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Beschlussvorlage (Anlage B1 - Kostenbeteiligung soziale Infrastruktur - Schule)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
53 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
12.03.18, 14:22
Aktualisiert
12.03.18, 14:22
Beschlussvorlage (Anlage B1 - Kostenbeteiligung soziale Infrastruktur - Schule)

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Inhalt der Datei

Anlage B1 Schulen Infrastrukturkostenberechnung für das Wohngebiet BP KE Nr. XXX "Beispielprojekt NEU" 50 Anzahl der geplanten Wohneinheiten WE Stand: 13.02.2018 Wohneinheiten Haushaltsgröße * Einwohner davon 6-9 Jährige* davon 10-18 Jährige* Kinder mit Anspruch 50 WE 6,7% 12,7% gesamt 3,3 165 11,1 21,0 32,1 Pers./ HH Einwohner Schüler Schüler Schüler * gemittelterWert aus den Baugebieten Vogelrutherfeld, Brüsseler Straße, Wahlenpfad (Grundgesamtheit > 4.000 EW) (Rundungsfehler möglich) Auf Grundlage einer BKI Betrachtung von 12 bundesweit errichtete Grundschulen ergeben sich folgende Kosten: Gebäudekosten/ Schüler abzgl. Schulpauschale Neubau 22.589,90 € / Schüler incl. Baunebenkosten 0,00 € / Schüler Schulkosten/ Schüler 22.589,90 € / Schüler ohne Grundstück Betriebsdauer Schule Beanspruchung durch Erstnutzer ** ohne grundlegende Instandhaltung 30 Jahre** 10 Jahre (Dauer der Schulpflicht) Wert des Grundstückes/ m² Grundstücksflächenanspruch Grundstückskosten je Platz Gesamtkosten eines SCHUL Platzes 37,7 m² je Schüler 175 € x 6.597,50 € 29.187,40 € Hinweis: Der Träger hat die Schulkosten nur für den Zeitraum zu tragen, in dem die durch ihn hervorgerufenen EW Zuwächse (Erstbesiedelung) die Schulinfrastruktur beanspruchen. Daraus ergibt sich ein einmaliger Infrastruktur-Kostenanteil von: Infrastrukturkostenanteil: 312.305,18 € (Anzahl der Kinder x Kosten je Platz)/Betriebsdauer x Beanspruchung durch Erstnutzer