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Beschlussvorlage (Verlegung der Bonnstraße in einem Teilbereich Antrag der SPD-Fraktion vom 21.11.2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
19.02.18, 18:33
Aktualisiert
19.02.18, 18:33
Beschlussvorlage (Verlegung der Bonnstraße in einem Teilbereich
Antrag der SPD-Fraktion vom 21.11.2017) Beschlussvorlage (Verlegung der Bonnstraße in einem Teilbereich
Antrag der SPD-Fraktion vom 21.11.2017)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 65/2018 Erstellt am: 15.02.2018 Aktenzeichen: IV/66 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 28.02.2018 Betreff Verlegung der Bonnstraße in einem Teilbereich Antrag der SPD-Fraktion vom 21.11.2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in SPD-Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 65/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der TVA begrüßt ausdrücklich die vom Verkehrsausschuss des Kreises beschlossene Verkehrsuntersuchung und die darin dargestellten Untersuchungsvarianten. 2. Der TVA bittet den Rhein-Erft-Kreis, die Untersuchungsergebnisse nach erfolgter Abstimmung mit der Stadtverwaltung im TVA vorzustellen. Erläuterungen Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 21.11.2017 den als Anlage 1 beigefügten Antrag zur Verlegung der Bonnstraße eingereicht und um Beratung im TVA und im Rat gebeten. In Abstimmung mit der Antragstellerin wird der Antrag zunächst nur dem TVA vorgelegt und soll eine Beratung im Rat zur Frage einer Resolution erst erfolgen, wenn die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung im TVA vorgestellt wurden. Die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises wurde von ihren zuständigen Gremien zum Ende des letzten Jahres beauftragt, auf Basis der in der REK-Vorlage 423/2017 (Anlage 2) dargestellten Varianten zum Aus- und Neubau der ehemaligen Kreisstraße K 5 und der Kreisstraße K 6 von einem Ingenieurbüro eine Verkehrsuntersuchung durchführen zu lassen. Bereits im Rahmen der im Jahr 2008 gemeinsam mit der Stadt Bergheim und dem Rhein-Erft-Kreis durchgeführten Bürgerwerkstatt Verkehr Brauweiler wurde überprüft, wie die Ortslage Brauweiler von Durchgangsverkehren entlastet und zugleich der Verkehrsfluss erhalten werden kann. Im Ergebnis wurde die als Anlage 3 beigefügte Variante entwickelt und das Land gebeten, diese Variante weiterzuentwickeln und zu realisieren. In der Zwischenzeit hat sich die Situation weiterentwickelt. Insbesondere befindet sich zwischenzeitlich ein Ausbau der Bonnstraße mit einem Vollanschluss der Bonnstraße an die Autobahn BAB A 4 in der Planfeststellung. Wie in der Sitzung des TVA vom 15.02.2017 dargestellt wurde (siehe auch Vorlage 28/2017) ist als Folge nicht nur mit dem in der Wachstumsregion des Kölner Randbereichs üblichen Verkehrsanstieg zu rechnen, sondern muss darüber hinaus von einem erheblichen Anstieg der Verkehrsbelastung auf der Bonnstraße in den kommenden Jahren ausgegangen werden. Die Folge wären erhebliche Verkehrsstörungen im Zuge der Bonnstraße und Verlagerungen von Verkehren in die eigentlich zu entlastenden Zentren- und Wohnbereiche. Es ist daher aus Sicht der Verwaltung sehr zu begrüßen, dass mit der vom Rhein-Erft-Kreis beauftragten Verkehrsuntersuchung nicht nur die Problematik dargestellt, sondern auch Lösungsansätze untersucht werden. Begrüßenswert erscheint es auch, dabei über die in der Bürgerwerkstatt entwickelten Varianten hinauszugehen und auch die Kreisstraßen K 5 und K 6 mit in die Überlegungen einzubeziehen. Nicht zuletzt dürfte es für eine Sicherung der Finanzierung hilfreich sein, dass der Rhein-Erft-Kreis einen inhaltlichen Bezug zur Regionaltangente hergestellt hat. Bezüglich des Ausbaus der Bonnstraße in Frechen hatte die Stadt Pulheim im Planfeststellungsverfahren Einwände geltend gemacht. Eine Erörterung fand bisher aber noch nicht statt. Die Verwaltung wurde weiterhin vom TVA beauftragt, den Landesverkehrsminister um Lösung der im Zuge der Bonnstraße auf Pulheimer Stadtgebiet vorhandenen Verkehrsprobleme zu bitten. Dies ist seinerzeit mit Blick auf die anstehende Landtagswahl noch nicht erfolgt. Nunmehr bietet es sich an, abzuwarten bis die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens vorliegen, um dann dem Land direkt Lösungsansätze zu präsentieren.