Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
19.02.18, 18:33
Aktualisiert
19.02.18, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Rhein-Erft-Kreis
Beschlussvorlage
Der Landrat
- öffentlich Drucksache
10/2018
Aktenzeichen:
66
federführendes Amt:
66 Amt für Straßenbau und Verkehr
Antragsteller:
66
Beratungsfolge
Termin
Verkehrsausschuss
15.02.2018
Kreisausschuss
01.03.2018
Bemerkungen
Umbau des Knotenpunktes L 183/ K 24/ K 25 (Rathausstraße/ Steinstraße) in Pulheim
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt,
über den Umbau des Knotenpunktes L 183/ K 24/ K 25 mit allen Beteiligten zu verhandeln,
den zuständigen Gremien des Kreistages den mit allen Beteiligten abgestimmten Entwurf
einer Verwaltungsvereinbarung zur Beschlussfassung vorzulegen und
die erforderlichen Mittel für die Kostenbeteiligung am Knoten Rathausstraße/ Steinstraße
sowie den Neubau eines Radweges zwischen Steinstraße und Kreisel Pariser Straße in der
Haushaltsplanung ab 2019 zu berücksichtigen.
2. Der Vereinbarungsentwurf ist den zuständigen Gremien des Kreistages zur endgültigen
Beschlussfassung vorzulegen.
Sachdarstellung:
Problem:
Der Knotenpunkt L 183/ K 24/ K 25 wurde Anfang der 1990er Jahre vom Landschaftsverband
Rheinland ausgebaut. In dieser Zeit trat die Stadt Pulheim in die Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden“ ein. Der schon im Bau befindliche Knotenpunkt wurde daraufhin mittels Markierungen, besonderen signaltechnischen Einrichtungen und durch kleinere
bauliche Änderungen fahrradfreundlich umgestaltet.
Der Knotenpunkt war von Beginn an nicht unproblematisch. Es kam immer wieder zu diffusen
Unfalllagen zwischen verschiedenen Linksabbiegeströmen und dem Geradeausverkehr; die Sichtbeziehungen sind auf Grund der schiefwinkligen Knotenpunktgeometrie zeitweise durch wartende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Zudem ist die Radverkehrsführung teilweise unübersichtlich
und schwer begreifbar. Die K 25 verfügt nur über einen einseitigen Beidrichtungsradweg, der an
einer Dreiecksinsel endet bzw. in einen Schutzstreifen übergeht. In allen anderen Straßenästen
wird der Radverkehr auf Schutzstreifen geführt, die zum Teil jedoch nicht mehr uneingeschränkt
den heutigen Rechtsvorschriften sowie den technischen Regelwerken entsprechen.
Trotz zwischenzeitlich erfolgter Realisierung der kompletten B 59n nahm die Verkehrsbelastung in
den letzten Jahren kontinuierlich zu, der Knotenpunkt wurde als langjähriger Unfallschwerpunkt
geführt. Durch kleinere provisorische Maßnahmen hat sich die Unfallsituation etwas verbessert;
aktuell wird die Straßenkreuzung nicht mehr als Unfallschwerpunkt geführt. In der Verkehrsspitze
stößt der Knotenpunkt zunehmend an seine Kapazitätsgrenzen.
Im Süden des Zentralortes werden über die K 25 in naher Zukunft sukzessive neue Baugebiete erschlossen (Bebauungspläne 113, 114 und 115). Die hieraus resultierenden, zusätzlichen Verkehre
werden den o.g. Knotenpunkt noch weiter belasten.
Die beteiligten Straßenbaulastträger (Kreis und Straßen NRW) haben deshalb ein Verkehrsgutachten gefordert. Ein daraufhin von der Stadt Pulheim in Auftrag gegebenes Verkehrsgutachten zeigt,
dass die Kreuzung Rathausstraße/ Steinstraße den Mehrverkehr aller ausgewiesenen Wohnbaulandflächen in den Verkehrsspitzen nicht mehr aufnehmen kann. Nach intensiver Abstimmung
wurde zu Lasten der Stadt Pulheim ein Ausbauplan entwickelt, der von allen Beteiligten akzeptiert
werden kann. Falls gewünscht, kann der Ausbauplan in der Sitzung vorgestellt und erläutert werden.
Da auch ohne Realisierung der Bebauungspläne ein Ausbauerfordernis auf Grund der unzulänglichen Radverkehrsführung und der eingeschränkten Sichtbeziehungen besteht, können die Umbaukosten nicht zu 100 % der Stadt Pulheim aufgebürdet werden. Die Interessenslage der Beteiligten stellt sich wie folgt dar:
Straßen NRW: Verbesserung der Sicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs
Kreis: Beseitigung des problematischen Radwegendes an der K 25 durch die Schaffung
beidseitiger Einrichtungsradwege
Stadt: Nachhaltige Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes
Der Ausbauplan sieht die Anlegung eines in die Signalregelung einbezogenen Rechtsabbiegestreifens an der K 25 vor, der durch den Mehrverkehr aus dem Pulheimer Süden sowie den unzureichenden Verkehrsverhältnissen am Radwegende der K 25 veranlasst wird; diese Kosten für die
Verbesserung dieser Verkehrssituation sind deshalb von der Stadt Pulheim und vom Rhein-ErftKreis zu tragen.
Zudem soll die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs durch breitere und längere Linksabbiegestreifen sowie eine Optimierung der Signaltechnik verbessert werden; diese Kosten sind von
Straßen NRW zu tragen.
Die Kosten, die aus der Änderung der Radverkehrsführung entstehen, sind überwiegend dem
Rhein-Erft-Kreis zuzuordnen.
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollen die Ausbaukosten über einen Kostenteilungsschlüssel aufgeteilt werden. Die Verwaltungen haben auf Basis der zu verändernden Straßenquerschnitte einen Kostenteilungsschlüssel ermittelt:
Straßen NRW
Rhein-Erft-Kreis
Stadt Pulheim
21,5 %
41,4 %
37,1 %
Falls gewünscht, kann dieser Kostenteilungsschlüssel in der Sitzung anhand der Querschnitte im
Detail erläutert werden.
Damit der Netzschluss des im Zusammenhang mit dem Knotenpunktumbau neu anzulegenden
Radweges an der K 25 gewährleistet ist, muss der Radweg bis zum Kreisel Pariser Straße verlängert
werden. Diese Kosten sind dem Rhein-Erft-Kreis zuzuordnen. Zwischen Steinstraße und Pariser
Straße wird die K 25 zukünftig über beidseitige Einrichtungsradwege verfügen. Auf Grund der
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starken Längsneigung sollen Fußgänger und Radfahrer auf dem bestehenden kombinierten Gehund Radweg zukünftig auf getrennten Verkehrsflächen geführt werden. In diesem Bereich kommt
es zurzeit immer wieder zu nachvollziehbaren Beschwerden von Fußgängern, die schnell fahrenden Radfahrern ausweichen müssen. Der Radweg wird insbesondere von Schülern sehr stark frequentiert; vor Schulbeginn bilden sich in diesem Abschnitt regelmäßig Radfahrerpulks, die den
Geh- und Radweg über die gesamte Breite der Verkehrsfläche in Anspruch nehmen und Fußgänger
nötigen, in die unbefestigten Seitenräume auszuweichen.
Lösung:
Die Verwaltung empfiehlt,
mit allen Beteiligten über den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zu verhandeln und
anzubieten, maximal 41,4 % der Gesamtbaukosten zu tragen,
die erforderlichen Mittel für die Kostenbeteiligung am Knoten Rathausstraße/ Steinstraße
sowie den Neubau eines Radweges zwischen Steinstraße und Kreisel Pariser Straße in der
Haushaltsplanung ab 2019 zu berücksichtigen.
Der noch zu erstellende Vereinbarungsentwurf ist zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.
Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Die vom Rhein-Erft-Kreis zu tragenden Kosten ergeben sich nach aktueller Schätzung wie folgt:
Kostenbeteiligung Knotenpunktumbau:
Gesamtbaukosten
2.600.000 EUR
41,4 % von
2.600.000 EUR =
1.076.400 EUR gerundet
1.100.000 EUR
Im Zuge der anstehenden Aufstellung der Haushaltssatzung ab 2019 wird die Verwaltung entsprechende Planungsmittel veranschlagen. Der Haushaltsansatz für die Baukosten wird entsprechend
des jeweiligen Planungsstandes, unter Beachtung des § 14 GemHVO, fortgeschrieben.
Kosten Radwegneubau
(T542.0088)
ca.
300.000 EUR
Im Doppelhaushalt 2017/2018 sind bisher nur die Planungskosten veranschlagt. Bei den v.g. Baukosten für den Radweg wurde eine evtl. notwendige Stützwand berücksichtigt. Die Notwendigkeit
wird jedoch im Rahmen der Planung geklärt, so dass die Kosten entsprechend des jeweiligen Planungsstandes, unter Beachtung des § 14 GemHVO, fortgeschrieben werden.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Gesamt
ca.
1.400.000 EUR
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Bergheim, 29.01.2018
Michael Kreuzberg
Landrat
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