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Beschlussvorlage (Überwachung der Kerpener Schulen auf Baumängel; hier: Antrag der Fraktion UWG / DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
07.03.18, 12:51
Aktualisiert
04.04.18, 10:34
Beschlussvorlage (Überwachung der Kerpener Schulen auf Baumängel;
hier: Antrag der Fraktion UWG / DIE LINKE) Beschlussvorlage (Überwachung der Kerpener Schulen auf Baumängel;
hier: Antrag der Fraktion UWG / DIE LINKE)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Bearbeitung: Frau Leung TOP Drs.-Nr.: 125.18 1. Ergänzung Datum : Beratungsfolge Termin Schulausschuss X 23.02.2018 Bemerkungen 07.03.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Überwachung der Kerpener Schulen auf Baumängel; hier: Antrag der Fraktion UWG / DIE LINKE X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. II Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Leung gez. Leung gez. Pütgens gez. Comacchio gez. Canzler gez. Schaaf gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Gemäß Antrag der Fraktion UWG / Die Linke vom 20.02.2018 wird eine verwaltungsseitige regelmäßige Kontrolle der Kerpener Schulen auf bauliche Mängel vorgeschlagen um evtl. bestehende Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Die hier in Rede stehende Thematik ist u.a. auch Gegenstand der Drs.-Nr. 70.18, welche am 06.03.18 im Haupt- u. Finanzausschuss unter dem Titel „Erstellung einer Prioritätenliste der Sanierungsarbeiten an städtischen Gebäuden für den Haushalt 2019“ zur Beratung steht. In kurzer Zusammenfassung sagt o.g. Vorlage aus, dass bereits eine regelmäßige Überwachung und Kontrolle der städtischen Gebäude und damit auch der Schulen stattfindet. Ebenso steht die Hochbauabteilung auch in ständigen Austausch mit den Nutzerinnen und Nutzern der Schulen und sonstigen Gebäuden, die entsprechende akute als auch langfristige Sanierungsbedarfe anmelden. Die fachlich ermittelten notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen werden für die jeweiligen Haushaltsjahre mit einer Budgetermittlung angemeldet als auch priorisiert. Ergänzend dazu werden im individuellen Bedarfsfall bei Erfordernis für Objekte auch externe Planer und Sachverständige für die fachliche Beurteilung von Sanierungsmaßnahmen hinzu gezogen. Darüber hinaus werden auch langfristige Maßnahmen in einer internen Arbeitsliste über mehrere Haushaltsjahre aufgeführt. Die Liste der ermittelten Bauunterhaltungsmaßnahmen wird ebenso wie in der o.g. Vorlage als Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt. Beschlussvorlage 125.18 1. Ergänzung Seite 2