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Beschlussvorlage (Beteiligung der planungsbegünstigten Person an den Kosten der sozialen Infrastruktur)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
12.03.18, 14:22
Aktualisiert
12.03.18, 14:22
Beschlussvorlage (Beteiligung der planungsbegünstigten Person an den Kosten der sozialen Infrastruktur) Beschlussvorlage (Beteiligung der planungsbegünstigten Person an den Kosten der sozialen Infrastruktur)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 17.2 / Bodenmanagement und Liegenschaften Bearbeitung: Detlef Habicht TOP Drs.-Nr.: 103.18 1. Ergänzung Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 08.03.2018 Bemerkungen 13.03.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Beteiligung der planungsbegünstigten Person an den Kosten der sozialen Infrastruktur X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt, ab sofort auf der Grundlage der in der Vorlage dargestellten Berechnungsmethodik die planungsbegünstigte Person an den durch die Bauleitplanung bzw. Projektplanung entstehenden Kosten der sozialen Infrastruktur zu beteiligen und die Kostenkenngrößen dynamisch fortzuschreiben, wenn entsprechende nachprüfbare und belastbare Ergebnisse hierzu vorliegen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez.II Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Habicht gez. Comacchio gez. Comacchio gez. Canzler gez. Schaaf gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 27.02.2018 die abschließende Entscheidung, ab sofort auf der Grundlage der in der Vorlage V 103.18 dargestellten Berechnungsmethodik die planungsbegünstigte Person an den durch die Bauleitplanung bzw. Projektplanung entstehenden Kosten der sozialen Infrastruktur zu beteiligen und die Kostenkenngrößen dynamisch fortzuschreiben, wenn entsprechende nachprüfbare und belastbare Ergebnisse hierzu vorliegen, an den Rat der Kolpingstadt Kerpen verwiesen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die bislang in den Kostenkalkulationen angenommenen Berechnungsparameter, insbesondere im Hinblick auf die dort zugrunde gelegten Betriebsdauern für die Kita- und Schulgebäude, noch einmal einer Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Arbeitsgrundlage wurden deshalb entsprechende vertiefende Recherchen durchgeführt und Gespräche mit ausgewiesenen Fachleuten geführt. Nach einer intensiven Erörterung dieser Thematik, u. a. mit Herrn Mandt (Firma VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH), wurde dann abschließend die Erkenntnis gewonnen, dass unter Berücksichtigung der heutigen Ansprüche an die spezifischen Gebäudehüllen, der Empfehlungen der Fachbehörden (z. B. LVR etc.) und unter der Voraussetzung einer gleichzeitigen ordnungsgemäßen Unterhaltung der Immobilien sowohl für Kita-Gebäude als auch für Schulgebäude eine Betriebsdauer von jeweils 30 Jahre als sach- und fachgerecht angenommen werden kann. Zur weiteren rechtssicheren Konkretisierung der Kostenberechnung wurde darüber hinaus noch einmal mit den jeweils hausintern zuständigen Fachdienststellen der Zeitraum abgestimmt, den der Erstnutzer einer Einrichtung die Infrastruktur beansprucht und der somit einem Investor abverlangt werden kann. Im Ergebnis ist festzustellen, dass im Kita-Bereich ein Zeitraum von 5 Jahren anzusetzen ist, da die Kinder im Alter von 1-5 Jahre einen entsprechenden Anspruch auf Versorgung haben. Im Schulbereich sollte ein Mindestzeitraum von 10 Jahren angenommen werden, da dies der Dauer der Schulpflicht entspricht. Bei einer entsprechenden Anpassung der o. g. Parameter in der Berechnungsmatrix ergeben sich bei dem hypothetisch angenommenen Beispielprojekt nunmehr, abweichend von der bisherigen Verwaltungsvorlage, Änderungen in der Höhe der vom Investor zu finanzierenden Kosten der sozialen Infrastruktur (Infrastrukturkosten Kita alt: 206.467 €, neu: 103.379,09 € | Infrastrukturkosten Schule alt: 233.572 €, neu: 312.305,18 €). Zur Verdeutlichung werden dieser Vorlage in den Anlagen A1 (Kita) und B1 (Schule) die aktualisierten Berechnungen sowie in der Anlage B2 eine weitere Übersicht, in der die Ermittlung der Gebäudekosten/Schüler nachvollzogen werden kann, beigefügt. Um ab sofort nachhaltig und vor allen Dingen rechtssicher die planungsbegünstigte Person an den Kosten der sozialen Infrastruktur beteiligen zu können, bittet die Verwaltung um Beschluss gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 103.18 1. Ergänzung Seite 2