018
Betreff
Neuer Kreisverkehrsplatz Pulheimer Straße / L 183
-Realisierung einer Beleuchtung aus SicherheitsgründenHier: SPD-Fraktion / Antrag zur Sitzung des TVA am 28.02.2018
Veranlasser/in / Antragsteller/in
SPD-Fraktion
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 54/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, den Landesverkehrsminister anzuschreiben und nochmals um Realisierung einer Beleuchtung des Kreisels durch das Land NRW zu bitten.
Erläuterungen
Mit Antrag vom 22.11.2017 und Schreiben vom 31.08.2017 (Anlage 1) beantragt die SPD-Fraktion am neuen Kreisverkehr Pulheimer Straße / L 183 die Aufstellung von Solarleuchten zur Beleuchtung der Geh- und Radwegquerung (mit
Zu- und Abfahrten) und zwar zur Inbetriebnahme der Sinnersdorfer Westumgehung im Laufe des Jahres 2018. Als kostengünstigste Lösung werden Solar-Straßenleuchten vorgeschlagen und die Mittel sollen aus dem städtischen Haushalt
bereitgestellt werden.
Die Landesregierung hatte zuvor mit Schreiben vom 20.07.2017 (Anlage 2) den Landtag aufgrund einer kleinen Anfrage
des Abgeordneten Guido van den Berg der Fraktion der SPD informiert, dass keine Gefährdungen von Radfahrern und
Fußgängern festgestellt wurden, so dass auf eine Beleuchtung sowie weitergehende straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen verzichtet wurde. Eine rechtliche Verpflichtung für die Beleuchtung würde auch nicht bestehen. Weiterführende
Maßnahmen auf lokaler Ebene, wie z.B. der Einsatz von Schülerlotsen, würden in die Zuständigkeit der örtlichen Schulträger fallen. Hierüber wurde die Stadtverwaltung mit Schreiben vom 04.08.2017 (Anlage 3) informiert.
Aus Sicht der Verwaltung ist das Vorgehen des Landes inakzeptabel. Das Land schafft eine Situation, die es selber nicht
als gefährlich einstuft, schlägt aber zugleich vor, dass doch der Schulträger Maßnahmen ergreifen könne, um die Sicherheit zu erhöhen.
Mittel im städtischen Haushalt für eine Beleuchtung des Kreisels stehen im Übrigen nicht zur Verfügung und SolarStraßenleuchten stellen keine günstige Lösung dar, da die Anschaffungskosten sehr hoch liegen.