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Mitteilungsvorlage (Anfrage des Bürgerverein Pulheim für den TVA am 28.02.2018 zur Ampelschaltung in Sinnersdorf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
87 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
19.02.18, 18:33
Aktualisiert
19.02.18, 18:33
Mitteilungsvorlage (Anfrage des Bürgerverein Pulheim für den TVA am 28.02.2018 zur Ampelschaltung in Sinnersdorf)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 57/2018 Erstellt am: 06.02.2018 Aktenzeichen: IV/66-12-124000 Mitteilungsvorlage Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 28.02.2018 Betreff Anfrage des Bürgerverein Pulheim für den TVA am 28.02.2018 zur Ampelschaltung in Sinnersdorf Mitteilung Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung in Sinnersdorf (L183/L93/Roggendorfer Straße) wird als vollverkehrsabhängige Anlage gesteuert und betrieben. Eigentümer der Anlage ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Eine parallele Freigabe der Fußgänger zu den KFZ-Strömen ist nur dann möglich, wenn bestimmte Anforderungs- und Wartezeitkriterien innerhalb der Ampelschaltung erfüllt wären. Dies ist zurzeit nicht möglich, da ansonsten eine dauerhafte Leistungsminderung an der Lichtsignalanlage vorliegen würde. Aus diesem Grund wird der Fußgänger nur über eine manuelle Anforderung freigegeben und der Landesbetrieb Straßenbau NRW lehnt eine Änderung, aus den vorgenannten Gründen ab. Der Landesbetrieb weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die vorhandene Situation keine verkehrsrechtliche Bedeutung hat. Nach der Fertigstellung der Umgehungsstraße Sinnersdorf wird sich die Belastung für den Kreuzungsbereich in Sinnersdorf sicherlich deutlich reduzieren. Bei einer eventuellen Umgestaltung der Ortsmitte können mögliche Änderungen an der Ampelschaltung überprüft werden. Es ist daher sinnvoll die seit Jahrzehnten vorhandene Situation bis dahin beizubehalten.