Daten
Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
05.04.18, 13:16
Aktualisiert
11.04.18, 09:23
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen
Bearbeitung: Sylvia Rieker
TOP
Drs.-Nr.: 69.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
X
02.03.2018
Bemerkungen
07.03.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Schulbereisung für den Haushalt 2019;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und verzichtet auf die
Durchführung von Schulbereisungen im Rahmen des Arbeitskreises „Schule“.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
gez. Rieker
gez. Maus
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
Mit Schreiben vom 29.01.2018 hat die SPD-Fraktion beantragt, die Schulleitungen der Kerpener
Schulen zu befragen, ob die Schulbereisungen im Rahmen des Arbeitskreises „Schule“ wieder
eingeführt werden sollten.
Auf die entsprechende Abfrage der Verwaltung haben alle Schulleitungen Stellung genommen.
Zusammengefasst ergibt sich aus den vorliegenden Stellungnahmen, dass die Wiedereinführung
der Schulbereisungen befürwortet wird.
Inhaltlich beziehen sich die Erwartungen der Schulleitungen darauf, dass durch die
Schulbereisungen ein konkreter Eindruck insbesondere über den räumlichen und baulichen
Zustand der einzelnen Schulgebäude und der Außenanlagen gewonnen wird und diese
Erkenntnisse in die Beratungen zur Mittelbereitstellung für Instandhaltungs- und
Erneuerungsmaßnahmen einfließen. Die Schulleitungen haben ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass die Budgetierung in der derzeitigen Ausgestaltung nicht in Frage gestellt werden sollte, da
dieses Verfahren sich aus schulischer Sicht sehr bewährt hat.
Aufgrund dieser Stellungnahmen und auch im Hinblick auf die Erfahrungen aus den in der
Vergangenheit durchgeführten Schulbereisungen ist die Verwaltung der Ansicht, dass auch bei
einer Wiedereinführung der Schulbereisungen diese sich überwiegend mit Themen der baulichen
Unterhaltung und den Außenanlagen befassen würden. Diese Themen fallen nach Ansicht der
Verwaltung in die Zuständigkeit des Bauausschusses.
Die Versorgung der Schulen mit bedarfsgerechtem Schulraum wurde durch die Beschlussfassung
zum Schulentwicklungsplan und die Mittelbereitstellung mit dem Haushalt 2018 bereits im
Schulausschuss beraten und beschlossen. Die Berichterstattung zur Umsetzung dieser
Beschlüsse und die Vorstellung der Planungen wird auch weiterhin im Schulausschuss erfolgen.
Die Beratung und Beschlussfassung bezüglich der laufenden Unterhaltung der Gebäude und der
Außenanlagen dagegen erfolgt durch den Bauausschuss. Die Entscheidung, ob für diese
Themenbereiche Bereisungen durchgeführt werden, liegt ebenfalls beim Bauausschuss.
Auch im Hinblick auf den nicht unerheblichen personellen Aufwand wird die Wiedereinführung der
Schulbereisungen im Rahmen des Arbeitskreises „Schule“ unter Beteiligung der Schulverwaltung,
der Gebäudewirtschaft und des Bauhofes seitens der Verwaltung nicht befürwortet.
Beschlussvorlage 69.18 1. Ergänzung
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