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Beschlussvorlage (REK-Vorlage 10/2018 zu Umbau der Rathauskreuzung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
19.02.18, 18:33
Aktualisiert
19.02.18, 18:33
Beschlussvorlage (REK-Vorlage 10/2018 zu Umbau der Rathauskreuzung) Beschlussvorlage (REK-Vorlage 10/2018 zu Umbau der Rathauskreuzung) Beschlussvorlage (REK-Vorlage 10/2018 zu Umbau der Rathauskreuzung)

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Inhalt der Datei

Rhein-Erft-Kreis Beschlussvorlage Der Landrat - öffentlich Drucksache 10/2018 Aktenzeichen: 66 federführendes Amt: 66 Amt für Straßenbau und Verkehr Antragsteller: 66 Beratungsfolge Termin Verkehrsausschuss 15.02.2018 Kreisausschuss 01.03.2018 Bemerkungen Umbau des Knotenpunktes L 183/ K 24/ K 25 (Rathausstraße/ Steinstraße) in Pulheim Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt,    über den Umbau des Knotenpunktes L 183/ K 24/ K 25 mit allen Beteiligten zu verhandeln, den zuständigen Gremien des Kreistages den mit allen Beteiligten abgestimmten Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zur Beschlussfassung vorzulegen und die erforderlichen Mittel für die Kostenbeteiligung am Knoten Rathausstraße/ Steinstraße sowie den Neubau eines Radweges zwischen Steinstraße und Kreisel Pariser Straße in der Haushaltsplanung ab 2019 zu berücksichtigen. 2. Der Vereinbarungsentwurf ist den zuständigen Gremien des Kreistages zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. Sachdarstellung: Problem: Der Knotenpunkt L 183/ K 24/ K 25 wurde Anfang der 1990er Jahre vom Landschaftsverband Rheinland ausgebaut. In dieser Zeit trat die Stadt Pulheim in die Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden“ ein. Der schon im Bau befindliche Knotenpunkt wurde daraufhin mittels Markierungen, besonderen signaltechnischen Einrichtungen und durch kleinere bauliche Änderungen fahrradfreundlich umgestaltet. Der Knotenpunkt war von Beginn an nicht unproblematisch. Es kam immer wieder zu diffusen Unfalllagen zwischen verschiedenen Linksabbiegeströmen und dem Geradeausverkehr; die Sichtbeziehungen sind auf Grund der schiefwinkligen Knotenpunktgeometrie zeitweise durch wartende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Zudem ist die Radverkehrsführung teilweise unübersichtlich und schwer begreifbar. Die K 25 verfügt nur über einen einseitigen Beidrichtungsradweg, der an einer Dreiecksinsel endet bzw. in einen Schutzstreifen übergeht. In allen anderen Straßenästen wird der Radverkehr auf Schutzstreifen geführt, die zum Teil jedoch nicht mehr uneingeschränkt den heutigen Rechtsvorschriften sowie den technischen Regelwerken entsprechen. Trotz zwischenzeitlich erfolgter Realisierung der kompletten B 59n nahm die Verkehrsbelastung in den letzten Jahren kontinuierlich zu, der Knotenpunkt wurde als langjähriger Unfallschwerpunkt geführt. Durch kleinere provisorische Maßnahmen hat sich die Unfallsituation etwas verbessert; aktuell wird die Straßenkreuzung nicht mehr als Unfallschwerpunkt geführt. In der Verkehrsspitze stößt der Knotenpunkt zunehmend an seine Kapazitätsgrenzen. Im Süden des Zentralortes werden über die K 25 in naher Zukunft sukzessive neue Baugebiete erschlossen (Bebauungspläne 113, 114 und 115). Die hieraus resultierenden, zusätzlichen Verkehre werden den o.g. Knotenpunkt noch weiter belasten. Die beteiligten Straßenbaulastträger (Kreis und Straßen NRW) haben deshalb ein Verkehrsgutachten gefordert. Ein daraufhin von der Stadt Pulheim in Auftrag gegebenes Verkehrsgutachten zeigt, dass die Kreuzung Rathausstraße/ Steinstraße den Mehrverkehr aller ausgewiesenen Wohnbaulandflächen in den Verkehrsspitzen nicht mehr aufnehmen kann. Nach intensiver Abstimmung wurde zu Lasten der Stadt Pulheim ein Ausbauplan entwickelt, der von allen Beteiligten akzeptiert werden kann. Falls gewünscht, kann der Ausbauplan in der Sitzung vorgestellt und erläutert werden. Da auch ohne Realisierung der Bebauungspläne ein Ausbauerfordernis auf Grund der unzulänglichen Radverkehrsführung und der eingeschränkten Sichtbeziehungen besteht, können die Umbaukosten nicht zu 100 % der Stadt Pulheim aufgebürdet werden. Die Interessenslage der Beteiligten stellt sich wie folgt dar:   Straßen NRW: Verbesserung der Sicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs Kreis: Beseitigung des problematischen Radwegendes an der K 25 durch die Schaffung beidseitiger Einrichtungsradwege Stadt: Nachhaltige Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes  Der Ausbauplan sieht die Anlegung eines in die Signalregelung einbezogenen Rechtsabbiegestreifens an der K 25 vor, der durch den Mehrverkehr aus dem Pulheimer Süden sowie den unzureichenden Verkehrsverhältnissen am Radwegende der K 25 veranlasst wird; diese Kosten für die Verbesserung dieser Verkehrssituation sind deshalb von der Stadt Pulheim und vom Rhein-ErftKreis zu tragen. Zudem soll die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs durch breitere und längere Linksabbiegestreifen sowie eine Optimierung der Signaltechnik verbessert werden; diese Kosten sind von Straßen NRW zu tragen. Die Kosten, die aus der Änderung der Radverkehrsführung entstehen, sind überwiegend dem Rhein-Erft-Kreis zuzuordnen. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollen die Ausbaukosten über einen Kostenteilungsschlüssel aufgeteilt werden. Die Verwaltungen haben auf Basis der zu verändernden Straßenquerschnitte einen Kostenteilungsschlüssel ermittelt:    Straßen NRW Rhein-Erft-Kreis Stadt Pulheim 21,5 % 41,4 % 37,1 % Falls gewünscht, kann dieser Kostenteilungsschlüssel in der Sitzung anhand der Querschnitte im Detail erläutert werden. Damit der Netzschluss des im Zusammenhang mit dem Knotenpunktumbau neu anzulegenden Radweges an der K 25 gewährleistet ist, muss der Radweg bis zum Kreisel Pariser Straße verlängert werden. Diese Kosten sind dem Rhein-Erft-Kreis zuzuordnen. Zwischen Steinstraße und Pariser Straße wird die K 25 zukünftig über beidseitige Einrichtungsradwege verfügen. Auf Grund der Beschlussvorlage 10/2018 Seite 2 starken Längsneigung sollen Fußgänger und Radfahrer auf dem bestehenden kombinierten Gehund Radweg zukünftig auf getrennten Verkehrsflächen geführt werden. In diesem Bereich kommt es zurzeit immer wieder zu nachvollziehbaren Beschwerden von Fußgängern, die schnell fahrenden Radfahrern ausweichen müssen. Der Radweg wird insbesondere von Schülern sehr stark frequentiert; vor Schulbeginn bilden sich in diesem Abschnitt regelmäßig Radfahrerpulks, die den Geh- und Radweg über die gesamte Breite der Verkehrsfläche in Anspruch nehmen und Fußgänger nötigen, in die unbefestigten Seitenräume auszuweichen. Lösung: Die Verwaltung empfiehlt,   mit allen Beteiligten über den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zu verhandeln und anzubieten, maximal 41,4 % der Gesamtbaukosten zu tragen, die erforderlichen Mittel für die Kostenbeteiligung am Knoten Rathausstraße/ Steinstraße sowie den Neubau eines Radweges zwischen Steinstraße und Kreisel Pariser Straße in der Haushaltsplanung ab 2019 zu berücksichtigen. Der noch zu erstellende Vereinbarungsentwurf ist zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Die vom Rhein-Erft-Kreis zu tragenden Kosten ergeben sich nach aktueller Schätzung wie folgt:  Kostenbeteiligung Knotenpunktumbau: Gesamtbaukosten 2.600.000 EUR 41,4 % von 2.600.000 EUR = 1.076.400 EUR gerundet 1.100.000 EUR Im Zuge der anstehenden Aufstellung der Haushaltssatzung ab 2019 wird die Verwaltung entsprechende Planungsmittel veranschlagen. Der Haushaltsansatz für die Baukosten wird entsprechend des jeweiligen Planungsstandes, unter Beachtung des § 14 GemHVO, fortgeschrieben.  Kosten Radwegneubau (T542.0088) ca. 300.000 EUR Im Doppelhaushalt 2017/2018 sind bisher nur die Planungskosten veranschlagt. Bei den v.g. Baukosten für den Radweg wurde eine evtl. notwendige Stützwand berücksichtigt. Die Notwendigkeit wird jedoch im Rahmen der Planung geklärt, so dass die Kosten entsprechend des jeweiligen Planungsstandes, unter Beachtung des § 14 GemHVO, fortgeschrieben werden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Gesamt ca. 1.400.000 EUR ======================================================================= Bergheim, 29.01.2018 Michael Kreuzberg Landrat Beschlussvorlage 10/2018 Seite 3