Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
07.03.18, 12:51
Aktualisiert
04.04.18, 10:34
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Bearbeitung: Frau Leung
TOP
Drs.-Nr.: 125.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
X
23.02.2018
Bemerkungen
07.03.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Überwachung der Kerpener Schulen auf Baumängel;
hier: Antrag der Fraktion UWG / DIE LINKE
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. II
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Leung
gez.
Leung
gez.
Pütgens
gez.
Comacchio
gez.
Canzler
gez.
Schaaf
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Begründung:
Gemäß Antrag der Fraktion UWG / Die Linke vom 20.02.2018 wird eine verwaltungsseitige
regelmäßige Kontrolle der Kerpener Schulen auf bauliche Mängel vorgeschlagen um evtl.
bestehende Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Die hier in Rede stehende Thematik
ist u.a. auch Gegenstand der Drs.-Nr. 70.18, welche am 06.03.18 im Haupt- u. Finanzausschuss
unter dem Titel „Erstellung einer Prioritätenliste der Sanierungsarbeiten an städtischen Gebäuden
für den Haushalt 2019“ zur Beratung steht.
In kurzer Zusammenfassung sagt o.g. Vorlage aus, dass bereits eine regelmäßige Überwachung
und Kontrolle der städtischen Gebäude und damit auch der Schulen stattfindet. Ebenso steht die
Hochbauabteilung auch in ständigen Austausch mit den Nutzerinnen und Nutzern der Schulen und
sonstigen Gebäuden, die entsprechende akute als auch langfristige Sanierungsbedarfe anmelden.
Die fachlich ermittelten notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen werden für die jeweiligen
Haushaltsjahre mit einer Budgetermittlung angemeldet als auch priorisiert. Ergänzend dazu
werden im individuellen Bedarfsfall bei Erfordernis für Objekte auch externe Planer und
Sachverständige für die fachliche Beurteilung von Sanierungsmaßnahmen hinzu gezogen.
Darüber hinaus werden auch langfristige Maßnahmen in einer internen Arbeitsliste über mehrere
Haushaltsjahre aufgeführt. Die Liste der ermittelten Bauunterhaltungsmaßnahmen wird ebenso
wie in der o.g. Vorlage als Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt.
Beschlussvorlage 125.18 1. Ergänzung
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