Daten
Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
12.03.18, 14:22
Aktualisiert
12.03.18, 14:22
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 17.2 / Bodenmanagement und
Liegenschaften
Bearbeitung: Detlef Habicht
TOP
Drs.-Nr.: 103.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
08.03.2018
Bemerkungen
13.03.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Beteiligung der planungsbegünstigten Person an den Kosten der sozialen Infrastruktur
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt, ab sofort auf der Grundlage der in der Vorlage
dargestellten Berechnungsmethodik die planungsbegünstigte Person an den durch die
Bauleitplanung bzw. Projektplanung entstehenden Kosten der sozialen Infrastruktur zu beteiligen
und die Kostenkenngrößen dynamisch fortzuschreiben, wenn entsprechende nachprüfbare und
belastbare Ergebnisse hierzu vorliegen.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.II
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Habicht
gez. Comacchio
gez. Comacchio
gez. Canzler
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 27.02.2018 die
abschließende Entscheidung, ab sofort auf der Grundlage der in der Vorlage V 103.18
dargestellten Berechnungsmethodik die planungsbegünstigte Person an den durch die
Bauleitplanung bzw. Projektplanung entstehenden Kosten der sozialen Infrastruktur zu beteiligen
und die Kostenkenngrößen dynamisch fortzuschreiben, wenn entsprechende nachprüfbare und
belastbare Ergebnisse hierzu vorliegen, an den Rat der Kolpingstadt Kerpen verwiesen.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die bislang in den Kostenkalkulationen
angenommenen Berechnungsparameter, insbesondere im Hinblick auf die dort zugrunde gelegten
Betriebsdauern für die Kita- und Schulgebäude, noch einmal einer Prüfung zu unterziehen.
Auf dieser Arbeitsgrundlage wurden deshalb entsprechende vertiefende Recherchen durchgeführt
und Gespräche mit ausgewiesenen Fachleuten geführt. Nach einer intensiven Erörterung dieser
Thematik, u. a. mit Herrn Mandt (Firma VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH), wurde
dann abschließend die Erkenntnis gewonnen, dass unter Berücksichtigung der heutigen
Ansprüche an die spezifischen Gebäudehüllen, der Empfehlungen der Fachbehörden (z. B. LVR
etc.) und unter der Voraussetzung einer gleichzeitigen ordnungsgemäßen Unterhaltung der
Immobilien sowohl für Kita-Gebäude als auch für Schulgebäude eine Betriebsdauer von jeweils 30
Jahre als sach- und fachgerecht angenommen werden kann.
Zur weiteren rechtssicheren Konkretisierung der Kostenberechnung wurde darüber hinaus noch
einmal mit den jeweils hausintern zuständigen Fachdienststellen der Zeitraum abgestimmt, den
der Erstnutzer einer Einrichtung die Infrastruktur beansprucht und der somit einem Investor
abverlangt werden kann. Im Ergebnis ist festzustellen, dass im Kita-Bereich ein Zeitraum von 5
Jahren anzusetzen ist, da die Kinder im Alter von 1-5 Jahre einen entsprechenden Anspruch auf
Versorgung haben. Im Schulbereich sollte ein Mindestzeitraum von 10 Jahren angenommen
werden, da dies der Dauer der Schulpflicht entspricht.
Bei einer entsprechenden Anpassung der o. g. Parameter in der Berechnungsmatrix ergeben sich
bei dem hypothetisch angenommenen Beispielprojekt nunmehr, abweichend von der bisherigen
Verwaltungsvorlage, Änderungen in der Höhe der vom Investor zu finanzierenden Kosten der
sozialen Infrastruktur (Infrastrukturkosten Kita alt: 206.467 €, neu: 103.379,09 € |
Infrastrukturkosten Schule alt: 233.572 €, neu: 312.305,18 €).
Zur Verdeutlichung werden dieser Vorlage in den Anlagen A1 (Kita) und B1 (Schule) die
aktualisierten Berechnungen sowie in der Anlage B2 eine weitere Übersicht, in der die Ermittlung
der Gebäudekosten/Schüler nachvollzogen werden kann, beigefügt.
Um ab sofort nachhaltig und vor allen Dingen rechtssicher die planungsbegünstigte Person an den
Kosten der sozialen Infrastruktur beteiligen zu können, bittet die Verwaltung um Beschluss gemäß
Beschlussentwurf.
Beschlussvorlage 103.18 1. Ergänzung
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